"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
1121 Antworten
@Marini
@bikelu
habt ihr auch mal den Ölstand seit der Serviceaktion beobachtet? Nachdem ich Ende Juni aufgefordert wurde, dringend Öl nachzufüllen (hab dann 0,5l reingetan, Anzeige voll), steht der Balken wieder nur auf ca. 3/4 voll, und das bei geringer Fahrleistung (170PS s-tronic). Bei Euch keine Auffälligkeiten?
Hallo,
hab das Update Ende März diesen Jahres aufspielen lassen bei der 60.000km Inspektion(mit Ölwechsel).Knapp 7000km seitdem gefahren und gestern aus dem Kroatien Urlaub wieder gekommen.Anzeige immer noch voll.Hab den 2.0 TDI mit 177PS/S-Tronic.
Schönen Gruß
Zitat:
@CRO-BMW 630i schrieb am 12. August 2017 um 11:28:58 Uhr:
Hallo,
hab das Update Ende März diesen Jahres aufspielen lassen bei der 60.000km Inspektion(mit Ölwechsel).Knapp 7000km seitdem gefahren und gestern aus dem Kroatien Urlaub wieder gekommen.Anzeige immer noch voll.Hab den 2.0 TDI mit 177PS/S-Tronic.Schönen Gruß
Kann ich nur bestätigen. Seit dem Service bei 60.000 km mit Update 11.300 km gefahren und Ölstand noch immer voll!
Ich habe auch einen geringen Minderverbrauch (177PS, S-tronic) und mein Auto hat mehr Leistung ,
bin sehr zufrieden!
Ähnliche Themen
Zitat:
@hankmasterV6 schrieb am 12. August 2017 um 10:11:04 Uhr:
@Marini
@bikelu
habt ihr auch mal den Ölstand seit der Serviceaktion beobachtet? Nachdem ich Ende Juni aufgefordert wurde, dringend Öl nachzufüllen (hab dann 0,5l reingetan, Anzeige voll), steht der Balken wieder nur auf ca. 3/4 voll, und das bei geringer Fahrleistung (170PS s-tronic). Bei Euch keine Auffälligkeiten?
Dann mach mal dein ladeluftkühler auf und schau rein ob Öl drin ist. Meist deutet ein erhöhter Ölverbrauch bei 2.0 TDI, wenn von ausen nichts zu sehen ist, auf ein Laderschaden.
Zitat:
@achim 54 schrieb am 13. August 2017 um 07:57:24 Uhr:
Ich habe auch einen geringen Minderverbrauch (177PS, S-tronic) und mein Auto hat mehr Leistung ,
bin sehr zufrieden!
Kann ich voll bestätigen!
Ölstand passt, nichts auffälliges
Service Update Q5 143PS im JULI 2017
Seitdem UPDATE ,totaler Leistungsverlust , Durchzug /Drehmoment war mal ,Reichweite ca.100km pro Tankfüllung weniger!
Jetzt ist der Wagen zum Überholen (all)gemeingefährlich.
Meine Reklamation bei Porsche Salzburg brachte folgendes:
Von: kundenbetreuung@porsche.co.at
Datum: 26.09.2017 10:45:15
An: XXXXXX
Betreff: Ihr Audi Q5 mit der Fahrgestellnummer XXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Familie XXXX,
Wir haben Ihren Sachverhalt gemeinsam mit dem Autohaus XXXXX Center, unserer Fachabteilung und dem Hersteller (AUDI AG) geprüft.
Die Volkswagen AG hat immer erklärt, dass den Kunden keine Nachteile durch die technischen Maßnahmen entstehen werden.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Volkswagen AG seit Beginn der Freigaben Anfang des Jahres 2016 für die neue Software garantiert, dass mit der Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Fahrzeugakustik keine Verschlechterungen verbunden sind und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben. Darüber hinaus werden die Maßnahmen ausschließlich dann vom KBA freigegeben, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Jeder Kunde, der mit seinem Fahrzeug an der technischen Nachrüstung teilnimmt, erhält eine entsprechende Bescheinigung nach dem Werkstattbesuch.
