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[OT] Wie macht man es richtig?

VW Touareg 2 (7P /7PH)
Themenstarteram 12. Februar 2015 um 21:08

Vorwort: Ich weiss das das Thema besser in Verkehr und Sicherheit angesiedelt wäre. Doch ich will lieber Antworten von Leuten die ich einschätzen kann und keine selbsternannten Verkehrsanwaltsrowdies lesen.

Damit keiner sagen kann, das das aber auch nix mit dem T2 zu tun hat: Ich befahre jeden Tag diese Strasse und habe mit dem Dicken dann folgendes Problem: ;)

 

Diese Strasse in 61449 Steinbach/Taunus wurde ca. Anfang dieses Jahres so fertiggestellt. Durchfahrtsstrasse mit ziemlich viel Verkehr. Baulich für zwei Fahrstreifen gut geeignet. Man hat nun den Mittelstreifen weggelassen und den teil ca. 1m breit bepflastert. Quasi eine Art Doppelnutzung für beide Fahrtrichtungen. Funktioniert wie ich das sehe auch super

An den Stellen wo Abfahrten wie hier an der Ampel sind, teilt man die Fahrbahn das entweder zwei Autos nebeneinander stehen können, oder eben Radfahrer dran vorbei und vorne an die Ampel. Es gibt vorne auch eine extra Haltemöglichkeit für Radfahrer VOR den Fahrzeugen.

Jetzt die Frage: Wenn ich erster and er Ampel bin, stelle ich mich dann so das einer links neben mir stehen kann? Oder besser so, das kommende Radfahrer an mir vorbei kommen um vorne dann als erster starten zu können?

Da die Linksabbieger einen auch gerne anmaulen und die Radfahrer ihren Unmut auch gut zum Ausdruck bringen können, will ich mal wissen was ihr für richtig(er) haltet oder wie ihr es machen würdet?

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14 Antworten

Hey, das ist jetzt echt witzig!! Ich habe just heute morgen an genau so ner Ampelanlage eine "unangenehme" Begegnung der 3 Art gehabt und der Herr Fahrradfahrer hat Glück gehabt, daß ich nur auf dem Beifahrersitz saß und die Ampel grün wurde. Ergo ich nicht aus dem Fahrzeug rauskam und Ihm die Luftpumpe wohin stecken konnte ! (Ich mach nur Spaß, es ist doch Fasching Leute !! :-) )

Also die Straße ist aufgeteilt in 2 Fahrspuren und wenn ich an so ne Kreuzung komme, dann fahr ich gemäß der STVO RECHTS und ich halte auch RECHTS. Wenn dann einer von den Pedalkünstlern kommt, dann kann er links oder rechts an mir vorbei und gut. SO ist diese Fahrbahnmarkierung meines Erachtens zu interpretieren.

Nein , ich bin kein Fahrradfahrerhasser, Ich krieg nur einen Hals, wenn , wie heute morgen geschehen, der Bursche meint , er muß mit aufs Dach klopfen. Wie gesagt , er hatte Glück.....

Schönen abend noch

Ah so: TÄTA TÄTA TÄTA :-)

"Der Schutz­strei­­fen ist ein mittels einer Leitlinie (unter­­bro­chene Fahrbahn­­mar­kie­rung) von der Fahrbahn abmar­kier­ter Teil der Straße für den Radverkehr. Im Unter­­schied zum Radfahr­strei­­fen sind Schutz­strei­­fen nicht speziell beschil­­dert und dürfen von breiteren Fahrzeugen mitbenutzt werden. Schutz­strei­­fen befinden sich immer am rechten Fahrbahn­rand und aus dem Rechts­fahr­­ge­­bot entsteht somit die Benut­­zungs­­pflicht im Strecken­­ver­­lauf."

"Aufge­wei­te­ter Radauf­­stell­strei­­fen. Für den Radverkehr kann an Licht­­zei­chen­an­la­­gen eine zweite Haltlinie mit einer Aufstell­flä­che vor dem Kraft­fahr­­zeug­­ver­­kehr markiert werden. Die vorge­­zo­­gene Aufstell­flä­che eröffnet dem Radverkehr eine sichere Möglich­keit, sich während der Rotphase der Licht­­si­­gnal­an­lage vor dem Kraft­fahr­­zeug­­ver­­kehr aufzu­s­tel­len. Hierdurch entstehen gute Sicht­­be­­zie­hun­­gen und es wird Konflik­ten mit links abbie­­gen­­dem Radverkehr und gleich­­zei­tig geradeaus fahrendem Kraft­fahr­­zeug­­ver­­kehr weitest­­ge­hend entgegen gewirkt."

