"Strafsteuer" trotz DPF
Hallo!
In der aktuellen Ausgabe der Auto-Bild ist ein Beitrag, in welchem zu vernehmen ist, daß das Finanzamt in der Regel nicht in der Lage ist, einen serienmässien DPF in einem PKW mit Erstzulassung vor April 2007 zu erkennen, da die PM dann noch nicht in den Papieren eingatragen sei.
Folglich würden die Fahrzeuge wie Autos ohne Pertikelfilter behandelt und müssen zunächst den Aufschlag von 1,20 €pro 100 ccm zahlen, bis eine Bescheinigung des Herstellers vorgelegt wird, deren Eintragung wiederum 15 € kostet.
Zitat "Auch die Besitzer von Autos, die vor Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 2007) gebaut wurden zahlen extra. In diesen Fahrzeugpapieren ist der Partikelfilter noch nicht vermerkt"
So gesehen müssten fast alle DPF - Fahrer betroffen sein.
Daher meine Frage: Hat schon einmal jemand diese Erfahrung machen müssen?
Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise, um die Steuererhöhung nicht trotz verbautem FIlter zahlen zu müssen?
Danke im Voraus!
36 Antworten
09/2006
unter 22: Stufe PM5 ab Tag Erstzulassung
Gruß,
Mark
Gleiches Problem mit der Strafsteuer
Hab ein 2,0 Tdi DPF 140 Ps BJ: 22.06.2005
Habe vor 2 Tagen ein Bescheid bekommen vom FA wegen der mehrzahlung,da schaute ich erst nicht schlecht was denn das ist?!!!Muss mehr zahlen obwohl ich ein Dieselpartikelfilter drinnen habe,habe es net verstanden.Ab schon hier bissl durchgelesen und in mein Fahrzeugschein steht nix drinnen über mein DPF."SEUFCHZ"
Wo kann ich ihn eintragen lassen wo muss ich da hin?!
Zu mein Vw Händler oder wie,kenn mi da net so aus?!!
Freue mich über Hilfe?!!!
Würde mich über Hilfe Riesig freuen
MFG
Chris
Re: Gleiches Problem mit der Strafsteuer
Zitat:
Original geschrieben von Chris25Vw
Wo kann ich ihn eintragen lassen wo muss ich da hin?!
Zu mein Vw Händler oder wie,kenn mi da net so aus?!!
Hallo Chris25Vw.
Hab zwar noch keinen Brief vom FA, aber ähnliches Problem mit meinem 12'05.
Keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Also auf zum ;-) und der kann die ABE für den DPF ausdrucken. Auf der sind die Modell und Schlüsselnummern für die zugelassenen Farzeuge drauf.
Mit diesem Zettel, (Übrigens umsonst vom ;-)) gehts dann samt KFZ schein UND Brief auf zur KFZ Zulasssungsstelle.
Dort bekam ich Dann nach den üblichen Wartezeiten einen neuen KFZ Schein gegen eine Gebühr von 11,40€ und eine Eintragung in der üblichen Weise.
Eine Schadstoffplakette Kat "A" (die derzeit noch nicht Plicht ist) wurde mir geraten im Autohaus für teils umsont zu beziehen. (Statt 5€ bei der KFZ Zulasssungsstelle)
Alos auf zum Amt bervor der Steuerbescheind kommt die 11,40€ sind immernoch billiger als die Strafsteuer.
Hey
Herzlichsten dank das du mir hilfst.
Also so wie ich des verstanden habe,muss ich zu mein Fr4eundlichen und die abe ausdrucken lassen und dann beim FA eintragen lassen in die papiere.Stimmt das so?!!!
Steht auch im Steuerbescheit das sie eine kopie oder originale sehen wollen wenn ein DPF drinnen ist,das sie dann die Steuer neu berechnen können
MFG
Chris80
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Die Eintragung macht nur die KFZ Zulassungsstelle, die eigentlich nix (außer der Datenübermittlung) nix mit dem FA zu tun haben.
Frag doch da nochmal nach was das FA füt Unterlagen braucht.
(Eigentlich müsste denen doch der Schein mit dem "PM 5 ab Tag der EZ..." genügen.
Viel Erfolg
Also bei dem ganzen Streß erstmal Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, denn nach einem Monat ist der Bescheid entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung rechtskräftig und was dann gezahlt wurde bleibt in der Regel beim FA! Es sei denn man bekommt nen Erstattungsantrag durch... Bzgl. der Kosten für die Eintragung müsste man sich mal rechtlich schlau machen, auf wen der Fehler, der ja eigentlich zu unrecht erhobenen Strafsteuer zurückgeht. Entweder liegt der Fehler bei VW oder beim Unvermögen des FA`s, welches die Daten nicht entsprechend auswerten kann... Jedenfalls liegt es nicht bei mir und warum soll ich dann die Kosten für Eintragungen übernehmen?! Ich warte erstmal ab, dürfte meine Bescheid Mitte Juni erhalten. Mein Passi ist allerdings auch nicht aus diesem Jahr.
