...und schon wieder ists passier
Tja....was soll man sagen. Ein Tourag steht vor mir fährt zurück und fährt mir vorne drauf (draufgerollt mit vielleicht 1-2kmh) - Motorhaube hat ne Delle, das Gitter vorne und die Stoßstange ist leicht gedellt. Wird wohl alles ausgetauscht. Zum Glück nur leicht draufgerollt, also kein schlimmer Schaden.
Was schätzt Ihr wie groß der Schaden ist? Werde nächste Woche ins AZ München fahren und das dort schätzen und reparieren lassen.
Weiß jemand zufällig ob ich mir das Geld für einen in dieser Zeit nicht genutzten Leihwagen bar auszahlen lassen kann? Bin in Kürze für 14 Tage im Urlaub und da brauche ich eigentlich keinen - würde sich also gut treffen u.U.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sippel
Dann müsstest du ihn auch als Unfaller melden, wenn dir irgendein Wi***er mit dem Schlüssel ein Andenken hinterlässt und du die Haube neu lacken lässt ;-)
Richtig: Beschädigte und ausgetauschte geschraubte Anbauteile wie Stoßstangen, Schürzen, Spiegel o.Ä. bedingen noch nicht die Einstufung als Unfallwagen - incl. aller Folgen wie Offenbarungspflicht beim Verkauf, Wertminderung u.Ä.
Sobald aber irgendwo an der Karosserie gespachtelt werden musste und sich der Lackaufbau u.A. hierdurch verändert hat, ist es ein Unfallwagen mit allen Konsequenzen. Das gilt auch für nach einem Unfallschaden ausgetauschte UND LACKIERTE Kotflügel, Türen, Heckklappe u.Ä ... obwohl die auch (meist) nur geschraubt sind; aber sie wurden lackiert ... und das entspricht dann nicht mehr dem Originalzustand. (Eine Lackdickenmessung würde das im Zweifel ans Tageslicht bringen und Minderungs- bzw. sogar Wandlungsansprüche des Käufers gegen Dich als Verkäufer begründen, wenn ihm der Unfall beim evtl. Verkauf des Wagens verschwiegen wurde)
Bagatellschäden hören ab 750€ auf....
Bereits der Schweller + Beule in der Tür hat Dein Auto zum Unfallauto gemacht 🙂. Das aktuelle erst recht bei 10000€!!
Ich würde das Gutachten gut aufbewahren und dem Käufer mitgeben, für mich wäre das kein Kauf-Hinderungs- oder Preis-Minderungs- grund...
So müsste das dann im kaufvertag angegeben werden...
Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln).
34 Antworten
Was hat denn beim Touareg ausser dem Fahrer / der Fahrerin noch versagt ? Die Einparkhilfe, die Übersicht nach hinten ?
Wenn die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen muss und dieser nicht geringfügig ist (trifft in dem Fall wohl beides zu) hast Du Anspruch auf eine Feststellung der Schadenhöhe durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen.
Ebenso hast Du dann für jeden Tag, an dem Du Dein Auto nicht nutzen kannst und der für die Reparatur notwendig ist, Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder eben einen Mietwagen.
Komisch, immer wenn ich Audi Zentrum München / Mahag in Zusammenhang mit einer Unfallreparatur höre bekomme ich ein ungutes Gefühl. Von einer katastrophal durchgeführten Unfallinstandsetzung war ich selbst mal betroffen. Ist aber einige Zeit her, vielleicht ist es inzwischen besser geworden.
Gibts dazu eigentlich Erfahrungen im Forum ?
FP
In welches AH fährst du? Vielleicht sieht man sich ja kurz 😉
Bin in der Mahag Hochstraße und stets zufrieden gewesen. Mit allen Autos und auch einige R8 Kollegen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Fuhr-Parker
Komisch, immer wenn ich Audi Zentrum München / Mahag in Zusammenhang mit einer Unfallreparatur höre bekomme ich ein ungutes Gefühl. Von einer katastrophal durchgeführten Unfallinstandsetzung war ich selbst mal betroffen. Ist aber einige Zeit her, vielleicht ist es inzwischen besser geworden.
Stoßstange und Haube wechseln werden die wohl auch können...
PS: Kann ich Dir jetzt schon sagen.. wird ein teurer Spaß 😁
@R8Michael: Ja, hab mit der Mahag Hochstraße telefoniert - werd versuchen nächste Woche vorbeizufahren. Ruf dort morgen an und mach n Termin aus. Verstehen die ihr Handwerk? Und fahren nicht zum Spaß privat durch die Gegend?Man weiß ja nie...
Das ist unglücklich gelaufen - wollte kurz zur Bank und bin hinter den Jeep eingeparkt - steig aus und in dem Moment fährt der rückwärts - ich stand quasi direkt daneben und habs von der Seite gesehen, aber in dem Moment nicht so schnell reagieren können. Der meinte, er habe im Rückspiegel nichts gesehen (da Auto zu flach) - hätte er in den Seitenspiegel geschaut, hätte er mich sehen müssen - war ca. 1m hinter ihm gestanden. Hab dann gleich noch einen Zeugen aufgehalten, der vorbeigelaufen ist.
