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[OT] Führerscheinentzug !?

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 8:05

Hallo,

ich sitze gerade auf der Arbeit und kriege von einem Freund einen Anruf. Und zwar war er wohl gestern Abend zügig auf der Landstraße unterwegs und überholt ein Auto. An der nächsten Kreuzung war dieses Auto hinter ihm, ein älterer Mann stieg aus, kam ans Fenster meines Freundes und beleidigte sofort herum bzw. fand es eine Frechheit auf dem Stück so schnell zu fahren. Nunja ...

Jedenfalls rief er mich eben an, er wäre angezeigt worden, wegen Fahrerflucht, hätte auf der Landstraße ein Auto berührt und den Insassen verletzt. Ich habe ihm geraten sofort zur Polizei zu fahren und sein Auto vorzuzeigen bzw. die Sache zu klären, da ich ebenfalls mal soetwas hatte, jedoch war ich nichtmal an dem Ort etc.

Vor ein paar Minuten meldete er sich wieder und sagte mir dass die Polizei ihm Vorort direkt den Führerschein entzogen hat.

Das wundert mich so stark dass ich hier mal posten musste. Die können ihm doch nicht den Führerschein wegen einer Anzeige abnehmen, welche ihn noch nicht als schuldig bewiesen wurde ...

Was meint ihr könnte man da machen ?

so long,

Alex

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50 Antworten
am 28. Juni 2005 um 8:07

Sofort zum RA!! Alles andere ist Zeitverschwendung.

Auch meine Meinung, sofort zum RA, hoffentlich ist er im rechtsschutz.

am 28. Juni 2005 um 8:14

Fährt er einen A3 8P(A)?

-> www.radarfalle.de (Forum)

und ab zum Rechtsverdreher.

P.S.: Weg mit dem OT!

Aber wirklich sofort zum Anwalt, RS-Police unter den Arm und ab gehts.

Dies ist mal wieder ein gutes Beispiel wie "unentspannt" viele mit Ihrem Auto fahren bzw. sind. *kopfschüttel*

Wünsche Deinem Freund viel Erfolg!!!!!!!!!!!!!

Allen einen entspannten Tag!

Herwig

Ne ne ne, so läuft das normal schon mal garnicht! Der Führerschein kann sowieso nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eingezogen werden!

Bei Alkoholvergehen iss das was anderes - da stellt die Polizei diesen sicher, um eine Fortführung der Trunkenheitsfahrt zu unterbinden!

Ich meine auch, sofort zum Rechtsanwalt und gleich Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede stellen! Der Anwalt soll sich auch gleich die Namen der vermeindlichen Zeugen geben lassen!

gruß

PS: Halt uns mal auf dem Laufenden!

In solchen Situationen hilft es nur sofort den Führerschein bevor man zur Polizei geht, direkt per Einschreiben zum Anwalt schicken.

Denn was Du nicht dabei hast können Sie Dir nicht nehmen.

Aber es gibt wirklich so fälle dass die Polizei anscheinend das Recht hat Dir die Pappe zu nehmen solang die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Gruß Schulle

PS: Der immer nur ne Kopie Führerschein dabei hat und das Original gut behütet zu hause liegen hat.

Zitat:

Original geschrieben von JokerSchulle

PS: Der immer nur ne Kopie Führerschein dabei hat und das Original gut behütet zu hause liegen hat.

Kein gute Idee - gilt als Nichtmitführen von Ausweispapieren = 20Euro!

Ja, aber das ist nur ne OWI und wird nur eingezogen wenn man einen auf blöd macht.

Hab noch nie was zahlen müssen, da man sich immer rausreden kann.

Und wenn schon, lieber 20.- Euro zahlen als 50.- für das Taxi weil die Rennleitung einem die Lizenz abnimmt.

Gruß Schulle

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 8:24

Hallo,

also es war wohl noch so dass der Mann ihm beim weggehen hinten aufs Dach geschlagen hat, was man aber nicht sieht. In der Anzeige steht es so geschrieben dass der Mann ausgestiegen sei um ihn etwas zu fragen und mein Freund hätte sich dann mit ihm gestritten und wäre dann rückwärts gegen ihn gefahren ...

