• Online: 2.681

Was mich bewegt

Themen, die mich bewegen - mit Schwerpunkten und auch bunt gemischt

Sat Aug 27 15:17:56 CEST 2022    |    notting    |    Kommentare (12)    |   Stichworte: E-Auto, Schäden, Statistik, Verbrenner, Versicherung

Was denkt ihr über die Statistik, um die es im Artikel geht?

Logo Mehr Schäden durch E-Autos?Logo Mehr Schäden durch E-Autos?

Hallo!

Diese Woche geisterte eine Auswertung einer Versicherungsstatistik durch den Medien wo es auch um E-Autos vs. Verbrenner ging. Schauen wir uns das an.
[mehr]

Die Axa Unfallforschung hat neben eigenen Crashtests die eigenen Versicherungsstatistiken ausgewertet: https://brandcenter.axa.ch/.../...xa_zahlen_fakten_crashtests_2022.pdf

Gleich am Anfang ist mir was aufgefallen. Egal wie genau ich die Pressemeldungen und Unterlagen angeschaut habe, nie wurde konkret gesagt, ob sich die Zahlen nur auf die Schweiz beziehen oder den ganzen Axa-Konzern. Denn eine Pressemeldung auf Axa.de gab’s auch: https://www.axa.de/presse/axa-crashtests-2022
Warum das durchaus wichtig sein kann, ob’s nur um die Schweiz geht oder größere Gebiete, werde ich im Verlauf meines Blog-Artikels erklären.

Auch wurde nicht genau erklärt, was mit E-Autos gemeint ist. In einer Umfrage vom Frühling haben die Plugin-Hybride explizit zusätzlich zu E-Autos erwähnt. Also sind offenbar E-Autos BEV, also rein elektrisch.

Beim Durchlesen fiel mir bei den ganzen Zahlen auf, dass die offensichtlich nicht relativ zur Fahrleistung der jeweiligen Fahrzeuge sind. Wenn man „nie“ fährt, kann man aber auch keine Unfälle verursachen oder wenn das Auto immer in der heimischen Einzel-/Doppelgarage steht oder im privaten Carport hinterm Haus, kann es kaum durch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, wo man dann deren Versicherung belangen möchte, um nicht ggf. die eigene Kasko in Anspruch nehmen zu müssen.
Dazu kommt: Wenn man daheim z. B. mit dem Erstfahrzeug das Zweitfahrzeug beschädigt oder umgekehrt oder die eigenen Kinder die Autos beschädigen, hat man i.d.R. auch keinen Haftpflichtfall, weil es in dem Sinn keine gegnerische Haftpflicht gibt. Das muss man im Hinterkopf behalten, wenn man von einer Versicherungsstatistik z. B. auf Eigenarten Verbrenner vs. E-Autos schließen will.

Schon bei Kaskoschäden/Kollisionen Verbrenner vs. E-Auto ist nur eine Frequenz in % angegeben, also nicht im Verhältnis zur Fahrleistung, sondern offenbar zur Anzahl der jeweiligen dort versicherten Fahrzeuge. Möglicherweise gibt’s jetzt schon eine starke Tendenz, dass insb. die Fahrzeuge die häufiger ausgetauscht werden, weil sie viel gefahren werden, eher BEV sind, also BEV höhere Jahresfahrleistungen haben. Z. B. in der Schweiz sind (bei deutlich höherem Einkommen) die Spritpreise pro Liter in absoluten Zahlen auf dem selben Niveau wie in Deutschland (wenn man den aktuellen Wechselkurs und temporäre politische Eingriffe wie den deutschen Tankrabatt berücksichtigt). Aber der Haushaltsstrom ist viel billiger und die Autopreise sind tendenziell wie in Deutschland, bei wie gesagt viel höherem Durchschnittsgehalt.
Gut möglich, dass in der Schweiz in der Hauptsache diejenigen kein BEV kaufen, die sehr wenig fahren (z. B. Ältere), weil man in dieser Situation am ehesten mit einem Verbrenner günstiger fährt als mit einem BEV. Die Förderung von BEV (Anschaffung und Kfz-Steuer) scheint auch nicht so hoch zu sein wie in Deutschland. Zudem scheinen für Privatleute die kantonalen Programme viel relevanter zu sein als in Deutschland die Förderung durch die Länder sind. D.h. BEV dürften effektiv auch deutlich teurer als Verbrenner sein, solange man mit der aktuellen deutschen Förderung vergleicht, die aber in der Zeit als die Daten erhoben wurde noch galt. Sie wurde erst im Jahr 2022 immer weniger nutzbar ist wegen der Lieferzeiten und Abschmelzung der Prämie ab 1.1.23.

Außerdem haben ältere Fahrzeuge eher keine Kasko. Soviele ältere BEV gibt’s aber noch nicht. Zudem dürfte das Angebot z. B. an „privaten Bekannten die Autos reparieren“ kleiner sein, die schon BEV vernünftig und kostengünstig reparieren können. Auch das kann dazu führen, dass selbst ältere BEV eher Kasko-versichert sind als gleich alte Verbrenner. Das könnten auch Begründungen dafür sein, dass für BEV eher die Kasko in Anspruch genommen wird.