In diesem Fall wurde Ihr Fahrzeug vor Ort geprüft. Bei diesen Prüfarbeiten wurde keine Abweichung festgestellt, daher befindet sich Ihr Fahrzeug im technischen Stand der Serie.
Sehr geehrter Familie XXXXX, wir hoffen Ihnen den Sachverhalt transparent dargestellt zu haben und wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt mit Ihrem Audi Q5.
Mit freundlichen Grüßen
iA Victoria Duft iA Markus Auer
Service Kundenbetreuung
Porsche Austria GmbH & Co OG
Louise-Piëch-Straße 2
A- 5020 Salzburg
Tel: +43-(0)662-4681-710
Fax:+43-(0)662-4681-12397
http://www.porsche-holding.com
Rechtsform: Offene Gesellschaft
Sitz: Salzburg
FN 27015d / Landesgericht Salzburg
DVR: 88412
UID-Nr.: ATU 34242904
Die haben immer recht.
Hab auch den 143PS Handschalter, hab aber nur festgestellt, dass der Partikelfilter öfter abbrennt und 0,2 Liter Mehrverbrauch (bisher 12.000km), Leistungsveränderungen konnte ich nicht feststellen
Scheinbar tauchen jetzt die ersten Briefe vom KBA auf. Zitat aus dem A4 Forum:
Zitat:
@chrisi9418 schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:30:23 Uhr:
Hier der Brief vom KBA.
Zitat:
@bill_lee schrieb am 22. Oktober 2017 um 08:03:14 Uhr:
Scheinbar tauchen jetzt die ersten Briefe vom KBA auf. Zitat aus dem A4 Forum:
Zitat:
@bill_lee schrieb am 22. Oktober 2017 um 08:03:14 Uhr:
Zitat:
@chrisi9418 schrieb am 9. Oktober 2017 um 21:30:23 Uhr:
Hier der Brief vom KBA.
War ja auch zu erwarten. Einige gehen halt etwas blauäugig durchs Leben und denken sie wären im Märchenland. Dem ist leider nicht so. Dem ganzen Behörden-Dschungel kann man kaum entgehen. Sei es mit Fahrzeugen oder sonst wo im Leben. Die haben dich besser im Auge als man denkt.
Ist doch auch richtig so, entweder alle, oder keiner.
Zitat:
@marc4177 schrieb am 22. Oktober 2017 um 10:14:06 Uhr:
Ist doch auch richtig so, entweder alle, oder keiner.
Ja klar, Marc. Scheint aber nicht allen bewusst zu sein.
Neuigkeiten vom Verein für Konsumenteninformation in Österreich:
Quote:
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Wir wollen Sie über die drohende Verjährung von potentiellen Ansprüchen (zu den Anspruchsgrundlagen siehe Punkt A und B) gegen die meisten österreichischen VW-Vertragshändler im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal informieren! Informationen zu möglichen Ansprüchen gegenüber der Volkswagen AG finden Sie am Ende in Punkt B.
Was bislang passiert ist
Ende 2015 konnte der VKI einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler bis einschließlich 31.12.2017 erzielen (siehe Liste). Im September 2017 forderte der VKI mit Hilfe seines Vertrauensanwalts, Dr. Alexander Klauser, die österreichischen Vertragshändler abermals auf, den bis Ende 2017 befristeten Verjährungsverzicht zu verlängern. Die Verlängerung des bestehenden Verjährungsverzichts wurde von den Vertragshändlern von VW, Audi, Skoda und Seat abgelehnt. Damit droht ab 1.Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal gegen die meisten VW-Händler!
Welche Folgen ergeben sich daraus?
Vorab in Kürze:
Sie müssen in der Causa VW-Abgasskandal mögliche Ansprüche gegenüber Ihrem Händler (Pkt A), welche Sie eigenständig bis Ende 2017 einklagen müssen und solche gegen den VW-Konzern (Pkt B) unterscheiden.
