> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
204 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht sollte der TE uns mal darlegen, warum er dem Reh überhaupt ausgewichen ist.
Bei uns gibt es mogen Hirschgulasch war im Angebot 1 kg 9,95 € mal etwas OT
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht sollte der TE uns mal darlegen, warum er dem Reh überhaupt ausgewichen ist.
Komische Frage.
Ich habe mir schon oft vorgenommen. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt dann halte ich drauf. 😠
Und jedesmal wenn das passiert haue ich ganz "Instinktiv" in die Eisen. Das nennt man Reflex.
Man versucht halt der augenblicklichen Gefahr (Reh) zu entgehen. Nachher, wenn man gegen den Baum fährt ist man schlauer. Hätte ich lieber das Reh...... "zu Spät"
Gruß
Frank, dessen Instinkt Gott sei Dank nicht auf seine Absicht hört. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Komische Frage.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vielleicht sollte der TE uns mal darlegen, warum er dem Reh überhaupt ausgewichen ist.
Ich habe mir schon oft vorgenommen. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt dann halte ich drauf. 😠
Und jedesmal wenn das passiert haue ich ganz "Instinktiv" in die Eisen. Das nennt man Reflex.
Man versucht halt der augenblicklichen Gefahr (Reh) zu entgehen. Nachher, wenn man gegen den Baum fährt ist man schlauer. Hätte ich lieber das Reh...... "zu Spät"Gruß
Frank, dessen Instinkt Gott sei Dank nicht auf seine Absicht hört. 😉
Der normale Reflex ist Bremsen und nicht ausweichen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der normale Reflex ist Bremsen und nicht ausweichen.Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Komische Frage.
Ich habe mir schon oft vorgenommen. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt dann halte ich drauf. 😠
Und jedesmal wenn das passiert haue ich ganz "Instinktiv" in die Eisen. Das nennt man Reflex.
Man versucht halt der augenblicklichen Gefahr (Reh) zu entgehen. Nachher, wenn man gegen den Baum fährt ist man schlauer. Hätte ich lieber das Reh...... "zu Spät"Gruß
Frank, dessen Instinkt Gott sei Dank nicht auf seine Absicht hört. 😉
Es sei denn, man hat geladen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Es sei denn, man hat geladen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der normale Reflex ist Bremsen und nicht ausweichen.
Ja dann wird man Seemann Ruuuuder rum Steuerbord is ein Hirsch
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
Es sei denn, man hat geladen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der normale Reflex ist Bremsen und nicht ausweichen.
Ach deshalb klappt das nicht mit der Vorfahrt. Solange ich nüchtern fahre haben dann diejenigen, die mir die Vorfahrt nehmen, also Glück.
Gruß
Frank, der lieber weiterhin nüchtern fährt und auch mal auf die Vorfahrt verzichtet. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Bei uns gibt es mogen Hirschgulasch war im Angebot 1 kg 9,95 € mal etwas OT
Also das dürfte wohl Beihilfe zur Wilderei sein, wenn nicht schlimmeres.😠 ( Folgt eine 12 Seiten Diskussion über Wilderei mit anschließender Schließung durch den Mod.....😎😁 )
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der normale Reflex ist Bremsen und nicht ausweichen.Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Komische Frage.
Ich habe mir schon oft vorgenommen. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt dann halte ich drauf. 😠
Und jedesmal wenn das passiert haue ich ganz "Instinktiv" in die Eisen. Das nennt man Reflex.
Man versucht halt der augenblicklichen Gefahr (Reh) zu entgehen. Nachher, wenn man gegen den Baum fährt ist man schlauer. Hätte ich lieber das Reh...... "zu Spät"Gruß
Frank, dessen Instinkt Gott sei Dank nicht auf seine Absicht hört. 😉
Genau! Und NUR wenn man in diesen Sekundenbruchteilen ALLE Sinne (voll funktionstüchtig) zusammen hat und für sich abschätzen kann, dass man eine sicherere Chance der Unfallvermeidung durch erfolgreiches Ausweichen bekommt, nur dann weicht man aus - und fährt nicht auf einen Baum (weil der ja weicher ist als ein Reh).
Wenn bei einem komplizierten Ausweichmanöver, d. h. mit einer schnellen zeitlichen Folge von richtigen und kaltblütigen Handlungen sich dabei herausstellt, dass man etwas zeitverzögert, weil benebelt ist, jo mei ...
Nur muss zu Ungunsten eines benebelten Fahrers angenommen werden, das mglw. gar kein Reh (Schutzbehauptung) bzw. noch schlimmer, ganz viele Rehe (in der Phantasie) vorhanden waren.
In jedem Falle, eben ob des Genusses von ... ganz schlecht, zumal schon jemand einen Beinbruch, aber glücklicherweise keinen Schädelbruch erlitten hat.
Der Wildunfall ist ja im Prinzip nicht das Problem und daher auch nicht Teil der Lösung.
Die Kernfrage ist ja eigentlich, wie es überhaupt zu der Trunkenheitsfahrt des TE kommen konnte.
Und weitergedacht, wie er in Zukunft mit derartigen Situationen umgehen will, um nicht irgendwann zum 2. Mal vor dem gleichen Problem stehen zu müssen.
Moin,
Tja ... welche Entscheidung die sinnvollere ist, kann man schwer abschätzen. Ganz einfach, ohne genaue Kenntnisse aller Informationen kann man hier nicht entscheiden.
Wichtig ist: Kann anhand der gefundenen Spuren ein Reh "bewiesen" werden oder ist es zumindest plausibel? Der nächste Punkt ist ob der Fahrer normal gefahren ist, oder bereits anzeichen einer Alkoholfahrt zeigte.
Die wahrscheinlichkeit das das Pendel in beide Richtungen ausschlagen kann ist ziemlich gleich hoch, je nachdem wie denn die Sachlage ausschaut. Das kannst nur du selbst mit deinem Anwalt entscheiden. Und da ist die SAche an dir festzustellen wie gut er diesen Bereich des Rechts kennt.
Wenn der Richter die Sache aber so vom Tisch bekommen will...spricht einiges dafür, dass die Tendenz zu deinem Nachteil ist. Anders sehe es aus wenn dieses Angebot von der Staatsanwaltschaft käme. Aber da ist weder die Frage .... von wem kommt das Angebot real?
MFG Kester
Kommt mal langsam wieder zum eigentlichen Thema zurück!
- Ein Wildunfall im klassischen Sinne liegt hier nicht vor, da keine Wildberührung stattgefunden hat. Der Nachweis dürfte somit schwer, eher unmöglich, sein.
- In der Fahrschule und im Fahrsicherheitstraining lernt man normaler Weise, dem Wild nicht auszuweichen. Hart auf die Bremse und draufhalten. Ausweichen bringt in den wenigsten Fällen etwas und dann muss der Fahrer auch noch fit genug sein das Auto in der Situation zu beherrschen. Und das können die wenigsten, besonders nicht mit Alkohol im Blut.
- Der (nicht vorhandene) Wildunfall ist für die Beurteilung des Unfallherganges eher von nachgeordneter Bedeutung. Denn die Unfallursache ist schnell gefunden: Alkohol.
- Alkohol verlangsamt die Reaktion und der Fahrer neigt, je nach Alkoholspiegel im Blut und der eigenen Alkoholverträglichkeit, dazu, verzögert zu reagieren oder total zu überreagieren. DAS ist die Unfallursache.
- In diesem Fall ist die relative Fahruntüchtigkeit eindeutig gegeben. Wenn 0,6‰ angenommen werden und ein Unfall verursacht wurde ist derjenige fahruntüchtig, denn der "Erfolg" war der Unfall. Die Rechtsprechung ist dahingehend eindeutig und lässt nur sehr wenig Raum für Interpretationen.
