[OT] Führerscheinentzug !?

Audi A3 8P

Hallo,
ich sitze gerade auf der Arbeit und kriege von einem Freund einen Anruf. Und zwar war er wohl gestern Abend zügig auf der Landstraße unterwegs und überholt ein Auto. An der nächsten Kreuzung war dieses Auto hinter ihm, ein älterer Mann stieg aus, kam ans Fenster meines Freundes und beleidigte sofort herum bzw. fand es eine Frechheit auf dem Stück so schnell zu fahren. Nunja ...

Jedenfalls rief er mich eben an, er wäre angezeigt worden, wegen Fahrerflucht, hätte auf der Landstraße ein Auto berührt und den Insassen verletzt. Ich habe ihm geraten sofort zur Polizei zu fahren und sein Auto vorzuzeigen bzw. die Sache zu klären, da ich ebenfalls mal soetwas hatte, jedoch war ich nichtmal an dem Ort etc.

Vor ein paar Minuten meldete er sich wieder und sagte mir dass die Polizei ihm Vorort direkt den Führerschein entzogen hat.

Das wundert mich so stark dass ich hier mal posten musste. Die können ihm doch nicht den Führerschein wegen einer Anzeige abnehmen, welche ihn noch nicht als schuldig bewiesen wurde ...

Was meint ihr könnte man da machen ?

so long,
Alex

50 Antworten

Wenn das so der Fall ist, Dann soll dein Freund mal jeden Tag fein säuberlich auflisten was er alles für Sonderaufwendungen hatte. Telefonate,m Briefwechsel, Taxifahrten etc. Diese Gesamtsumme, dann diesem Kauz in Rechnung stellen lassen zuzüglich der üblichen Tagessatzzinsen die bei Rechtsangelegenheiten anfallen. War 2000 in einem Fall bei mir schon 7, 8%

Für die Rechtsanwaltssuche einen Spezialisten suchen, und zwar einen dessen TÄTIGKEITSCHWERPUNKTE auf Verkehrsrecht liegen. NICHT nach Intressengebieten gehen.
Tips kannst Du dir auch mal holen bei der Rechtsabteilung von A3Q. Link is auf meiner Page

Zitat:

Original geschrieben von Paramedic_LU


Für meinen Fall, wäre das mir passiert, hätte der Anzeiger keine frohe Minute mehr. Der würde Bekanntschaft mit meinen "russischen Bekannten" aus meinem Fitnesstudio machen. 1 Tag später wäre die Anzeige wohl zurückgezogen.

Genau, denn Lynchjustiz ist viel besser als Rechtsstaatlichkeit.

Ist doch echt so. Schau Dir mal alle Prozesse an vor deutschen Gerichten. Die Täter werden verhätschelt und geschützt,,,,und die eigentlichen Opfer....??? Haben zu Ihrem Schaden noch den ganzen Kram am Hals.

Ich war schon oft genug als Zeuge vor Gericht wegen Verkehrssachen, Berufsbedingt. Daher weiss ich wie das in der Regel ist. Da hockt einer grinsend auf der Anklagebank, bekommt Bewährung, und hat im Suff eine komplette Familie ausgelöscht....toller Rechtsstaat, echt !!

Hatte mal ein ähnliches Erlebnis:

Wegen einem Wendemanöver von mir soll eine Frau im Bus gestürzt sein.
Polizei hat mich auf dem Handy erreicht und ich sollte doch bitte zur Wache kommen.

Auf der Wache wurdeen meine Personalien festgehalten und ich durfte MIT dem Lappen wieder abdampfen.

Einige Wochen später ein Schreiben (Anzeige; nicht von der Frau):
1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. (Habe das im Bus garnicht bemerkt🙁)
2. Schädigung beim Wenden
3. Fahrlässige Körperverletzung

Und das Ende der Geschichte:
Die gute Frau hatte sich den Kopf an der Haltestange gestoßen und das Verfahren wurde gegen eine Gebühr von 300 EURO eingestellt.

Mein RA riet mir die 300 EURO zu zahlen.

Sachen gibts, die gibts garnicht 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Paramedic_LU


Für meinen Fall, wäre das mir passiert, hätte der Anzeiger keine frohe Minute mehr. Der würde Bekanntschaft mit meinen "russischen Bekannten" aus meinem Fitnesstudio machen. 1 Tag später wäre die Anzeige wohl zurückgezogen.

Der Vollpfosten kann seine Anzeige nicht zurückziehen, da bei Fahrerflucht automatisch die Staatsanwaltschaft ermittelt!

Die Geschichte ist aber echt der Oberhammer!

Gruss Oliver

P.S. Nur gut, das ich einen Firmenwagen fahre und in den meisten Fällen nicht nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist 😉

@paramedic

Wie jetzt? Wenn sich rausstellt dass Aussage gegen Ausage steht und man die Pappe wieder bekommt, dann stellt man das wem in Rechnung?

Hallo,
die Frage ist unter welchen Bedingungen bzw. welcher Vorfall muss eintreten dass so ein kurzfristiger Führerscheinentzug gerechtfertig ist und stimmt das bei diesem Fall überein ...

Wenn man als unschuldig gesprochen wird, heisst es dann dass das Verfahren eingestellt wurde oder kann sich aus dem Verfahren auch herauskristallisieren dass der eigentliche Kläger der Schuldige ist ?

