• Online: 2.353

Was mich bewegt

Themen, die mich bewegen - mit Schwerpunkten und auch bunt gemischt

Mon Aug 15 19:05:37 CEST 2022    |    notting    |    Kommentare (9)    |   Stichworte: Betrug, THG-Quote, Wallbox

Was haltet ihr von der THG-Quote für abgegebene kWh der privaten Wallbox?

Logo THG-Quote für private Wallbox: Anstiftung zum Betrug?Logo THG-Quote für private Wallbox: Anstiftung zum Betrug?

Hallo!

 

Seit Anfang des Jahres können Halter von BEV die THG-Quote für ihr eingespartes CO2 bekommen. Für öffentliche Ladesäulen gibt’s auch eine THG-Quote. Für nichtöffentliche Lademöglichkeiten gibt’s gemäß dem Wortlaut nichts. Aber da war heute was auf Heise online...

 

Zur Erklärung: BEV-PKW-Haltern wird unterstellt, dass sie im Jahr 2MWh aus nichtöffentlichen Lademöglichkeiten laden. Leider ist die Original-Quelle wohl nicht mehr verfügbar, deswegen ein Wikipedia-Link: https://de.wikipedia.org/.../Treibhausgasminderungsquote?...

Die können sich bei entsprechenden Firmen registrieren, die Kopien der Fahrzeugscheine einsammeln, das gebündelt beim Umweltbundesamt registrieren und so gebündelt dieses „Frei-CO2“ an alle relevanten Industrien verkaufen können. D.h. tendenziell macht es auch den Sprit an der Tankstelle etwas billiger.

 

Nun ist heute https://www.heise.de/.../...r-Geld-fuer-Elektroautofahrer-7218878.html erschienen.

Zitat:

Der Mechanismus ist nicht neu. Bisher hatten allerdings nur die Betreiber von öffentlichen Ladestationen einen Vorteil. EnBW, Ionity und die anderen Betreiber verdienen mit jeder Kilowattstunde Geld über den THG-Quotenhandel. Dieses Modell überträgt ZusammenStromen jetzt auf Privatpersonen.

 

Hierzu muss die eigene Wallbox als öffentlich deklariert werden. "Eine Wallbox öffentlich machen heißt nicht, dass sie in Onlineverzeichnissen zu finden ist", stellt Luca Schmadalla, CEO bei ZusammenStromen klar. Es sei den Nutzer*innen selbst überlassen, ob und wem diese Information zugänglich gemacht werde, so Schmadalla. Übersetzt: Das wird keiner tun.

 

Formal müssen lediglich die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) erfüllt sein. Es reicht also, wenn man theoretisch definiert, dass die eigene Wallbox eine Minute am Tag für jeden zugänglich ist. Egal ob das Garagentor dann offenstehen müsste oder ob der Carport ohnehin zugänglich ist. Lebenspraktisch passiert einfach gar nichts.

Was für Anforderungen stellt die Ladesäulen-Verordnung bei AC-Wallboxen?

https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html

Ein wichtiger Teil ist:

Zitat:

ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt; der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;

Wenn also nur alle Schaltjahr mal ein privater Gast dort laden darf, darf man da überhaupt von einem Personenkreis sprechen? IANAL, aber sehe hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Betrug, zumindest einen Rechtsmissbrauch.

 

Die restlichen Bedingungen sind vereinfacht gesagt:

  • Typ2-Stecker bzw. Buchse
  • Es muss eine Schnittstelle für Autorisierungs-, Abrechnungs- und Betriebsbereitschafts-/Belegungsdaten vorhanden sein, muss aber nicht genutzt werden.
  • Kann sein, dass in der Zukunft irgendwann festgestellt wird, dass ab dann neu aufgebaute Wallboxen vom Stromnetzbetreiber drosselbar sein müssen.
  • Die o.g. Anforderungen gelten nicht für Ladepunkte mit max. 3,7kW. Auch wenn’s z. B. 3 Stück nebeneinander sind. D.h. mit solchen Ultra-Lahmladepunkte erfüllt man die Bedingungen etwas leichter.
  • Angeboten werden muss entweder Gratis-Ladung oder Bargeld-Zahlung in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder er muss die Zahlungsarten anbieten die auch bei kommerziellen Ladesäulen üblich sind.

Die Erstattung ist offenbar aktuell deutlich unter den Stromkosten (außer vllt. Überschussstrom von der eigenen Solaranlage). Für Bargeld-Zahlung muss man daheim sein, ist man aber nicht immer. Und die anderen Zahlungsarten stellen einen großen Aufwand dar. Also spätestens hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine private Wallbox nicht den Vorschriften entspricht, um für abgegebenen Strom die THG-Quote zu bekommen.

