Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 2. Januar 2017 um 19:57:44 Uhr:



Zitat:

@es.ef schrieb am 29. Dezember 2016 um 18:19:09 Uhr:


Sehr schlecht recherchierter Artikel. Da steht, dass die VW-Fahrer ihre Rechte an myright abtreten. Na was denn nun? Laut Gutmensch hier im Forum stimmt das doch gar nicht. Tja wie ist das mit Nuhr, Ahnung und Fresse?

Hallo es.ef,

Du beziehst Dich auf folgende von touranfaq gemachte Aussage:

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 2. Januar 2017 um 19:57:44 Uhr:



Zitat:

@touranfaq schrieb am 28. Dezember 2016 um 13:33:27 Uhr:


... Du trittst nicht "alle Rechte ab", sondern Du trittst "alle Ansprüche ab".

Angehängt findest Du den Screenshot einer solchen Abtretungserklärung. Das Nuhr-Zitat schaust Du Dir bitte nochmal ganz genau an. 😉

Fazit: Auch andere können Haare spalten!😉

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 2. Januar 2017 um 19:57:44 Uhr:



Zitat:

@es.ef schrieb am 29. Dezember 2016 um 18:19:09 Uhr:


... Oder was ist, wenn VW sich bereit erklärt, eine zusätzliche Wiedergutmachungprämie bei Kauf eines neuen VWs zu zahlen? Bekommt dann myright auch sein Honorar?

Mir kommt kein VW mehr auf den Hof. Damit erübrigt sich für mich diese Frage! 😁

Beste Grüße vom Sven

Leider hast Du die Zitate aus den Zusammenhang gerissen. Mein Zitat bezog sich auf den

verlinkten Artikel

, wo wortwörtich die Rechte an myright abgetreten werden.

Den letzten Teil hast Du missverstanden. Sollte myright etwas aushandeln, mit dem Du nicht einverstanden bist (wie extra Prämie bei Kauf eines neuen VWs), kannst Du dieses Angebot ausschlagen. Allerdings schuldest Du dann myright 35% Provision, auch wenn Du es nicht in Anspruch nimmst.
Prinzipiell habe ich nichts gegen solche Abtretungsklauseln, nur man sollte als Unterzeichner die Konsequenzen kennen.

Hallo es.ef,

Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen war nicht meine Absicht. Du hattest doch aber "Gutmensch hier im Forum" (gemeint touranfaq) vorgeworfen bzgl. "Rechte" und "Ansprüche" etwas falsches geschrieben zu haben. So zumindest ist Dein Geschriebenes zu verstehen. Dass in dem verlinkten Artikel etwas von Rechten geschrieben wird kannst Du ihm ja schlecht vorwerfen. Laut meiner Abtretungserklärung werden ja Ansprüche abgetreten und nicht Rechte. Übrigens treuhänderisch, das macht ja einen Unterschied.

Überhaupt ist es doch unnötig über solche Details zu diskutieren. Ausgelöst hat das VOX DEI mit seinen pauschalisierenden Dumm-Vorwürfen.

Zitat:

@es.ef schrieb am 3. Januar 2017 um 13:08:00 Uhr:


Den letzten Teil hast Du missverstanden. Sollte myright etwas aushandeln, mit dem Du nicht einverstanden bist (wie extra Prämie bei Kauf eines neuen VWs), kannst Du dieses Angebot ausschlagen. Allerdings schuldest Du dann myright 35% Provision, auch wenn Du es nicht in Anspruch nimmst.

Das stimmt einfach nicht! myright fordert von VW Schadenersatz. Eine solche Prämie wäre kein Schadenersatz im eigentlichen Sinne und wird von myright auch nicht gefordert.

Hier auch noch ein Zitat dazu von der myright-Seite:

"myRight erhält eine reine Erfolgsprovision in Höhe von 29,41% netto (d.h. 35 % inklusive Umsatzsteuer) auf die tatsächlich durch den VW-Konzern gezahlten Gelder. Berechnungsgrundlage ist alles, was auf die Ansprüche des Kunden geleistet wurde.

Eine Ausnahme gilt bei Rückgabe des Autos an VW und Erstattung des Neupreises: Dann fällt für den Zeitwert des Autos (nach DAT-Schwacke) bei Rückgabe keine Provision an (schließlich hat der Kunde den Zeitwert ja schon, so dass hier keine Leistung durch myRight vorliegt).

Beispiel: Auto hat 30.000 EUR gekostet und wird jetzt mit myRight zum Neupreis zurückgegeben; Zeitwert des Autos nach DAT-Schwacke ist 20.000 EUR. Die Erfolgsprovision fällt nur auf 10.000 EUR an, da der Kunde die 20.000 EUR Zeitwert auch ohne myRight auf dem freien Markt hätte erzielen können."

