"Lt. Vorbesitzer Unfallfrei"

BMW 3er F31

Hallo,
ich habe mit meinem F31 einen Unfall gebaut. Ein Vollkasko-Fall, den ich bei meiner Versicherung eingereicht habe.

Heute habe ich von meiner Versicherung mitgeteilt bekommen, dass mein Auto im Jahr 2015, bevor ich es erworben habe, einen nicht unerheblichen Unfallschaden hatte, was sich mindernd auf die Entschädigungssumme auswirken würde.

Ich habe das Auto im Oktober 2015 bei einer BMW-Niederlassung als einen unfallfreien Jahreswagen gekauft. Im Kaufvertrag steht wortwörtlich "lt. Vorbesitzer Unfallfrei: Ja". Wenn ich mich richtig entsinne, sagte der Verkäufer im Verkaufsgespräch damals, das Auto wäre ein Leasing-Rückläufer gewesen, wäre in der Niederlassung gut bekannt - weil dort gewartet und ihm wären keine größeren Reparaturen bekannt.

Mit der neuen Information sieht es für mich wie ein Fall von arglistiger Täuschung. Hat jemand etwas ähnliches erlebt? Ich stehe ziemlich dumm da und kann es eigentlich nicht glauben.

Beste Antwort im Thema

Am besten Mal lesen:
Steht im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug sei „laut Vorbesitzer“ unfallfrei, dann ist das keine Beschaffenheitsvereinbarung. Mit anderen Worten: Die Vertragsparteien haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Voreigentümer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat („Wissensmitteilung“; s. etwa BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05).

Und den Rest auch: https://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei-laut-vorbesitzer/

Zusätzlich noch das BGH Urteil beachten: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Der Vorbesitzer haftet also ggü. der BMW NL.

Du kannst jetzt bei BMW auf Rückgabe wegen Sachmangel pochen. Hast du einen Rechtsschutz? Der wäre sehr hilfreich in der Sache.

BMW muss dann den Rest mit dem Vorbesitzer austragen. Aber aufgrund der Zeitspanne und dem zu erwartenden Stress solltest du dir Gedanken machen.

Einen wichtigen Punkt gibt es noch:
Finde heraus, wo repariert wurde. Wenn es tatsächlich bei der selbigen oder einer anderen BMW NL war, könnte deine NL schlecht dastehen. Denn sowas hätte sie dann eigentlich leichter nachvollziehen können müssen.

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Zitat:

@jerau schrieb am 7. Juni 2018 um 08:58:36 Uhr:



Zitat:

@mbanck schrieb am 7. Juni 2018 um 08:44:56 Uhr:


Kann/sollte man sich in so einem Fall das Abnahmeprotokoll/Übergabeprotokoll anschauen/aushändigen lassen, oder rücken die das eh nicht raus?

Der Vorbesitzer sollte das ja haben, aber als Käufer hat man ja heutzutage nicht mal mehr den Namen des Vorbesitzers, oder ? Das Protokoll ist jedoch ein normaler Dekra oder TÜV Zustandsbericht. Den sollten sie einen schon zeigen können.
Wäre aber mal interessant zu erfahren worauf die Aussage der Versicherung zum angeblichen Vorschaden beruht. Da müsste es ja auch ein Gutachten geben, welches ich dann erstmal dem Verkäufer vorlegen würde.

Hrm ok - ich dachte die BMW NL wäre da auch involviert und würde die Abnahme machen (und hätte deswegen die Daten zur Hand), aber ich muss zugeben dass ich noch nie ein Leasing-Fahrzeug hatte...

Zitat:

@mbanck schrieb am 7. Juni 2018 um 09:55:58 Uhr:


Hrm ok - ich dachte die BMW NL wäre da auch involviert und würde die Abnahme machen (und hätte deswegen die Daten zur Hand), aber ich muss zugeben dass ich noch nie ein Leasing-Fahrzeug hatte...

Na die NL oder der Händler hat natürlich auch so ein Exemplar. Aber die lassen das von TÜV oder Dekra machen.

Also gut dann nochmal: Wenn die NL, über die das Leasing lief und die jetzt den Rückläufer gebraucht verkauft das Gutachten hat: Kann man das dann (mit Erfolgsaussichten) zur Einsicht verlangen, wenn der Verkäufer behauptet es sei ein Leasingrückläufer?

