„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

382 weitere Antworten
382 Antworten

@Simpson666, erstaunlich, wo Du Dein Wissen immer her hast. Die zu erwarteten Lebensdauer von 250.000 km haben sich nicht irgendwelche Anwaltskanzleien ausgedacht. Diese Kilometetleistung wurde von mehreren OLG als Maßstab für eine Entschädigung festgelegt.
Versuch doch einmal einen Faktencheck per Google.
Bei dem, dem BGH im Rahmen der Revision vorgelegte Urteil des OLG Koblenz hat der Kläger den VW Sharan 2014 als Gebrauchtwagen mit ca. 21.000 km für rund 31.000 € gekauft. Zwischenzeitlich ist er ca. 50.000 km gefahren. Das OLG Koblenz hatte auf Rücherstattung des Kaufpreises, abzüglich Nutzungsentschädigug, zuzüglich Zinsen ab Kaufdatum erkannt. Dem Käufer wurden insgesamt 28.000 €, also 3000 € weniger als der Kaufpreis zugesprochen. Also noch mal den Rechenschieber zur Hand nehmen.
Nicht umsonst hat VW bereits angekündigt auf ca. 60.000 Betroffene kurzfristig zuzugehen und als außergerichtlichen Vergleich eine Einmalzahlung anzubieten.

Das würde in meinem Fall bedeuten:
Bj 2017 mit typ 100tkm und NP 80kEur:

Nutzungsentschädigung= Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : durch die zu erwartende Laufleistung.

 

Nuntzungsentsch= (80keurx100tkm)/ 250tkm

Nutzungsentschädigung= 32kEur

 

Rückzahlung= 80kEur - 32kEur= 48kEur

48keur - 5keur Anwaltskosten = 43KEur

43kEur für einen 80Eur/ 2017/ 100tkm GLE350d. Wieviel bekommt man auf dem freien Markt für so ein Auto? Ja da könnte man evtl. ein Bier darauf trinken. Bier für alle Prost

--> Du wirst uns ja mitteilen wieviel du bekommen hast

Wen es interessiert kann sich hier bei youtube die Urteilsverkündung anhören

https://youtu.be/m0aHdjS4_eQ

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 25. Mai 2020 um 21:13:35 Uhr:


Das würde in meinem Fall bedeuten:
Bj 2017 mit typ 100tkm und NP 80kEur:

Nutzungsentschädigung= Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : durch die zu erwartende Laufleistung.

 

Nuntzungsentsch= (80keurx100tkm)/ 250tkm

Nutzungsentschädigung= 32kEur

 

Rückzahlung= 80kEur - 32kEur= 48kEur

48keur - 5keur Anwaltskosten = 43KEur

43kEur für einen 80Eur/ 2017/ 100tkm GLE350d. Wieviel bekommt man auf dem freien Markt für so ein Auto? Ja da könnte man evtl. ein Bier darauf trinken. Bier für alle Prost

--> Du wirst uns ja mitteilen wieviel du bekommen hast

Gut gerechnet, aber einige Fakten stimmen nicht:

1. Bei der Berechnung sind die Zinsen nicht berücksichtigt
2. Keine Anwaltskosten, da Rechtsschutzversicherung. Nur 100 € Selbstkostenbeteiligung.

Ähnliche Themen

Hallo, habe für mein Fahrzeug ML W166 350 Blutec Bauj.08.2012 noch keine Benachrichtigung wegen Software- Update von MB oder Kraftfahrtbundesamt bekommen .Kann ich mich trotzdem schon an einer Sammelklage gegen MB beteiligen ?

Wieviel km hat dein Auto?
das könnte bei dir hoch Interessant werden!

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 27. Mai 2020 um 16:59:36 Uhr:


Wieviel km hat dein Auto?
das könnte bei dir hoch Interessant werden!

110.000Km

Frag doch bei MB nach warum du nicht eingeladen wurdest.
Sollte dein Auto auch betroffen sein, hast du Glück. Dir stehen über 45tEur zu, das obwohl dein Auto 8 Jahr alt ist.
An deiner stelle würde ich den Atoll Anwalt nehmen. Auch wenn der 5keur kostet, bleiben dir mind. 41 tEur für dein 8 Jahre altes Auto.

Hau rein

Im Internet gibt es bei vielen Kanzleien die Möglichkeit der Anspruchsprüfung online. Und dann kann man dort auch eine kostenlose Erstbewertung durchführen lassen.

Die Sachlage ist klar, VW wurde jetzt klar verurteilt. Laut Atoll verwendet MB die gleiche Abschaltvorrichtung wie VW (Insiderwissen??).
Rechnung ist auch klar, unabhängig vom Alter und Zustand:
Nutzungsentschädigung= Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : durch die zu erwartende Laufleistung (250tkm laut Aotoll)

Auszahlung= Buttokaufpreis - Nutzungsentschädigung + Zinsen

Auf jeden Fall durchziehen wenn dein Auto betroffen ist.
Ca. 45tEur bekommst du für dein 8 Jahre altes Auto

Hau rein und berichte hier, auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Die Rechtslage ist klar, da kann man 5tEur Anwaltskosten vorlegen.

