„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update
WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013
Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)
Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.
Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%
Vielen Dank im Voraus für gute Tipps
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:
Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,
Guter Mann ....
was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.
Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Howie
382 Antworten
Daher mal ein Frage an die Kläger:
Wieviel Euro Entschädigung erhofft ihr von MB zu bekommen? 1kEur, 2kEur, 5kEur, 10kEur?
Das wird wohl vom alter und Kilometerstand des Fahrzeugs abhängen . Aber ein gelber Clown bekommt bestimmt einen neuen GLE !
Eben hat der Vorsitzende Richter am BGH seine vorläufige Einschätzung hinsichtlich der Manipulation von VW-Dieselmotoren mitgeteilt. Durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs sei der Käufer geschädigt worden, stellt er in seiner vorläufigen Einschätzung fest. Allerdings wird der Autobauer nicht den vollen Kaufpreis erstatten müssen, es ist rechtens Kosten für die Nutzung abzuziehen. Hinsichtlich der Zinsen ab Kaufdatum wird der BGH in einen anderen Verfahren entscheiden. Mercedes hat übrigens die gleichen Abschaltvorrichtungen verbaut.
Zitat:
@Howie1 schrieb am 2. Mai 2020 um 19:04:10 Uhr:
Na klar ..... Zu Anfang, so denke ich, hat er es schon ernst gemeint. Zwischendurch gab es auch mal Antworten, bei denen ich annehmen musste er sein nicht " ganz dabei " Ich will dem Herrn nicht zu nahe treten. Es schien halt so. Ich habe dann jedoch über einige Seiten nicht mehr mitgelesen. Stoße nun mal wieder drauf .....Gruß Howie
@Howie, halt Dich zurück. Mit seiner provokanten Art und den Reaktionen darauf, hat der Clown es schon mal geschafft, dass der Adi ein Thema geschlossen und ein anderes nur aus Gründen der Abschreckung offen gehalten. Ich ignoriere einfach seine Beiträge, in denen er immer wieder mal seine Meinung ändert.
Ähnliche Themen
Leider beantwortet keiner der Kläger wieviel Euro Entschädigung es von MB geben soll 1kEur, 2kEur, 5kEur, 10kEur?
Ist interessant um abzuschätzen ob es sich lohnt die teuren Anwälte zu bezahlen?
Zitat:
@atoll schrieb am 5. Mai 2020 um 17:33:21 Uhr:
Zitat:
@Howie1 schrieb am 2. Mai 2020 um 19:04:10 Uhr:
Na klar ..... Zu Anfang, so denke ich, hat er es schon ernst gemeint. Zwischendurch gab es auch mal Antworten, bei denen ich annehmen musste er sein nicht " ganz dabei " Ich will dem Herrn nicht zu nahe treten. Es schien halt so. Ich habe dann jedoch über einige Seiten nicht mehr mitgelesen. Stoße nun mal wieder drauf .....Gruß Howie
@Howie, halt Dich zurück. Mit seiner provokanten Art und den Reaktionen darauf, hat der Clown es schon mal geschafft, dass der Adi ein Thema geschlossen und ein anderes nur aus Gründen der Abschreckung offen gehalten. Ich ignoriere einfach seine Beiträge, in denen er immer wieder mal seine Meinung ändert.
Sorry, ja ist ok. Ich will nicht das es aus dem Ruder läuft.
ZUR INFO: Meine Rechtsschutzversicherung hat heute meinem Anwalt die Deckungszusage erteilt. Das machen sie nicht, wenn z.B. ein Fall absolut aussichtslos ist.
Gruß Howie
Dann freuen wir uns hier zu erfahren wie die einzelnen Klagen ausgehen und wie viele tausende Euros MB bezahlen muss. Die Anwälte sind hier bekannt. Super, weiter machen, drücken euch die Daumen das ihr MB in den Hintern tretet.
Topppppppppppppppppppppppppp zeigt es MB das der kleine Mann auch stark ist
Meine hat schon gezahlt. 1. Rate für das außergerichtliche Verfahren, 2. für die Einreichung der Klageschrift, 3. für die Gerichtskosten, zusammen ca. 5500 €.