 

Außerdem gibt’s noch §13 (6) BImSchV:

Zitat:

Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen einen Ladepunkt betreibt im Sinne des § 2 Nummer 12 der Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520) geändert worden ist, hat deutlich sichtbar

  1. einen Hinweis auf die Verträglichkeit der am Ladepunkt bereitgestellten elektrischen Verbindung nach den Anforderungen der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, anzubringen und
  2. die Verbraucherinformation nach Abschnitt 6.3 der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, gemäß Satz 2 und 4 anzubringen.

 

In der Verbraucherinformation ist in Abschnitt A des Zeichens nach Abschnitt 6.3.1 der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, die Bezeichnung „Laden von E-Fahrzeugen“ einzutragen. Für das Zeichen in Abschnitt B wird eine Mindestbreite von 40 Millimetern empfohlen. In Abschnitt C ist gemäß der Empfehlung der DIN EN 17186, Ausgabe Oktober 2019, die berechnete Leistung anzugeben.

Wer macht sich diese Mühe bei einer privaten Wallbox? Und selbst Gratis-Laden als Kundenservice vor dem Geschäft könnte evtl. schon darunter fallen.

Wobei ich gerade § 2 Nummer 12 in der aktuellen LSV nicht finden kann.

 

Vermutlich braucht man sowieso noch (MID-)Stromzähler damit man kWh-Werte hat.

 

Und wie gesagt, über die Pauschale für das Halten eines BEV-PKW sind bereits 2MWh Stromverbrauch aus nichtöffentlichen Lademöglichkeiten abgedeckt. D.h. selbst wenn man die eigene private Wallbox gerade so legal gemacht hätte um für die abgegebenen kWh die THG-Quote zu bekommen, würde man bis 2MWh die THG-Quote für die kWh praktisch doppelt bekommen. Das ist auch mindestens zweifelhaft.

 

Was haltet ihr davon? Nehmt bitte auch an der Umfrage teil.

Hat Dir der Artikel gefallen?

Tue Aug 16 12:38:19 CEST 2022    |    slv rider

Ich habe keine Auto. Bekomme ich auch etwas für das eingesparte CO²?

Tue Aug 16 18:18:26 CEST 2022    |    notting

Zitat:

@slv rider schrieb am 16. August 2022 um 12:38:19 Uhr:

Ich habe keine Auto. Bekomme ich auch etwas für das eingesparte CO²?

Du musst u.a. keine Kfz-Steuer/-Versicherung zahlen, die Anschaffung und Werkstatt-Aufenthalte sind viel billiger, ...

Und das mit der CO2-Einsparung musst du erstmal nachweisen. Leute ohne eigenes Auto fahren wenn sie Auto fahren oft zusätzl. Umwege, weil sie z. B. erst von der Car-Sharing-Station heimfahren müssen um z. B. das Leergut einzuladen und/oder sie lassen häufiger liefern bzw. fahren mehr mit CO2-ausstoßenden ÖPNV-Fahrzeugen herum. Z. B. bei uns fährt praktisch der komplette ÖPNV mit Diesel, auch auf der komplett elektrifizierten Schienenstrecke, wo bis vor einigen Jahren Fernzüge im selben Bhf. hielten.

Außerdem stößt ein Radfahrer mit einem legalen Fahrrad ohne Versicherungspflicht auf dem Sattel sitzend viel mehr CO2 aus als ein Autofahrer auf dem Fahrersitz ;-)

 

BTT bitte...

 

notting

Tue Aug 16 18:42:11 CEST 2022    |    Goify

Ich halte den gesamten CO2-Handel für einen riesigen Betrug an der Umwelt und zudem ist es ein extrem billiger Freifahrtschein für die träge Industrie.

Ein Auto zu fördern, egal ob Kaufprämie für E-Auto oder die "saubere" Nutzung ist verkehrspolitisch natürlich Unsinn und für die Umwelt doppelter Unsinn. Man muss sich das mal vorstellen, dass genau das, was unsere Städte und Umwelt kaputt macht, wird noch bezuschusst. Dabei zahlen Autofahrer eh nicht mal ansatzweise so viele Steuern, wie sie Schäden verursachen. Beim E-Auto zahlen sie ja sogar noch weniger Steuern. Das ist ein handfester Skandal und in anderen Zeiten müssten Verantwortliche dafür hinter Gitter.

Würde man die 9.000 € Kaufprämie nehmen und dafür Elektrolastenräder mit 50 % bezuschussen, würde das deutlich mehr bringen. Und die sehr merkwürdige THG-Quote könnte man stattdessen ummünzen, dass CO2-intensive Firmen mit den Strafzahlungen einfach der ÖPNV kostenlos wird.

Hört sich sehr einfach an und ist es sogar.

Tue Aug 16 19:58:56 CEST 2022    |    notting

Zitat:

@Goify schrieb am 16. August 2022 um 18:42:11 Uhr:

[...] Beim E-Auto zahlen sie ja sogar noch weniger Steuern. Das ist ein handfester Skandal und in anderen Zeiten müssten Verantwortliche dafür hinter Gitter.