Wir raten Ihnen mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes zur Klage gegen den VW-Vertragshändler, wenn Sie
- Ihr betroffenes Fahrzeug bei einem österreichischen Vertragshändler (siehe Liste) gekauft haben,
- Sie dieses Auto jedoch zurückgeben wollen und
- über eine Deckung einer Rechtsschutzversicherung verfügen.
1.) Ansprüche gegen VW-Vertragshändler mit Verjährungsverzicht Ende 2017
Vertragliche Ansprüche (Gewährleistung und Irrtum) aus dem VW-Abgasskandal gegen jene österreichischen VW-Vertragshändler, die einen Verjährungsverzicht bis Ende 2017 abgegeben haben, müssen noch im Jahr 2017 gerichtlich geltend gemacht werden!
Wenn Sie daher Ihr Fahrzeug gegen Rückgabe des Kaufpreises (abzüglich eines Entgelts für die zwischenzeitige Nutzung) zurückgeben (Wandlung) wollen, müssen Sie diesen Anspruch gegen Ihren Vertragshändler geltend machen (=klagen). Die Klage müsste spätestens am 31.12.2017 bei Gericht einlangen. Wir empfehlen jedem Rechtsschutzversicherten daher rasch einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.
Medienberichten zufolge sollen bereits in mehreren Verfahren gegen VW-Händler rechtsschutzversicherte Kläger entschädigt worden sein. Es wird auch in den Medien berichtet, dass Verfahren gegen VW-Händler zu Gunsten der Kläger vorzeitig beendet werden, um Urteile in höheren Instanzen zu verhindern. Zum Beispiel bekam ein Kläger zunächst vor dem Landesgericht Linz Recht und wurde der VW-Händler zur Rücknahme des Fahrzeuges verpflichtet (Urteil vom 13.6.2016, 45 Cg 35/15h). Laut Medienberichten wurde das Rechtsmittel zurückgezogen. Dem Vernehmen nach soll der Kläger entschädigt worden sein.
Die gerichtliche Verfolgung von Ansprüchen gegen VW-Händler erscheint uns nach derzeitigem Stand jedenfalls aussichtsreicher als ein möglicher deliktischer Schadenersatzanspruch (zB Minderwert) gegenüber VW (siehe Punkt B). Der VKI empfiehlt Ihnen daher unter den unten genannten Voraussetzungen eine Klage gegenüber dem VW-Händler. Ein Abwarten von Erkenntnissen hinsichtlich der Verfolgung von möglichen Ansprüchen gegenüber VW selbst ist daher nicht zu empfehlen.
Der VKI kann Ihnen eine gerichtliche Geltendmachung jedenfalls nur dann empfehlen, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses abdeckt und Sie das Fahrzeug gegen Rückgabe des Kaufpreises (abzüglich eines Nutzungsentgeltes) zurückgeben wollen. Den Prozess müssen Sie individuell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes führen. Der VKI kann Sie im Rahmen der Sammelaktion dabei nicht unterstützen.
Falls Sie sich zu einer Klage entscheiden empfehlen wir, sich durch versierte Anwälte vertreten zu lassen. Wir können Ihnen dazu folgende Rechtsanwälte empfehlen:
• Dr. Alexander Klauser von der Rechtsanwaltskanzlei bkp
• Mag. Michael Poduschka von Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH
• Dr. Benedikt Wallner von Benedikt Wallner Rechtsanwalts Gesellschaft mbH
2.) Ansprüche gegen Händler ohne Verjährungsverzicht
Vertragliche Ansprüche gegen VW-Vertragshändler bzw. freie Händler, die nie einen Verjährungsverzicht abgegeben haben, sind höchstwahrscheinlich bereits verjährt (siehe nähere Informationen unter Punkt A.).