Das ist super, 5500eur für Anwalt und Gerichtskosten. Dann hoffe mal das du Recht gesprochen bekommst, sonst wird deine Rechtschutz nicht gerade Glücklich sein. Da müssen ja mindestens 10keur von MB rausspringen?
Eben hat der BGH sein richtungsweisenden Urteil im Dieselskandal gegen VW gesprochen: Rückgabe des Fahrzeuges, unabhängig vom Alter und gefahrenen Kilometern, gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung für die Gefahren Kilometer. Und MB hat die gleichen Abschaltvorrichtungen verbaut. Damit sind die Erfolgsaussichten der Kläger gegen MB deutlich gestiegen. Mal sehen, ob wir Kläger ein außergerichtliches Angebot von MB bekommen.
Da war doch was mit Freibier für alle, dass ein Mitglied für den Erfolgsfall in einem anderen Forum ausgelobt hat...
Naja, ob das ein Grund zum feiern ist muss noch abgewartet werden.
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist auch so eine Sache.
Die findigen (jetzt klagenden) Anwälte gehen bei der Berechnung von einer Gesamtsuntzungsleistung von 250tkm aus. (die müssen es natürlich positiv verkaufen)
Anscheinend ist man frueher von 150tkm ausgegangen.
Das bedeutet für mich bei Bj 2017 mit typ 100tkm und NP 80kEur:
Nutzungsentschädigung= Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : durch die zu erwartende Laufleistung.
Nuntzungsentsch= (80keurx100tkm)/ 150tkm
Nutzungsentschädigung= 53kEur
Rückzahlung= 80kEur - 53kEur= 27kEur
Ob das gut ist? MB gibt mir 27kEUR (für meinen 2017/ 100tkm/ NP 80Keur Auto)
Jetzt abzüglich der 5kEur Anwaltskosten
Bleiben mir noch 22Keur von 80kEur nach 3 Jahren und 100km ?????????????????? :-)))))))))))))
Wenn das Auto 10Jahre alt wäre, wäre das ok :-), aber einem 3 Jahre jungen Auto?
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 25. Mai 2020 um 16:08:42 Uhr:
Naja, ob das ein Grund zum feiern ist muss noch abgewartet werden.
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist auch so eine Sache.
Die findigen (jetzt klagenden) Anwälte gehen bei der Berechnung von einer Gesamtsuntzungsleistung von 250tkm aus. (die müssen es natürlich positiv verkaufen)
Anscheinend ist man frueher von 150tkm ausgegangen.Das bedeutet für mich bei Bj 2017 mit typ 100tkm und NP 80kEur:
Nutzungsentschädigung= Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : durch die zu erwartende Laufleistung.Nuntzungsentsch= (80keurx100tkm)/ 150tkm
Nutzungsentschädigung= 53kEurRückzahlung= 80kEur - 53kEur= 27kEur
Ob das gut ist? MB gibt mir 27kEUR (für meinen 2017/ 100tkm/ NP 80Keur Auto)
Jetzt abzüglich der 5kEur AnwaltskostenBleiben mir noch 22Keur ?????????????????? :-)))))))))))))
Dafür gibts nen schönen KIA. Mit 7 Jahren Garantie (wenn der Wagen durchgängig bei KIA innerhalb der vorgeschriebenen Jahresintervalle für eine Schatulle Gold und Deine Ehefrau fürs Harem der Herren in Seoul gewartet wurde, der Meister der Hinterhof Klitsche für Dich Zeit hat, das 5 Euro Ersatzteil nicht 4 Monate auf sich warten lässt und die Karre nicht im 5. Jahr unter Dir zusammengebrochen ist) sicher ein feines Fahrerlebnis so ein....KIA. 😁
Zitat:
@204er schrieb am 25. Mai 2020 um 16:15:12 Uhr:
...und die Karre nicht im 5. Jahr unter Dir zusammengebrochen ist...
Das wird nicht passieren - meiner ist bereits 8 Jahre alt.