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> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 11:57

Hallo,

ich brauche euren Rat:

Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"

In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2009 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von bobo7

Hallo,

ich brauche euren Rat:

Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"

In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!

MFG Thomas

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Hallo Thomas, es war nur die Frage wer hat welche Großhirsche gesehen, es ging um unbekannte

Arten, ich versuche den Leuten, aus meinem Erfahrungsschatz zu helfen. Reh, Hirsch, Elch, Mammut,

spielt für die Sache keine Rolle, es gibt am Ende keinen sachlichen Beweis dafür. Tatsächlich

kann man sich darauf verlassen, dass die Schwachsinnsquote unserer Richter gegen null

geht, Schill ist ja weg? Insofern steht nur die Frage der Schwachsinnsquote der

Rechtsanwälte in unserer Republik, die entfernt sich von 50 mit Lichtgeschwindigkeit

gegen plus unendlich.

Beiden gemein ist die Suche nach Geld! anne marie

Moin,

Du willst nicht verstehen wo ich drauf hinnaus will, oder?

Es ist EINFACH Klug im warmen Sessel daherzureden ... wenn du von einem 200 kg Tier auf der Strasse ÜBERRASCHT wirst ... dann DENKST DU nicht. Du WEICHST aus, einfach weil dies der NATÜRLICHE Reflex ist. Weil du WEISST dass ein großes Tier auf der Motorhaube weh tut.

Und GROSS fängt bei "ziemlich bescheidenen" Dimensionen an ... wenn man dann wieder "objektiv" ist.

Und PECH bezeichnet bei der Kollision mit so einem Tier lediglich den Ausgang für dich persönlich. Denn WEH tust du dir unter Garantie.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Schon mal mit einem 200 kg Tier kollidiert? Das hat mit etwas Pech sehr empfindliche Folgen.

das ist halt der unterschied: bei der kollision brauch man pech um folgen zu haben (außer dem kaputt auto), beim ausweichen passiert noch viel schneller was.

Der Sinn ist leider weg!

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Du willst nicht verstehen wo ich drauf hinnaus will, oder?

oh sehr gut sogar. aber was für dich eben ein grund ist das ganze totzuschweigen, ist für mich eben ein grund es nochmals umso deutlicher und umso öfter zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Es ist EINFACH Klug im warmen Sessel daherzureden ... wenn du von einem 200 kg Tier auf der Strasse ÜBERRASCHT wirst ... dann DENKST DU nicht. Du WEICHST aus, einfach weil dies der NATÜRLICHE Reflex ist. Weil du WEISST dass ein großes Tier auf der Motorhaube weh tut.

eben: ein grund mehr drauf aufmerksam zu machen, dass man im zweifel lieber drauf halten als ausweichen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Und PECH bezeichnet bei der Kollision mit so einem Tier lediglich den Ausgang für dich persönlich. Denn WEH tust du dir unter Garantie.

in 99% der fälle tut man sich bei einer kollision mit wild nicht weh.

am 12. Februar 2009 um 0:29

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Laut dem aktuellen Bussgeldkatalog welcher seit dem 01. Februar gültig ist: ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot wenn keine Voreintagungen vorhanden sind.

Unterm Strich ist die Strafe nicht übertrieben, um mal mit Fakten zu antworten ;)

Schlage vor, den Titel zu ändern. Jetzt: " Wie erlege ich ein Reh richtig mit 100 Kochrezepten".:D :rolleyes:

am 12. Februar 2009 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Schlage vor, den Titel zu ändern. Jetzt: " Wie erlege ich ein Reh richtig mit 100 Kochrezepten".:D :rolleyes:

Das fängt ja schon mit dem Anvisieren an. Du kannst ja nicht blind drauflos fahren, sondern musst richtig zielen, damit a: Das Tier sofort Tot ist und b: das beim Aufprall nicht das schönste Stück Wildbret zermatscht wird. :D:D

MFG Thomas

Zitat:

Es ist EINFACH Klug im warmen Sessel daherzureden ... wenn du von einem 200 kg Tier auf der Strasse ÜBERRASCHT wirst ... dann DENKST DU nicht. Du WEICHST aus, einfach weil dies der NATÜRLICHE Reflex ist. Weil du WEISST dass ein großes Tier auf der Motorhaube weh tut.

Sehe ich genauso.

Wer keine Erfahrungen mit solchen Situationen hat – und es ist möglich, jahrzehntelang zu fahren, ohne ein einziges Mal mit einem Tier zu kollidieren!* – reagiert rein instinktiv, denn zum Nachdenken und Abwägen des Für und Wider von Ausweichen oder Kollision bleibt keine Zeit.

 

* Meinereiner zum Beispiel, seit nun bald 30 Jahren mit Motorrad und Auto unterwegs und kein einziger Wildunfall. Klar, das ist sicherlich nicht meine persönliche Leistung, sondern hauptsächlich Glück.

Und ich behaupte sogar, das einige, die hier so großspurig rumposten, kleine "Stadtkinder" sind. In der Stadt ist der Kontakt mit freilaufenden Wildtieren natürlich nahe Null.

Meine letzten Kontakte und Beinahe - Kontakte mit Wild waren in den letzten 3 Jahren, da ich in einer eher ländlichen Gegend mit viel Wald beheimatet bin.

 

MFG Thomas

( der auch aus Reflex auch immer ausweicht. Frühmorgens könnte es auch der Zeitungszusteller sein. Das kann man mit verschlafenen Klüsen nicht immer erkennen:D:D )

 

Zitat:

 

MFG Thomas

( der auch aus Reflex auch immer ausweicht. Frühmorgens könnte es auch der Zeitungszusteller sein. Das kann man mit verschlafenen Klüsen nicht immer erkennen:D:D )

Nur bei der Schwiegermutter kamen mir immer teuflische Gedanken......:D:cool:

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