Also selbst wenn ein Rückkauf zum Neupreis erfolgen sollte (woran ich nicht glaube) würde die Provision nur auf "meinen Gewinn" gerechnet. VOX DEI hatte weiter vorn schon Gegenteiliges in den Raum gestellt.

Die Leute von myright sind natürlich nur an ihrem Profit interessiert. Etwas anderes behaupte ich ja auch gar nicht. Macht doch die Sache aber nicht mit Macht schlechter als sie in Wirklichkeit ist. VW ist für mögliche Konsequenzen aus dem Betrug komplett selbst verantwortlich!

Beste Grüße vom Sven

Hier sind bestimmt einige gespannt:
http://app.handelsblatt.com/.../19203538.html?mwl=ok

Zitat:

@GolfCR schrieb am 3. Januar 2017 um 15:23:28 Uhr:


Hier sind bestimmt einige gespannt:
http://app.handelsblatt.com/.../19203538.html?mwl=ok

Sehr sogar. Aber auch VW wird alle verfügbaren "Waffen" zu nutzen wissen. Ausgang ungewiss.

Beste Grüße vom Sven

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Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 3. Januar 2017 um 14:01:05 Uhr:


Hallo es.ef,

Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen war nicht meine Absicht. Du hattest doch aber "Gutmensch hier im Forum" (gemeint touranfaq) vorgeworfen bzgl. "Rechte" und "Ansprüche" etwas falsches geschrieben zu haben. So zumindest ist Dein Geschriebenes zu verstehen. Dass in dem verlinkten Artikel etwas von Rechten geschrieben wird kannst Du ihm ja schlecht vorwerfen. Laut meiner Abtretungserklärung werden ja Ansprüche abgetreten und nicht Rechte. Übrigens treuhänderisch, das macht ja einen Unterschied.

Überhaupt ist es doch unnötig über solche Details zu diskutieren. Ausgelöst hat das VOX DEI mit seinen pauschalisierenden Dumm-Vorwürfen.

Zitat:

@mo_s_kNo schrieb am 3. Januar 2017 um 14:01:05 Uhr:



Zitat:

@es.ef schrieb am 3. Januar 2017 um 13:08:00 Uhr:


Den letzten Teil hast Du missverstanden. Sollte myright etwas aushandeln, mit dem Du nicht einverstanden bist (wie extra Prämie bei Kauf eines neuen VWs), kannst Du dieses Angebot ausschlagen. Allerdings schuldest Du dann myright 35% Provision, auch wenn Du es nicht in Anspruch nimmst.

Das stimmt einfach nicht! myright fordert von VW Schadenersatz. Eine solche Prämie wäre kein Schadenersatz im eigentlichen Sinne und wird von myright auch nicht gefordert.

Hier auch noch ein Zitat dazu von der myright-Seite:

"myRight erhält eine reine Erfolgsprovision in Höhe von 29,41% netto (d.h. 35 % inklusive Umsatzsteuer) auf die tatsächlich durch den VW-Konzern gezahlten Gelder. Berechnungsgrundlage ist alles, was auf die Ansprüche des Kunden geleistet wurde.

Eine Ausnahme gilt bei Rückgabe des Autos an VW und Erstattung des Neupreises: Dann fällt für den Zeitwert des Autos (nach DAT-Schwacke) bei Rückgabe keine Provision an (schließlich hat der Kunde den Zeitwert ja schon, so dass hier keine Leistung durch myRight vorliegt).

Beispiel: Auto hat 30.000 EUR gekostet und wird jetzt mit myRight zum Neupreis zurückgegeben; Zeitwert des Autos nach DAT-Schwacke ist 20.000 EUR. Die Erfolgsprovision fällt nur auf 10.000 EUR an, da der Kunde die 20.000 EUR Zeitwert auch ohne myRight auf dem freien Markt hätte erzielen können."

Also selbst wenn ein Rückkauf zum Neupreis erfolgen sollte (woran ich nicht glaube) würde die Provision nur auf "meinen Gewinn" gerechnet. VOX DEI hatte weiter vorn schon Gegenteiliges in den Raum gestellt.

Die Leute von myright sind natürlich nur an ihrem Profit interessiert. Etwas anderes behaupte ich ja auch gar nicht. Macht doch die Sache aber nicht mit Macht schlechter als sie in Wirklichkeit ist. VW ist für mögliche Konsequenzen aus dem Betrug komplett selbst verantwortlich!

Beste Grüße vom Sven

Was ist dann, wenn VW als versuchter Vergleich

keinen Neupreis

anbietet sondern 23.000 €?

