"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
1121 Antworten
Eine weitere interessante Mitteilung unseres Vereins für Konsumenteninformation:
Ergebnis der Umfrage nach erfolgtem Update.
Quote:
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Wir möchten Sie über die Ergebnisse unserer Umfrage zu Problemen nach dem Software-Update informieren.
Wir haben 27.000 Teilnehmer unserer Sammelaktion eingeladen, ihre persönlichen Erfahrungen mit der Umrüstung ihres Fahrzeuges mitzuteilen. Ziel dieser Befragung war die Erfassung und Aufdeckung von möglichen Veränderungen, welche durch das Software-Update an Fahrzeugen entstanden sein könnten. Rund 10.800 Konsumenten haben an der internen Umfrage teilgenommen.
Nach Auswertung der Ergebnisse zeigt sich, dass rund 43% der befragten Konsumenten nach der Umrüstung negative Veränderungen an ihrem Fahrzeug festgestellt haben. Insbesondere zeigten sich Nachteile beim Verbrauch sowie Leistungseinbrüche beim Motor.
Insgesamt gaben etwa 9.000 Fahrzeughalter an, dass sie das Update bereits durchführen ließen. Davon berichteten rund 3.600 Teilnehmer über negative Veränderungen, die nach der Umrüstung an ihrem Fahrzeug auftraten. Im Detail stellten 1.800 Personen einen erhöhten Kraftstoffverbrauch fest. Leistungseinbrüche im unteren oder oberen Drehzahlbereich meldeten mehr als 1.400 Teilnehmer. Dass der Motor ruckeln/nageln würde, meinten 1.400 Personen. Probleme beim Beschleunigen gaben mehr als 1.000 Teilnehmer an. Bei rund 650 der Befragten zeigten sich Probleme mit dem Abgasrückführungssystem. Eine schnellere Verrußung des Partikelfilters meldeten knapp 500 Teilnehmer. Hunderte berichteten auch von einer erhöhten Geruchsbildung oder einem massiven Gebläse, die sich nach der Umrüstung bemerkbar machten.
Laut Aussagen eines KFZ-Sachverständigen sind Probleme mit dem Abgasrückführungssystem sowie das schnellere Verrußung des Partikelfilters aus technischer Sicht durchaus erklärbar, wenn es nach dem Update zu erhöhter Rußbildung kommt. Ein damit verbundenes häufig erforderliches Regenerieren führt wiederum zu höherem Kraftstoffverbrauch.
Leider verweigert VW bis heute den Quellcode der Manipulationssoftware herauszugeben oder deren Wirkungsweise offenzulegen. Dadurch ist es laut Aussagen von Fachexperten derzeit nicht möglich, die Folgen des Software-Updates technisch einzuschätzen.
Der VKI empfiehlt Ihnen jedenfalls, negative Veränderungen nach der Umrüstung zu dokumentieren.
Aus den möglichen technischen Folgewirkungen könnte sich ein Minderwert der betroffenen Fahrzeuge ergeben, der über einen rein merkantilen Minderwert (= geringerer Wiederverkaufswert am Gebrauchtwagenmarkt) hinausgeht. Wir werden jedenfalls mögliche Ansprüche in diesem Zusammenhang intensiv prüfen.
Wir möchten uns nochmals bei allen bedanken, die an unserer Umfrage teilgenommen haben!
Umrüstung:
Aufgrund der Ergebnisse unserer Umfrage stellt sich die Frage, ob man die Umrüstung überhaupt durchführen lassen sollte. Laut Ansicht des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, müsse man der Rückrufaufforderung nachkommen, weil sich das Fahrzeug nicht in einem genehmigungskonformen Zustand befinde. Das Verkehrsministerium beruft sich dabei u.a. auf das KBA (deutsches Kraftfahrt-Bundesamt). Wer der Umrüstung nicht nachkomme, könne zu einer Prüfung nach dem Kraftfahrgesetz vorgeladen werden, so das Verkehrsministerium.