Würde man die 9.000 € Kaufprämie nehmen und dafür Elektrolastenräder mit 50 % bezuschussen, würde das deutlich mehr bringen. Und die sehr merkwürdige THG-Quote könnte man stattdessen ummünzen, dass CO2-intensive Firmen mit den Strafzahlungen einfach der ÖPNV kostenlos wird.

Hört sich sehr einfach an und ist es sogar.

1. Der ÖPNV

- besteht vielerorts in der Hauptsache aus Bussen. Busse machen die Straßen stärker kaputt als Autos -> https://de.wikipedia.org/wiki/Vierte-Potenz-Gesetz

- verbraucht vielerorts mehr als Autos, insb. wenn man noch die ganzen Umwege dazurechnet oder wenn man z. B. zu zweit fährt oder eben mit einem E-Auto -> https://www.tagesspiegel.de/.../25085876.html

- bekommt durch günstige Tickets in der Hauptsache Fahrgäste, die Fahrten machen, die sie sonst nicht gemacht hätten:

https://www.heise.de/.../...ttert-vor-allem-den-Tourismus-7217067.html

Zitat:

Das seit Anfang Juni erhältliche Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV hat vor allem auf ländlichen touristischen Routen für mehr Verkehr gesorgt. Das geht aus einer Auswertung des Statistischen Bundesamts für den Juli hervor. Es hat festgestellt, dass die Zahl der erfassten Zugreisen in beliebten Reisegebieten in dem Monat gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 um 80 Prozent zugenommen hat.

[...]

Dem gegenüber lagen die Reisen im Straßenverkehr bundesweit weiterhin ungefähr auf dem Niveau des Vergleichszeitraumes von 2019.

Also definitiv genug Gründe, die dagegen sprechen den ÖPNV zu billig zu machen.

 

2. Bei E-(Lasten-)Bikes

- dürften die Akku bei weitem nicht so gut halten wie Autos -> schlecht für die Umwelt.

- stellen die Akku definitiv eine ernsthafte Gefahr dar, weil man sie rausnehmen und runterfallen lassen kann, was die Wahrscheinlichkeit eines Brandes massiv erhöht.

https://bs-beratung.biz/.../

Zitat:

Die VdS-Publikation 3103 bezieht sich explizit auf die Handhabung der Lithium-Batterien – d.h. Lagerung und Bereitstellung. Lithium-Batterien werden dabei nach ihrer Leistung in drei Kategorien (gering, mittel, hoch) unterschieden.

[...]

Lithium-Batterien mittlerer Leistung kommen bei E-Bikes, Kleinfahrzeugen, Reinigungsmaschinen, etc. zum Einsatz und solche mit großer Leistung im Bereich der E-Mobilität. Die Anforderungen werden schon bei mittlerer Leistung interessant: u.a. wird hier eine feuerbeständige oder räumliche Trennung von mind. 5 Metern von anderen Bereichen gefordert.

3. Es ist auch nicht umweltfreundlich Verbrennerautos vorzeitig ersetzen zu müssen, weil der Sprit so abartig teuer gemacht wird. Hier sollte es Bestandsschutzregelungen geben.

Wenn am Ende ein Stromerzeuger neben dem E-Auto steht weil ein Stromanschluss nicht praktikabel umsetzbar ist oder der zu unzuverlässig ist, weil im Wald gerne umfallende Bäume die Leitung kaputtmachen, können sich zwar die Pseudo-Ökos auf die Schultern klopfen, aber praktisch bringt es der Umwelt nicht soviel.

 

notting

Wed Aug 17 10:13:04 CEST 2022    |    Her1bert

Zitat:

@slv rider schrieb am 16. August 2022 um 12:38:19 Uhr:

Ich habe keine Auto. Bekomme ich auch etwas für das eingesparte CO²?

Nein. Zufußgehen oder Fahrradfahren führt zu erhöhter Atemfrequenz und zu

steigendem CO²-Ausstoß. Sei froh, dass du dafür nicht besteuert wirst ;)

Wed Aug 17 12:07:58 CEST 2022    |    Goify

Und derjenige, der sein Auto gegen ein Fahrrad tauscht, bekommt einmalig 15.000 € und pro Jahr weitere 4.000 €. Cool, oder?

 

Ach ja, das war nur geträumt.

Fri Aug 19 13:58:21 CEST 2022    |    pcAndre

Morgen...!

Hier hat die Politik schnell für Klarheit gesorgt...ein Seltenheitswert.:)

 

Klarstellung zur „öffentlichen Zugänglichkeit“ im Sinne der LSV und der 38. BImSchV

 

Aus gegebenem Anlass sehen sich die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt veranlasst, folgende Klarstellung zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) und der 38. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (38. BImSchV) zu verfassen.