Beim Vergleich der Frequenz der Haftpflicht-Schäden von performanten/teuren Verbrenner mit performanten/teuren BEV kann es auch sein, dass es mehr selten gefahrene oder selten Kasko-versicherte weil ältere Verbrenner dieser Kategorie gibt als bei BEV.

Die 50% mehr Kaskoschäden bei BEV als bei Verbrennern werden auch noch aufgedröselt. Beim Ein- und Ausparken gibt bei BEV sogar 56% mehr Kaskofälle als bei Verbrennern. Hier dürfte tatsächlich die an anderer Stelle angesprochene starke Beschleunigung „ganz unten herum“ (bzw. dass man eben beim BEV nicht den Motor hochdrehen lassen und die Kupplung vorsichtig schleifen lassen muss um sehr langsam zu fahren) eine sehr große Rolle spielen.
Weil man wie z. B. in der Heise-Meldung erwähnt zu schnell durch einen Kreisverkehr brettert und dabei einen Alleinunfall verursacht (insg. 45% mehr als bei Verbrennern), halte ich persönlich für eher unwahrscheinlich, dass das in der Praxis einen nennenswerten Unterschied zum Verbrenner macht. Man kann auch mit einem Basisbenziner über eine Landstraße fahren mit in Deutschland typischen Geschwindigkeiten von 70 bis 100km/h und vor dem Kreisverkehr zu wenig bremsen.
Innerorts ist am Kreisverkehr IMHO die Wahrscheinlichkeit noch höher als außerorts, dass man schon alleine weil vor einem am Kreisverkehr schon Fahrzeuge sind, die auf eine Einfahrtmöglichkeit warten, bremsen muss.

Bei Glatteis kann ich mir hingehen gut vorstellen, dass viel schneller die Räder durchdrehen und man die Kontrolle verliert. Zumindest im Flachland gibt’s aber kaum noch Glatteis.

Bei Auffahrunfällen (30% mehr als bei Verbrennern) kann ich mir gerade auf dem Beschleunigungsstreifen Situationen vorstellen, wo der BEV-Fahrer stark beschleunigen will um seine Geschwindigkeit zügig an die des Verkehrs anzupassen, nach links schaut um nach der Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Durchgangsfahrbahn zu schauen bzw. eine Lücke zu finden, aber der Vordermann beschleunigt zu langsam.
Selbst ich mit meinem billigen Basisbenziner mit kaum Beschleunigung muss in Auffahrsituationen immer wieder wegen gut motorisieren Premium-Autos direkt vor mir bremsen, die nicht rechtzeitig anfangen zu beschleunigen, um besser auffahren zu können. Kurz: Mein Vordermann ist in dem Moment dabei mit unangepasster Geschwindigkeit auf den durchgehenden Fahrstreifen aufzufahren.

Bei Thema „Häufigkeit Autobrand“ wurde man wieder weder nach Altersklassen noch z. B. nach Brandstiftung oder nicht unterschieden. Je älter ein Auto ist und je schlechter es gewartet wird (weil billiger weil billigere Marke und/oder älter), desto eher fängt es von selbst an zu brennen. Es gibt aber viel mehr ältere Verbrenner als BEV. Und wenn man daheim gut geschützt parken kann bzw. „muss“ weil laden dann komfortabler und billiger ist, werden eher andere Autos Opfer von Brandstiftung.
Außerdem sind von selbst in Flammen aufgehende PKW an sich kein Haftpflichtschaden, sondern nur wenn dabei andere geschädigt werden. Und mit steigender Wahrscheinlichkeit einer Selbstentzündung aufgrund von Alter und/oder schlechter Wartung sinkt in der Praxis auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Auto eine Kasko-Versicherung hat und so der Halter selbst was von seiner Versicherung bekommen kann. D.h. Autos die von selbst in Flammen aufgehen dürften in der Praxis ohnehin eher selten ein Versicherungsfall sein, weil eben keine Kasko mehr existiert.

Es wurde auch gesagt, dass es 38x wahrscheinlicher ist einen Marderschaden zu haben als einen Brandschaden. Wie schon gesagt: Brandstiftung oder nicht und wie sieht es in den verschiedenen Altersklasse naus? Und die Haftpflicht bezahlt in beiden Fällen nix bei Schäden am eigenen Auto.

Auch die Gewichtsentwicklung wird angesprochen. Ist keine Neuigkeit, dass in den letzten grob 20 Jahren die Autos deutlich schwerer wurden, selbst bevor BEV in nennenswerten Stückzahlen verkauft wurden. Ist u.a. eine Begleiterscheinung, dass die Autos immer sicherer wurden auch hinsichtlich Unfälle mit Bäumen oder Wänden.
Auf der nächsten Folie geht’s aber um was anderes. 10% höhere Schadensaufwände bei einem 2t-Auto vs. 1t-Auto. Hier wird aber auch nicht nach Antriebsart oder Alter unterschieden. Kann mir gut vorstellen, dass der Faktor, dass neuere Autos eher teurer repariert werden weil sie aufgrund ihres geringen Alters viel seltener ein wirtschaftlicher Totalschaden sind stärker mit reinspielt als dass neuere Autos vielleicht nicht so einfach zu reparieren sind und neuere Autos eher größer sind und deswegen mehr Material ausgetauscht werden muss.

