"Rechts Überholen" wird zum Kavaliersdelikt
Hallo Forum,
es ist erstaunlich.
Seit diesem Jahr beobachte ich, das das rechts Überholen zum Kavaliersdelikt mutiert.
Laut Wikipedia heißt es:
"Ein Kavaliersdelikt ist eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, die von der Allgemeinheit als geringfügiger, legitimer Gesetzesverstoß akzeptiert oder sogar befürwortet wird, mithin nicht als unmoralisch gilt."
Es sind wohl jeden Tag tausende Rechtsüberholer und vorne wieder reindrängler, aber auf 3 Spurigen Strassen auch Mittelspurfahrer, die einfach rechts vorbeifahren (über 60km/h). Offensichtlich wird die Fortbewegung mit 90km/h oder 100km/h schon als Stockender Verkehr wahrgenommen und gibt einem moralisch das Recht, wie selbstverständich, auch bei diesen Geschwindigkeiten schon rechts schneller als links zu fahren.
Hunderte mal ist das allein mir in der letzten woche passiert.
Polizei sieht man auch kaum.
Es scheint überhaupt nichts mehr auszumachen.
Kann hier das Autofahrer Volk, sowie 1989, die exekutive beeinflussen?
Besonders die nicht Deutschen Zulassungen scheinen nicht von einem Verbot vom rechts überholen zu wissen. Aber es sind auch genug deutsche Zulassungen und zwar noch nicht mal die Premiummarken sondern eher "normale" Marken.
Ob das was mit den Marken und Ihren Fahrern zu tun hat, weiß ich nicht.
Gruss
W.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang Wegner
Hallo Forum,es ist erstaunlich.
Seit diesem Jahr beobachte ich, das das rechts Überholen zum Kavaliersdelikt mutiert.
[...]
Hunderte mal ist das allein mir in der letzten woche passiert.
[...]
Wenn dir das 100 Mal in der Woche passiert, solltest du eventuell mal überlegen, etwas an deinem Fahrstil zu ändern. 😉
Ich wurde tatsächlich noch nie rechts überholt. Wird man rechts überholt, hat man sich wohl in den meisten Fällen nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten.
Oder hab ich dich jetzt irgendwie missverstanden? 😕
490 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Man weiß das es oft passiert, aber man muss nicht damit rechnen.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
....Nein damit muss man nicht rechnen...In welcher Welt lebe ich eigentlich ?
tja weil ich mittlerweile stinksauer auf die plötzlichen Rauszieher reagiere.
Ich sehe nicht ein dass man nicht auch mal zb 5 sek warten kann und den Schnellen einfach durchlässt.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Sehr richtig!Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
In Wahrheit ist es doch viel einfacher.
Man erkennt im Rückspiegel etwas extrem schnelles.Da gibt es eigentlich nur ein einziges normales Vorgehen.
Entweder extrem stark beschleunigen und noch vor Ihm mit dem Überholvorgang abzuschliessen oder man hat Pause und muss warten bis er vorbei ist.Es gibt nur diese zwei Vorgehensweisen.
Derjenige mit Spurwechselwunsch hat VOR(!) einleiten seines Überholvorganges den rückwärtigen Verkehr mittels der serienmäßig an jedem KFZ verbauten Rückspiegel zu beachten und Geschwindigkeit & Entfernungen anähernd einzuschätzen; im Zweifelsfalle(!) ist auf den Spurwechsel zu verzichten!
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!
..so und nun zählst Du bitte noch die Pflichten auf die man hat, wenn man weit schneller als der Rest fährt.
Das sind ne ganze Menge. Und dann bitte noch was wir mit VTs machen die diese Pflichten nicht beherrschen.🙂
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
tja weil ich mittlerweile stinksauer auf die plötzlichen Rauszieher reagiere.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Man weiß das es oft passiert, aber man muss nicht damit rechnen.
In welcher Welt lebe ich eigentlich ?
Ich sehe nicht ein dass man nicht auch mal zb 5 sek warten kann und den Schnellen einfach durchlässt.
Eben, ich versuche auch als langsamerer im Straßenverkehr auf sowas zu achten, als Fußgänger laufe ich auch nicht einem ausparkenden Auto vor den Kofferraumdeckel sondern warte kurz, aber die meisten machen das so 🙄
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Sehr richtig!Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
In Wahrheit ist es doch viel einfacher.
Man erkennt im Rückspiegel etwas extrem schnelles.Da gibt es eigentlich nur ein einziges normales Vorgehen.
Entweder extrem stark beschleunigen und noch vor Ihm mit dem Überholvorgang abzuschliessen oder man hat Pause und muss warten bis er vorbei ist.Es gibt nur diese zwei Vorgehensweisen.
