"Schummelmotor" EA189 im A6

Audi A6 C6/4F

Der EA189 soll auch im A6 verbaut sein. Angesichts dieser Situation frage ich mich, ob man den Motor aktuell noch empfehlen kann in der kaufberatung. Ich persönlich denke eher nicht, da die Folgen für den Fahrzeughalter aktuell nicht abschätzbar sind.

Was denkt ihr werden die Konsequenzen der Affäre sein? Ich persönlich denke, dass Diesel in nächster Zukunft einen schweren Stand haben werden. Vielleicht kommt auch endlich die blaue Plakette für wirklich saubere Autos.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Medlock schrieb am 24. September 2015 um 16:23:40 Uhr:



Zitat:

@Ibomu schrieb am 24. September 2015 um 16:15:35 Uhr:


Bin ich der einzigste dem das Thema mit VW am A... Vorbei geht?🙄
Wenn dir egal ist,dass dir jmd anstatt einer Waschmaschine mit Label A+++ ein Waschbrett und Gallseife verkauft.....dann wahrscheinlich ja 😉

Das ist jetzt wieder so ein subjektiver Schwarz Weiß Gedankengang....ich lass es mal unkommentiert. Ich habe den Smilie schon gesehne, mache jetzt auch mal einen hin 🙂.

Ich glaube bzw. bin ich der festen Meinung, dass die wenigsten sich den 2,0er A6 genau nach dem Reinheitseffekt gekauft haben.
Einerseits gibt es ja Diese (ist ja mein geleastes Firmenauto), welche unbedingt einen A6 mit nix Ausstattung brauchten und die Anderen, wo es beim Kauf rein finazielle Aspekte als Anreiz gab.
Danach werden diese 2,0er aber gleich mal zum Chiptuning gebracht, wo natürlich alle Grenzwerte eingehalten werden.

Genau so verwunderlich sind jetzt auf einmal die Stimmen der Wissenden (welche jahrelang Hanfpflanzen natürlich nur als Deko auf ihrem Balkon halten), dieses alles wussten aber einfach mal nichts gemacht haben....gemäß der Meinung von den anderen"Und das ist gut liebe Genossen".

Warum wird jetzt auf einmal alles so wild behandelt, wenn es denn schon lange bekannt ist? Warum muss es diesen Eklat geben, jetzt mit Wirtschaft und Made in Germany gefährdent? Unverständnis pur.
Hier haben diese jetzt einfach einen Schuldigen gebraucht. Und dieser musste WiKo sein, warum siehe ein 1/2 Jahr vorher.
Es kann mir keiner erzählen, dass es nur VW gemacht hat. Bei jedem Hersteller passen zB die angegeben Durchscnittswerte usw nicht - die wenigsten schreien danach sondern akzeptieren das als "eigener Fahrstil".

Egal, ein wirkliches Urteil kann sich keiner von uns erlauben. Wir werden nie - so wie in vielen aktuellen Dingen - eine klare Einsicht in dieses Geschehen bekommen.
Wir werden weiterhin (es ist nicht meine Erfindung, stand so im "Stern oder Spiegel"😉 mit "Merkel-TV des 1. und 2." bestrahlt und so geführt, wie es die Paar da oben wollen.
Der momentan noch schweigenden Mehrheit ist es eben noch nicht genug, um munter zu werden.

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Zitat:

@Floedelvater schrieb am 9. Oktober 2015 um 13:59:08 Uhr:


Ohne jetzt einzelne Verordnungen nennen zu können. Geltende EU-Verordnungen und Richtlinien schreiben Obergrenzen des Schadstofausstosses im Regelbetrieb vor.

Ohne die Angabe dieser Verordnungen bringt mir das leider wenig. Wenn Du Dir so sicher darüber bist, muss es sie doch auch zu finden geben.