Bei „Je älter das Fahrzeug, umso mehr Personenschäden“ frage ich mich obwohl mir klar ist, dass neuere Autos tendenziell sicherer sind, was ich schon weiter oben in einem anderen Zusammenhang geschrieben hatte:

  • Wie sieht’s bei älteren Fahrzeugen die einen Personenschaden verursachen mit der Fahrerstatistik aus? Ältere Autos werden IMHO tendenziell eher von älteren Leuten die geistig und körperlich eher abbauen und jungen Fahrern die noch Erfahrungen sammeln müssen gefahren. Oder war gar auch mit gemeint, dass pro Unfall mehr Personen verletzt wurden, weil ältere Leute eher mit dem Ehepartner zusammen fahren (was man i.d.R. nicht tut, wenn man zur Arbeit fährt) oder jüngere mit anderen die kein Auto haben oder saufen wollen gemeinsam in die Disco fahren?
  • Wie groß ist die statistische Ungenauigkeit dieser Wert? Diese 20% zwischen Min- und Max-Wert sind auf der Skala nicht mal 0,1%. D.h. diese 20% könnten in der Hauptsache statistisches Grundrauschen sein.
  • Wie immer auch die Frage wie die Werte im Verhältnis zur jeweiligen Fahrleistung aussehen.

BTW: Marderschäden wurden zwar erwähnt, aber nicht auf den Kostenunterschied zwischen Verbrenner und BEV eingegangen. Laut anderer Quellen ist das beim BEV teurer, weil eher der komplette Kabelstrang ausgetauscht werden muss, was recht teuer ist. Das wäre noch eine interessante Zahl gewesen, die eher nicht von der Fahrleistung abhängt, sondern z. B. ob in einer Einzel-/Doppelgarage geparkt wird.

Was denkt ihr? Sind solche Statistiken für irgendwas gut außer um das Sommerloch zu füllen oder das zu „begründen“ was man aus dem Bauch heraus meint wie es in der Realität ist? Nehmt bitte an der Abstimmung teil.

Hat Dir der Artikel gefallen? 1 von 5 fanden den Artikel lesenswert.

Sat Aug 20 16:04:26 CEST 2022    |    notting    |    Kommentare (9)    |   Stichworte: Bürgerbeteiligung, E-Auto, Finanzierung, Ladesäule

Würdet ihr euch finanziell beteiligen damit nahe an eurem Wunschort eine Ladesäule aufgestellt wird?

Logo Öffentliche Ladesäulen durch finanzielle Bürger-Beteiligung?Logo Öffentliche Ladesäulen durch finanzielle Bürger-Beteiligung?

Hallo!

Hätte diese Woche fast den IMHO interessantes Teil einer Meldung übersehen. Die Meldung war, dass die ESWE Versorgung in Wiesbaden den 1.000. Ladepunkt in Betrieb genommen hat. Der interessanteste Teil daran ist aber IMHO nicht, dass es der 1.000 Ladepunkt ist, sondern die 1. „Community-Ladesäule“. Was das bedeutet und wie interessant derartige Finanzierungsmodelle mit Bürger-Beteiligung auch anderswo sein könnten, möchte ich hier beleuchten.
[mehr]

Hier die Meldung: https://www.electrive.net/.../

Wie funktioniert das?

Es gibt eine Webseite, wo man für einen Betrag zwischen 50 und 500EUR neue Standorte vorschlagen kann oder bestehende Vorschläge unterstützen kann. Das Geld gehört dann laut Vertrag mind. 12 Monate ESWE Versorgung (im weiteren „Anbieter“ genannt). Erst danach gibt’s ein Kündigungsrecht. Spätestens 18 Monaten nachdem der Standort das erste Mal vorgeschlagen wurde, müssen 5kEUR zusammen gekommen sein, damit die 22kW-AC-Säule errichtet wird. Der Anbieter hat sich vertraglich eine gewisse Flexibilität eingeräumt, was den genauen Standort angeht (300m um den Vorschlag herum). Wenn in diesem Bereich kein geeigneter Ort gefunden wird (z. B. rechtl. oder techn. Probleme), gibt’s wohl das Geld zurück. Im Vertrag habe ich nichts entsprechendes gefunden, aber auf der Webseite steht:

Zitat:

ESWE Versorgung behält sich vor an den Standorte auch weitere Ladestationen oder DC-Schnellladestationen zu errichten.

Auch das wäre IMHO nachvollziehbar, wenn sie sich so ein Recht vertraglich einräumen.

Wenn die Ladesäule errichtet wurde, gibt’s den bezahlten Betrag auf die Ladekarte von diesem Anbieter des jew. Teilnehmers als Guthaben. Ggf. muss der Teilnehmer diese zunächst beantragen.

Was ist das für eine Firma?
Die ESWE Versorgung gehört über eine Holding zu knapp über die Hälfte der Stadt Wiesbaden. Der Rest gehört der Thüga AG. Sie ist lt. eigenen Angaben an rund 100 kommunalen Unternehmen der Energiebranche beteiligt und bezeichnet sich als „Teil der deutschen Kommunalwirtschaft“.
Die ESWE Versorgung ist also keine Bürger-Energiegenossenschaft oder ähnl., sondern sind eigentlich wie normale Stadtwerke. Die Gewinne gehen (soweit ich das als jmd. verstehe, der nie gelernt hat Geschäftsberichte zu verstehen) an die Stadt Wiesbaden, das Land Hessen und die Thüga AG.