Wenn ich das Bild richtig interpretiere, handelt es sich rechts um einen Schutzstreifen (den kannst Du also mitbenutzen, wenn Dein Fahrzeug für den eigentlichen Streifen zu breit ist) und vorne ist ein Radaufstellstreifen. Da darfst Du nicht stehen.

Richtig wäre also teilweise auf dem Schutzstreifen zu stehen, auch wenn die Radfahrer dann nicht mehr rechts vorbei können.

In der Praxis würde ich aber den Schutzstreifen trotzdem frei lassen. Der Linksabbieger muss dann halt hinter mir halten, kann aber bei Grün ungehiindert abbiegen. Der Radfahrer kann rechts an mir vorbei, ist nicht stinkig und ich vermindere das Risiko, dass er sich sonst an mir vorbeiquetscht und sich im Lack verewigt.

Alaaf (oder helau)

Peter

Themenstarteram 12. Februar 2015 um 21:50

Ich bin Faschingsverweigerer, verstehe also solche Grußzeilen leider nicht. Nichtenthaltene Worte im Wortschatz meiner Muttersprache :D :D

Doch im ernst. Ich stehe in letzter Zeit häufiger mittig. Da kommt nen Radfahrer dann schön leicht vorbei und kann die rote Ampel besser ignoriren und drüber fahren, damit ich ihn bei der nächsten Ampel wieder vor mir habe und er mich behindern kann weil kein vorbei kommen ist. Sowas trägt dann nicht selten zu unmut bei und beim nächsten mal steht man wieder mehr rechts. Dann behindert einen der Linksabbieger und der pöbelnde Radfahrer.

An den Ampeln ist das so nicht gut gelöst, wenn auch bestimmt gut gemeint.

ich würde immer dem Radfahrer Platz machen bzw. lassen.Die haben es schwer genug im Verkehr und null Schutz rundherum. Es könnte auch meine kleine Tochter sein !!! Wem zum Teufel schadet es denn ,wenn er in seinem Auto mal 3 Meter weiter hinten wartet ? Da kann man doch gelassen in der Nase bohren,bis es weiter geht.

Ich denke,im Ernstfall ist auch die Justiz auf der Seite der Radfahrer .

am 13. Februar 2015 um 9:27

Schutzstreifen dürfen nur bei Bedarf überfahren werden, wenn Radfahrer dadurch nicht gefährdet werden. Bedarf wäre z.B. dem Gegenverkehr aus zu weichen. Aber wo bitte ist ein Bedarf, beim warten vor einer roten Ampel? Wenn links abbiegende PKW und geradeaus fahrende PKW nicht nebeneinander passen, wartet man halt hintereinander.

am 13. Februar 2015 um 9:36

Bei Schutzstreifen handelt es sich nicht um ausgewiesene Radwege und somit auch nicht um Sonderwege. Deswegen darf ein Schutzstreifen jeder Zeit bei Bedarf befahren werden.

So klar und deutlich ist der Sachverhalt niedergeschrieben.

D.h. nicht ohne Grund ist der Schutzstreifen keine durchgezogene Linie, die man bekanntlich nicht überfahren darf.

Ergo ... gilt es gemäß des Rechtfahr-Gebots immer rechts zu fahren, insofern dadurch akut kein Radfahrer gefährdet wird. Ein Radfahrer wird nicht gefährdet, wenn er von Ihnen angeradelt kommt. Der PKW Verkehr geht somit an so einer Kreuzung eindeutig vor.

Ich persönlich würde ganz klar ganz rechts an der Ampel halten.

Schlichtweg nicht weil ich Fahrradfahrer schwer leiden kann, sondern weil dieser Schutzstreifen-Quatsch ein Behörden-Dummfug deluxe ist. Mögen sich die Radfahrer bei den Behörden-Fuzzis beschweren, die unmutig genug waren/sind ... einen ordentlichen Radweg auszuweisen.

Radfahrer müssen geschützt werden, weil sie das schwächste Glied neben den Fussgängern sind, im Straßenverkehr. Solche Schutzstreifen sind dagegen ein Witz.