 

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.

 

Die Ladesäulenverordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einer möglichst großen Anzahl an Verbrauchern nutzbar zu machen. Hierbei ist nicht nur von Relevanz, dass nach LSV ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit dem Elektrofahrzeug auch tatsächlich befahrbar sein muss. Gleichermaßen bedeutsam ist, dass der Ladepunkt seine Funktion erfüllen kann, das Elektrofahrzeug mit Strom (wieder)aufzuladen. Zur Erfüllung dieser Funktion ist eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit eines Ladepunktes erforderlich. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Elektrofahrzeuge in vielen Fällen nur zu geringeren Anteilen aufgeladen werden, muss im Bereich des Normalladens (bis 22 kW) mit einer Standzeit eines einzelnen Elektrofahrzeugs von mehreren Stunden gerechnet werden. Die „Öffnung“ der privat genutzten Ladeeinrichtung für wenige Minuten am Tag erfüllt den Sinn und Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung offenkundig nicht. Sie trägt nicht zur Befriedigung des Ladebedarfs der Öffentlichkeit bei und ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht mit der LSV vereinbar.

 

Zudem fordert die LSV für öffentlich zugängliche Ladepunkte verschiedene technische Mindestanforderungen. Dazu gehören unter anderem:

- Eine standardisierte Datenschnittstelle, die etwa dynamische Daten (bspw. Belegungszustand) an ein Backend System kommunizieren können muss.

- Das punktuelle Aufladen, bei dem die Ladung entweder kostenlos, per Barzahlung oder mittels gängigem kartenbasierten Zahlungssystem oder gängigem webbasierten System (auch App) erfolgt.

 

MfG André

 

https://www.bundesnetzagentur.de/.../node.html

Fri Aug 19 14:13:09 CEST 2022    |    notting

Zitat:

@pcAndre schrieb am 19. August 2022 um 13:58:21 Uhr:

Morgen...!

Hier hat die Politik schnell für Klarheit gesorgt...ein Seltenheitswert.:)

 

Klarstellung zur „öffentlichen Zugänglichkeit“ im Sinne der LSV und der 38. BImSchV

[...]

Dort wird also defakto bestätigt, was ich hier geschrieben habe.

 

notting

Wed Aug 24 09:51:05 CEST 2022    |    StefanLi

Zurück zur Ausgangsfrage. Ich halte die Idee der THG erstmal für gut. Wer schädliches CO² verbraucht muss eine Kompensation teuer erkaufen. Damit wird - auch in der Industrie - der finanzielle Druck größer weniger CO² zu produzieren, Investitionen in CO² Minderung werden schneller lukrativ.

 

Wer stellt THG zur Verfügung? Zunächst ging es IMHO ja mal um Verschmutzungsrechte, die staatlich zur Verfügung gestellt wurden. Die ersten Jahre waren diese sogar kostenlos und man bekam sie bis zu einem Level einfach so und konnte diese verkaufen, wenn die beim Käufer nicht ausreichten. Mit der Belohnung aus der Generierung der THG über aktive Einsparung wurde der Hebel verdoppelt. Bist du aktiv bei der CO² Einsparung kannst Du dies auch noch versilbern lassen. Jetzt kommt im Verbrauchssektor "Verkehr" das Thema auf, dass die Ladeinfrastruktur zu langsam wächst und man dies fördern möchte. Damit es sich schneller rentiert, so verstehe ich es, wird die Anschaffung einer öffentlichen Säule auch über THG gefördert.

 

Hier wird in meinen Augen der Effekt zu indirekt, die Säule verbraucht ja nichts, sondern das Auto hilft sparen, und es mutet an, dass da mal wieder ein Lobbyist einem hochrangigen Politiker etwas eingeflüstert hat, damit er seine Ladesäulen besser verkaufen kann. Dazu kommt ja der hier und an anderer Stelle diskutierte schnell entstehende missbräuchliche Mitnahmeeffekt, wenn tatsächlich nicht öffentliche Säulen irgendwie auch gefördert werden. Die Idee ist nicht falsch, die Umsetzung nicht gut und deshalb finde ich es nicht sinnvoll so zu regeln. Eine direkte Förderung öffentlich nutzbarer Säulen wäre besser, wird ja auch gemacht.

Deine Antwort auf "THG-Quote für private Wallbox: Anstiftung zum Betrug?"

Blogempfehlung

Mein Blog hat am 07.06.2019 die Auszeichnung "Blogempfehlung" erhalten.

Blogautor(en)

notting notting


 

Besucher

  • anonym
  • cc307
  • GastarbeiterClioIV
  • nordisch design
  • hert7
  • Bergalf
  • indubioaudi
  • Komzum
  • thomaswi
  • Philippus