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 6. Juni 2018 um 23:33:41 Uhr:



Zitat:

@F30328i schrieb am 6. Juni 2018 um 21:30:24 Uhr:


Höchstwahrscheinlich wollte der Erstbesitzer (Leasing) nicht bei der "teuren" BMW Niederlassung reparieren lassen. Da das aber damals gar nicht sein Auto war, wird er nun Schadenersatzpflichtig. Die Wahrheit holt einen immer irgendwann ein.

Der Besitzer war der Leasingnehmer, der Eigentümer der Leasinggeber, nur zur Klarstellung. Als Leasingnehmer ist man verpflichtet, den Unfall dem Leasinggeber zu melden.

Danke, für dein waches Auto. Das stimmt naürlich und ich kenne auch den Unterschied zw. Besitzer und Eigentümer. War wohl gestern schon zu spät. 😉

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Waches Auto?

Google mal nach H.I.S Datenbank, vielleicht können Sie dir eine Auskunft geben. Viel Erfolg.

Es ist sehr wohl eine Beschaffenheitsvereinbarung wenn im KV angegeben wird, dass das Auto Unfallfrei ist. Aber auch nur weil die Niederlassung Unternehmer iSd BGBs ist. Er hat besondere Fachkenntnisse und handelt Fahrlässig, wenn er den vorhandenen Mangel nicht erkannt hat. Du wirst auf jeden Fall recht bekommen nur ist die Frage was du überhaupt haben willst. Schadenersatz statt der Leistung oder neben der Leistung. In jedem Fall würde icg erstmal mit der NL kontakt aufnehmen und schauen was sie dir anbieten. Wenn du nicht zufrieden bist mit dem Angebot ab zum Anwalt.

Wie kommt Ihr über die Verjährung, wenn Arglist (=mindestens bedingter Vorsatz) nicht nachzuweisen ist?

-> §§ 438 und 442 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html?...

Verjährung sollte 2 Jahre sein, ab Kaufdatum. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn der Kunde den Mangel anmahnt. Ab da läuft die Verjährung neu los, je nach Frist was der Kunde zum Schadenersatz setzt, ab da geht es neu los (hier ist das Auto ja vom Kunden selber in einem 2. Unfall geschrottet wurden, kann also nicht mehr gewandelt werden)

Also wenn Kunde sagt, lieber Verkäufer, meine Versicherung zahlt 1000 EUR weniger, weil du schon einen Vorschaden hattest den du mir aber gar nicht gesagt hast, und ich moechte diesen Verlust bis zum 31.8. ersetzt haben, sonst ... dann laueft die Frist ab 31.8., neu los.

Dann wäre ja Oktober 2017 Ende gewesen...

Das Gutachten der Dekra liegt mittlerweile vor, aber dort steht nichts über den Vorschaden. Hmm, es wird immer merkwürdiger. Die Versicherung beruft sich auf die Datenschutzverordnung und will mir genauere Infos erst nach einer Anfrage durch den Anwalt geben. Was für kranke Welt ist das?

Wie doch kein Vorschaden?

Zitat:

@henrykf schrieb am 9. August 2018 um 12:14:17 Uhr:


Das Gutachten der Dekra liegt mittlerweile vor, aber dort steht nichts über den Vorschaden. Hmm, es wird immer merkwürdiger. Die Versicherung beruft sich auf die Datenschutzverordnung und will mir genauere Infos erst nach einer Anfrage durch den Anwalt geben. Was für kranke Welt ist das?

na dann ab zum Anwalt.
den wirst du eh brauchen, wenn du gegen den Händler vorgehen willst...

Wie groß ist denn die Differenz zwischen der Entschädigungssumme „Neuwagen“ und „Vorschaden bekannt“?

Ich habe den Händler direkt gefragt, was die Sache ist. Er schwört, dass der Wagen unfallfrei war.
Einen Anwalt habe ich nicht beauftragt. Dafür war mir die Sache doch etwas zu "luftig". Im Gutachten stand nichts über die eventuellen Vorschäden. Der Dekra-Mann hat nichts gefunden. Die Tusse von der Versicherung hat sich wahrscheinlich vertippt bei der Abfrage der Daten.

Sorry für die Aufregung. War am Ende doch viel Lärm um nichts.

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