"Serviceaktion" 2.0TDI
Check auf der Audiseite:
http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...
Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(
Beste Antwort im Thema
Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.
Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...
Gruß Jürgen
1121 Antworten
Ich hatte leider 2 Monate vor der Serviceaktion den Tausch des AGR
So, die Ölverbrauchsmessung ist erledigt.
Der Ölverbrauch war auf 1000km 0,2 Liter Öl (alles in Ordnung).
Die Anzeige im MMI ist fehlerhaft. Sie hat nur noch ¼ angezeigt.
Es wird jetzt geprüft ob Sensor defekt ist, oder die Ursache eventuell mit dem Update zu tun hat.
Zuerst der Balken auf halb nach 700km, jetzt nach 1000km nur 0,2 Liter????
Selbst wenn die Anzeige nicht stimmt, geht sie doch nicht wie von dir geschildert so schnell runter.
Hoffentlich wollen die Dich nicht nur einfach "billig" abspeisen... klingt für mich seltsam!
Wie bereits öfter hier geschrieben, ist die elektronische Ölstands Anzeige niemals so exakt wie ein Ölmessstab, zu viele sind die zusätzlichen Einflussfaktoren...
Ich würde erst dann Öl nachfüllen, wenn ich dazu vom Display dezidiert aufgefordert werde...., und dann immer in Viertel Liter Portionen.
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Habe ein Ölmessstab bestellt
Na pumm!
Da wird ja bei Euch in Deutschland scharf geschossen.
Wir haben in Österreich wenigstens vom Generalimporteur einen Verjährungsverzicht eingeräumt bekommen!
Heute hat mich dieses E-Mail erreicht:
. 28.7.2017
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Sehr geehrte TeilnehmerInnen an unserer VW-Sammelaktion!
Wir möchten Sie über neue Entwicklungen zum VW-Abgasskandal informieren.
Verjährungsverzicht VW-Vertragshändler - Fristablauf Ende 2017
Der VKI konnte - wie berichtet - erfreulicherweise bereits Mitte Dezember 2015 einen Verjährungsverzicht von der überwiegenden Anzahl aller VW-Vertragshändlern (VW, Audi, SEAT und Skoda) erwirken. In diesem verpflichten sich die Vertragshändler ausdrücklich bis 31.12.2017 gegenüber allen Kunden auf den Einwand der Verjährung im Hinblick auf Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit dem Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen, zu verzichten. Damit sind jedenfalls mögliche Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche aus einer Irrtumsanfechtung erfasst.
Der VKI hat jetzt mit Hilfe seines Vertrauensanwalts, Dr. Alexander Klauser aus Wien, die Vertragshändler aufgefordert, den bestehenden Verjährungsverzicht zu verlängern. Damit wollen wir erreichen, dass potentielle Ansprüche der Konsumenten gegenüber den Vertragshändler Ende des Jahres nicht verjähren. Die Antwort der Vertragshändler steht noch aus.
Zur Information finden Sie die Liste jener Vertragshändler, die bis 31.12.2017 einen Verjährungsverzicht abgegeben haben, hier:https://verbraucherrecht.at/.../...aehrungsverzicht_Stand_6.4.2016.pdf
Ansprüche gegen VW
Schadenersatzansprüche gegen die VW AG verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens. Mitte September 2015 wurde der Abgasskandal öffentlich bekannt. Mögliche Schadenersatzansprüche, die sich daraus ergeben könnten, verjähren gegenüber VW daher Mitte September 2018.
Auch gegenüber der VW AG hat der VKI mit Hilfe seines Vertrauensanwalts die Abgabe eines Verjährungsverzichts bis zumindest Ende 2019 eingefordert.
Deutsches “Autokartell”
Aktuell berichten Medien breit, dass es seit den 1990er-Jahren ein deutsches “Autokartell” gegeben haben soll. Vertreter von VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler sollen Absprachen über Technik, Kosten und Zulieferer getätigt haben. Auch über die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen soll es Kartellabsprachen gegeben haben. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten sich daraus zusätzliche potentielle Schadenersatzansprüche ergeben. Zur Zeit wird man allerdings abwarten müssen, was die behördlichen Ermittlungen ergeben werden.
Umrüstung
Beim VKI gehen immer wieder Rückmeldungen von Fahrzeughaltern zu negativen Folgen im Zuge der Umrüstung ein. Um mögliche Veränderungen am Fahrzeug und am Fahrverhalten durch die Umrüstung zu erfassen, werden wir demnächst eine Erhebung bei unseren Teilnehmern über mögliche Folgen der Umrüstung durchführen. Nähere Informationen bekommen Sie zeitnah via E-Mail.
