"Bitte Gurt anlegen!"
Hallo!
Boah, wie mich dieses Geklingel annervt...... :-/
Als Fahrer, klar, schnallt man sich immer an (schwöre)....aber dieses Ding auf der Beifahrerseite....ist das normal?
Ist das bei Euch auch so???
Ich kann NICHTS auf den Beifahrersitz legen, ohne daß dieses Gebimmel losgeht.........Handtasche? ---Geht mal gar nicht....
Starthilfekabel? -----Nix da!
Nicht mal ein LEERER Eimer darf unangeschnallt Platz finden.
Ehrlich, das ich doch nicht normal.....wer soll denn da sitzen mit 300g???
Ich hab nu schon den Beifahrergurt dauerangeschnallt, weil mich das sonst rasend macht....! Keine Handtasche auf dem Beifahrersitz?-----da bin ich aufgeschmissen ;-)!
Also...ich das bei anderen Touris auch so schlimm?
Ist unser Bimmel-Ding vielleicht falsch eingestellt?
Kann das der Frdl anders einstellen oder gar (am allerallerbesten *g*) ganz abstellen?
Wir sind doch inzwischen alle mit der Anschnallpflicht großgeworden, warum müssen wir dann so gequält werden? ;-))
Danke für Eure hilfreichen Antworten!
lg!!
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von w.boos
@ divebalu,
weil es für Taxen und Postfahrzeuge eine Sonderregelung
gibt.
... Wenn ich nicht ganz daneben liege, dann ist die Sonderregelung ein Bestandteil der StVO. Die Forderung nach der ABE sowie die Bestandteile der ABE sind in der StVZO dokumentiert.
Gibt es jetzt eine gesonderte ABE für Taxis und Mietwagen?
Viele Grüße
Divebalu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Mal Laienhaft gefragt, kann man das nicht beim 05er auch so machen lassen, oder geht das nicht zu programmieren ?
Ja, diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Meine aber irgendwo gelesen zu haben, daß es nicht geht. Werde es aber nächste Woche bei meinem Freundlichen mal ansprechen.
@afralu:
Wann der GW anfängt zu piepsen, hängt vom SW-Stand des Airbag-Steuergeräts ab. Leider kann man dieses nur tauschen, nicht updaten.
Meiner hatte z.B. den Fehler Airbag/Gurtstraffer. Mit dem alten Steuergerät war ca. eine 5sec. Verzögerung zwischen Schlüssel umdrehen und Gebimmel. Das war ok.
Mit dem neuen Steuergerät (mit dem der Fehler Airbag/Gurtstraffer behoben ist) geht es jetzt (wie bei einem MJ05) auch gleich an.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
@afralu:
Wann der GW anfängt zu piepsen, hängt vom SW-Stand des Airbag-Steuergeräts ab. Leider kann man dieses nur tauschen, nicht updaten.
Danke für die Info Holgi 😉 Hatte gedacht es wäre, wie so manches, mit nem "einfachen" Update zu lösen.
Gruß
Afralu
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Moin Leute!
Anbei ein Auszug der e-mail vom 26.06.2006 von Volkswagen:
"Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Der Warnton fuer den Sicherheitsgurt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie
koennen ihn deshalb durch Ihren Volkswagen Partner abschalten lassen. Bitte
sprechen Sie Ihn bei naechster Gelegenheit darauf an.
Das akustische Gurtwarnsignal gehoert zur Sicherheitsausstattung Ihres
Volkswagen. Bitte weisen Sie bei einem Verkauf Ihres Fahrzeuges den Kaeufer
auf die Deaktivierung des Gurtwarnsignals hin.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, wir stehen jederzeit
wieder zu Ihrer Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg"
@Carsten
Hut ab 😁 Hast Du ja doch eine Erlaubnis bekommen.
Allerdings stört mich da eine Kleinigkeit (wie auch aus der Antwort der GF) immer noch:
Sowohl GF als auch die Mail von VW beziehen sich jeweils auf den Warnton. Der Gurtwarner hat jedoch einen optische (MFA) und akustischen (Warnton) Hinweis, die man nur zusammen abschalten kann. Nun wäre es interessant, ob man wirklich nur den Warnton abschalten darf (was technisch nicht geht) oder ob man den GW komplett stilllegen darf.
Vielleicht kannst Du das in einer weiteren Anfrage präzisieren lassen 😁
Ich werde (rein spasshalber) mal folgende Anfrage an VW schicken, mal sehen, ob sich die Aussagen decken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte in meinem Touran den Gurtwarner (optisch und akustisch) deaktiveren lassen und erhalte dazu widersprüchliche Aussagen. Ein Mitarbeiter vom TÜV sagte mir, dass es zulässig sei, den Gurtwarner abzuschalten, mein Händler jedoch verweist auf eine interne Vorgabe, den Gurtwarner nur bei Taxifahrzeugen abschalten zu dürfen. Können Sie mir als Hersteller verbindlich sagen, ob der Gurtwarner (optische und akustische Warnung) abgeschaltet werden darf, ohne die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs zu verlieren?
Viele Grüße,
touranfaq
Also, die "legale" Deaktivierung sieht nach der mail von der Guten Fahrt vom 23.06.2006 wie folgt aus:
"[...]mit dem VAS 5052 über geführte Funktionen, Schalttafeleinsatz, Schalttafeleinsatz codieren und dort dann das entsprechende Häkchen bei deaktivieren machen.[...]"
Kann damit nur nichts anfangen. Vielleicht weißt du ja mehr...
Hab einen Trick:
Gib den Gurt einfach hinter den Sitz!
So, heute bekam ich vom VW Dialog Center folgende Antwort auf meine Frage (Wortlaut siehe oben):
Sehr geehrter Herr Touranfaq,
vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
Der Gurtwarnton ist keine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung des
Sicherungssystems bei unseren Fahrzeugen. Der Ton kann in seiner Lautstaerke
beeinflusst, oder durch abklemmen des Lautsprechers deaktiviert werden. Dies
ist allerdings mit einer umfangreichen Umbaumassnahme verbunden.
Das akustische Gurtwarnsignal gehoert zur Sicherheitsausstattung Ihres
Volkswagen. Bitte weisen Sie bei einem Verkauf Ihres Fahrzeuges den Kaeufer
auf die Deaktivierung des Gurtwarnsignals hin.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen haben, wir stehen jederzeit
wieder zu Ihrer Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
Man beachte auch hier wieder die Einschränkung auf den Warnton!!!
Das heisst für mich im Umkehrschluss, dass der Gurtwarner nicht komplett (also optische und akutsitische Warnung) deaktiviert werden darf... was ja auch schon lange nix neues mehr ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Man beachte auch hier wieder die Einschränkung auf den Warnton!!!
Und für mich heisst das, ihr seid wieder am Anfang 😁
Klar ist das Schreiben eine Einschränkung auf den Warnton, aber eben auch keine Aussage das die "optische Warnung" bestehen bleiben muss 😁
Bei mir bleibt Gebimmel und Geblinke so wie es ist 😉
Gruß
Afralu
So, ich habe gerade mit VW gesprochen: Der Gurtwarner wird nicht komplett deaktiviert, sondern nur der TON wird deaktiviert. Dies ist einzelnd möglich!
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Und für mich heisst das, ihr seid wieder am Anfang 😁
Nö, warum? Es bleibt wie gehabt:
Der Hersteller gibt keine Freigabe, den Gurtwarner zu deaktivieren. Denn sowohl über OBD als auch durch ziehen des Steckers kann man nur den GW komplett stilllegen (also auch die optische Warnung).
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Der Hersteller gibt keine Freigabe, den Gurtwarner zu deaktivieren. Denn sowohl über OBD als auch durch ziehen des Steckers kann man nur den GW komplett stilllegen (also auch die optische Warnung).
Nein, laut Aussage des Dialogcenters eben nicht. Es besteht die Möglichkeit, nur den Warnton zu deaktivieren. Der Gurtwarner mit der optischen Anzeige bleibt bestehen!
Ok, dann haben wir es ja. Das mit dem Ton wusste ich nicht.
Ja, dann haben wir nun alles geklärt. 😁 Es wird nur der Warnton deaktivert...und somit ist das Gebimmel weg...