Wie sind die Ladekonditionen mit diesem Guthaben, was man bekommt, wenn die Aktion erfolgreich war?
Die beiden Tarife der ESWE-Ladekarte, über die man das Guthaben wenn es geklappt hat verbraten muss (keine Grundgebühr für ESWE-Stromkunden, sonst 6,49EUR/Monat und etwas geringere kWh-Preise), finde ich nicht wirklich attraktiv im Vergleich z. B. zu Maingau, EWEgo und vor allem EnBW. Der eine oder andere will evtl. auch über den Tarif eines Autoherstellers laden, weil er dort auch noch einen günstigeren Ionity-Tarif dazugebucht hat, was z. T. voraussetzt, dass man zusätzlich zur Ionity-Grundgebühr eine (Mehr-)Grundgebühr bezahlt.
Einzig die von der ESWE selbst betriebenen Ladesäulen kann man zu Preisen nutzen, die bei den genannten anderen Anbietern mithalten können. Außerdem kommt man wohl nicht an die AGB der ESWE-Ladekarte ohne persönliche Daten im Registrierungsprozess bereits angegeben zu haben. Weiß deswegen auch nicht, wie lange das Guthaben gültig ist.
Viele Stadtwerke bieten ihren Haushaltsstrom aktuell nicht deutschlandweit an, so auch ESWE Versorgung. Dadurch kommt man nur wenn man in deren Bereich wohnt um die Grundgebühr für die Ladekarte herum. Auch ist mir nicht klar, ob auch die Grundgebühr vom Ladeguthaben abgezogen wird, eben mangels Einblick in die Ladekarten-AGB (s.o.).
Auch weiß ich von div. anderen Stadtwerken die wie ESWE Versorgung auch bei Ladenetz mitmachen, dass sie sich vorbehalten die Ladekarten von Kunden zu kündigen oder ihnen die Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn sie zuviel über Roaming laden. Deswegen oben die Erwähnung der Ionity-Tarife mit Grundgebühr.

Was soll man davon halten?
Generell finde ich es gut, dass die Leute gefragt werden, wo ungefähr ihrer Meinung nach sinnvolle Standorte für neue Ladesäulen sind. Das Abstimmrecht an einen Mindest-Geldbetrag zu koppeln sorgt dafür, dass es weniger Spaßabstimmer gibt, wodurch seltener hinterher in der Realität „keiner“ die Ladesäule nutzen will.
Andererseits muss man abwägen, ob der Ladesäulen-Anbieter so klein ist, dass man ihm z. B. zwischen 1-1,5 Jahre ein zinsloses Darlehen geben will.
So wie es in diesem Fall gemacht wurde kommt dazu, dass man im Endeffekt dann doch draufzahlt, Stichwort Ladekonditionen mit denen man das Guthaben nutzen kann bzw. Gültigkeitsdauer des Guthabens.
Die Bedingungen dort sorgen auch für eine gewissen Ausgrenzung. Denke z. B. an den Fall, dass jemand nicht in diesem Gebiet wohnt aber häufiger dort hin muss (z. B. häufig die Eltern besuchen). Der kann so wie es aussieht das Guthaben nur gegen Grundgebühr nutzen und abseits dieser Gegend eben wahrscheinlich nur recht eingeschränkt nutzen kann (Stichwort was passiert bei zuviel Roaming).
Man muss aber auch bedenken, dass z. B. bei Bürger-Energiegenossenschaften das Geld i.d.R. solange gebunden ist, wie man dort Mitglied ist, um den Zweck der Genossenschaft zu fördern. Insofern ist es durchaus ein Vorteil, wenn man das Geld im „schlimmsten“ Fall nach 1,5 Jahre als Guthaben bekommen, was immerhin eingeschränkt nutzbar ist.

Frage mich auch, wie konsequent dabei Fördermittel verwendet werden. Die einen Fördermittel sind aber mal schneller weg als die anderen, gelten für Standorte 100m weiter nicht (z. B. siehe https://www.motor-talk.de/.../...s-in-baden-wuerttemberg-t7296980.html), etc. Wahrscheinlich müssen die am Ende eine Mischkalkulation machen, weil sonst dieser Abstimmungsprozess wieviel „Bürger-Geld“ braucht man am jew. Standort zu kompliziert wird.

Was könnte man IMHO besser machen?
Der für mich eindeutigste Punkt wo man was besser machen kann, ist dafür zu sorgen, dass vor allem auf öffentlichen Parkplätzen (also von der Stadt) eher HPC-Ladepunkte aufgestellt werden. In den Bedingungen der ESWE Versorgung ist das eher Wischiwaschi und man kann nicht gezielt HPC fördern. Es reduziert im Verhältnis zur in der Praxis abgegebenen Leistung den Platzbedarf an Parkplätzen enorm, vor allem bei etwas moderneren Fahrzeugen. Man sollte also beim Geld geben wählen können, welcher Anteil nur zum Zuge kommen soll, wenn es tatsächlich ein HPC mit mind. xkW wird. Ggf. Beträge >500EUR ermöglichen und die Sammelfrist länger machen, weil HPC in der Anschaffung teurer ist. Es ist aber immer eine Abwägung, weil bei zu langer Geld-Bindefrist die Leute mind. ungeduldig werden könnten. Was hier nun ein optimaler Wert ist, ist aber eine sehr schwierige Frage.