Uns erreichen auch immer wieder Anfragen, ob man die Umrüstung durchführen müsse. Laut Ansicht des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, müsse man der Rückrufaufforderung nachkommen, weil sich das Fahrzeug nicht in einem genehmigungskonformen Zustand befinde. Das Verkehrsministerium beruft sich dabei u.a. auf das KBA (deutsches Kraftfahrt-Bundesamt). Wer der Umrüstung nicht nachkomme, könne zu einer Prüfung nach dem Kraftfahrgesetz vorgeladen werden, so das Verkehrsministerium.
Ob diese schwerwiegende Maßnahme gerechtfertigt wäre, ist gerichtlich nicht geklärt. Unklar ist auch, ob die Behörde solche Schritte tatsächlich setzen würde. Insofern können wir zur Umrüstung keine Empfehlung aussprechen.
Eine Umrüstung Ihres Fahrzeuges hat keinen Einfluss auf eine Teilnahme an der Sammelaktion des VKI oder dem Privatbeteiligtenanschluss im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen weiterhin informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Abteilung Sammelaktionen
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Mag. Thomas Hirmke (Leitung), Dr. Beate Gelbmann (Leitung Abt. Klagen), Dr. Petra Leupold, LL.M. (Leitung Akademie und Abt. Wissen), Mag. Ulrike Wolf (Leitung Abt. Sammelaktion), Mag. Ulrike Docekal, Mag. Andrea Föderler, Mag. Tanja Händel, Mag. Joachim Kogelmann, Mag. Marlies Leisentritt, Brigitta Neubauer, Mag. Angelika Niklas, Mag. Manfred Nuncic, Rudolf Obermann, Mag. Laura Ruschitzka, Wolfgang Schmitt, LL.M., Mag. Stefan Schreiner, Fred Weingartner-Prack, Marie Winter, LL.M.
Und wieder eine neue Mitteilung des VKI in Österreich:
Sehr geehrte TeilnehmerInnen an unserer VW-Sammelaktion!
Wir möchten Sie als Privatbeteiligte über erfreuliche Entwicklungen in der Causa “VW-Strafverfahren” informieren.
Beschwerde des VKI zeigt Wirkung - WKStA ermittelt gegen VW
Wie bereits berichtet hatte der VKI bereits im Juli 2016 eine Strafanzeige gegen die Volkswagen AG bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Die WKStA blieb aber weitgehend untätig, führte selbst keine Ermittlungen, sondern ersuchte im November 2016 die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Strafverfahren zu „übernehmen.“ Das Strafverfahren in Österreich wurde mit der Übernahme unterbrochen und stand still. In Deutschland gibt es aber keine Möglichkeit Unternehmen – also den VW-Konzern selbst – strafgerichtlich zu verfolgen. Eine derartige Möglichkeit besteht seit 2005 allerdings in Österreich seit der Einführung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG).
Aufgrund der anhaltenden Untätigkeit der WKStA richtete der VKI eine Beschwerde (Rechtsschutzersuchen) an die Oberstaatsanwaltschaft. Wir haben insbesondere auch den Umstand kritisiert, dass die Ermittlungen – trotz eindeutiger Identifizierbarkeit der verantwortlichen Personen – gegen „unbekannte Täter“ geführt wurde.
Unsere Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft zeigte anscheinend Wirkung. Die WKStA hat endlich Ermittlungstätigkeiten aufgenommen und diese ausgeweitet. Die Ermittlungen richten sich nun nicht mehr gegen unbekannte Täter sondern konkret gegen die Volkswagen AG, die Robert Bosch GmbH und den ehemaligen VW-Vorstand Martin Winterkorn. Das Verfahren wird nunmehr - wie vom VKI gefordert - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) unter der neuen Geschäftszahl 22 St 4/17s geführt.
Das ist ein wichtiger Erfolg gegen VW, den wir sehr begrüßen!
Verjährungshemmung
Durch die aufgenommene Ermittlungstätigkeit der WKStA gegen die Volkswagen AG ist nun auch eine Verjährungshemmung für Sie als Privatbeteiligte im Strafverfahren eingetreten. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern durch Zeitablauf nicht verjähren können, solange das strafrechtliche Verfahren gegen die Volkswagen AG geführt wird.
Die Ermittlungstätigkeit der WKStA hemmt allerdings nicht die Verjährung Ihrer Ansprüche gegen den Händler (Verkäufer). Informationen zur Verjährung der Ansprüche gegen den Händler finden Sie unter https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2427.
