"Schummelmotor" EA189 im A6
Der EA189 soll auch im A6 verbaut sein. Angesichts dieser Situation frage ich mich, ob man den Motor aktuell noch empfehlen kann in der kaufberatung. Ich persönlich denke eher nicht, da die Folgen für den Fahrzeughalter aktuell nicht abschätzbar sind.
Was denkt ihr werden die Konsequenzen der Affäre sein? Ich persönlich denke, dass Diesel in nächster Zukunft einen schweren Stand haben werden. Vielleicht kommt auch endlich die blaue Plakette für wirklich saubere Autos.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Medlock schrieb am 24. September 2015 um 16:23:40 Uhr:
Wenn dir egal ist,dass dir jmd anstatt einer Waschmaschine mit Label A+++ ein Waschbrett und Gallseife verkauft.....dann wahrscheinlich ja 😉Zitat:
@Ibomu schrieb am 24. September 2015 um 16:15:35 Uhr:
Bin ich der einzigste dem das Thema mit VW am A... Vorbei geht?🙄
Das ist jetzt wieder so ein subjektiver Schwarz Weiß Gedankengang....ich lass es mal unkommentiert. Ich habe den Smilie schon gesehne, mache jetzt auch mal einen hin 🙂.
Ich glaube bzw. bin ich der festen Meinung, dass die wenigsten sich den 2,0er A6 genau nach dem Reinheitseffekt gekauft haben.
Einerseits gibt es ja Diese (ist ja mein geleastes Firmenauto), welche unbedingt einen A6 mit nix Ausstattung brauchten und die Anderen, wo es beim Kauf rein finazielle Aspekte als Anreiz gab.
Danach werden diese 2,0er aber gleich mal zum Chiptuning gebracht, wo natürlich alle Grenzwerte eingehalten werden.
Genau so verwunderlich sind jetzt auf einmal die Stimmen der Wissenden (welche jahrelang Hanfpflanzen natürlich nur als Deko auf ihrem Balkon halten), dieses alles wussten aber einfach mal nichts gemacht haben....gemäß der Meinung von den anderen"Und das ist gut liebe Genossen".
Warum wird jetzt auf einmal alles so wild behandelt, wenn es denn schon lange bekannt ist? Warum muss es diesen Eklat geben, jetzt mit Wirtschaft und Made in Germany gefährdent? Unverständnis pur.
Hier haben diese jetzt einfach einen Schuldigen gebraucht. Und dieser musste WiKo sein, warum siehe ein 1/2 Jahr vorher.
Es kann mir keiner erzählen, dass es nur VW gemacht hat. Bei jedem Hersteller passen zB die angegeben Durchscnittswerte usw nicht - die wenigsten schreien danach sondern akzeptieren das als "eigener Fahrstil".
Egal, ein wirkliches Urteil kann sich keiner von uns erlauben. Wir werden nie - so wie in vielen aktuellen Dingen - eine klare Einsicht in dieses Geschehen bekommen.
Wir werden weiterhin (es ist nicht meine Erfindung, stand so im "Stern oder Spiegel"😉 mit "Merkel-TV des 1. und 2." bestrahlt und so geführt, wie es die Paar da oben wollen.
Der momentan noch schweigenden Mehrheit ist es eben noch nicht genug, um munter zu werden.
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Das wäre ja noch schöner wenn die für das Softwareupdate noch was verlangen würden. Aber auch Folgekosten würde ich nicht bezahlen.
Stell dir mal vor Du hast so einen Wagen und bist demnach in einer Steuerklasse eingeordnet, welche nun nicht mehr stimmt. Den Mehrpreis dürfen sie sich dann beim Konzern holen, warum soll das der Kunde bezahlen ? Er hat ja nicht betrogen und ist folglich auch nicht dafür verantwortlich bzw. haftbar für den entstandenen Schaden.
Oder angenommen Du wohnst z.B. in Berlin-Mitte und darfst jetzt mit dem Wagen wegen der tatsächlichen Werte nicht mehr reinfahren.
Usw.
Naja, man wird sehen was kommt, ich glaube da wird jede Menge Ärger auf den Konzern zukommen, für Anwälte ist so etwas ein gefundenes Fressen.
Ich bin mal gespannt, wie die das hinbekommen wollen ohne andere zugesicherte Eigenschaften negativ zu beeinflussen bzw. zu entfernen. Meiner ist auch in der DB für den Rückruf auf der AUDI-Seite.
Von der Logik her muss entweder die Leistung reduziert werden und/oder die CO²-Werte und/oder der Spritverbrauch und damit zusätzlich noch der Feinpartikelausstoss angehoben werden vermute ich.
Wenn dem nämlich nicht so wäre, hätte die SW-Manipulation keinen Sinn gemacht.