Nochmal zurück zur Erstattung als Ladeguthaben bei erfolgreichem Vorhaben. Wie schon angedeutet ist in anderen Konstellationen wo Bürger Projekte z. B. im Bereich Energie unterstützen das Geld viel länger gebunden. Vielleicht kann man es auch so machen: Wenn du xEUR einzahlst und das Vorhaben erfolgreich ist, kann du wahlweise den Betrag (ggf. abzgl. einer Gebühr oder so) bar zurückbekommen oder als Lade-Guthaben, ggf. mit Bonus-Guthaben oder besseren Ladekonditionen max. für einen gewissen Zeitraum (z. B. keine Kündigung oder Preisaufschlag der nicht konkret in der Preisliste steht bei zuviel Roaming) oder wenn das Bonus-Guthaben weg ist (je nach dem was zuerst kommt).
Theoretisch wäre auch eine Kooperation mit einem Ladetarif-Anbieter denkbar, wo es Roaming-Zusatzkosten außerhalb der eigentlichen Preisliste bzw. Kündigung wegen zuviel Roaming nicht gibt. Z. B. EnBW, Maingau oder Plugsurfing. Zumindest bei EnBW gibt’s aber bundesweit eine starke Konkurrenz-Situation, weil die auch selbst Ladesäulen aufstellen. Wobei EnBW wohl keine reinen AC-Ladesäulen mehr aufstellt, sodass zumindest in diesem Bereich sowas eher denkbar wäre.
Generell wäre es schön, wenn man mit dem Guthaben auch die Grundgebühr für geringere kWh-Preise bezahlen könnte, egal ob z. B. ESWE, EnBW oder sonst wer.

Welche weiteren Nachteile bzw. möglichen Probleme gibt es?
Wenn sich dieses Prinzip deutschlandweit verbreiten sollte, könnte die Gefahr bestehen, dass es noch mehr Konflikte zwischen potenziellen Ladesäulen-Anbietern gibt. Schon alleine wenn z. B. sowohl die Stadtwerke als auch eine Bürger-Energiegenossenschaft am selben Standort Interesse hat, wo z. B. eine größere Solaranlage der Bürger-Energiegenossenschaft in der Nähe ist und die deswegen selbst dort einen öffentlichen Ladepunkt betreiben will.

Fazit
ESWE Versorgung hast sich offenbar einiges dabei gedacht. An sich finde ich das recht nachahmenswert, wie gesagt mit kleinen Verbesserungen. Man muss aber auch aufpassen, dass sich nicht zuviel Gerangel zwischen verschiedenen Ladesäulen-Anbietern um die beliebtesten Standorte ergibt.

Ob so diese Art von finanzieller Bürger-Beteiligung in einer Großstadt Sinn macht, kann man evtl. in Frage stellen. Aber wie gesagt, es vermeidet immerhin „Spaßstimmen“.
In ländlicheren Gebieten wo allgemein das wirtschaftliche Interesse niedriger ist Ladesäulen aufzustellen, macht sowas viel mehr Sinn. Soweit ich gelesen habe gehen die Grundgedanken der Bürger-Energiegenossenschaften bis in Zeiten zurück, wo man sich auf dem Land zusammen getan hat, um selbst ein eigenes lokales Stromnetz mit einem Kraftwerk (z. B. Wasserkraft) zu betreiben, damit man überhaupt irgendein Stromnetz hat. Beim Ausbau von Ladesäulen auf dem Land dürfte es im Grunde eine ganz ähnliche Problemstellung wie damals geben, die man eben auch wieder mit finanzieller Beteiligung der Bürger durchaus sinnvoll lösen kann, wenn man es richtig macht.

Auf jeden Fall sollte jeder bevor er für sowas Geld ausgibt bzw. auslegt überlegen

  • ob er z. B. das zinslose Darlehen im Endeffekt einem großen Konzern wie z. B. EnBW, kommunalen Betrieben wie Stadtwerken oder so etwas wie einer Bürger-Energiegenossenschaft gibt, d.h. ob er findet, dass der Anbieter sowas nötig hat
  • ob er dem Anbieter vertraut, dass die aufgestellten Regeln auch eingehalten werden
  • was im Erfolgsfall genau bzw. ungefähr versprochen wird
  • wieviel und auf welche Art er das Geld in allen möglichen Fällen zurückbekommt (Miss-/Erfolg der Aktion oder man braucht das Geld doch vorher wieder)

Was denkt ihr darüber? Bitte nehmt auch an der Umfrage teil.

Hat Dir der Artikel gefallen? 0 von 2 fanden den Artikel lesenswert.

