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"Unfall" auf Autobahn

BMW
Themenstarteram 14. Februar 2016 um 11:05

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.

Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.

Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.

Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:

Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.

Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

 

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

 

Gruss

Beste Antwort im Thema
am 14. Februar 2016 um 12:55

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.

Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

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Sicher gehört auch eine Kontrolle der Spureinstellung dazu, aber da bereits eine Felge ersetzt wird könnte man davon ausgehen dass es berücksichtigt wurde.

am 14. Februar 2016 um 11:36

Würde ich mir keine Sorgen machen. Das hält dein 1er schon aus. Da fällt nichts einfach mal so ab.

am 14. Februar 2016 um 11:41

Was übrigens die Leitplanken angeht, man sieht immer mehr diese Betonschutzwände und seitdem ich gesehen habe, wie ein Fahrsicherheitstrainer gezeigt hat, wie man auf diesen unteren Rand der Wand fahen kann, ohne das man sein Auto auch nur zerkratzt, bin ich wirklich für Beton, anstatt Metall. Leitplanken richten immer großen Schaden an am Auto.

Die Schuldfrage klärt nicht die Polizei, sondern die Versicherung oder ein Gericht.

In Deutschland gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Es gibt mehrere Urteile, wo der Schnellfahrer eine Teilschuld bekam.

Z.B. hier.

Zitat:

@habu01 schrieb am 14. Februar 2016 um 12:43:03 Uhr:

Die Schuldfrage klärt nicht die Polizei, sondern die Versicherung oder ein Gericht.

In Deutschland gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Es gibt mehrere Urteile, wo der Schnellfahrer eine Teilschuld bekam.

Z.B. hier.

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber es gab auch schon Urteile (finde ich aber jetzt gerade nicht), in denen solche Fälle, wie hier in diesem Thread beschrieben, vom Richter anders bewertet wurden.

Wer mit 100Km/h ohne auf den Verkehr zu achten von dem Beschleunigungsstreifen direkt auf die ganz linke Spur einer dreispurigen Autobahn wechselt, handelt demnach ja schon fast mit Vorsatz und dem ist auch durchaus die volle Schuld zuzuweisen.

Und das schreibe ich als jemand, der ein generelles Tempolimit von 130Km/h auf Autobahnen befürworten würde.

am 14. Februar 2016 um 12:17

An den TO:

Hat der andere "UB" etwas von Deinem Ausweichmanöver mitbekommen und evtl. angehalten?

Oder hast Du ein Kennzeichen notiert?

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 12:33

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.

 

Ich habe auch nach dem ich den UB überhält hatte weiterhin und gebremst und Warnblinker angemacht. Er ist dann hinter mir auf dem Seitenstreifen gefolgt.

Die Polizisten sagten auch, dass ein Auto Dieters aushalten muss. Es war ja "nur" etwas hochgewachsene Wiese mit etwas Gestrüpp...

Themenstarteram 14. Februar 2016 um 12:34

Zu habu01:

Das hat mir der Werkstatt Mitarbeiter auch gesagt.

Jedoch muss ich hinzufügen, dass es um 21 Uhr geschehen ist, sehr wenig Autos waren unterwegs. Daher bin ich auch etwas schneller gefahren.

Bei dichterem Verkehr hätte ich das gar nicht erst gemacht...

Bei den genannten Schäden vermute ich, dass es nicht gerichtlich geregelt werden muss, da sich der Schaden mit Sichehrheit nicht von über 2000 Euro handelt

am 14. Februar 2016 um 12:55

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.

Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 12:05:46 Uhr:

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.

Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.

Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

 

Gruss

So nun weist Du das es solche Honks gibt, und die sind nicht mal selten, und fährst nie wieder 210 wenn Du eine anderes Fahrzeug in der Nähe hast, und schon gar nicht mit einer Gurke wie einem Einser BMW, wo das Fahrwerk am Ende ist bei dieser Geschwindigkeit.

@ TE: da Du anscheinend die Daten des Verursachers hast, kannst Du ohne großartiges Kostenrisiko zu finanziellen Lasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensermittlung beauftragen. Du hast auch das Recht, deine Interessen von einem Anwalt wahrnehmen zu lassen. Auch das muss die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen. Damit solltest Du dann auf der sicheren Seite sein.

Und freu Dich über deinen 2. Geburtstag ;) Hätte ja auch anders ausgehen können! Allerdings ist es richtig, dass niemand direkt nach der Auffahrt auf die BAB in die linke Spur ziehen darf. Er ist offensichtlich innerhalb des Sicherheitsabstandes rausgezogen und hat damit eine Verkehrsgefährdung begangen.

am 14. Februar 2016 um 14:18

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 12:05:46 Uhr:

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.

Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.

Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Hallo,

Auch wenn ich dem einfahrenden Kfz-Lenker eine schuldhaft Unaufmerksamkeit unterstelle, es bleiben bei deiner Schilderung einige Ungereimtheiten.

Zwischen Auffahrt und "linker" also der dritten, deiner Fahrspur sind sind noch zwei weitere. Befanden sich darauf Fahrzeuge?

Ich stelle mir mal die Situation aus (deiner) der Sicht eines 210 km/h fahrenden Pkw´s auf der dritten Spur vor.

210 km/h Ablendlicht, 3. Spur links alles frei, gute Sicht.

Pkw fährt auf den Beschleunigungsstreifen ein, (ich sehe ihn blinken und einfahren)

Pkw blinkt und fährt auf den rechten Fahrstreifen (ich sehe ihn blinken und auf den Fahrstreifen wechseln)

Pkw blinkt und zieht auf den mittleren Fahrstreifen(ich sehe ihn blinken und auf die Mittelspur wechseln)

Pkw blinkt und zieht auf meinen Fahrstreifen(ich steige in die Eisen, aber würde nicht nach links ziehen, (eher nach rechts) schließlich bewegen wir uns immer noch (siehe oben) mit über 100 km/h, ausser der Pkw wäre jetzt neben mir, würde mich also nicht von vorne sondern von der Seite bedrängen.

Sei mir nicht böse, aber da spielt schon eine gewisse Unaufmerksamkeit mit.

Gruß BSCom

Zitat:

@BSCom schrieb am 14. Februar 2016 um 15:18:58 Uhr:

Auch wenn ich dem einfahrenden Kfz-Lenker eine schuldhaft Unaufmerksamkeit unterstelle, es bleiben bei deiner Schilderung einige Ungereimtheiten.

(...)

Sei mir nicht böse, aber da spielt schon eine gewisse Unaufmerksamkeit mit.

So scheint es mir auch.

Ich habe schon neben jeder Auffahrt automatisch eine extrem erhöhte Aufmerksamkeit, wenn sich dort überhaupt nur ein Fahrzeug befindet. Hat man schon viel zu oft erlebt, dass die die Vorfahrt nicht achten.

Bei Tempo 210 bist Du aber deutlich über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und damit kann Dir eine Teilschuld gegeben werden, selbst wenn Du von einem anderen zu dem Manöver genötigt wurdest.

Und ich glaube nicht, dass die Polizei schon von "Schuld des anderen" gesprochen hat. Solche Feststellungen treffen Richter, aber nicht Polizisten.

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