Änderungen
Falls sich nach Ihrer Anmeldung Änderungen ergeben haben (zB Ankauf/Rückgabe des Leasingfahrzeuges, Namensänderung, Verkauf, Totalschaden etc.), bitten wir Sie uns dies umgehend durch Übermittlung der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen. Diese Änderungen müssen in Form einer Nachtragsanzeige an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden.
Wir halten Sie in der Causa "VW-Strafverfahren" selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VKI-Team
Bereich Recht
Abteilung Sammelaktionen
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Ob das weiterhilft im Paragrafen Dschungel bezweifle ich.
Zitat:
@Q3Ronaldo schrieb am 1. August 2017 um 13:27:54 Uhr:
Ob das weiterhilft im Paragrafen Dschungel bezweifle ich.
Da magst Du durchaus recht haben, aber man hat's wenigstens versucht...
Hallo,
hat eigentlich schon jemand reale Erfahrungswerte bezüglich des AdBlue-Verbrauchs des 2.0 TDI (EA189) NACH der 'Serviceaktion'?
Es hat ja geheißen, er wird für das nun vorschriftskonforme (??) Abgasverhalten merkbar mehr als vorher benötigen, deshalb gibt's ja nach dem Rückruf auch einige AdBlue-Füllungen vom Freundlichen gratis.
Ich bin mit meinem TDI (BJ 2013) seit der Maßnahme nun 15.000km unterwegs, fast nur Langstrecke bzw. Autobahn - aber er hat noch kein AdBlue verlangt. Wundert mich schon etwas.
Bezüglich Verhalten der S-tronic Automatik nach der Maßnahme:
Ja, die Steuerung ist zwischen den Gängen 4 und 7 hektischer geworden, d.h. sie wechselt oft bei nur leichtem Gasgeben oder -wegnehmen schnell den Gang um dann ziemlich gleich wieder in den usprünglichen Gang zurückzuschalten. Das war sehr deutlich unmittelbar nach der Serviceaktion, ist in einer Lernphase weniger geworden, aber ein Rest ist geblieben. Es wurde im Umfeld kein zusätzlicher bzw. kostenpflichtiger Update fürs Getriebe gemacht.
Hab den kleinen 143PS 2.0TDI BJ 2011, der hat kein AdBlue, hab 0,2l Mehrverbrauch Treibstoff bisher (ca. 10.000km)
Zitat:
@henry_04 schrieb am 11. August 2017 um 11:13:09 Uhr:
Hallo,
hat eigentlich schon jemand reale Erfahrungswerte bezüglich des AdBlue-Verbrauchs des 2.0 TDI (EA189) NACH der 'Serviceaktion'?Es hat ja geheißen, er wird für das nun vorschriftskonforme (??) Abgasverhalten merkbar mehr als vorher benötigen, deshalb gibt's ja nach dem Rückruf auch einige AdBlue-Füllungen vom Freundlichen gratis.
Ich bin mit meinem TDI (BJ 2013) seit der Maßnahme nun 15.000km unterwegs, fast nur Langstrecke bzw. Autobahn - aber er hat noch kein AdBlue verlangt. Wundert mich schon etwas.Bezüglich Verhalten der S-tronic Automatik nach der Maßnahme:
Ja, die Steuerung ist zwischen den Gängen 4 und 7 hektischer geworden, d.h. sie wechselt oft bei nur leichtem Gasgeben oder -wegnehmen schnell den Gang um dann ziemlich gleich wieder in den usprünglichen Gang zurückzuschalten. Das war sehr deutlich unmittelbar nach der Serviceaktion, ist in einer Lernphase weniger geworden, aber ein Rest ist geblieben. Es wurde im Umfeld kein zusätzlicher bzw. kostenpflichtiger Update fürs Getriebe gemacht.
Alles, was Du schreibst, kann ich nur bestätigen.
Seit dem Update bin ich 11.300 km gefahren und auch bei mir noch keine Aufforderung AdBlue nachzutanken.
Vielleicht fahren wir beide zu sparsam?
Zitat:
@bikelu schrieb am 11. August 2017 um 11:45:50 Uhr:
Hab den kleinen 143PS 2.0TDI BJ 2011, der hat kein AdBlue, hab 0,2l Mehrverbrauch Treibstoff bisher (ca. 10.000km)
Ich hab' einen gesicherten Minderverbrauch von 0,4 Liter/100 km! (177 PS, s-tronic)