Mon Aug 15 19:05:37 CEST 2022    |    notting    |    Kommentare (9)    |   Stichworte: Betrug, THG-Quote, Wallbox

Was haltet ihr von der THG-Quote für abgegebene kWh der privaten Wallbox?

Logo THG-Quote für private Wallbox: Anstiftung zum Betrug?Logo THG-Quote für private Wallbox: Anstiftung zum Betrug?

Hallo!

Seit Anfang des Jahres können Halter von BEV die THG-Quote für ihr eingespartes CO2 bekommen. Für öffentliche Ladesäulen gibt’s auch eine THG-Quote. Für nichtöffentliche Lademöglichkeiten gibt’s gemäß dem Wortlaut nichts. Aber da war heute was auf Heise online...
[mehr]

Zur Erklärung: BEV-PKW-Haltern wird unterstellt, dass sie im Jahr 2MWh aus nichtöffentlichen Lademöglichkeiten laden. Leider ist die Original-Quelle wohl nicht mehr verfügbar, deswegen ein Wikipedia-Link: https://de.wikipedia.org/.../Treibhausgasminderungsquote?...
Die können sich bei entsprechenden Firmen registrieren, die Kopien der Fahrzeugscheine einsammeln, das gebündelt beim Umweltbundesamt registrieren und so gebündelt dieses „Frei-CO2“ an alle relevanten Industrien verkaufen können. D.h. tendenziell macht es auch den Sprit an der Tankstelle etwas billiger.

Nun ist heute

https://www.heise.de/.../...r-Geld-fuer-Elektroautofahrer-7218878.html

erschienen.

Zitat:

Der Mechanismus ist nicht neu. Bisher hatten allerdings nur die Betreiber von öffentlichen Ladestationen einen Vorteil. EnBW, Ionity und die anderen Betreiber verdienen mit jeder Kilowattstunde Geld über den THG-Quotenhandel. Dieses Modell überträgt ZusammenStromen jetzt auf Privatpersonen.

Hierzu muss die eigene Wallbox als öffentlich deklariert werden. "Eine Wallbox öffentlich machen heißt nicht, dass sie in Onlineverzeichnissen zu finden ist", stellt Luca Schmadalla, CEO bei ZusammenStromen klar. Es sei den Nutzer*innen selbst überlassen, ob und wem diese Information zugänglich gemacht werde, so Schmadalla. Übersetzt: Das wird keiner tun.

Formal müssen lediglich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt sein. Es reicht also, wenn man theoretisch definiert, dass die eigene Wallbox eine Minute am Tag für jeden zugänglich ist. Egal ob das Garagentor dann offenstehen müsste oder ob der Carport ohnehin zugänglich ist. Lebenspraktisch passiert einfach gar nichts.

Was für Anforderungen stellt die Ladesäulen-Verordnung bei AC-Wallboxen?

https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html

Ein wichtiger Teil ist:

Zitat:

ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;

Wenn also nur alle Schaltjahr mal ein privater Gast dort laden darf, darf man da überhaupt von einem Personenkreis sprechen? IANAL, aber sehe hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Betrug, zumindest einen Rechtsmissbrauch.

Die restlichen Bedingungen sind vereinfacht gesagt:

  • Typ2-Stecker bzw. Buchse
  • Es muss eine Schnittstelle für Autorisierungs-, Abrechnungs- und Betriebsbereitschafts-/Belegungsdaten vorhanden sein, muss aber nicht genutzt werden.
  • Kann sein, dass in der Zukunft irgendwann festgestellt wird, dass ab dann neu aufgebaute Wallboxen vom Stromnetzbetreiber drosselbar sein müssen.
  • Die o.g. Anforderungen gelten nicht für Ladepunkte mit max. 3,7kW. Auch wenn’s z. B. 3 Stück nebeneinander sind. D.h. mit solchen Ultra-Lahmladepunkte erfüllt man die Bedingungen etwas leichter.
  • Angeboten werden muss entweder Gratis-Ladung oder Bargeld-Zahlung in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder er muss die Zahlungsarten anbieten die auch bei kommerziellen Ladesäulen üblich sind.

Die Erstattung ist offenbar aktuell deutlich unter den Stromkosten (außer vllt. Überschussstrom von der eigenen Solaranlage). Für Bargeld-Zahlung muss man daheim sein, ist man aber nicht immer. Und die anderen Zahlungsarten stellen einen großen Aufwand dar. Also spätestens hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine private Wallbox nicht den Vorschriften entspricht, um für abgegebenen Strom die THG-Quote zu bekommen.

Außerdem gibt’s noch §13 (6) BImSchV:

Zitat:

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen einen Ladepunkt betreibt im Sinne des § 2 Nummer 12 der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist, hat deutlich sichtbar

  1. einen Hinweis auf die Verträglichkeit der am Ladepunkt bereitgestellten elektrischen Verbindung nach den Anforderungen der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, anzubringen und
  2. die Verbraucherinformation nach Abschnitt 6.3 der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, gemäß Satz 2 und 4 anzubringen.

In der Verbraucherinformation ist in Abschnitt A des Zeichens nach Abschnitt 6.3.1 der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, die Bezeichnung „Laden von E-Fahrzeugen“ einzutragen. Für das Zeichen in Abschnitt B wird eine Mindestbreite von 40 Millimetern empfohlen. In Abschnitt C ist gemäß der Empfehlung der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, die berechnete Leistung anzugeben.

