...und schon wieder ists passier

Audi R8 42

Tja....was soll man sagen. Ein Tourag steht vor mir fährt zurück und fährt mir vorne drauf (draufgerollt mit vielleicht 1-2kmh) - Motorhaube hat ne Delle, das Gitter vorne und die Stoßstange ist leicht gedellt. Wird wohl alles ausgetauscht. Zum Glück nur leicht draufgerollt, also kein schlimmer Schaden.

Was schätzt Ihr wie groß der Schaden ist? Werde nächste Woche ins AZ München fahren und das dort schätzen und reparieren lassen.

Weiß jemand zufällig ob ich mir das Geld für einen in dieser Zeit nicht genutzten Leihwagen bar auszahlen lassen kann? Bin in Kürze für 14 Tage im Urlaub und da brauche ich eigentlich keinen - würde sich also gut treffen u.U.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sippel


Dann müsstest du ihn auch als Unfaller melden, wenn dir irgendein Wi***er mit dem Schlüssel ein Andenken hinterlässt und du die Haube neu lacken lässt ;-)

Richtig: Beschädigte und ausgetauschte geschraubte Anbauteile wie Stoßstangen, Schürzen, Spiegel o.Ä. bedingen noch nicht die Einstufung als Unfallwagen - incl. aller Folgen wie Offenbarungspflicht beim Verkauf, Wertminderung u.Ä.

Sobald aber irgendwo an der Karosserie gespachtelt werden musste und sich der Lackaufbau u.A. hierdurch verändert hat, ist es ein Unfallwagen mit allen Konsequenzen. Das gilt auch für nach einem Unfallschaden ausgetauschte UND LACKIERTE Kotflügel, Türen, Heckklappe u.Ä ... obwohl die auch (meist) nur geschraubt sind; aber sie wurden lackiert ... und das entspricht dann nicht mehr dem Originalzustand. (Eine Lackdickenmessung würde das im Zweifel ans Tageslicht bringen und Minderungs- bzw. sogar Wandlungsansprüche des Käufers gegen Dich als Verkäufer begründen, wenn ihm der Unfall beim evtl. Verkauf des Wagens verschwiegen wurde)

Bagatellschäden hören ab 750€ auf....
Bereits der Schweller + Beule in der Tür hat Dein Auto zum Unfallauto gemacht 🙂. Das aktuelle erst recht bei 10000€!!
Ich würde das Gutachten gut aufbewahren und dem Käufer mitgeben, für mich wäre das kein Kauf-Hinderungs- oder Preis-Minderungs- grund...

So müsste das dann im kaufvertag angegeben werden...
Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln).

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Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


Trotzdem meinte er, muss ich das beim Verkauf nun als Unfallwagen angeben.

Will nicht an deinem Gutachter zweifeln, aber das wär mir neu.

Dann müsstest du ihn auch als Unfaller melden, wenn dir irgendein Wi***er mit dem Schlüssel ein Andenken hinterlässt und du die Haube neu lacken lässt ;-)

Oder wenn du nen Vogel auf der Bahn mit der Stoßstange wegfährst und diese getauscht wird.

Teile, welche 1:1 durch Neuteile ersetzt werden können, müssen meines Wissens nach nicht beim Wiederverkauf angegeben werden - oder andersrum... auf jeden Fall sollte dein Wagen jetzt kein "Unfallwagen" sein.

Würde nem späteren Käufer evtl. sagen, dass mal Haube und Stange wegen vieler Steinschläge neu gemacht wurden - falls wirklich einer mit nem Lackschicht-Messgerät ankommt...

Bringt ja nix.. ist in der Fahrzeughistorie bei Audi vermerkt. Und angegeben werden muss der Schaden, inkl. Höhe.

Ja - aber deshalb ist es doch kein "Unfallwagen".

man kann es aber auch übertreiben, ich habe mir auch schon einen "unfallwagen" gekauft und das in einem 6 stelligen preissegment, solange der schaden wirklich professionell behoben wird ist das kein problem....

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Wenn man es auf die Spitze treiben will, wäre auch eine wegen Steinschlag ausgetauschte Windschutzscheibe das Go für einen Unfallwagen... 🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von sippel


Dann müsstest du ihn auch als Unfaller melden, wenn dir irgendein Wi***er mit dem Schlüssel ein Andenken hinterlässt und du die Haube neu lacken lässt ;-)

Richtig: Beschädigte und ausgetauschte geschraubte Anbauteile wie Stoßstangen, Schürzen, Spiegel o.Ä. bedingen noch nicht die Einstufung als Unfallwagen - incl. aller Folgen wie Offenbarungspflicht beim Verkauf, Wertminderung u.Ä.