@ Uno60
Um den Stickoxydwert entsprechend zu reduzieren, kann es erforderlich sein mehr Diesel zu verbrennen, da ggf. die Abgasrückführung verändert werden muss, dass könnte mehr Verbrauch und damit zunächst theoretisch mehr CO"-Ausstoß bedeuten können. Wie die das regeln wollen, weiß noch keiner. Ich denke nicht mal VW/AUDI und Konsorten wissen genau, wie sie das hinbekommen sollen.

@Toshy

zunächst einmal einige Verordnungen:
Die Abgasnormen beruhen sich auf die Richtlinien des Europäischen Rates und sind wie folgt:
Euro 1 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EG
Euro 2 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EG
Euro 3 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
Euro 4 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
ab Euro 5 – Verordnung 715/2007/EG mit den ergänzenden Verordnungen Nummer 692/2008 (EG), Nr. 595/2009 (EG), Nr. 566/2011 (EU) und Nr. 459/2012 (EU)

Dazu kommen viele weitere Verordnungen und Handlungsrichtlinien etc. etc. etc.
Um hier die entscheidenden Verordnungen/Gesetze zu zitieren braucht man eine ganze Anwaltskanzlei, da die Verordnungen teilweise aufeinander, teilweise auf alte EG-Verordnungen aufbauen und zusätzlich noch Anlagen, Ausführungsvorschriften etc. etc. zusammenspielen.

Bezüglich der Grenzwerte lassen sich hier Informationen finden:
Umweltbundesamt

Allerdings gibt es bei den betreffenden EG/EWG/EU Verordnungen auch jeweils einen Abschnitt der Gegenstand und Zielsetzung der Verordnung beinhaltet, also es wird nicht allein auf die im vorgeschriebenen Meßverfahren festgestellten Daten abgestellt. Darunter wird die Rechtsprechung sicher auch feststellen können, dass die Softwaremanipulation ausschließlich zum Ziel hatte, bei der vorgeschriebenen Messung andere Ergebnisse zu erzielen als im Ziel diverser Verordnungen vorgesehen ist. Allein dieser Punkt ist betrügerisch, auch dem Kunden direkt gegenüber (schließlich ist der Hersteller gewzungen, die Abgas- und Verbrauchswerte zu veröffentlichen), da er die Zulassungsbehörden und den Verbraucher über die tatsächlichen Werte täuschen sollte bzw. getäuscht hat.

However. Habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Wir werden gegenüber AUDI in welcher Form auch immer einen Vorbehalt anzeigen, welcher bei negativer Auswirkung einer Anpassung der Werte greifen wird. Details werde ich mit dem RA noch bei einem Treffen besprechen. Nächste oder übernächste Woche. Habe ja beim Gebrauchtwagenkauf von AUDI damals das Onlineangebot mit allen Angaben gespeichert. Hier sind alle Detailbeschreibungen etc. ersichtlich. Vielleicht braucht man das ja noch !?

Und zu guter Letzt gilt in D noch immer das BGB §§459, 462, 463
Selbst wenn richterich (entgegen aller Erwartungen) kein Betrug festgestellt werden sollte, gilt noch immer das Gesetz:
Nach §463 ist also Schadenersatz, der wie auch immer zu bemessen sein würde, in jedem Fall einklagbar.

Zitat:

@4F-Devil schrieb am 24. September 2015 um 15:51:33 Uhr:


Lange wird es nicht mehr dauern, bis sich hier im Forum einer meldet, mit seinem Anwalt eine Sammelklage anstrebt und um Beteiligung bittet.
Wie krank ist die Welt nur geworden.....

Hat doch etwas länger gedauert und ist "vielleicht/und/oder/eventuell/mal sehen" noch keine Sammelklage, aber der Anfang ist ja erst mal gemacht.

Sind denn Sammelklagen in D schon erlaubt? Dachte die arbeiten (oder wollen daran arbeiten) erst daran die Gesetzgebung zu ändern. Bisher war es nicht erlaubt.