Derjenige mit Spurwechselwunsch hat VOR(!) einleiten seines Überholvorganges den rückwärtigen Verkehr mittels der serienmäßig an jedem KFZ verbauten Rückspiegel zu beachten und Geschwindigkeit & Entfernungen anähernd einzuschätzen; im Zweifelsfalle(!) ist auf den Spurwechsel zu verzichten!
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!
Du sagst es zwar wieder sehr hart aber in der Sache hast du Recht.
Man sollte nicht die Trottel noch bestärken sondern eher umgekehrt deren Fahrweise etwas vorhersehbarer machen.
also nicht ich überhole da jetzt und alles andere ist mir wurscht sondern eher diese Denkmatrix.
Kommt etwas? Ja/Nein---wenn ja kommt er eher schnell oder eher sehr langsam?---muss der dann bremsen? ja oder nein----wenn nein rausziehen ---wenn ja warten.
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Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
tja weil ich mittlerweile stinksauer auf die plötzlichen Rauszieher reagiere.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Man weiß das es oft passiert, aber man muss nicht damit rechnen.
In welcher Welt lebe ich eigentlich ?
Ich sehe nicht ein dass man nicht auch mal zb 5 sek warten kann und den Schnellen einfach durchlässt.
Was meinst Du auf wen ich alles sauer bin, trotzdem schalte ich meinen Verstand nicht aus.
Zitat:
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!
Das ist grundsätzlich richtig, ABER NICHT, sobald es um Geschwindigkeiten weit jenseits der 130 km/h geht. Diese korrekt einzuschätzen, das kann von einem normalen VT eben NICHT verlangt werden. Genau das ist das Prinzip des Gerichtsurteils, das eine möglichen Mitschuld eines RG überschreitenden VT festgestellt hat.
Wer nicht 180 von 230 unterscheiden kann, ist eben NICHT automatisch ungeeignet um am Straßenverkehr teilzunehmen. Raser, die das nicht einsehen wollen? Die hingegen schon, die würde ich als charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kfz beschreiben.
Zitat:
also nicht ich überhole da jetzt und alles andere ist mir wurscht sondern eher diese Denkmatrix.
Kommt etwas? Ja/Nein---wenn ja kommt er eher schnell oder eher sehr langsam?---muss der dann bremsen? ja oder nein----wenn nein rausziehen ---wenn ja warten.
Die meisten denken ganz genau so, verschätzen sich aber schlicht und einfach. Und solange sie nie selbst so rasen, werden sie es womöglich auch nie besser wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...
Andi, Du hast Dich der Verkehrssituation anzupassen.
Nö, muss er nicht. Andi hat doch eine reservierte Spur.😁
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Nö, muss er nicht. Andi hat doch eine reservierte Spur.😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...
Andi, Du hast Dich der Verkehrssituation anzupassen.
So ist es und ich habe immer Vorfahrt😉😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..so und nun zählst Du bitte noch die Pflichten auf die man hat, wenn man weit schneller als der Rest fährt.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Sehr richtig!
Derjenige mit Spurwechselwunsch hat VOR(!) einleiten seines Überholvorganges den rückwärtigen Verkehr mittels der serienmäßig an jedem KFZ verbauten Rückspiegel zu beachten und Geschwindigkeit & Entfernungen anähernd einzuschätzen; im Zweifelsfalle(!) ist auf den Spurwechsel zu verzichten!
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!
Ganz simpel, man hat den Verkehr VOR sich zu beachten (inkl. der Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen) und seine Geschwindigkeit entsprechend der konkreten Situation zu wäheln; ist also praktische der Umkehrschluß!
Allerdings bedeutet dass nicht(!), dass man immer und überall mit Spurwechselversagern rechenen muss; ein konkreter Fall wäre allerdings wenn jemand deutlich auf einen LKW aufschließt und schon den Blinker betätigt hat.
Das bevorrechtigt ihn selbstverständlich NICHT zum Spurwechsel, aber im Interesse der Vermeidung einer Kaltverformung lupfe ich selbstverständlich das Spasspedal und bin bremsbereit.
Ebenfalls ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn sich die Verkehrsdichte generell signifikant erhöht.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Ganz simpel, man hat den Verkehr VOR sich zu beachten (inkl. der Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen) und seine Geschwindigkeit entsprechend der konkreten Situation zu wäheln; ist also praktische der Umkehrschluß!Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
..so und nun zählst Du bitte noch die Pflichten auf die man hat, wenn man weit schneller als der Rest fährt.
... ein konkreter Fall wäre allerdings wenn jemand deutlich auf einen LKW aufschließt und schon den Blinker betätigt hat.