Wenn der Spritverbrauch angefasst werden solte, würde ich auch meine rechtlichen Möglichkeiten zum Schadenersatz prüfen lassen müssen. Ein 4F-Fahrer interessiert sich i.d.R. nicht für das was hinten rauskommt. Der Verbrauch mein 2,0TDI mit 170PS war aber schon eine zentrale Angabe die die Kaufentscheidung nicht negativ beeinflusst hatte bei mir.
Zitat:
@Floedelvater schrieb am 8. Oktober 2015 um 17:53:20 Uhr:
Wenn der Spritverbrauch angefasst werden solte, würde ich auch meine rechtlichen Möglichkeiten zum Schadenersatz prüfen lassen müssen. Ein 4F-Fahrer interessiert sich i.d.R. nicht für das was hinten rauskommt. Der Verbrauch mein 2,0TDI mit 170PS war aber schon eine zentrale Angabe die die Kaufentscheidung nicht negativ beeinflusst hatte bei mir.
Rechtlich wird da wohl kaum was zu machen sein.
Die Gewährleistung ist schon vor Jahren abgelaufen wo du gegen den Verkäufer (nicht VW) hättest Ansprüche geltend machen können.
Und das dann auch nur bei einer erheblichen Abweichung des Kraftstoffverbrauchs.
Bei unter 10 % mehrverbrauch geht von einem überheblichen mehrverbrauch aus.
So ist jedenfalls die allgemeine Rechtsprechung.
Also nichts für ungut aber kohle kommt bei so einem alten Auto nicht mehr.
Übrigens kann das auch nach hinten losgehen.
Wenn die Fahrzeuge nicht umgerüstet werden können (ist wohl noch nicht ausgeschlossen) / und oder erhebliche Abweichungen nach Umrüstung haben kann das Auto zurückgezogen werden.
Dann müsstest du sogar für die bis dahin genutzte Zeit/Kilometer bezahlen bzw. Wird dir vom vereinbarten Kaufpreis abgezogen
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2015 um 20:04:23 Uhr:
Rechtlich wird da wohl kaum was zu machen sein.Zitat:
@Floedelvater schrieb am 8. Oktober 2015 um 17:53:20 Uhr:
Wenn der Spritverbrauch angefasst werden solte, würde ich auch meine rechtlichen Möglichkeiten zum Schadenersatz prüfen lassen müssen. Ein 4F-Fahrer interessiert sich i.d.R. nicht für das was hinten rauskommt. Der Verbrauch mein 2,0TDI mit 170PS war aber schon eine zentrale Angabe die die Kaufentscheidung nicht negativ beeinflusst hatte bei mir.
Die Gewährleistung ist schon vor Jahren abgelaufen wo du gegen den Verkäufer (nicht VW) hättest Ansprüche geltend machen können.
Und das dann auch nur bei einer erheblichen Abweichung des Kraftstoffverbrauchs.
Bei unter 10 % mehrverbrauch geht von einem überheblichen mehrverbrauch aus.So ist jedenfalls die allgemeine Rechtsprechung.
Also nichts für ungut aber kohle kommt bei so einem alten Auto nicht mehr.
Übrigens kann das auch nach hinten losgehen.
Wenn die Fahrzeuge nicht umgerüstet werden können (ist wohl noch nicht ausgeschlossen) / und oder erhebliche Abweichungen nach Umrüstung haben kann das Auto zurückgezogen werden.
Dann müsstest du sogar für die bis dahin genutzte Zeit/Kilometer bezahlen bzw. Wird dir vom vereinbarten Kaufpreis abgezogen
Was mich persönlich betrifft, habe ich den Wagen 04/2014 gebraucht bei AUDI gekauft. Gewährleistung ist also noch vorhanden.
Was den versteckten Mangel, verursacht durch wissentliche Täuschung (=Betrug) des Verbrauchers durch den Hersteller angeht, gilt mMn nicht die reguläre Gewährleistung sondern die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Strafgesetz. Da sieht die Verjährung schon erheblich anders aus.
Dann fallen auch die 10% weg, die eh schon mit jetziger Software ziemlich ausgereizt sein dürften.
Daher bin ich (auch dank Rechtschutzversicherung) noch relativ entspannt und würde mir eh vor Gewährleistungsablauf prophylaktisch vorbehalten, hier aktiv zu werden.
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Also Gewährleistungsansprüche sind Zivilrecht und nicht Strafrecht. Wenn VW bestraft werden sollte müssen sie Strafe zahlen oder Gefängnis. Je nachdem was im Strafgesetzbuch steht.
Aber Geld bekommt dadurch kein betroffener.
Aber gut.
Erst mal abwarten und Tee trinken.
Betrug ist wohl eher eine Sache aus dem Strafgesetz, MZ-ES-Freak 😉
Ja, sag ich doch ?
Ich schrieb Strafgesetzbuch. Und was ist daran Deiner Meinung falsch?
§ 263 Betrug , StGB (Strafgesetzbuch), Toshy 😉
EDIT: Übrigens bei Betrug in besonders schwerem Falle besteht keine Geldstrafe mehr, sondern Freiheitstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre.
MfG
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2015 um 21:22:49 Uhr:
Also Gewährleistungsansprüche sind Zivilrecht und nicht Strafrecht. Wenn VW bestraft werden sollte müssen sie Strafe zahlen oder Gefängnis. Je nachdem was im Strafgesetzbuch steht.
Aber Geld bekommt dadurch kein betroffener.Aber gut.
Erst mal abwarten und Tee trinken.
Und der "Betrüger" ist dem Geschädigten gegenüber zu Schadenersatz pflichtig insoweit durch die Handlung des Verurteilten ein Schaden entstanden ist.
Daher gelten hier nicht die Gewährleistungsfristen sondern die Verjährungsfristen nach dem StGB. denke ich mal.
Außerdem kann die Gewährleistungsfrist durch Unklarheit über den Mangel gehemmt werden.
Ersatzpflichtige Schäden bei den Käufern sind theoretisch einige denkbar. Fängt mit den Kleinigkeiten an wie z.B. Nutzungsausfall für die Dauer des Werkstattaufenthaltes, kann ggf. bei Erhöhung des CO²-Ausstosses zu höherer KFZ-Besteuerung führen, Mehrverbrauch und damit höhere Unterhaltskosten verursachen, einen höheren Inspektionsaufwand und damit auch dort Mehrkosten, Wertminderung bei Wiederverkauf durch den Makel in der öffentlichen Meinung ... Schlimmstenfalls sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis aufgrund nicht der BE entsprechender Werte an Leistung etc. etc.
Aber letztendlich zunächst mal egal. Es bleibt eh abzuwarten, was hier weiter passiert und wie weit sich unsere liebe Regierung schützend vor VW stellt und versucht die Sache herunter zu spielen.
Ball flach halten. Ich denke die werden sich etwas einfallen lassen, wo wir als Endverbraucher keinen Nachteil von haben. Viele sind langjährige VW-Kunden oder potentielle Kunden für die Zukunft. VW wird einen Teufel tun und diese Leute mit einer halbgaren und schlechten Lösung abspeisen bzw. sitzen lassen. Zumal VW momentan alles dafür tut, aufzuräumen und das Vertrauen wieder zu gewinnen. Ich denke momentan ist oberste Devise, die Kunden nicht zu verlieren und das wird sich VW im Zweifel lieber jetzt etwas kosten lassen, als wenn sie über Jahre immer mehr Kunden verlieren. Wenn VW die Krise vernünftig löst, werde ich mir auch wieder ein Auto bei VW kaufen. Warum nicht? Tricksen tun alle und es ist ja nun nicht so, dass hier Menschenleben direkt gefährdet waren.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2015 um 22:07:21 Uhr:
Ja, sag ich doch ?Ich schrieb Strafgesetzbuch. Und was ist daran Deiner Meinung falsch?
§ 263 Betrug , StGB (Strafgesetzbuch), Toshy 😉
Schau Dir doch den Zusammenhang an:
1. Floedelvater schreibt, dass Gewährleistung bei ihm noch besteht, aber Betrug nicht unter Gewährleistung, sondern unter Strafrecht mit anderen Regelungen fällt.
2. Du schreibst, dass Gewährleistung Zivilrecht ist und kein Strafrecht. (Und das bei Strafrechtlicher Verurteilung Gefängnis drohen kann)
3. Deswegen weiße ich darauf hin, dass Betrug unter Strafrecht fällt.
und nun weißt Du mich darauf hin, dass ich Recht habe?! 🙂
@ toshy.
Kommentarlos. Passt hier nicht mehr rein.
P.S.
Die Frage besteht ja ob es überhaupt einen bei betrug von VW in der Sache gibt.
Denn die eg-rili schreibt den Test auf der Rolle vor und da hat es ja funktioniert.
Es steht nirgendwo geschrieben das auf der Straße der prüfzyklus eingehalten werden muss.
Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt erstmal ob es betrug im Sinne des Strafgesetzbuches ist.
Das ist denke ich sehr schwer.
Denn Straftatsbestand kann es nur geben wer gegen Gesetze verstößt.
Jetzt mal meine Frage : wo steht (in welchem Gesetz/Verordnung/Richtlinie) steht das auf der Straße der prüfzyklus und die dazugehörigen Grenzwerte eingehalten werden müssen?
