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Scion's Blog

für Freunde von Stufenhecks, Benzinmotoren und Hinterradantrieb

Sat Sep 06 18:49:27 CEST 2014    |    scion    |    Kommentare (45)    |   Stichworte: BKrFQG

Liebe Leser,
BKrFQG... was? BKrFQG = Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Folgendes haben sich die EU-Gestezgeber einfallen lassen:
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C o-der CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammmer.

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
dieser 2. Abschnitt gilt also für mich

Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Das habe ich gemacht und im Führerschein, den man neu erwerben musste, ist nun bei den genannten Klassen, die Schlüsselnummer 95 eingetragen. Sonst dürfte ich ab 10.9.2014 nicht mehr am gewerblichen Güterverkehr teilnehmen.

Eine Weiterbildung ist ja ansich nichts schlechtes. Man kann immer was dazulernen bzw. das gelernte wieder auffrischen. Das dazu erheblicher Bedarf besteht, zeigt uns die tägliche Situation auf den Strassen. Unfälle, verlorene Ladung, übermüdete Fahrer usw. gehören leider immer noch zur Tagesordnung.

Nur der Weg zur Weiterbildung, die Themen und die Durchführung, ließen uns oftmals nur den Kopf schütteln.

Es wurden 5 Themenkomplexe zu jeweils 7 Stunden vorgegeben:

    Modul 1 Eco - Training -beinhaltet wirtschaftliches Fahren und Einsparung von Kraftstoff, der praktische Teil wird aus Kostengründen aber meisten weggelassen

    Modul 2 Sozial-Vorschriften Güterverkehr -beinhaltet hauptsächlich das Thema Lenk-u. Ruhezeiten, was auch mit das wichtigste Thema ist und wo viele Fahrer nicht auf dem Laufenden sind

    Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit -beinhaltet Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen usw.

    Modul 4 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi -wozu? Der Kollege aus Rumänien, Bulgarien, Phillipinen usw. fährt für viel weniger und ohne Sprachkenntnisse

    Modul 5 Ladungssicherung -wichtigstes Thema überhaupt, gerade für uns in der Baumaschinenlogistik, nur was nützt es da, bunte Bildchen vom Verzurren einer Standardkiste zu zeigen?

Durchgeführt wurden diese Schulungen von SVG, DEKRA, Fahrschulen, privaten Bildungseinrichtungen uvm. Hier erkannten auch zahlreiche "Fachleute" ein neues Geschäftsmodell, wie man mit relativ wenig Aufwand, gutes Geld verdienen kann. Da wird sich dann wenig motiviert, vor die Gruppe gestellt, ein vorgegebener Text abgelesen und das ganze mit bunten Präsentationen via Beamer, illustriert.
Fragen zu Themen aus der Praxis, konnten kaum beantwortet werden.
Vielleicht hätte der Gesetzgeber, erstmal die Dozenten, in Bezug auf die Materie, qualifizieren sollen.
Gerade in den Themenbereichen Ladungssicherung und Sozialvorschriften(Lenk-u. Ruhezeiten) gibt es immer genügend Lern-u. Nachholbedarf.
Leider musste ich hinter feststellen, das ich die meiste Zeit nur "abgesessen" habe und anderen Betätigungen, hätte nachgehen können.
Da hätte ich mir echt mehr gewünscht, inklusive einer Überprüfung des Kenntnisstandes durch die IHK oä., um den Beruf und sein Ansehen etwas aufzuwerten.
So wird kein Transportunternehmer, einen weitergebildeten deutschen Fahrer zu einem vernünftigen Gehalt einstellen, wenn es auch weiterhin eine Billigkraft aus Osteuropa machen kann. Laut Gesetz müssen alle LKW-Fahrer in der EU, diese Ausbildung absolvieren und das durch den Eintrag der Schlüsselnummer 95, in den Führerschein nachweisen. Es wird aber gemunkelt, das die Module in einigen Ländern, auch käuflich zu erwerben sind.
Hinterher frage ich mich dann schon, was hat es eigentlich gebracht? In den nächsten 5 Jahren, muß ich wieder 5 Module im Rahmen des BKrFQG absolvieren, wobei heute noch niemand weiß, ob es wieder die gleichen Themen oder 5 neue Komplexe sein werden.

Wenn in sagen wir mal 10 Jahren, der letzte deutsche LKW-Fahrer in die Arbeitslosigkeit verabschiedet wird, dann zumindest qualifiziert nach BKrFQG

Danke fürs Lesen

Quellen: bag.bund.de, google,

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