Vertiefende Informationen zu möglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal
Man muss zwischen folgenden zwei Gruppen von Anspruchsgrundlagen unterscheiden, welche sich gegen unterschiedliche Anspruchsgegner (A. Händler, B. VW-Konzern) richten:
A. Vertragliche Ansprüche auf Gewährleistung/Irrtumsanfechtung
Diese Ansprüche kann grundsätzlich der Eigentümer bzw. Käufer des Fahrzeuges nur gegen seinen Vertragspartner, dh. gegen den Verkäufer, also gegen den VW-Händler geltend machen, nicht aber gegen den Hersteller oder Importeur der Fahrzeuge. Hat man das Fahrzeug bereits verkauft oder ist man nie Eigentümer des Fahrzeuges gewesen (Leasingfahrzeug), kann man diese Ansprüche nicht geltend machen. Leasingnehmer haben prinzipiell erst nach Ankauf des Leasingfahrzeuges Ansprüche gegen den Händler. Die oben genannten Ansprüche unterliegen folgenden gesetzlichen Verjährungsfristen:
• Gewährleistung: 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges
• Irrtumsanfechtung: 3 Jahre ab Vertragsabschluss
Der Großteil der österreichischen Vertragshändler hat gegenüber dem VKI einen Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 abgegeben (siehe Liste). Für alle anderen Händler gelten die oben genannten gesetzlichen Fristen.
Ansprüche aus Gewährleistung bzw Irrtumsanfechtung richten sich gegen hunderte von verschiedensten Händler und sind daher nicht für Sammelaktionen geeignet. Hinsichtlich dieser Ansprüche kann der VKI Ihnen daher keine Unterstützung anbieten.
Fazit: Eine allfällige Klage gegen Ihren Händler, der einen Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 abgegeben hat, müssten Sie selbstständig gerichtlich noch bis Ende dieses Jahres einbringen. Ihre Teilnahme an der Sammelaktion bzw ggf der Privatbeteiligtenanschluss deckt mögliche Ansprüche gegen den Händler nicht ab! Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie Ihren Händler klagen wollen oder nicht.
B. Außervertragliche Ansprüche auf deliktischen Schadenersatz
Es geht um Ansprüche, welche die BesitzerInnen betroffener Kfz auch ohne Bestehen eines Vertragsverhältnisses direkt gegen die Hersteller VW, Audi, SEAT und Skoda richten können, - z.B. Schadenersatzansprüche aus Delikt (z.B. Betrug). Diese Ansprüche verjähren unabhängig vom Kauf- bzw. Lieferdatum erst binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; das wäre für Mitte September 2018 anzunehmen. Schadenersatzansprüche wie zB ein möglicher Wertverlust (merkantiler Minderwert = Verkaufspreis am Gebrauchtwagenmarkt sinkt) kann man daher gegenüber den verantwortlichen Herstellerbetrieben noch bis Herbst 2018 gerichtlich geltend machen. Wurde das Auto bereits verkauft und hat sich ein Wertverlust wegen der Abgasmanipulation in einem geringeren Verkaufserlös niedergeschlagen, könnte diese Wertminderung als Schaden gegenüber VW bis Herbst 2018 eingeklagt werden.
Nähere Informationen zu VW
Zur Verjährungsproblematik von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen gegenüber VW (siehe Punkt B) lassen wir Ihnen noch im November 2017 nähere Informationen zukommen. Wir werden Ihnen darüber hinaus die Ergebnisse der internen Umfrage zum Update bzw. zu Folgeproblemen im Zuge der Umrüstung mitteilen. Die Auswertung wird derzeit bearbeitet. Wir ersuchen Sie hier noch um etwas Geduld.
Über den weiteren Verlauf in der Causa VW werden wir unaufgefordert berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Abteilung Sammelaktionen
diesel@vki.at
unquote
Wieder einmal zeigt sich, dass wir in Europa wesentlich schlechter gestellt sind als z.B. die Amerikaner.
Persönlich bin ich allerdings bis jetzt (17.000 km seit dem Update) mit meinem Fahrzeug Q5 TDI 177 PS, s-tronic sehr zufrieden:
0,5 Liter/100 km Minderverbrauch
agileres Fahrverhalten (subjektiv)
noch keine Aufforderung AdBlue nachzutanken (nach 17.000 km)
Allerdings erwarte ich bei jetzt 77.000 km irgendwann eine Fehlermeldung betreffend das AGR-System. Es ist bekannter Weise ein Schwachpunkt, von dem noch nicht bekannt ist, ob dieser Defekt nach dem Update früher auftritt.