Die Rechnung würde vermutlich niemand geschickt bekommen, daher frage ich mich ja, ob aus diesem Verfahren heraus auch der Kläger schuldig gesprochen werden kann oder ob es dafür nötig sei selbst den Vorfall anzuzeigen (Verleumdung) ...

so long,
Alex

Zitat:

Original geschrieben von JokerSchulle


@paramedic

Wie jetzt? Wenn sich rausstellt dass Aussage gegen Ausage steht und man die Pappe wieder bekommt, dann stellt man das wem in Rechnung?

dem Typ der einem den Schlamassel eingebrockt hat.

Aber n guter Anwalt wird das schon von selbst in Angriff nehmen. Meiner listet auch immer penibel jeden Cent auf....wenn Du hier in Gegend wärst würd ich Euch bekanntmachen...das ist echt n Fuchs 😁

Weil sowas kann man ohne harte Bandagen regeln, wenn der dem mit Stoßfänger touchiert etc. Da steht das net im Verhältnis. Daher die Liste

so wollte nur mal ein paar sachen richtig stellen:

1. der führerschein wird hierbei durch die polizei sichergestellt, da ja (angeblich) eine person verletzt wurde..ist nunmal die übliche verfahrensweise und auch rechtens

2. die idee mit den führerschein einfach nicht dabei haben ist auch ziemlich riskant - da ja der entzug der fahrerlaubnis unabhängig von der sicherstellung des führerscheins ausgesprochen wird - lasst euch dann nur mal anhalten und ihr seid wegen fahren ohne fahrerlaubnis dran..

3. würde die sache auch nur über den rechtsanwalt laufen lassen - und wie schon richtig erwähnt wurde, eine gegenanzeige ist auf jedenfall zu empfehlen.

die arbeitsausfälle und evtl. verdienstausfälle musst du dann zivilrechtlich einklagen - was sich in deinem fall auf jeden fall lohnt!

weiterhin viel glück!

P.S. ich gab euch recht, unser rechtssystrem ist wirklich gelinde gesagt fürn ****

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


Also meinen Lappen würd ich au net freiwillig rausrücken,
nur wei micht so ein altes Sackgesicht angezeigt hätte.
Und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen,
das ein solches Vorgehen des Polizisten rechtens ist.

 

Eine Fahrerlaubnis darf u.a. dann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 69 StGB vorliegen.

Auch im Ermittlungsverfahren darf gem. § 111a StPO eine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Voraussetzungen einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB gegeben sind. In der Regel ist dies dann der Fall, wenn ein Regelfall des § 69 II StGB vorliegt, hierunter fällt auch das sog. Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Die Sicherstellung / Beschlagnahme von Seiten der Polizei ergibt sich dann aus den §§ 94, 98 StPO.

Zitat:

Original geschrieben von provester


so wollte nur mal ein paar sachen richtig stellen:

1. der führerschein wird hierbei durch die polizei sichergestellt, da ja (angeblich) eine person verletzt wurde..ist nunmal die übliche verfahrensweise und auch rechtens

Nicht nur wenn eine Person verletzt wurde, ist dies rechtens. Auch dann, wenn ein nicht unerheblicher Schaden bei dem Unfall entstanden ist. (§ 69 II Nr. 3 StGB). Die Grenze für einen nicht unerheblichen Schaden liegt meines Wissen nach bei ca. 750 €.

Gruß,

JMcClane

wie es nlieberyeti schon gesagt hat RA und vor allem sofort gegenanzeige verleumdung. dienstaufsichtsbeschwerde wird rein gar nix bringen.

@ JMcLane

Kann Dir nur zustimmen, die voraussetzungen des § 69 StGB sind sicherlich erfüllt, wollte jedoch nur noch hinzufügen, dass dies nicht der polizeilichen praxis entspricht.. da ja bei jedem kleineren auffahrunfall ein schaden entsteht, der über 750 € liegt...in der regel wird dies nur bei schwerem sachschaden bzw. personenschaden durchgeführt..

@provester:

Also, da wo ich herkomme, ist dies Praxis. 😉
Aber egal. Mein Beitrag diente ja auch lediglich der Vollständigkeit.

Der Typ hab lediglich behaupter er wäre angefahren worden...
und wo bitte ist das Attest das die daraus folgenden Verletzungen aufweist ?

Es sollte eigentlich auch dem blödesten Mehlmützenträger
auffallen das was faul ist, wenn ein Typ mit seiner alten reinspaziert und behauptet ein Auto hätte ihn angefahren, als er nach dem Weg fragen wollte...
und ist dann auch noch abgehauen...

Dreh den Spieß um und sag du fühltest dich durch den
Mann bedroht und bist um einer Konfrontation aus dem Weg zu gehen weg gefahren...
Weil er hatte ja noch einen Gegenstand der wie eine Taschenlampe oder ein Stock aussah dabei...

ach ja...
und vielleicht sagst du noch das du dich an die
vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten hast und der
Hintermann dich durch dichtes Auffahren und Lichthupe merhrfach genötigt hat schneller zu fahren...
Und wenn du die Geschichte dann vor Gericht erzählst brich in Tränen aus und biite den Richter um ein Taschentuch...

Das wirkt immer...

Deine Antwort
Ähnliche Themen