"Strafsteuer" trotz DPF

VW Passat B6/3C

Hallo!
In der aktuellen Ausgabe der Auto-Bild ist ein Beitrag, in welchem zu vernehmen ist, daß das Finanzamt in der Regel nicht in der Lage ist, einen serienmässien DPF in einem PKW mit Erstzulassung vor April 2007 zu erkennen, da die PM dann noch nicht in den Papieren eingatragen sei.
Folglich würden die Fahrzeuge wie Autos ohne Pertikelfilter behandelt und müssen zunächst den Aufschlag von 1,20 €pro 100 ccm zahlen, bis eine Bescheinigung des Herstellers vorgelegt wird, deren Eintragung wiederum 15 € kostet.

Zitat "Auch die Besitzer von Autos, die vor Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 2007) gebaut wurden zahlen extra. In diesen Fahrzeugpapieren ist der Partikelfilter noch nicht vermerkt"
So gesehen müssten fast alle DPF - Fahrer betroffen sein.
Daher meine Frage: Hat schon einmal jemand diese Erfahrung machen müssen?
Wenn ja, wie ist die Vorgehensweise, um die Steuererhöhung nicht trotz verbautem FIlter zahlen zu müssen?
Danke im Voraus!

36 Antworten

Es reicht die Zulassungebescheinigung Teil 1 aus (zumindest reichte es bei mir, ich hatte vorher auf der Zula nachgefragt).
Weiterhin benötigt man die Bescheinigung des Händlers, bzw. Herstellers und knappe 11 Euro. ;-)

berechnen

Also, für alle die sich nicht sicher sind:
Hier ist der rechner Steuerrechner von der Oberfinanzdirektion:

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm

Hatte nämlich letzten Monat den Steuerbescheid für meinen 2.0TDI DPF bekommen. EZ 06.2005 und keinerlei Merkmale in den Fahrzeugpapieren.

Ergebnis: 308€ wenn ich Partikelminderung PM0-PM5 auswähle.
Enspricht ziemlich genau dem´, was die auch abgebucht haben.

Denke, damit brauche ich wohl nichts nachtragen zu lassen, oder?

mfg Christian

Diese Strafsteuer betrifft ja alle Marken. In unserem Thread ist die Kontaktadresse von einem Bundestagsabgeordenten im Verkehrsausschuss (Vorsitzender). Da könnt Ihr Eure Probleme am Besten vortragen.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Strafsteuer bei PDF

Hallo@ all,

mein Passat 2.0 TDI habe ich 11/2005 neu gekauft, mit PDF . In den Kfz Papieren ist der Filter bei der Zulassung nicht eingetragen worden. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Finanzamt wird man behandelt als wenn kein PDF an Bord ist.
Darum ist ein Eintrag in die KFZ Papiere notwendig um nicht eine höhere Steuerlast beim nächsten Steuerbescheid zu erhalten.

Dieses habe ich meinem Händler mitgeteilt, der stellt mir eine Bescheinigung über mein Kfz aus, dass seit Zulassung ein PDF an Bord ist, zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.

Zur Umschreibung braucht man Teil1 und Teil 2. .

Dem Finanzamt reicht eine Kopie des umgeschriebenen Teil 1, sollte man sich auch selbst drum kümmern. Habe es per Fax an den Sachbearbeiter weitergeleitet und fertig ist dass mit der Strafsteuer.

Auf den Gebühren für die Umschreibung bleibt man leider auch sitzen.

Gruß Loosy

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sers

war ja diese woche mit meiner Bescheinigung wo ich von mein Freundlichen bekommen habe bei der Zulassungsstelle.Die haben gesagt muss das im Brief sowie schein eintragen lassen.Na ja werd des auch die nächsten 2 wochen machen

MFG

Chris

Hallo Chris25Vw

Sehe gerade nicht mehr was ich geschrieben habe da es Aus Seite 2 im Thread steht, Aber es es ist richtig.

Es wurde im Schein der eintrag "PM....." gemacht und im Brief wurde eigentlich "nur" ein A vermerkt.

Aktueller Artikel aus dem Handelsblatt v. 11.7.07

Quelle: Handelsblatt v. 11.7.07
Zitat: [..] Nach Angaben des Automobilclubs wurden erst im Februar 2006 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Partikelfilter im Kfz-Schein eingetragen werden konnte.

http://www.handelsblatt.com/.../...t-erhoehter-kfz-steuerbescheid.html

Heisst für mich: Wenn es eine Zulassung nach Feb. 06 gab, hat der Hersteller bewusst die neuen Möglichkeiten ignoriert - zum Schaden des Kunden, der jetzt die Rennerei hat und auf den Kosten sitzen bleibt.

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