Ob diese schwerwiegende Maßnahme gerechtfertigt wäre, ist gerichtlich nicht geklärt. Unklar ist auch, ob die Behörde solche Schritte tatsächlich setzen würde. Insofern können wir zur Frage der Umrüstung trotz Vorliegen unserer Umfrageergebnisse keine Empfehlung aussprechen.
Wir werden Sie in der VW-Causa weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Unquote
Also keine Empfehlung für die Umrüstung!
Gestern hat mich wiederum eine Mitteilung des Vereins für Konsumenteninformation erreicht.
Darin geht es um eine Grantieerklärung von VW nach dem erfolgten Update.
Quote
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sammelaktion!
Unsere Umfrage hat ergeben, dass viele Personen über Probleme nach dem Software-Update berichten. Der VW-Konzern dementiert, dass es nach der Umrüstung zu negativen Veränderungen am Fahrzeug kommt. Der VKI empfiehlt deshalb allen Fahrzeugeigentümern und Leasingnehmern, sich hierfür eine Garantie von VW abgeben zu lassen - unabhängig von der Umrüstung. Wenn Sie das Auto bereits verkauft haben, ist diese Aufforderung nur für den neuen Eigentümer zielführend.
Folgen der Umrüstung:
Wie wir Ihnen bereits Anfang November mitgeteilt haben, hat unsere Umfrage zu den Folgen des Software-Updates ergeben, dass rund 43% der befragten Konsumenten nach der Umrüstung negative Veränderungen an ihren Fahrzeugen festgestellt haben. Insbesondere zeigten sich Nachteile beim Verbrauch sowie Leistungseinbrüche beim Motor.
Seitens des VW-Generalimporteurs Porsche Austria werden derartige Folgen aber bestritten. Der Generalimporteur beruft sich dabei auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses hätte für alle freigegebenen Modelle bestätigt, dass mit der Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und maximales Drehmoment sowie Geräuschemissionen keine Nachteile verbunden sind.
Eine juristisch haltbare Garantieerklärung wurde weder von VW noch vom Generalimporteur Porsche Austria bis dato abgegeben.
Garantieerklärung:
Eine rechtlich umfassende Garantieerklärung würde Ihnen Sicherheit bringen, dass Ihnen durch die Umrüstung keine Nachteile entstehen.
Der VKI stellt Ihnen daher Musterbriefe zur Verfügung mit denen Sie VW und Porsche Austria auffordern können eine umfassende Garantieerklärung abzugeben. Ergänzen Sie im Formular bitte die FIN (zu finden unter Punkt E Ihres Zulassungsscheins) und Ihre persönlichen Daten.
Wir empfehlen Ihnen die Aufforderungsschreiben jeweils eingeschrieben sowohl an VW als auch an den Generalimporteur zu übermitteln. Zusätzlich können Sie die Garantieerklärungen via E-Mail an vw@volkswagen.de (Volkswagen AG) und info@volkswagen.at (Porsche Austria) schicken.
Den Musterbrief an den Generalimporteur finden Sie hier!
Den Musterbrief an die Volkswagen AG finden Sie hier!
Wichtig:
Sie haben hinsichtlich der Musterbriefe an VW/Porsche Austria keine Fristen einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch die Aufforderungsschreiben möglichst zeitnah abzuschicken.
Bitte bewahren Sie eine mögliche Stellungnahme von VW/Porsche Austria auf diese Musterbriefe auf, aber schicken Sie uns diese derzeit nicht zu. Wir werden die Stellungnahmen gegebenenfalls mit Hilfe eines Online-Fragebogens von Ihnen einsammeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Unquote
Ich habe jedenfalls beide Briefe eingeschrieben abgeschickt.
Auf gut österreichisch: "Hilfts nix, schads nix"!