Wer macht sich diese Mühe bei einer privaten Wallbox? Und selbst Gratis-Laden als Kundenservice vor dem Geschäft könnte evtl. schon darunter fallen.

Wobei ich gerade § 2 Nummer 12 in der aktuellen LSV nicht finden kann.

Vermutlich braucht man sowieso noch (MID-)Stromzähler damit man kWh-Werte hat.

Und wie gesagt, über die Pauschale für das Halten eines BEV-PKW sind bereits 2MWh Stromverbrauch aus nichtöffentlichen Lademöglichkeiten abgedeckt. D.h. selbst wenn man die eigene private Wallbox gerade so legal gemacht hätte um für die abgegebenen kWh die THG-Quote zu bekommen, würde man bis 2MWh die THG-Quote für die kWh praktisch doppelt bekommen. Das ist auch mindestens zweifelhaft.

Was haltet ihr davon? Nehmt bitte auch an der Umfrage teil.

Hat Dir der Artikel gefallen?

Mon Aug 08 17:48:22 CEST 2022    |    notting    |    Kommentare (53)    |   Stichworte: E-Auto, Gas, Stromnetz

Logo Bekommt das Stromnetz diesen Winter massive Probleme?Logo Bekommt das Stromnetz diesen Winter massive Probleme?

Hallo!

Schöne neue Welt: Solaranlage, Wärmepumpe, E-Auto und evtl. noch ein stationärer Akkuspeicher im Haus sorgen umweltfreundlich dafür, dass man Strom nicht für Wärme und zum Fahren hat, sondern auch für alles andere. Leider finden div. Probleme die spätestens ab dem kommenden Winter auf uns zukommen kaum mediale Aufmerksamkeit. Das Gasnetz hat auch was damit zutun.
[mehr]

Was könnten sich gerade im nächsten Winter für Probleme ergeben, die wir so noch nicht hatten?

Dazu werfen wir zunächst ein Blick auf das Gasnetz, was auch sehr viele Wohnungen mit Wärme versorgt. Dass das Gas im Winter knapp werden dürfte und an Alternativen gearbeitet wird, haben die meisten sicher schon mitbekommen. Alles hofft nun auf neue alternative Quellen wie z. B. die neuen LNG-Terminals. Leider wird in den Medien nicht wirklich prominent thematisiert, dass das ein Problem für das Gasnetz ist:

https://www.heise.de/.../...nderte-Gasstroeme-vorbereitet-7182371.html

Zitat:

Das Problem: Das Pipeline-Netz ist nicht symmetrisch aufgebaut, sondern verzweigt sich von Ost nach West wie ein Baum. LNG aber wird vor allem von westeuropäischen Häfen aus eingespeist. Also muss das Gas auf einigen Strecken die Fließrichtung ändern.
[...]
Die größten Flaschenhälse an Land hat die Studie zwischen Italien und Österreich, zwischen Deutschland und den Niederlanden sowie zwischen Spanien und Frankreich ausgemacht. Hier müsse die Kapazität erhöht beziehungsweise der Gasfluss umgedreht werden. Die sei "mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden", so das Gutachten. Soll heißen: innerhalb von sechs bis zwölf Monaten. Für den kommenden Winter dürfte es also selbst im optimistischsten Fall kaum reichen.

Anders ausgedrückt: Wenn man in einen Zweig des Gasnetzes der relativ weit weg vom „Stamm“ ist Gas reindrückt, werden die anderen Hauptäste am Stamm eben erst erreicht, wenn das Gas die div. Abzweigungen zu den „dickeren“ Ästen die immer näher am Stamm sind gemeistert hat. Also ein großer Umweg. Zudem sind die Zweige weit weg vom Stamm auch viel dünner ausgelegt, was den Fluss massiv ausbremst.

Was kann man also tun?

Heizlüfter als Ersatz?

Viele Leute dachten wohl, sie sind schlau und kaufen sich elektrische Heizlüfter. Leider kann das zu massiven Problemen im Stromnetz führen:

https://www.heise.de/.../...ckouts-im-Stromnetz-im-Winter-7194509.html

Zitat:

Der Heizlüfter-Boom ist aktuell auf rekordverdächtigem Niveau. Von Januar bis Juni seien in Deutschland rund 600.000 Einheiten verkauft worden, teilte das Marktforschungsinstitut GfK dem "Tagesspiegel" mit. Dies entspreche einem Plus von knapp 35 Prozent verglichen zum Vorjahreszeitraum. Die Nachfrage nach Stromheizgeräten dürfte in den kommenden Monaten weiter steigen, befürchten der VDE und der DVGW. Auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI sieht die Entwicklung kritisch.