Nicht ganz richtig. Da ich den Schutzstreifen nur bei Bedarf befahren darf, heißt hier das Rechtsfahrgebot nicht, dass ich ganz rechts auf dem Schutzstreifen fahre.

Bedarf wäre m.E. gegeben, wenn mein Fahrzeug nicht auf die rechte Fahrspur passt. Bei der Wahl, dann die Abbiegespur mit zu benutzen oder den Schutzstreifen müsste ich (eigentlich) den Streifen wählen. Warum ich das trotzdem nicht tue steht oben.

am 13. Februar 2015 um 11:16

Dann behinderst du eben den Verkehr, vorsätzlich und unnötig ... muss ja auch solche Leute geben.

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 13:09

Schön. Ich erkenne nun das ich nicht alleine bin mit meiner Frage "Wie gehts richtig?"

 

Zum Thema Radweg eine kleine Ergänzung: Dieses Schutzstreifen gibt es immer nur ca. 30-50m vor einer Ampel. Danach entfallen diese einfach wieder. Baulich konnten Sie keinen Radweg mehr integrieren, da die Geschäftsinhaber sicher auch auf Kurzzeitparkerplätze vor ihren Geschäften bestanden haben und die Breite an sich das auch nicht mehr hergibt.

 

Jedoch empfinde ich die Ausweisung des gesonderten Linksabbiegerpfeils als unnötig und irreführend. Ein kombinierter oder gar kein Pfleil hätte sicher viel mehr Sinn gemacht, oder?

am 13. Februar 2015 um 13:24

Zitat:

@Focus__Zetec schrieb am 13. Februar 2015 um 10:36:26 Uhr:

Ergo ... gilt es gemäß des Rechtfahr-Gebots immer rechts zu fahren, insofern dadurch akut kein Radfahrer gefährdet wird.

Das Rechtsfahrgebot gilt nicht fürs einordnen. Eigentlich müsse diese Stelle recht klar sein, geradeaus und links abbiegen ordnet sich zwischen durchgezogener und gestrichelter Linie ein. Das blockieren des Radstreifens ist eine vermeidbare Behinderung. Einen Bedarf da drauf zu fahren, wo soll der bitte her kommen?

Es ist außerdem klar zu erkennen, dass Radfahrer sich vorne hin stellen sollen, deswegen gibt es dort zwei Haltelinien und ein eindeutiges Piktogramm. Den Weg dahin zu blockieren kann so nicht gedacht sein.

Danke Gruni, du verstehst mich. Bist bestimmt auch gelegentlich Radfahrer.

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 19:33

@gruni: Argumentation kann ich nachvollziehen. Doch mir kommt sofort die Frage warum wird der Rad dann nur gestrichelt gekennzeichnet? Rein aus Platzgründen können dort auch 2 PKW nebeneinander stehen. Denke sogar zwei Dicke wie unsere.

Und nach deiner Argumentation würde ich erwarten das es einen Geradeaus- mit abgehendem Abbiegepfleil gibt, also ein Fahrstreifen. Und dazu dann eine durchgezogene Linie die den Radweg abtrennt.

In meiner Fahrschulzeit herrschte eben noch Zucht und Ordnung. Da hatte jeder klare Striche und Regeln und keine solche Multiusingflächen. Fehlen noch Zusatzschilder mit denen man an Markttagen da Stände aufbauen kann :D

Früher war eben alles besser *hihi*

am 14. Februar 2015 um 13:52

Zitat:

@DerBiba schrieb am 13. Februar 2015 um 20:33:45 Uhr:

@gruni: Argumentation kann ich nachvollziehen. Doch mir kommt sofort die Frage warum wird der Rad dann nur gestrichelt gekennzeichnet?

Ganz einfach bei Bedarf, darf ja drüber gefahren werden, wenn kein Radfahrer dadurch gefährdet wird. Wenn also etwas großes (LKW) links abbiegen will (lässt gerade den Gegenverkehr passieren) und kein Radfahrer dort unterwegs ist, darf man auch mit dem Auto da drüber vorbei fahren. Wäre es eine durchgezogene Linie müsste man in diesem Fall als geradeaus fahrender PKW Fahrer hinter einem Linksabbieger warten.

Müsste = Theorie

Über die Linie fahren = Praxis

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