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Sammelklagen an sich sind in DE noch nicht erlaubt, aber zusammengefasste Schadenersatzklagen sind wohl irgendwie möglich...

Zitat:

@Floedelvater schrieb am 9. Oktober 2015 um 22:33:35 Uhr:


@ Uno60
Um den Stickoxydwert entsprechend zu reduzieren, kann es erforderlich sein mehr Diesel zu verbrennen, da ggf. die Abgasrückführung verändert werden muss, dass könnte mehr Verbrauch und damit zunächst theoretisch mehr CO"-Ausstoß bedeuten können. Wie die das regeln wollen, weiß noch keiner. Ich denke nicht mal VW/AUDI und Konsorten wissen genau, wie sie das hinbekommen sollen.

Ich habe nicht gesagt dass es so oder anders geregelt werden kann oder könnte. Ich habe nur in Bezug auf hier diskutierte Steuerhöhungen und Umweltplaketten Stellung bezogen. Mir ist bekannt wie man Abgaswerte regeln kann.

Aber selbst im COC stehen diese (Abgas) Daten an unterster Stelle nach zu lesen. Die in den jeweiligen Verordnungen und Richtlinien vorgegebenen Werte sind Bestandteil der Betriebserlaubnis für den Hersteller. Erst wenn dieses Dokument dem Hersteller vorliegt, kann das Produkt vom Hersteller in Verkehr gebracht werden. Die Kunden sind betrogen worden. Wenn nun weniger Motorleistung und/oder ein höherer Verbrauch als "Problemlösung" das Ergebnis ist, werde ich auch beim Händler mit Rechtsbeistand vorstellig werden. Denn in meinem Kaufvertrag ist die Motorleistung als auch das Fahrzeug Explizit als "Das Weltauto" erwähnt, und das heißt es wurde mit den entsprechenden Daten beworben, und daher gekauft.
Warten wir ab bis es konkrete Aussagen zu Maßnahmen seitens der Hersteller diesbezüglich gibt, hier reden wir uns die Köpfe heiß über ungelegte Eier.
Ich mache mir viel mehr Gedanken darüber, wie sich ein irgendwann fälliger Verkauf des Fahrzeugs gestalten wird. Evtl. habe wir alle eine Lebensaufgabe, oder uns ist ein erheblicher Wertverlust egal.

UNO

Zitat:

@Quattro210379 schrieb am 10. Oktober 2015 um 09:06:26 Uhr:


Sammelklagen an sich sind in DE noch nicht erlaubt, aber zusammengefasste Schadenersatzklagen sind wohl irgendwie möglich...

Sammelklagen gegen wen?

Bei Privatkauf ist der Händler Ansprechpartner nicht der Hersteller!

Der Händler dürfte gewiss nichts von diesen unlauteren Regulierungen gewusst haben, also gegen oder über was will ich klagen?

UNO

Wenn Schäden einklagbar sein sollten, ist der Verursacher haftbar. Das ist der Hersteller, also in unserem Fall AUDI. Dabei spielt es keine Rolle von wem man das Auto gekauft hat.

Ob Schäden entstehen oder nicht bleibt abzuwarten.

Zitat:

@Floedelvater schrieb am 11. Oktober 2015 um 01:05:43 Uhr:



Ob Schäden entstehen oder nicht bleibt abzuwarten.

Richtig. Deshalb bleibt auch alles andere abzuwarten.

Klage hier, Klage dort und man fragt sich: Für was? Die Autos fahren doch alle und das Finanzamt stand auch noch nicht vor der Tür?

Wenn man hier und in anderen Social Media Kommentaren liest, drängt sich einem das Bild von Aasgeiern auf die um das verwundete Vieh (VW) kreisen.