- Die Begründung, dass der Unfall ohne plötzlich auftretendes Reh nicht geschehen wäre, ist wenig nützlich und dürfte auch dem Anwalt - wenn er ein schlauer ist - klar gewesen sein. Gut, probieren kann man es, aber es bringt in 99,9% der Fälle nix.
Und nun noch ne Anmerkung zum Strafmaß: Damit bist du ganz gut bedient. Und das sage ich dem TE ohne Schadenfreude oder die anderen Bemerkungen die hier schon gefallen sind. Du kannst die Strafe anzweifeln, aber die Strafe wird definitiv bleiben. Ob es nun 45 Tagessätze werden, oder 25 Euro Tagessatz, 10 oder 11 Monate Fahrverbot ändert nichts Wesentliches an den Gesamtfolgen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass Gerichtsurteil nicht nur niedriger, sondern auch höher ausfallen kann. Also überleg dir gut, ob es das wert ist!
Denn eins steht unbestreitbar fest: Du bist angetrunken Auto gefahren und 0,6‰ wären auch ohne Unfall ne Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Monat Fahrverbot, bis zu 250 Euro Geldbuße (jetzt sogar 500) und vier Punkten in Flensburg gewesen!
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Wenn der Richter die Sache aber so vom Tisch bekommen will...spricht einiges dafür, dass die Tendenz zu deinem Nachteil ist. Anders sehe es aus wenn dieses Angebot von der Staatsanwaltschaft käme. Aber da ist weder die Frage .... von wem kommt das Angebot real?
Na von wem wohl?! Lies dir mal den Abschnitt
Öffentliche Klagein der StPO durch. Da ist immer davon die Rede "mit Zustimmung des Gerichts". Selbst wenn das Angebot durch die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde, geht nix ohne Zustimmung des Richters. Und so ausgebucht wie Richter sind, ist es ihm lieber mit einem entsprechenden "Angebot" ne Verhandlung weniger zu haben, als dem TE ne Verhandlung aufzubraten. Billiger wirds für den TE jedenfalls nicht, denn dann kommen die Verhandlungskosten auch noch drauf. Und die werden kommen, weil der TE verlieren wird...
Nur so als Tipp am Rande.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Sagt sich leicht für Alle die nie in dieser Situation waren.
Wer schon mal wegen einem Reh oder ähnlich großen Tieren dazu gezwungen wurde sich zu überlegen ob er sich in Sekundenbruchteilen für ausweichen oder draufhalten entscheidet sieht das womöglich anderst.Es kostet schlicht viel Überwindung draufzuhalten.Die natürliche Reaktion ist auszuweichen.
Richtig, keine Diskussion. Ich war bereits in der Situation, das Wildschwein war aber schnell genug vor dem Auto weg zu sein, bevor es überfahren wurde - zum bremsen war ich nichtmal in der Lage in der kurzen Zeit. Hätte sicherlich schön geknallt so Wildschwein vs. Transit 😉
ABER: Umso wichtiger ist es den Leuten zu sagen, dass sie draufhalten sollen! Egal WAS da im wege steht - drauf halten, bremsen und gut. Der Unfall mit dem Baum 10m weiter ist 1000x schlimmer als so ein Reh, selbst wenn es 100kg wiegt!
Ich sehe die Sache, für mich, recht nüchtern: Die Versicherung zahlt bie Wildunfall, weiche ich dem Wild aus muss ich das Wild das da rumstand beweisen -> also halte ich drauf. Der Schaden am Auto ist ersetzbar und das Wild mir im Endeffekt drecksegal.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Beim Thema Alk und Geschwindigkeit melden sich auf Motor-Talk immer verstärkt die Gutmenschen zu Worte. Der TE hat doch schon genügend Schaden davongetragen, was bringt es denn hier noch verbal auf ihn einzuschlagen? Muß das sein?
Joah. Eigentlich schon.