Vielleicht habe ich etwas übersehen.
Mfg
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Oktober 2015 um 10:36:20 Uhr:
@ toshy.
Kommentarlos. Passt hier nicht mehr rein.P.S.
Die Frage besteht ja ob es überhaupt einen bei betrug von VW in der Sache gibt.Denn die eg-rili schreibt den Test auf der Rolle vor und da hat es ja funktioniert.
Es steht nirgendwo geschrieben das auf der Straße der prüfzyklus eingehalten werden muss.
Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt erstmal ob es betrug im Sinne des Strafgesetzbuches ist.
Das ist denke ich sehr schwer.
Denn Straftatsbestand kann es nur geben wer gegen Gesetze verstößt.
Jetzt mal meine Frage : wo steht (in welchem Gesetz/Verordnung/Richtlinie) steht das auf der Straße der prüfzyklus und die dazugehörigen Grenzwerte eingehalten werden müssen?
Vielleicht habe ich etwas übersehen.Mfg
Ohne jetzt einzelne Verordnungen nennen zu können. Geltende EU-Verordnungen und Richtlinien schreiben Obergrenzen des Schadstofausstosses im Regelbetrieb vor. Was Du meinst sind die Prüfkriterien, die für die Zulassung der Fahrzeuge gelten, nicht jedoch für den durch die Verordnung betroffenen Betrieb. Mit der prüfung sollen die Herrsteller die Einhaltung der gesetzlichen Normen nachweisen können.
Steuerlich ist keine Erhöhung zu erwarten, denn die Steuer basiert auf CO. Betroffen ist aber Stickoxid, das ist aber nicht Abgassteuer relevant.
Vertragspartner ist bei Privatkauf immer der Händler, nicht der Hersteller! Also wenn Klagen, dann immer gegen den Händler und der muß schauen wie er mit VW/AUDI/SKODA usw. dann klar kommt.
Bleibt die Frage zu klären, wie soll das geregelt werden?
Dobrindt ist mit den Vorschlägen von VW ( Servicemaßnahme ) nicht einverstanden, er fordert einen Rückruf.
Evtl. sollte man einen Leistungstest vor einer evtl. Maßnahme bei neutraler Organisation durchführen lassen, das dient dann gleichzeitig der Beweissicherung, denn gefühlt und gemessen sind 2 deutliche paar Schuhe.
Und wenn man bedenkt dass VW sagt in 2016 sollen alle betroffenen Fahrzeuge abgearbeitet sein, dann hiese das, dass Werktäglich 1000 Fahrzeuge abgearbeitet werden müssen. Zusätzlich zum normalen Geschäft, das ist eine Hausnummer.
Ich habe einen Bekannten, der war mit seinem Passat zur Inspektion, als er den Wagen abholte konnte die freundliche Dame ( da ausserhalb der Geschäftszeiten) nichts genaues sagen, nur dass eine Servicemaßnahme angeordnet vom Hersteller durchgeführt werden musste, und das Fahrzeug nun nur noch 150 PS statt vorher 170 PS hätte. Diese Maßnahme steht wohl nicht im Abgasskandal Zusammenhang, ich hätte das Fahrzeug direkt stehen lassen. Wenn ich 150 PS hätte haben wollen hätte ich 150 PS gleich gekauft vermutlich für weniger Geld. Er will keinen Streit und akzeptiert.
UNO
Ja klar und die Dame hat ihn auch noch nach Feierabend auf dem Prüfstand gehabt. Daher wusste sie auch genau das es nur noch 150 PS sind 🙄🙄🙄
Also wenn das so ist hätte ich ihn auch stehen gelassen 😉
Was für ein Passat war das?
Zitat:
@Blank1 schrieb am 9. Oktober 2015 um 07:00:30 Uhr:
Ball flach halten. Ich denke die werden sich etwas einfallen lassen, wo wir als Endverbraucher keinen Nachteil von haben. Viele sind langjährige VW-Kunden oder potentielle Kunden für die Zukunft. VW wird einen Teufel tun und diese Leute mit einer halbgaren und schlechten Lösung abspeisen bzw. sitzen lassen. Zumal VW momentan alles dafür tut, aufzuräumen und das Vertrauen wieder zu gewinnen. Ich denke momentan ist oberste Devise, die Kunden nicht zu verlieren und das wird sich VW im Zweifel lieber jetzt etwas kosten lassen, als wenn sie über Jahre immer mehr Kunden verlieren. Wenn VW die Krise vernünftig löst, werde ich mir auch wieder ein Auto bei VW kaufen. Warum nicht? Tricksen tun alle und es ist ja nun nicht so, dass hier Menschenleben direkt gefährdet waren.
Ne, VW macht sowas nicht. Alles wird gut. ;-)