Davon stimmt nichts ... und das Problem ist dass er seinen Führerschein beruflich benötigt. Kann man die Fahrerlaubnis nicht ohne RA zunächst zurück bekommen und die Anzeige dann über den RA laufen lassen ?

Ich halt euch auf dem laufenden ...

so long,

Alex

Also wenn ich sowas höre kriege ich solch einen Hals.

Ich selbst hatte ende letzten Jahres eine Anzeige gegen mich laufen wegen Gefährdung des Strassenverkehrs.

Das war zwar eine andere Situation, aber auch von einem Rücksichtslosen langsamfahrer, dem meine etwas sportlichere Fahrweise auf der Autobahn missfiel.

Gott sei Dank wurde das Verfahren gegen mich eingestellt, da seine Aussage nicht der Wahrheit entsprechen konnte.

Aber solchen Vögeln wie dem Anzeiger hier gehört der Lappen sicherlich entzogen und ne Geldbuße obendrauf !!!

Aber unser Rechtsstaat macht es solchen Affen echt einfach jemanden anzuzeigen auch wenn nichts passiert ist.

mit der "Sicherung" des Führerscheines durch die Polizei muss er erst mal leben, den Rest per Anwalt klären! Denn das kann die Polizei: den Führerschein bei einem starken Verdacht erst mal "Sichern" hab damit Erfahrungen gemacht. Mein Anwalt sagte dazu: man kann das nur akzeptieren und Beschwerde einlegen.

hab damit auch Erfahrung gemacht und kann nur folgendes Empfehlen:

1.) Aussage verweigern, damit einem kein Strick draus gedreht wird. Alle Belege von Polizei o.a. falls vorhanden sammeln, dem RA übergeben.

1a) den richtigen Anwalt auswählen! Die Rechtschutzversicherungen kennt Adressen, wer ahnung und Erfahrung in dem Bereich hat, das is nämlich echt wichtig, vor allem Erfahrung!

2.) Anwalt konsultieren, der kann Akteneinsicht verlangen zum Verfahren und somit dann gezielt eine Aussage machen, damit man sich nicht wiederspricht.

3.) NICHTS ERWARTEN! hab auch gedacht, der Schein kommt so wieder, aber ohne Gerichtsverhandlung ging da gar nichts!

 

denn..

die Anklagepunkte sind übel!

1.) Fahrerflucht und Straßenverkehrsgefährdung! Schon mal im Web nach den Sanktionen hierfür gefordert? Das wird bald schlimmer als Mord geahndet!

Drum, wenn er unschuldig ist, würd ich gleich gegenangehen und mit Gegenanzeige drohen, quasi den ball zurückspielen!

ERzähl mal wie's ausgeht!

Silk, wenn es so ist, wie es jetzt aussieht, ist es Aussage gegen Aussage. Dann wird das Verfahren 100% eingestellt - kenn ich aus Erfahrung! Dein Kumpel soll aber auf alle Fälle Anzeige erstatten wegen Beleidigung und Sachbeschädigung. Selbst wenn der Vogel Leute im Auto hatte die das bestätigen, gilt das normal nicht weil diese als befangen gelten müssen! Hier wären unabhängige Zeugen dringend nötig!!!

Wie sieht es denn in diesem Fall aus, wenn gerichtlich entschieden wird, daß Dein Freund unschuldig ist. Wer trägt die Kosten des Verdienstausfalls? Schließlich kann er ja seinen Beruf nicht mehr ausführen und könnte somit gekündigt werden (ich will ja nichts schlimmes beschwören!).

Wenn das ganze so einfach funktioniert, dann könnte man ja leicht Existenzen gefährden!

MacMaus - der sich langsam Gedanken macht, überhaupt noch Auto zu fahren.

am 28. Juni 2005 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von JokerSchulle

I

PS: Der immer nur ne Kopie Führerschein dabei hat und das Original gut behütet zu hause liegen hat.

Hab im Inland nie einen dabei! Zahl lieber Strafe. Es ist deutlich schwieriger einen eingezogenen Führerschein wiederzubekommen als den Schein abzugeben und meist auch teurer!

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