Und dann ist das Geschrei groß wenn die Ersatzteile und Stundenlöhne bei VAG erhöht werden😉

Das interessante ist ja, dass wir uns meistens selber kaputt machen wollen...
Leute wollen klagen, wozu??? Wenn ich ein Diesel fahre, dann TU ich das garantiert nicht der Umwelt zuliebe. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir uns über kurz oder lang, selber damit schaden, wenn es VW schlecht geht (siehe mein Beitrag ein paar Seiten zurück). Es ist kein Sicherheitsrisiko, etc. entstanden, wie es bei so manch anderem Autohersteller war, wodurch sogar Leute verunglückt sind!
Was VW da gemacht hat, möchte ich nicht schön reden, aber es ist auf jeden Fall besser für den Motor 😉
Ob wirklich ein Wertverlust enstanden ist/wird, bleibt abzuwarten. Das sollte auch das Stichwort sein, bevor es gleich zum Anwalt geht..

Mal wieder einer der es verstanden hat. Manchmal habe ich das Gefühl, das manche Leute hoffen, wenn sie VW verklagen, das sie ihr Geld wieder bekommen. Was da alles dran hängt, wenn so große Konzerne ins straucheln kommen, ist denen sch... egal. Das fängt bei den Mitarbeitern an und geht bis zum kleinen Bäcker um die Ecke.
Klar ist es meistens regional bedingt, aber schlimm ist es trotzdem für viele Menschen. Die da noch nicht mal was für können.

Zitat:

@audiavant89 schrieb am 11. Oktober 2015 um 23:28:53 Uhr:


Das interessante ist ja, dass wir uns meistens selber kaputt machen wollen...
Leute wollen klagen, wozu??? .............

Sehe ich genau so, da wird ein riesen Fass aufgemacht u. warum ?????

Im Gegensatz zu Takata und den Zündschlössern ist das von VW eine lappiale, da es keine Todesfälle gibt und geben wird.

Betrug hin oder her, strafe muß sein und dann ist auch gut. Ein Konzern wie VW wird das schnellstmöglich lösen und dann sollte irgendwann auch wieder Ruhe einkehren.

Über ADAC ist auch wieder Ruhe eingekehrt.

Da ich mich hier von einigen Kommentaren angesprochen fühle und es teilweise in Richtung Schmarotzer anklingt.

Ich möchte niemanden verklagen um mich zu bereichern.

Ich habe Verständnis für die Meinung direkt odert indirekt vom VW-Konzern wirtschaftlich abhängiger Diskussionsteilnehmer. Letztendlich ist jeder. in dessen Land VW Produktions- und/oder Verkaufsstätten unterhält von diesem Schaden wirtschaftlich betroffen. Schließlich ist die Wirtschaftsmacht dieses Konzerns und auch die Masse an Arbeitsplätzen ein nicht zu verachtender Faktor für das jeweilige Inlandsprodukt und damit auch die Kaufkraft.

Allerdings:
1. Ich möchte niemanden verklagen. Ich habe genug anderes zu tun.
2. Ich habe nicht vor, mich durch mit dem Fehlverhalten einiger in diesem Konzern begründeten Handlungen zu bereichern.
3. Ich wäre froh, wenn die "Berichtigungsmaßnahmen" durch AUDI ohne jegliche Einschränkungen an meinem Fahrzeug erfolgen können.

Thema: Der Wagen fährt doch, warum also Schadenersatz fordern?!

- Was wäre, wenn die Funktion des Fahrzeuges nach den Maßnahmen eingeschränkt ist (weniger Leistung) oder die Unterhaltskosten durch die Maßnahme steigt (Mehrverbrauch/Steuererhöhung) !? Dann soll ich nicht versuchen, einen Ausgleich zu fordern ? Ich habe ein Fahrzeug mit 170 PS gelauft. Ist nicht viel aber das Maximaum, was mit dem sparsamen Motor serienmäßig zu kaufen war. Hätte auch 125 PS kaufen können, wollte ich aber nicht, weil ich gerne auf der Autobahn überhole, und hin und wieder auch mal einen Hänger ans Auto hängen möchte. Ohne Einschränkungen. Ich habe auch kein Problem damit, dass mein Auto in der Großstadt im Mittel und fahrweisebedingt 9 - 10l/100km braucht. Wenn er aber konstant 11 l oder gar mehr braucht oder ich meinen Fahrspaß reduzieren muss, um weniger zu verbrauchen ? Dann hätte ich mir auch irgendeine Karre holen können, die um einiges günstiger zu kaufen gewesen wäre.

