[OT] Führerscheinentzug !?
Hallo,
ich sitze gerade auf der Arbeit und kriege von einem Freund einen Anruf. Und zwar war er wohl gestern Abend zügig auf der Landstraße unterwegs und überholt ein Auto. An der nächsten Kreuzung war dieses Auto hinter ihm, ein älterer Mann stieg aus, kam ans Fenster meines Freundes und beleidigte sofort herum bzw. fand es eine Frechheit auf dem Stück so schnell zu fahren. Nunja ...
Jedenfalls rief er mich eben an, er wäre angezeigt worden, wegen Fahrerflucht, hätte auf der Landstraße ein Auto berührt und den Insassen verletzt. Ich habe ihm geraten sofort zur Polizei zu fahren und sein Auto vorzuzeigen bzw. die Sache zu klären, da ich ebenfalls mal soetwas hatte, jedoch war ich nichtmal an dem Ort etc.
Vor ein paar Minuten meldete er sich wieder und sagte mir dass die Polizei ihm Vorort direkt den Führerschein entzogen hat.
Das wundert mich so stark dass ich hier mal posten musste. Die können ihm doch nicht den Führerschein wegen einer Anzeige abnehmen, welche ihn noch nicht als schuldig bewiesen wurde ...
Was meint ihr könnte man da machen ?
so long,
Alex
50 Antworten
1. namen der Polizisten geben lassen und direkt dienstaufsichtsbeschwerde!
2. guten anwalt nehmen und alles vor gericht klären
3. nix zahlen
wegen sowas sollte jeder eine RS versicherung haben kost ja auch nicht die welt.
Hallo,
es ist wohl so dass die Polizei richtig reagiert hat. Jetzt kann er dagegen Einspruch erheben, womit er den Richter unter Druck setzt die Entscheidung (Führerschein zurück oder nicht) innerhalb von 3 Tagen zu treffen. Alles weitere dürfte wohl nur über den Anwalt laufen ...
so long,
Alex
Zitat:
Original geschrieben von A3Olli
Der Vollpfosten kann seine Anzeige nicht zurückziehen, da bei Fahrerflucht automatisch die Staatsanwaltschaft ermittelt!
Die Geschichte ist aber echt der Oberhammer!
Gruss Oliver
P.S. Nur gut, das ich einen Firmenwagen fahre und in den meisten Fällen nicht nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist 😉
Aber nur wenn er auch seinen Schaden bei der Staatsanwaltschaft nachweist. Wenn er das nicht tut, wird das Verfahren eingestellt. Wenn er einen Schaden nachweist und sich herausstellt, daß er nicht von dem Vorfall stammt, dann ist er dran, u.a. wegen Falschaussage.
Und wegen dem Lappen abgeben wollte ich noch anmerken, daß ich für diesen Fall erst meinen Anwalt anrufen würde, bevor ich dem Fanclub Grün-Weiß meine Pappe aushändigen würde.
so..
wie ging's denn nu aus?
ist er der Verursacher? ja oder nein? Wenn nein, würd ich sofort Druck machen und meinen Führerschein mit Schadensausgleich zurückfordern, aber das wird der Anwalt sicher gut hinkriegen...
erzähl doch mal vom Ergebnis!
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Zitat:
Original geschrieben von MdN
Wenn er einen Schaden nachweist und sich herausstellt, daß er nicht von dem Vorfall stammt, dann ist er dran, u.a. wegen Falschaussage.
Eine Falschaussage ist es nur dann, wenn er diese falsche Angabe z.B. vor Gericht macht.
Anderenfalls ist es "Falsche Verdächtigung" und "Vortäuschen einer Straftat".
Die angedrohte (Mindest-)Strafe ist hier unterschiedlich.
Gruß,
JMcClane