Hallo,
Kleines Zwischenfazit von mir mit dem Software Update:Ca.8 Monate nun her und knapp 12.000 km seitdem gefahren(Km -Stand 68000)Lüfternachlauf schon mal bemerkt,hält sich aber in Grenzen.Liegt wohl daran,das viele Autobahnkilometer abgespult werden.Ölverbrauch gleich Null,Anzeige immer noch voll(Damals 60.000km Inspektion auch gemacht).Spritverbrauch ist auch leicht nach unten gegangen.Bin total zufrieden damit.Was mir eigentlich nur Sorgen macht das es eventuell Probleme mit dem AGR Ventil geben könnte.Sind ja viele defekt gegangen nach dem Update.
Schöne Grüße
Mein Auto:
2.0 TDI
177 PS
SCR-Kat
Zitat:
@CRO-BMW 630i schrieb am 29. November 2017 um 10:15:29 Uhr:
Hallo,
Kleines Zwischenfazit von mir mit dem Software Update:Ca.8 Monate nun her und knapp 12.000 km seitdem gefahren(Km -Stand 68000)Lüfternachlauf schon mal bemerkt,hält sich aber in Grenzen.Liegt wohl daran,das viele Autobahnkilometer abgespult werden.Ölverbrauch gleich Null,Anzeige immer noch voll(Damals 60.000km Inspektion auch gemacht).Spritverbrauch ist auch leicht nach unten gegangen.Bin total zufrieden damit.Was mir eigentlich nur Sorgen macht das es eventuell Probleme mit dem AGR Ventil geben könnte.Sind ja viele defekt gegangen nach dem Update.Schöne Grüße
Mein Auto:
2.0 TDI
177 PS
SCR-Kat
AGR-Kuehler ist bei meinem Sohn (Sharan II 140 PS, SCR) nach dem Update kaputt gegangen, wurde aber zu 100% auf Kulanz getauscht.
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Bin nun schon über 20.000 km nach dem Update gefahren und noch immer keine Meldung bez. AdBlue.
Meine Hypothese, dass der AdBlue Verbrauch deutlich steigen wird, gerät ins Wanken.....
Neues vom Verein für Konsumenteninformation in Österreich:
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Der gestrigen "Kronen Zeitung" haben Sie vielleicht entnommen, dass 30.000 Österreicher VW klagen würden. Wir möchten dazu Folgendes klar- bzw. richtigstellen.
Die niederländische Stiftung "Stichting Volkswagen Car Claim” plant die Einbringung einer Feststellungsklage gegen VW für holländische Fahrzeughalter in Amsterdam. Ziel der Klage ist es, dass in einem Gerichtsurteil in Amsterdam das schuldhafte und rechtswidrige Verhalten sowie die Haftung von VW für Schäden aus dem Abgasskandal, festgestellt wird. Der VKI begrüßt die Klage in den Niederlanden, weil damit Druck gegen VW aufgebaut werden kann.
Wir sind bisher davon ausgegangen, dass eine wirksame Verfolgung der Ansprüche von österreichischen Fahrzeughaltern über die Stiftung möglich wäre. Mit dem in den Niederlanden geplanten Verfahren zeigt sich, dass die Klage nur holländischen Fahrzeughalter, aber nicht Betroffenen in Österreich hilft. Der VKI wird sich nunmehr selbst bemühen, rechtzeitig vor Verjährungseintritt gegenüber dem VW-Konzern eine Durchsetzung der Ansprüche bei Gericht in Österreich zu organisieren. Welche Schritte dafür notwendig wären, würden wir Ihnen selbstverständlich in einem gesonderten Schreiben rechtzeitig bekanntgeben.
Hinweis zur Garantieerklärung:
VW hat auf die Garantieerklärung noch keine Stellungnahme abgegeben und verweist lediglich auf den Generalimporteur. Auch vom Generalimporteur liegen uns bis dato keine Antworten vor. Der VKI empfiehlt Ihnen, hier beharrlich zu sein: Fordern Sie - als Kunden von VW, Seat, Skoda und Audi - erneut den VW-Konzern und den Generalimporteur zur Abgabe einer Garantieerklärung auf. Bitte senden Sie uns diese Aufforderungsschreiben vorerst nicht zu.