Ich glaub, ich muss hier etwas klarstellen:
1. Die zu erwartende Lebensdauer von 250.000 km ist ein Durchschnittswert. Der jeweilige Tatrichter legt diesen Wert fest. Im VW-Verfahren ist das feststellende OLG Koblenz sogar von 300.000 km für den in Rede stehenden VW Sharan ausgegangen. Der BGH ist dieser Festlegung gefolgt. Aber es kann auch mal sein, dass ein Richter nur 200.000 km ansetzt. Richter sind eben frei.
2. Die bei mir angefallenen Prozesskosten von rund 5000 € sind erst ein vorläufiger Betrag, der sich zusammensetzt aus außergerichtlichem Verfahren ca 2200 €, Klageeinreichung beim OLG Stuttgart ca. 800 € und die Gerichtskosten von ca. 2000 €.
Und dann kommen ja noch die Kosten für den eigentlichen Prozeß.
Man ist kostenmäßig nur auf der sicheren Seite, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann zahlt man nur die Selbstbeteiligung, in meinem Fall 100 €.
Die Alternative ist ein Prozessfinanzierer. Der kassiert nur im Erfolgsfall, nämlich ca. 30 % der erstrittenen Summe.

@sigi hektor bis jetzt gibt es noch keine Sammelklage gegen Daimler. Bisher sind es nur Einzelklagen.
Sammelklagen stehe ich skeptisch gegenüber, da Du als Einzelner keinen Einfluss auf den Verlauf hast. Im Fall VW endete es mit einem Vergleich. Gezahlt wird zwischen 1500 € und 6000 €, je nach Fahrzeug.

Zitat:

@atoll schrieb am 27. Mai 2020 um 20:49:14 Uhr:


Ich glaub, ich muss hier etwas klarstellen:
1. Die zu erwartende Lebensdauer von 250.000 km ist ein Durchschnittswert. Der jeweilige Tatrichter legt diesen Wert fest. Im VW-Verfahren ist das feststellende OLG Koblenz sogar von 300.000 km für den in Rede stehenden VW Sharan ausgegangen. Der BGH ist dieser Festlegung gefolgt. Aber es kann auch mal sein, dass ein Richter nur 200.000 km ansetzt. Richter sind eben frei.
2. Die bei mir angefallenen Prozesskosten von rund 5000 € sind erst ein vorläufiger Betrag, der sich zusammensetzt aus außergerichtlichem Verfahren ca 2200 €, Klageeinreichung beim OLG Stuttgart ca. 800 und die Gerichtskosten von ca. 2000 €.
Und dann kommen ja noch die Kosten für den eigentlichen Prozeß.
Man ist kostenmäßig nur auf der sicheren Seite, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Dann zahlt man nur die Selbstbeteiligung, in meinem Fall 100 €.
Die Alternative ist ein Prozessfinanzierer. Der kassiert nur im Erfolgsfall, nämlich ca. 30 % desr erstrittenen Summe

Hallo,habe eine Rechtsschutzversicherung . Kann mir aber nicht vorstellen über 40 Tausend Euro von MB zu bekommen wenn das Fahrzeug nach heutiger Sicht gerade mal 25.000 Euro noch wert ist.MB wird versuchen sich über einen Vergleich zu einigen.Mein Fahrzeug ist bestimmt auch betroffen .Mich wundert es nur das ich weder von MB noch vom Kraftfahrtbundesamt eine Benachrichtigung bekommen habe.

sigi hektor, wenn Du eine RV hast, trägst Du doch kein Prozesskostenrisiko. Einen Vergleich brauchst Du doch nur annehmen, wenn er für Dich akzeptabel ist. Wahrscheinlich wird er eh erst gemacht, wenn Du die Klage eingereicht hast, nicht im außergerichtlichem Verfahren. Da gibt es nur eine Standardantwort der Rechtsabteilung.
Nach dem BGH-Urteil und dem zuerwartenden EuGh-Urteil bleibt den Autoherstellern bei Dieselmotoren kein großer Spielraum, wenn sie kein belastendes Urteil haben wollen. Das BGH-Urteil war ein Grundsatzurteil, nach denen sich zukünftig alle deutschen Gerichte richten werden.
Ich gehe davon aus, dass MB sich mit einem Vergleichsangebot an alle Klagenden wenden wird. Alle anderen werden leer ausgehen.
VW hat diesen Weg bereits angekündigt.

Das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle. Auch nicht, ob es ein Neu- o. Gebrauchtfahrzeug ist. Die entscheidenden Parameter sind Kaufpreis und die gefahrenen Kilometer in der Zeit, in der das Kfz auf Dich zugelassen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen