"Bitte Gurt anlegen!"

VW Touran 1 (1T)

Hallo!

Boah, wie mich dieses Geklingel annervt...... :-/

Als Fahrer, klar, schnallt man sich immer an (schwöre)....aber dieses Ding auf der Beifahrerseite....ist das normal?
Ist das bei Euch auch so???

Ich kann NICHTS auf den Beifahrersitz legen, ohne daß dieses Gebimmel losgeht.........Handtasche? ---Geht mal gar nicht....
Starthilfekabel? -----Nix da!

Nicht mal ein LEERER Eimer darf unangeschnallt Platz finden.

Ehrlich, das ich doch nicht normal.....wer soll denn da sitzen mit 300g???

Ich hab nu schon den Beifahrergurt dauerangeschnallt, weil mich das sonst rasend macht....! Keine Handtasche auf dem Beifahrersitz?-----da bin ich aufgeschmissen ;-)!

Also...ich das bei anderen Touris auch so schlimm?
Ist unser Bimmel-Ding vielleicht falsch eingestellt?
Kann das der Frdl anders einstellen oder gar (am allerallerbesten *g*) ganz abstellen?

Wir sind doch inzwischen alle mit der Anschnallpflicht großgeworden, warum müssen wir dann so gequält werden? ;-))

Danke für Eure hilfreichen Antworten!
lg!!

147 Antworten

Ent-Warnung zum Gurt-Warner

Hallo,

ich hab's schonmal geschrieben (sucht mal schön danach *g*)

hi @ all,

hab bei meiner KFZ-Versicherung mich bis zur Rechtsabteilung durch gefragt.
Im Falle eines Unfalls interessiert es die Versicherung nur, ob ihr angeschnallt ward oder nicht.

Die Schadensabteilungen und Gutachter prüfen, ob ihr den Unfall im angeschnallten Zustand garnicht gehabt hättet oder ob Personen-Schäden mit Gurt niedriger ausgefallen wären.
(Daß der Gurt Leben rettet, stelle ich nicht in Frage, ich fahre auch mit Gurt und trotzdem ohne Piepser! Der piepste bereits beim einschalten der Zündung.)

Ob das Auto nen Gurtpiepser hatte oder nicht, ob der aktiviert oder deaktiviert war: Das interessiert NIEMANDEN!

Zitat Ende.

gruss

TouranJojo

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Ich glaube Du hast das falsch verstanden.

Die Betriebserlaubnis erlischt in jedem Fall, egal ob der GW per Software oder per Stecker deaktiviert wird.

Der Touran hat seine BE mit Gurtwarner bekommen, deshalb führt die Deaktivierung (egal nach welcher Methode) dieser sicherheitstechnischen Einrichtung zum Erlöschen der ABE.

Danke für die Aufklärung, hatte in der Tat gedacht, daß die BE nur beim selberrumpfuschen erlischt.

Schade das. Aber ich frag bei der Inspektion trortdem mal, ob man wenigstens die Empfindlichkeit irgendwie neu einstellen kann...

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Hallo Gambler Star

irgendetwas stimmt aber bei Deinem Beifahrersitz nicht.
Eigentlich sollte das Warnbimmeln erst bei einer Belastung
von 5-6 kg auslösen. Ausser Du hast nen Kartoffelsack
in Deiner Handtasche, sollte dies ohne weiteres gehen.
Also mal die Freundlichen nerven.

Resultat: man verlor
bei den einschlägigen Sicherheitstests gegen den Renault
Scenic, der 5 Sterne erhielt, unter anderem weil er auch
Gurtwarner hat

Soso, dann sind also die Franzosen schuld, daß ich zugebimmelt werde....!

(Nur Spaß...)

Meine Handtasche wiegt zwar schon bissl was
(Pampers und Minifeuchttücher, Wasserfläschchen, Kekse, Portemonnaie, Papiere fürs Auto ect. Schweizer Messer, Tempos, Bonbons, Tictacs, ne Schere, ein Nietenarmband, Kontoauszüge, Osanit, Paracetamol, Nagelschere/feile-Set, Lippenstift, Wind-und Wettercreme, Erfrischungstücher, Parfum, Kuli, Batterien, Schlitzschraubendreher, Kreuzschlitzschraubendreher, Gesichtscreme fürs Mäusel, Haarklemmen, Handy, zwei Schellen, Handcreme, Feuerzeug, Minischirm, Kosmetikspiegel, Haustürschlüssel von meinen Eltern, Eyeliner, Haargummi, LED-Minitaschenlampe, ohne Pullover oder Einkauf...)

aber das sollte noch lang keine Anschnallpflicht auslösen.
Leider hab ich hinterm Beifahrersitz den Maxi Cosi eingebaut, somit fällt der Fußraum vorne relativ bescheiden aus...

Naja, es stört ja nicht, daß der Gurt nun immer angeschnalt bleibt, aber man hat halt ein teures, neues Auto und muß überall improvisieren, damit es funktioniert....*seufz*

Vielen Dank für die hilfreichen und informativen Kommentare!
lg!!

Hallo zusammen,

also ich fahre noch genau 1 Woche so einen Franzosen.
Der hat diese Bimmelautomatik nur in dem Fahrersitz.
Der Beifahrer oder die Handtasche wird also nicht durch das nervige Gebimmel genötigt sich anzuschnallen.
Allerdings muss ich auch dazusagen, dass das Gebimmel im Scenic noch nerviger ist als im Touri.
Am 1.6. hole ich meinen Touri in WOB ab und am 2.6. lasse ich das Gebimmel beim 🙂 abstellen.
Das mit der Betriebserlaubnis ist mir egal und außerdem schnalle ich mich im öffentlichen Straßenverkehr sowieso immer an.

Bis denne,
Lars

Pieps

Hallo Leute,

hab hier zu dem Thema einen Ausschnitt aus der ''GUTEN FAHRT''.
Seit dieser Aussgabe wurde der TIP nicht revidiert und somit dürfte auch die Frage zur ''Erlöschung der Betriebserlaubnis'' geklärt sein.
Bei mir hats der Freundliche ohne zu zögern deaktiviert.
Übrigens auch beim neuen Grande von meiner Frau.

Ähnliche Themen

Hallo,
also an die Geschichten mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis glaube ich nicht; obwohl ich zugestehen muss, dass ich mich damit nicht auskenne.
Aber, mal logisch nachgedacht, was passiert, wenn nun mal dieser Kontakt in dem genannten Stecker ein Problem hat (eben keinen Kontakt) oder ein Draht einfach eine Unterbrechung hat. Das kann immer mal passieren. Da erlischt doch auch nicht die Betriebserlaubnis.
Gruß
Hoggen

um irgendwelche Probleme damit zu Vermeiden kann man doch einfach den FREUNDLICHEN um Hilfe ersuchen, binnen von 20 Sekunden ist so ein Problem gelöst. Nen 5er oder 10er in die Kaffeekasse und die Werkstatt freut sich ...

Zitat:

Original geschrieben von passat32


um irgendwelche Probleme damit zu Vermeiden kann man doch einfach den FREUNDLICHEN um Hilfe ersuchen, binnen von 20 Sekunden ist so ein Problem gelöst. Nen 5er oder 10er in die Kaffeekasse und die Werkstatt freut sich ...

Du sprichst mir aus der Seele.

Zitat:

Original geschrieben von hoggen


Hallo,
also an die Geschichten mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis glaube ich nicht; obwohl ich zugestehen muss, dass ich mich damit nicht auskenne.
Aber, mal logisch nachgedacht, was passiert, wenn nun mal dieser Kontakt in dem genannten Stecker ein Problem hat (eben keinen Kontakt) oder ein Draht einfach eine Unterbrechung hat. Das kann immer mal passieren. Da erlischt doch auch nicht die Betriebserlaubnis.
Gruß
Hoggen

Wenn die Scheinwerferbirne defekt ist, bist du auch verpflichtet die zu ersetzen und musst dich ggf. sogar mit der neuen Lampe bei der Polizei melden, die dann auch schaut, ob die Lampe wirklich wieder geht. Das gleiche gilt dann auch für die Gurtdinger ... ich hab hier in einem anderen Thread neulich irgendwo gelesen, dass einige Polizisten sogar prüfen, ob die der Gurtwarner anspringt ... und wie die meisten hier shcon gesagt haben: Teile, die eine ABE benötigen und defekt sind müssen (!!!) repariert werden. Eine Veränderung des Teils bringt automatisch die ABE zum Erlöschen. Alles andere ist Blödsinn. Ob das mit dem Gurtwarner, dass er halt so ewig blöde piept, angenehm ist oder nicht, sei mal dahin gestellt. Oder reißt du einfach mal die Heckklappe ab, weil sie dir nicht gefällt?!

Zitat:

Original geschrieben von SemiconBCL


.... dass einige Polizisten sogar prüfen, ob die der Gurtwarner anspringt ...

Wie soll denn das gehen?

Mit welcher gesetzlichen Grundlage dürfen die Blauen eine Probefahrt mit meinem Auto machen?

Nochdazu unangeschnallt?

Zahn

Ich hab mal fix nen Kumpel gefragt (er ist Fahrlehrer):

Alle serienmäßig oder werkseitig montierten Teile sind mit der Fahrzeug-ABE abgedeckt. Werden zusätzlich dazu sicherheitsrelevante Teile verbaut oder Teile, die serienmäßige oder werkseitig verbaute Teile beeinträchtigen könnten, bzw. diese ersetzen, wird eine zusätzliche ABE für die neu verbauten Teile verlangt.
Wird die Funktion der serienmäßig oder werkseitig montierten sicherheitsrelevaten Teile verändert oder ersatzlos ausgebaut, erlischt mit sofotiger Wirkung die ABE des gesamten Fahrzeugs. Sollte durch den Fahrzeughalter ein defekt dieser Teile bekannt werden, ist er unverzüglich, aber spätestens jedoch nach 10 Werktagen, zubeseitigen, andernfalls erlischt ebenfalls die ABE.

Kommentar dazu nachträglich von meinem Kumpel:
Hört sich scheiße an, ist aber so. Ein Blinker war an einem seiner Fahrzeuge defekt und die Polizei hat das mitbekommen. Er hat das reparieren lassen sollen und sich innerhalb von 2 Wochen mit dem Auto bei der Polizei melden sollen. Blinker hat er getauscht, aber vorstellig ist er nicht geworden. Nach 4 Wochen bekam er einen Brief vom Landratsamt mit der Aufforderung den Fahrzeugschein unverzüglich einschzuschicken oder vorbeizubringen da die ABE erlischt war und er sich nicht bei der Polizei gemeldet hatte. Nachdem er 75 Euro gezahlt hat und einen Punkt in Flensburg für die ganze Sache noch eingehamstert hat und natürlich den Blinker bei der Polizei gezeigt hat, durfte er seinen Schein doch noch behalten.

Sagt nix Leute, aber das ist Deutschland!!! 🙁

Semicon,

du hast so verdammt recht -
er ist nun sicherheitsrelevanter bestandteil
der zulassung - auch wenn wir ihn meist verdammen
oder zumindest manchmal.

Zahn

ich wurde schon 2mal diesbzgl,. kontrolliert
ohne Probefahrt der Polizeibeamten.
war beidemal auf der Autobahn bei Grosskontrollen (immer nachts)
von deren techn. Dienst.

Grüssle
willi

Mein persönlicher Kommentar noch dazu:
Er nervt, ich weiß. Aber ich denke, dass alle hier anwesenden Touranfahrer eine Testfahrt mit einem Touran gemacht haben. Das Erste was einem doch ins Auge springt wenn man ins Auto einsteigt, ist doch der Gurtwarner. Wem es aber dermaßen stört, dass er ihn ausschalten will, dem stelle ich die Frage: Warum habt ihr dann einen Touran gekauft, wenn ihr wisst, das euch bestimmte Sachen dermaßen stören ... ich weiß nicht, aber ich möchte mich wohlfühlen in meinem Auto ... gut, der Gurtwarner nervt ab und an, das tut die Frau auch, deshalb schalte ich sie aber nicht aus 😉 ... im Gegensatz zur Frau hat man beim Auto sogar die Moglichkeit vorher Probezuschnuppern und zu sehen was einem gefällt und was nicht und zuprüfen "kann ich es ertragen oder kaufe ich den Wagen ohne Gurtwarner?" ... Den Touran gibts nicht ohne Gurtwarner, somit wäre das Auto dann auch bei der Wahl durchgefallen ... wers Auto trotzdem gekauft hat obwohl er wußte dass der Gurtwarner Probleme mit seinen Nerven verursachen könnte, der ist selbst Schuld, sorry!

Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht , sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein. Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus.

Ich denke damit wär die Sache geklärt.

Gruß
Thorsten

Jo - ebenfalls:

- Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)

Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Aha,
baue meine Rücksitze aus um meinen Rasenmäher zu transportieren.
Betriebserlaubnis erloschen - dumm gelaufen

Wer glaubt denn sowas?

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