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 3. Januar 2017 um 16:25:22 Uhr:


Was ist dann, wenn VW als versuchter Vergleich keinen Neupreis anbietet sondern 23.000 €?

Werter Kollege VOX DEI,

Du betreibst hier Wortklauberei. Darauf habe ich keine Lust!

btw: Du hattest behauptet die AGB (das Kleingedruckte) von myright würde man nur nach Anmeldung lesen können. Schau auf deren Seite mal genau nach, Du wirst verwundert sein!

Hier mal keine Grußformel!

Oder einfach hier.
Übrigens dass die Rechte abgetreten werden, gegen VW weiter vorzugehen, steht auch bei Test.de.
MyRight setzt das auch voraus, dass der AG nicht gegen VW an anderer Stelle etwas unternimmt.
Ansonsten schreibt myright selber, dass sie bestrebt sind, einen Vergleich mit VW zu vereinbaren. Macht auch Sinn, da die Anwalts- und Gerichtskosten damit für myright übersichtlich bleiben.
Wie dieser aussieht kann doch niemand bereits jetzt vorhersagen. Allerdings ist der AG verpflichtet, die Provisionszahlung auf alle Fälle zu leisten, auch bei Ablehnung. Ein vorzeitiges Kündigen des Vertrages zieht ebenso Zahlungen durch den AG nach sich.
Die Frage ist, wie myright Schadenersatzforderungen begründen will. Bisher gibt es nach meiner Kenntnis im deutschen Recht dafür keinen Ansatz. Aber das hatten wir hier ebenso schon diskutiert und bisher gibt es auch kein einziges Urteil, welches in diese Richtung entschieden hat.
Bei flightright wurde der rechtliche Rahmen zuerst geschaffen und dann hat sich das Unternehmen erfolgreich darauf spezialisiert. Bei myright funktioniert das so nicht.
Auch der Ansatz auf die unrechtmäßige Typgenehmigung halte ich für hanebüchen, da die Fahrzeuge den Prüfzyklus erfolgreich absolviert haben. Durch das vom KBA genehmigte Update ist dieser Ansatz komplett beseitigt.
Bleibt noch das Thema Wertverlust. Ich glaube hier sollte jedem klar sein, dass dieser Nachweis kaum möglich ist. Zumal ja diverse Artikel gerade diesem Ansatz widersprechen und keine Verluste sehen.

Zum Thema "Schadenersatz für europäische VW-Kunden?" gibt es jetzt einen eigenen Blog auf MT.

Zitat:

@es.ef schrieb am 3. Januar 2017 um 17:37:29 Uhr:



Auch der Ansatz auf die unrechtmäßige Typgenehmigung halte ich für hanebüchen, da die Fahrzeuge den Prüfzyklus erfolgreich absolviert haben. Durch das vom KBA genehmigte Update ist dieser Ansatz komplett beseitigt.

Gerade hier wäre ich mir nicht so sicher. Fakt ist, dass die Fahrzeuge aktuell keine gültige Typzulassung haben und nur durch Nebenabreden legal unterwegs sind.

Die Grundsatzfrage, ob eine durch Betrug erlangte Typzulassung überhaupt je gültig war, ist ja noch gar nicht geklärt, und genau dort setzt myright an.

Drei Anmerkungen dazu:
Nimm ein betroffenes Fahrzeug ohne Update und fahre den NEFZ. Wenn es 100% in Ordnung ist wird es die Prüfkriterien erfüllen. Ein Betrug würde m.E. vorliegen, wenn extra für den Prüfstand die Fahrzeuge manipuliert wurden aber so nie verkauft wurden. VW hat jedoch die selbe Software im Prüfstand und im Straßenverkehr eingesetzt (keine Abweichung zwischen Prüf- und Serienfahrzeug).
Zweitens bestätigt das KBA durch Freigabe der Updates dessen Gesetzmäßigkeit. Warum soll ein Gericht dann noch von einer Schadenersatzforderung überzeugt sein? Der "Mangel" wird durch das Update beseitigt, keine negativen Folgen (Schaden) für den Fahrzeugbesitzer.
Selbst die zur Diskussion stehenden Fahrverbote rechtfertigen keine Schadenersatzforderungen, da sie alle Hersteller betreffen. Das hat schon vor Jahren Besitzer von Euro2 und Euro3-Dieseln getroffen und ist einfach Pech.