Über den Fortgang der Aktion werden wir Sie unaufgefordert informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Der Verein für Konsumenteninformation in Österreich meldet sich nochmals kurz vor Ende des Jahres mit letzten Neuigkeiten:
Sehr geehrte Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Sammelaktion!
Der Generalimporteur Porsche Salzburg hat diese Woche auf die Aufforderung seiner Kunden, eine Garantieerklärung abzugeben, reagiert. Er ist nicht bereit, die gewünschte Garantieerklärung abzugeben. Sie müssen zur Zeit nicht auf diese Stellungnahme reagieren und wir bitten Sie, uns diese standardisierten Schreiben nicht zukommen zu lassen.
Wie wir bereits mitgeteilt, prüfen wir derzeit die Möglichkeit Ihnen die Teilnahme an einer Sammelklage gegen den VW-Konzern anbieten zu können. Alle Informationen dazu und die weiteren Schritte werden wir Ihnen nächstes Jahr zukommen lassen.
Die Rechtsabteilung wird in den letzten Tagen dieses sehr arbeitsreichen Jahres 2017 personell dünn besetzt sein. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir allfällige Anfragen erst im kommenden Jahr ab dem 8.Jänner beantworten werden können.
Das gesamte VKI-Team wünscht Ihnen und Ihren Lieben besinnliche, friedliche & entspannte Feiertage sowie ein zufriedenes & gesundes Jahr 2018!
Mit weihnachtlichen Grüßen,
Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Es geht weiter: Neuigkeiten von unserem VKI:
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer!
Wir wollen Sie über aktuelle Entwicklungen in der Causa VW-Abgasskandal informieren.
Der VKI wurde vom Sozialministerium (BMASGK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) mit Klagen gegen VW beauftragt.
Es geht einerseits um Ansprüche hinsichtlich einer deutlichen Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge, die sich gegen VW verdichtet haben. Andererseits könnten sich Ansprüche aus den nachteiligen Folgen des Software-Updates ergeben.
Der VKI wird nunmehr Musterklagen vorbereiten.
Eine gebündelte Sammelklage an einem einzigen Gericht in Österreich ist gegen VW (Sitz in Wolfsburg, Deutschland) aber nicht möglich. Diese Art der Klage funktioniert bei einem ausländischen Gegner nicht (weil der dafür erforderliche Verbrauchergerichtsstand nicht zur Verfügung steht). Die schon seit langem vom VKI geforderte Gruppenklage fehlt weiterhin in Österreich.
Aus Sicht des VKI sind noch andere Möglichkeiten zur Durchsetzung von gebündelten Ansprüchen denkbar. Diese werden derzeit vom VKI verfolgt.
Die Ergebnisse der VKI-Umfrage (https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2517) zu den nachteiligen Folgen des Software-Updates vom Herbst 2017 wurden mittlerweile von Untersuchungen in anderen europ. Ländern (Italien, Portugal, Spanien und Belgien) bestätigt. Diese kommen zum selben Ergebnis wie die VKI-Umfrage.
https://www.altroconsumo.it/.../...nces-with-their-car-software-update
Wir werden Sie über weitere Schritte und die Möglichkeiten einer gebündelten Verfolgung von Ansprüchen gegen VW selbstverständlich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Grüße aus dem verschneiten Südburgenland
Hallo. Ist jemandem bekannt, ob sich Euro 5 mit Adblue ab Werk auf Euro 6 umrüsten lässt?
Danke und Gruß, mondeomq
Möglich ja, doch will da keiner dran.
Gibt auf jeden Fall eine Firma die das umrüstet.
Ist im süddeutschen Raum lokalisiert.
Allerdings sieht es momentan sowieso danach aus, dass alle Diesek unabhängig von der Schadstoffnorm Fahrverbote erhalten.
Hallo,
kann mir einer sagen warum der Q5 mit Adblue,keine Euro6 Einstufung hat?Mich interessiert der Hintergrund einfach.
Danke im Voraus
Meiner hat Euro6 mit Adblue , Bj.1/17
Die ersten mit Adblue beim Q5 waren aber Euro5.