Der Schaden (ich denke mal 8000 - 10000 Euro) wird durch seine Versicherung reguliert. Lustig war der Kommentar seines Sohnes: "Ist das Deiner? Der Neue? Naja, aber zum Glück ist Dir der Richtige draufgefahren" (damit meinte er wohl, dass sein Vater ein hohes Tier in irgendeiner Firma ist) und sein Vater schaute das Heck seines Autos an - war nix zu sehen und der meinte dann "hätten Sie sich mal besser auch ein richtiges Auto gekauft" ...wesentlich einfacher hat es das natürlich nicht gemacht - hab erst mal 3 Minuten gebraucht zum runterkommen.
Ach und weiß jemand, wieviel Ausfallgeld mir für die Autoklasse pro Tag zusteht? Im Prinzip ist das gar nicht so schlecht - bekomm eine neue Front (waren 2 kleine Steinschläge drauf und wollte den eigentlich vorher folieren lassen - kann ich ja dann jetzt mit der neuen Haube nachholen) und bin dann sowieso im Urlaub. Vermutlich wird das Ausfallgeld fast meinen Urlaub finanzieren :-)
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Hallo,
Schade, um den R8.
Ich will mal ein paar Ausführungen zum Ersatz von Mietwagenkosten nach Unfällen machen.
Grundsätzlich kannst du für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten vom Schädiger ersetzt verlangen. Ersatzfähig sind dabei nur die objektiv angefallenen Kosten, dh du musst beabsichtigt haben, den beschädigten Pkw zu nutzen. Wenn es unmöglich ist, den Pkw zu nutzen, weil du entweder im Ausland bist oder es sich um einen Pkw mit Saisonkennzeichen handelt, der in der Nicht-Saison beschädigt, hast du keinen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten. Der Anspruch besteht auch nicht, wenn das beschädigte Auto ein Zweit- oder Drittwagen ist.
WEnn du keinen Mietwagen nimmst, kannst du grundsätzlich Nutzungsausfallschaden für die Reparaturzeit geltend machen. Allerdings gilt dabei auch, dass du das Fahrzeug nutzen wolltest und auch konntest. Also, wenn du daran gehindert bist, den Wagen zu benutzen, gibts keinen Ersatz.
Beste Grüße
Ich war und bin mit 3 R8 dort und hatte nie Probleme. Alle meine R8 sind mit GPS ausgestattet, nie hat es unangemeldete Fahrten gegeben. Gib Bescheid wann du dort bist, dann komme ich auch und gebe dich direkt an die richtigen Leute weiter.
Bzgl der ausfallgebühr..woher sollst du wissen das du kurzfristig beruflich ins Ausland musst...? 😉
Zitat:
Original geschrieben von R8Michael
Bzgl der ausfallgebühr..woher sollst du wissen das du kurzfristig beruflich ins Ausland musst...? 😉
Und der R8 ist immer Erstfahrzeug 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von R8Michael
Bzgl der ausfallgebühr..woher sollst du wissen das du kurzfristig beruflich ins Ausland musst...? 😉
So siehts aus 😉 man muss es sich nur passend drehen 😉
Naja.. dann würde ich mir die Haube und Stoßstange bei Ebay kaufen, lackieren lassen, selber montieren und nach Gutachten abrechnen...
Und die bummellig 6-8k€ für den Urlaub nutzen 🙂
Nee, sorry - das lass ich schon bei Audi machen. Ein Kratzer in der Türe ok, aber die komplette Front - no Chance
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Stoßstange und Haube wechseln werden die wohl auch können...Zitat:
Original geschrieben von Fuhr-Parker
Komisch, immer wenn ich Audi Zentrum München / Mahag in Zusammenhang mit einer Unfallreparatur höre bekomme ich ein ungutes Gefühl. Von einer katastrophal durchgeführten Unfallinstandsetzung war ich selbst mal betroffen. Ist aber einige Zeit her, vielleicht ist es inzwischen besser geworden.
Ja, das werden sie wohl können. Vermutlich werden sie auch die Karosseriefugen und Abstände wieder hinbringen wie es sich gehört.
Aber wie sorgfältig sie beim schleifen und lackieren der Teile arbeiten, das ist die grosse Frage. Im Nachhinein lässt sich die Frage leider oft erst nach vielen Monaten oder Jahren beantworten, z. B. ob Füller- und / oder Spachtelschichten geschrumpft sind und der Decklack sich in die Schleifrillen hockt, ob an Ecken und Kanten Korrosion entsteht oder ob jeder kleine Steinschlag eine Lackabplatzung verursacht.
Unter diesem Gesichtspunkt wären mir gebrauchte Teile sogar lieber, soweit diese noch die Werkslackierung tragen...
FP
Zitat:
Original geschrieben von evilGOLFER
So siehts aus 😉 man muss es sich nur passend drehen 😉Zitat:
Original geschrieben von R8Michael
Bzgl der ausfallgebühr..woher sollst du wissen das du kurzfristig beruflich ins Ausland musst...? 😉
so siehts aus.
das du im urlaub bist, musst du ja nicht jedem auf die nase binden....
Also Gutachter war heut da (ist aus München gekommen). Er meinte, der Schaden ist nur oberflächlich - er wird sich das bei Audi dann nochmals ansehen, wenn die Verkleidung unten ist, aber der Rempler war ja wirklich klein. Haube und Front wird halt komplett getauscht.
Trotzdem meinte er, muss ich das beim Verkauf nun als Unfallwagen angeben.
Wie groß müsste eurer Meinung nach der Wertverlust seitens der Versicherung ausgeglichen werden?
10 % Vom Schadenswert...