Hey
Ich Fahr morgen mal zu mein Vertragshändler und schau was die sagen.Vielleicht haben die gleich für mich was?!!So ein bescheid für DPF.Eintragen muss ich es dann bei der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein und Brief soweit ich weiss.Weil in mein Fahrzeugschein steht ja PM 5 net drinnen von mir,deswegen halt.Weil mein Passat BJ 2005 ist.
Chris
Hab mich noch nicht genau mit den einzelnen Rechtsvorschriften befasst, allerdings hab ich mir so schonmal Gedanken gemacht: Steuergegenstand ist zunächst einmal das Fahrzeug und nicht der KFZ-Schein. Dieser dient lediglich als Hilfsmittel bei der Festsetzung der Steuer. Der kann jedoch nicht als Besteuerungsgrundlage herangezogen werden, wenn das FZG zu einem früheren Zeitpunkt zugelassen wurde als es diesen PM5 Vermerk noch gar nicht gab. Es kann meines Erachtens nicht aus steuerrechtlichen Belangen verlangt werden diesen Eintrag nachtragen zulassen. Schließlich dürfte bezüglich der vorherigen Zulassungen Rechtssicherheit gelten. Es ist also eigentlich ausreichend wenn man dem FA glaubhaft /nachweisbar Belegen kann das der Steuergegenstand (das Auto) über einen DPF verfügt, z.B. über Bescheinigungen des Herstellers.
Zitat:
Original geschrieben von Pas_2.0TDI
Hab mich noch nicht genau mit den einzelnen Rechtsvorschriften befasst, allerdings hab ich mir so schonmal Gedanken gemacht: Steuergegenstand ist zunächst einmal das Fahrzeug und nicht der KFZ-Schein. Dieser dient lediglich als Hilfsmittel bei der Festsetzung der Steuer. Der kann jedoch nicht als Besteuerungsgrundlage herangezogen werden, wenn das FZG zu einem früheren Zeitpunkt zugelassen wurde als es diesen PM5 Vermerk noch gar nicht gab. Es kann meines Erachtens nicht aus steuerrechtlichen Belangen verlangt werden diesen Eintrag nachtragen zulassen. Schließlich dürfte bezüglich der vorherigen Zulassungen Rechtssicherheit gelten. Es ist also eigentlich ausreichend wenn man dem FA glaubhaft /nachweisbar Belegen kann das der Steuergegenstand (das Auto) über einen DPF verfügt, z.B. über Bescheinigungen des Herstellers.
Hi,
lass mich mal raten: Du hattest (beruflich) mit (Steuer-)Recht bisher noch keinen intensiven Kontakt??
Wie ist denn deine Sicht dabei?
Zitat:
Original geschrieben von Pas_2.0TDI
Wie ist denn deine Sicht dabei?
Meine Sicht zählt eigentlich nicht.
Aber meine Erfahrung sagt, dass Du den Kürzeren ziehen wirst, wenn Du Dich mit der Zulassungsstelle oder dem Finanzamt anlegst.
Kenne mich eigentlich schon ein bißchen mit Steuerrecht (erster Linie EG-recht) aus, mit dem KraftStG hab mich allerdings bislang noch nicht beschäftigt. Dort dürfte ja genau der Steuergegenstand genannt sein... Ist die "Strafsteuer" in das KraftStG eingearbeitet oder gibt es einen zusätzliches Gesetz oder Erlass des BFinM?
Sers
War heut bei mein Freundlichen,und der drückt mir den Bescheit bis Fr aus wo das FA braucht,aber das kostet wieder für mich hat mein freundlicher schon gesagt.Aber von ihm bekomm ich es kostenlos,er sucht es raus und dann bekomm ich den Wisch morgen,hol ihn aber erst am Fr,und dann nächste zur Zulassungsstelle und eintragen lassen
Mal schaun was da rauskommt?!!
I denk mal da kann man nix machen,so denk ich mal ist doch immer so wenns um FA geht
Benötigt man für die Umschreibung eigentlich beide Bescheinigungen (Teil I und II bzw. Brief und Schein) oder ist nur das mitgeführte Dokument notwendig?
Danke und Gruß, talker01
Sers
So wie ich gestern mein Freundlichen verstanden habe.Langt die Bescheiningung,und muss die den FA vorlegen,halt erstmal eintragen lassen.Hoffe es stark das es reichen wird.
Werd ich nächste Woche sehen,wenn auf die Zulassungsstelle gehe und was die sagen