Zitat:

@es.ef schrieb am 3. Januar 2017 um 18:14:45 Uhr:


Ein Betrug würde m.E. vorliegen, wenn extra für den Prüfstand die Fahrzeuge manipuliert wurden aber so nie verkauft wurden. VW hat jedoch die selbe Software im Prüfstand und im Straßenverkehr eingesetzt (keine Abweichung zwischen Prüf- und Serienfahrzeug).
Zweitens bestätigt das KBA durch Freigabe der Updates dessen Gesetzmäßigkeit. Warum soll ein Gericht dann noch von einer Schadenersatzforderung überzeugt sein? Der "Mangel" wird durch das Update beseitigt, keine negativen Folgen (Schaden) für den Fahrzeugbesitzer.
Selbst die zur Diskussion stehenden Fahrverbote rechtfertigen keine Schadenersatzforderungen, da sie alle Hersteller betreffen. Das hat schon vor Jahren Besitzer von Euro2 und Euro3-Dieseln getroffen und ist einfach Pech.

@es.ef: Das lass ich so nicht gelten. Zwar nutzt VW dieselbe Software für Prüf- und Serienfahrzeug, aber arbeitet Sie bewusst unterschiedlich im Prüf- und Serienmodus. Im Prüfmodus, wecher maßgebend für die Zulassung ist, hält dieser alle Grenzbereiche ein. Dieses wurde speziell programiert um genau dieses Verhalten abzurufen.
Ich sehe das ebenfalls nicht als Mangel, sondern als bewusst getäuscht mit Arglist.

Zum Thema KBA: Die geben doch alles frei, ließen sich vorher hinters Licht führen. Aber jetzt haben Sie bestimmt knallharte Prüfmethoden. Das Update ist doch nur darauf aus, die NOx, CO2 und Verbrauchswerte einzuhalten, koste es wass es wolle (Verschleiß der Teile etc.). Das interessiert das KBA eben nicht.

In der BRD geht es darum Arbeitsplätzte bei VW nicht zu gefährden und damit auch viele Arbeitsplätze bei Zulieferern. Deshalb kuscht das KBA wie ein zahmes Rehlein. Das braucht der Ami nicht (ihm ist nämlich schei* egal was mit VW passiert) und die EU sieht das ebenfalls nicht ganz so eindimensional wie die BRD, kann aber (noch) nichts machen.

http://www.t-online.de/.../...tackiert-general-motors-auf-twitter.html

"Produziert in den USA!"

Donald Trump attackiert General Motors auf Twitter

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Januar 2017 um 19:18:16 Uhr:


http://www.t-online.de/.../...tackiert-general-motors-auf-twitter.html

"Produziert in den USA!"

Donald Trump attackiert General Motors auf Twitter

Ford lässt auch davon ab in ein neues Werk in Mexico zu investieren. Wenn er es wirklich schafft hohe Importzölle auf in Mexico und dem Rest der Billigländer produzierte Waren zu packen, wird das für einige Hersteller wieder sehr teuer.

Zitat:

@es.ef schrieb am 3. Januar 2017 um 18:14:45 Uhr:


Drei Anmerkungen dazu:
Ein Betrug würde m.E. vorliegen, wenn extra für den Prüfstand die Fahrzeuge manipuliert wurden

...und genau diesen Tatbestand erfüllt das Defeat-Device.

Zitat:

Zweitens bestätigt das KBA durch Freigabe der Updates dessen Gesetzmäßigkeit.

Es geht nicht um die Frage der "Gesetzmäßigkeit" des Updates. Es geht darum, ob die Fahrzeuge je eine gültige Typzulassung hatten. Ist diese Frage mit "nein" zu beantworten, hilft u.U. auch das Update nicht weiter.

Siehe auch hier die Ausführungen von Herrn Ulbrich.

Wobei sich dann immer noch die Frage stellt, ob selbst solch ein Sachverhalt eine Rücknahmepflicht ohne Nutzungsausgleich rechtfertigt. Ich vermute, dass das nach Deutschem Recht nicht anerkannt werden wird (warum auch?). Interessanter könnte das werden, wenn es zu einer Zwangsstillegung trotz Nachrüstung / Softwareupdate kommen sollte (Warum aber sollte das geschehen?). Aber selbst in dem Fall dürfe keine Basis für einen kompletten Entfall des Nutzungsausgleichs bestehen. Es geht ja um Schadensersatz.

Bei den Nutzungsausgleichen sind die Herren Juristen auch sportlich unterwegs - in einem der vielen verlinkten Statements wird da von 350 tkm bis 450 tkm als Basis gesprochen, auf die der ursprüngliche Kaufpreis amortisiert wird - das sehe ich bei einem PKW so nicht, eher 250 tkm. Da ist in meinen Augen auch bei den Juristen "positive Darstellung" der Chancen dabei, um Interessenten zu ködern - garantieren werden die Zahlen wie 350 - 450 tkm als Basis sicherlich nicht.

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