Das bevorrechtigt ihn selbstverständlich NICHT zum Spurwechsel, aber im Interesse der Vermeidung einer Kaltverformung lupfe ich selbstverständlich das Spasspedal und bin bremsbereit.
Ebenfalls ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn sich die Verkehrsdichte generell signifikant erhöht.
Na dafür gebe ich Dir doch eine 1.
Andi, lernen !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Na dafür gebe ich Dir doch eine 1.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Ganz simpel, man hat den Verkehr VOR sich zu beachten (inkl. der Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen) und seine Geschwindigkeit entsprechend der konkreten Situation zu wäheln; ist also praktische der Umkehrschluß!
... ein konkreter Fall wäre allerdings wenn jemand deutlich auf einen LKW aufschließt und schon den Blinker betätigt hat.
Das bevorrechtigt ihn selbstverständlich NICHT zum Spurwechsel, aber im Interesse der Vermeidung einer Kaltverformung lupfe ich selbstverständlich das Spasspedal und bin bremsbereit.
Ebenfalls ist die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn sich die Verkehrsdichte generell signifikant erhöht.
Andi, lernen !
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Wenn rechts alles dicht ist hat man nicht mit 200 plus durchzuglühen.
Du allerdings sagst wenn auch nur ein langsamer darunter ist soll man schon reduzieren.
und nein wegen einem oder zwei Langsamen reduziere ich nicht meine v.
Die müssen das verkraften.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Das ist grundsätzlich richtig, ABER NICHT, sobald es um Geschwindigkeiten weit jenseits der 130 km/h geht. Diese korrekt einzuschätzen, das kann von einem normalen VT eben NICHT verlangt werden. Genau das ist das Prinzip des Gerichtsurteils, das eine möglichen Mitschuld eines RG überschreitenden VT festgestellt hat.Zitat:
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!Wer nicht 180 von 230 unterscheiden kann, ist eben NICHT automatisch ungeeignet um am Straßenverkehr teilzunehmen. Raser, die das nicht einsehen wollen? Die hingegen schon, die würde ich als charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kfz beschreiben.
Nochmal zum Verständnis, er muss auch nicht konkret 180km/h und 230km/h unterscheiden können, es reicht wenn er bemerkt, da ist jemand signifikant schneller unterwegs, also verzichte ich auf den Spurwechsel (besagter Zweifelsfall).
Handhabe ich seit Erwerb des FS (1990) so und habe damit beste Erfahrungen.
Im übrigen lässt es schon erkennen, wessen Geistes Kind Du (wahrscheinlich) bist, wenn Du Schnellfahrer schon mit "Raser" gleichsetzt; es ist auch nicht jeder Langsamfahrer ein "Schleicher"...🙄
Hier wieder mal ein schönes Video aus einem TL Land (Österreich).
Wenn euch diese Fahrweise durch das Blockieren der linken Fahrspur lieber ist macht nur so weiter.
Genau solche Fahrer züchtet man nämlich damit.
https://www.youtube.com/watch?v=hGBSmkqkaXI
Einfach gucken
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Das ist grundsätzlich richtig, ABER NICHT, sobald es um Geschwindigkeiten weit jenseits der 130 km/h geht. Diese korrekt einzuschätzen, das kann von einem normalen VT eben NICHT verlangt werden. Genau das ist das Prinzip des Gerichtsurteils, das eine möglichen Mitschuld eines RG überschreitenden VT festgestellt hat.Zitat:
Ganz einfach! Wer dies aufgrund mangelnder Erfahrung nicht so gut beherrscht hat besonders umsichtig zu sein und zu lernen!
Wer hingegen forgeschritten beratungs- und/oder lernresistent ist (und meint er kann sein Unvermögen zum Maßstab erheben), ist ein klassischer Fall für Beifahrersitz, Bahncard, Bonusmeilen & Mitfahrzentrale...!Wer nicht 180 von 230 unterscheiden kann, ist eben NICHT automatisch ungeeignet um am Straßenverkehr teilzunehmen. Raser, die das nicht einsehen wollen? Die hingegen schon, die würde ich als charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kfz beschreiben.
Zitat:
Zitat:
Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreite, führe zu Gunsten seines schnelleren Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalles nahezu gegen Null zurück.
Darauf berufen sich alle Versicherungen, bis hin zur Kündigung des Versicherungsschutzes.
Nur um Deine Worte zu untermalen.
Niemand sollte stur auf bestehende Regeln bestehen. Man darf nicht immer über eine grüne Ampel fahren, man muss auch nicht immer vor einer roten Ampel stehen bleiben, man darf oft die ausgeschilderten Tempolimits nicht fahren...
Jede Vorschrift hat mehrere wenn und aber, auf das Kleingedruckte kommt es an, so auch auf unlimitierten Autobahn.