Sobald aber irgendwo an der Karosserie gespachtelt werden musste und sich der Lackaufbau u.A. hierdurch verändert hat, ist es ein Unfallwagen mit allen Konsequenzen. Das gilt auch für nach einem Unfallschaden ausgetauschte UND LACKIERTE Kotflügel, Türen, Heckklappe u.Ä ... obwohl die auch (meist) nur geschraubt sind; aber sie wurden lackiert ... und das entspricht dann nicht mehr dem Originalzustand. (Eine Lackdickenmessung würde das im Zweifel ans Tageslicht bringen und Minderungs- bzw. sogar Wandlungsansprüche des Käufers gegen Dich als Verkäufer begründen, wenn ihm der Unfall beim evtl. Verkauf des Wagens verschwiegen wurde)

Bagatellschäden hören ab 750€ auf....
Bereits der Schweller + Beule in der Tür hat Dein Auto zum Unfallauto gemacht 🙂. Das aktuelle erst recht bei 10000€!!
Ich würde das Gutachten gut aufbewahren und dem Käufer mitgeben, für mich wäre das kein Kauf-Hinderungs- oder Preis-Minderungs- grund...

So müsste das dann im kaufvertag angegeben werden...
Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln).

10% von der Schadensumme? Ist das nicht etwas wenig für so ein Auto? Ich meine, ich möhte den eh erst wenn überhaupt in 6 Jahren oder so verkaufen, aber es ist ja so schon sdchwer den loszuwerden - ich glaube nich dass ich mit 500 oder 800 Euro Wertminderung einverstanden sein werde.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


ich glaube nich dass ich mit 500 oder 800 Euro Wertminderung einverstanden sein werde.

es gibt da sicherlich gebräuchliche Regelungen, an die sich jeder Gutachter halten wird.

Zum Thema Unfallwagen:

Ich bewahre jede Rechnung/Beleg/Gutachten auf, damit sie ein späterer Kaufinteressent einsehen kann. Dann kann es keine Probleme geben, da ich alles belegen kann. Und dann ist es völlig egal, ob das Auto als Unfallwagen bezeichnet wird oder nicht , der Käufer weiß ja genau, woran er ist.

Wichtig für dich ist es eigentlich nur schriftlich festzuhalten, was an dem Wagen war. Der Käufer könnte sonst leugnen etwas erhalten zu haben.

Ich kann den Themenersteller gut verstehen. Leider läßt die Qualität der Arbeiten selbst in Fachwerkstätten oft stark zu wünschen übrig. Für mich ist ein Auto nach so einer Maßnahme eigentlich schon "zum Verkauf" frei gegeben.

Wir haben hier bei uns in einem Industriegebiet glücklicherweise eine Werkstatt die alles 100% abwickelt. Seine grössten Kunden sind Porsche, Mercedes und BMW. Die nehmen die Autos nur an, lassen woanders reparieren und kassieren dann ordentlich ab. Auch mal nach sowas suchen.

Es gab ja hier Angebote von Leuten die gute Erfahrungen gemacht haben, da würde ich doch mal drauf zurückkommen und bereits bei der Abgabe des Wagens würde ich erhöhte Ansprüche an die Qualität äußern.

Zitat:

Original geschrieben von roostapusta


10% von der Schadensumme? Ist das nicht etwas wenig für so ein Auto? Ich meine, ich möhte den eh erst wenn überhaupt in 6 Jahren oder so verkaufen, aber es ist ja so schon sdchwer den loszuwerden - ich glaube nich dass ich mit 500 oder 800 Euro Wertminderung einverstanden sein werde.

Die Wertminderung wird dir der Gutachter laut irgendeiner Berechnungstabelle ausrechnen. Probier mal mit dem Gutachter darüber zu reden und eventuell eine höhere Wertminderung raushandeln. So habe ich das auch gemacht, da ich mit meiner Wertminderung damals auch nicht einverstanden war. Bei mir waren es 4500,-€ Schaden und Wertminderung letztendlich 950,-€ (anstatt 750,-€).

Viel Glück

Gruß phil

Kennt einer den ungefähren Tagessatz eines V10 Spyder, wenn man auf einen Leihwagen verzichtet?

Nach Sanden/Danner/Küppersbusch 99€ pro Tag

Quelle: www.gidf.de 😉

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


Nach Sanden/Danner/Küppersbusch 99€ pro Tag

Quelle: www.gidf.de 😉

Plus einmalig 25 Euro für administrative Aufwendungen.

Andreas

Seltsam - vermutlich würde Audi, wenn ich ein Auto für eine Woche in der Klasse bekommen würde ein vielfacehes berechnen.

ich hatte vor einigen Jahren mal einen 3er BmW für 7 Tage bekommen bei einem kleinen Unfall an meinem vorherigen Auto - die Firma hat der Versicherung hier 1300 Euro berechnet - also fast 200 Euro/Tag und das bei dieser Mittelklasse - ich dachte, ein R8 sollte da sicherlich mehr kosten?!

Zitat:

Original geschrieben von smhb0310


Nach Sanden/Danner/Küppersbusch 99€ pro Tag

Quelle: www.gidf.de 😉

Sorry, das stimmt leider nicht. Nach aktueller Tabelle (2010) sind es EUR 175,00 pro Tag. Dein Verweis auf

www.gidf.de

war also etwas voreilig...😰

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