Es geht wohl wie bei den E-Autos insb. um die Zeit, wenn die Leute abends im Dunkeln nach Hause kommen und Licht, TV & Co. einschalten und womöglich noch elektrisch Kochen oder ein E-Auto aufladen – und eben die Heizlüfter einschalten. Bei E-Autos, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen hat man immerhin Systeme, die den Verbrauch in problematischeren Zeiten begrenzen bzw. in unproblematischere Zeiten verlegen können, auch wenn insb. bei E-Autos das noch oft genug nicht verwendet wird, weil der zusätzliche Stromzähler für die abschaltbare Last auch zusätzlichen Platz im Zählerschrank und eine kompatible Wallbox (oder mobiles EVSE) braucht. Von den jährlichen Zusatzkosten für Zähler, Stromtarif-Grundgebühr usw. mal ganz abgesehen.

Zudem sind noch nicht alle Gaskraftwerke zur Stromerzeugung durch praktikable Alternativen ersetzt. Der Anteil ist in den letzten Monaten stetig gefallen, aber noch lange nicht 0%:

https://www.heise.de/.../...-Reserve-zurueck-an-den-Markt-7194834.html

Zitat:

Im Juni lag der Erdgas-Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland laut Bundesnetzagentur bei 11,2 Prozent.

Smarte Thermostate & Co. für zu Hause
Aber Moment, es gibt doch ganz viele verschiedene smarte Thermostate & Co. für zu Hause, die keinen zusätzlichen Stromzähler & Co. brauchen? Ja, aber: https://www.heise.de/.../...hwere-Last-fuer-das-Stromnetz-7178878.html
Kurzfassung: Die Untersuchung basiert auf Datenspenden nordamerikanischer Benutzer aus der Vor-Corona-Zeit. Offenbar hat kaum jemand hat die Standard-Einstellungen der smarten Thermostate verändert. Dadurch 40% höhere Spitzenbelastung des Stromnetzes als vorher, nun um 6:05h.

Was könnte man tun, um diese Gefahr durch solche Geräte zumindest etwas zu entschärfen?
Schon vor vielen Jahren sind Hersteller von WLAN-Routern dazu übergegangen, im Setup nicht mehr den User zu bitten ein Passwort zu setzen, die zu oft zu einfach waren, sondern haben irgendwelchen zufälligen Standard-Passwörter verwendet, die auf die Geräte aufgedruckt wurden.
D.h. es sollte Vorschrift werden, dass alle Geräte eines Modells, die eine Zeitsteuerung einer Heizung bzw. Heizkörpers oder eines Stromflusses ermöglichen, standardmäßig eine gewisse Streuung bei den standardmäßig eingestellten Zeiten aufweisen müssen. Allerdings sind offenbar schon sehr viele ohne das im Umlauf. Und es gibt noch ganz andere Probleme...

Hacker-Angriffe
Z. B. im April gab’s einen Angriff auf das ukrainische Stromnetz: https://www.heise.de/.../...inisches-Stromnetz-lahm-legen-6672100.html
Schon in den 2010er-Jahren gab’s div. Hackerangriffe auf den Energiesektor in div. Ländern: https://www.heise.de/.../...-russische-Cyberkriminelle-an-6629895.html
Oder man stelle sich vor: Irgendwelche Wallboxen, die an irgendeiner wie auch immer gearteten „Hersteller-Cloud“ hängen, damit man unterwegs Zugriff hat, die in einem wie auch immer gearteten privaten Netz hängen. Das ist ein enormes Sicherheitsrisiko. Z. B. könnten in einer Zeit wo viele Stromnetzbetreiber die Wallboxen angewiesen haben die Leistung zu drosseln, durch die gehackte Cloud eines beliebten Wallbox-Hersteller plötzlich alle dort angemeldeten Wallboxen auf Kommando auf volle Leistung gehen, wenn die meisten E-Autos noch z. B. die vollen 11kW ziehen können, weil deren Akkus noch nicht voll genug sind, als dass die Ladeleistung gedrosselt wird, um den fast vollen Akku zu schonen.

Fazit
Die Gasnetze sind noch nicht auf die „umgekehrten“ Gasströme ausgelegt und werden im nächsten Winter sehr sicher auch nicht umgerüstet sein. Sehr viel mehr Heizlüfter als in den vorherigen Jahren warten auf ihren Einsatz. Immer mehr „smarte“ Geräte zur Energie-Verbrauchssteuerung zu Hause werden verwendet, vielfach vom Kunden privat angeschafft und nicht unbedingt vernünftig eingerichtet bzw. eben nicht Netzbetreiber gewartet. Es gibt immer mehr E-Autos, wo viele nicht so angeschlossen sind, dass ihre Ladeleistung durch den Netzbetreiber drosselbar ist.
Kurz: Vor allem der kommende Winter wird spannend...

PS: Haben hier im Haus im Februar die Heizöltanks vollgemacht, bevor es richtig teuer wurde. Bei Heizöl gibt’s immerhin zumindest eine gewisse Streuung, wann die Tanks leer sind und somit auf die Nachfrage, wann die eine Ladung Heizöl für die kommenden 12 Monate oder eher mehr gebraucht wird. D.h. wir brauchen nur ein bisschen Strom für die Heizungssteuerung.

Hat Dir der Artikel gefallen? 2 von 3 fanden den Artikel lesenswert.

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 07.06.2019 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

notting notting


Besucher

  • anonym
  • Gururom
  • notting
  • Bartok75
  • gencay66
  • I_am_sorry
  • turbo-res
  • Helle67
  • der_Derk
  • Marizebilla