Ihr würdet das natürlich hinnehmen, ohne weiter darüber nachzudenken ???
Wenn jemand absichtlich einen Kratzer in den Lack Eures Fahrzeuges zieht und Ihr das mitbekommt und nachweisen könntet ... Würdet Ihr sicher auch nichts unternehmen. Der Wagen fährt ja noch. Und bei diesem Schaden wären weder die Funktion noch die Unterhaltskosten anders als vorher. Schließlich könnte der arme Verursacher ja von Arbeitslosigkeit oder Armut bedroht sein. Ebenso würdet Ihr der gegnerischen Versicherung kein Geld für durch die Repartur eines Unfallschadens entstehenden Wertverlustest abnehmen wollen. Schließlich sieht man nach der Reparatur den Schaden ja nicht mehr.

Wohlgemerkt. Die Ursache für die anstehenden Maßnahmen sind weder im Fahrverhalten des Halters noch in einem Druckfehler in den Verkaufsprospekten zu finden. Jemand im VW-Konzern hat bewusst entschieden, extrem falsche Werte vorzugaukeln, um die Umsatzzahlen in USA mitzunehmen und die Betriebsgewinne und damit die Dividenden der Aktionäre zu maximieren. Weil es so leicht schien und am effektivsten, die Software in allen Ländern und bei allen vergleichbaren Motoren beizubehalten, sind nunmal einige Millionen Autohalter davon betroffen. Und bis heute weiß kein Verbraucher, was das für technische oder monetäre Folgen für das Fahrzeug bzw. einen selbst bedeutet.

Nun ständig die Keule, "Die arme Wirtschaft, denkt doch an die Arbeitsplätze und die Folgen solcher Klagen ?!" herauszuholen finde ich gelinde gesagt naiv. ... Sicher doch.

(ironie=on) Wir lassen zu, dass die Global Player sich und ihren Aktionären die Taschen vollstopfen und dazu auch noch dubiose Methoden entwickeln und dann keine Folgen der Betroffenen zu erwarten haben, wenn es auffliegt. Wäre sicher förderlich für die künftige Technologieentwicklung. Da ja dann jeder Hersteller weltweit Angst vor den eventuellen Nichtfolgen haben würde. Wird schon keiner die Arbeitsplätze oder die Wirtschaftskraft des Landes in Mitleidenschaft ziehen wollen mit einer Klage. (ironie=off)

Und zum Thema Schadensersatzklage. Ich finde es anders herum pervers, dass nun Aktionäre Sammelklagen vorbereiten wollen oder es schon machen, um den Konzern wegen der Kursverluste zu verklagen. Die haben keinen reellen Schaden, zumal sind sie alle Miteigentümer und daher eher auf der Verursacher als auf der "Opfer"-Seite. Mit reichlich Geduld werden die Aktien in einigen vielen Jahren wieder den überhöhten Wert wie vor dem Skandal haben.

Und wohlgemerkt. Ich hatte und habe nicht vor zu klagen, solange ich keinen belegbaren Schaden durch diese Aktion habe. Allerdings sollte man sich im deutschen Rechtstaat nicht darauf verlassen, das ein solcher Konzern im Interesse seiner Kunden Entscheidungen trifft. Daher werde ich mit einem Anwalt klären, ob gewährleistungsbedingt oder rechtlich Vorbehalte zu erklären sind oder ob ich einfach nur abwarten soll. Für sowas sind RAe da und für so was hat man eine Rechtschutzversicherung.

Schöne Grüße

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