Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

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Zitat:

@VOX DEI schrieb am 3. November 2016 um 20:20:20 Uhr:


Auch wenn zu der damaligen Zeit, VW aus Unkenntnis eingeräumt haben sollte, dass die damalige Software illegal gewesen sein sollte, beweist erstmal nix. Eine Aussage kann auch zurückgenommen und widerrufen werden.
Anscheinend hat VW jetzt das EU-Gesetz genauestens studiert und festgestellt, dass die Software legal war.
Wo liegt das Problem?

Mit Verlaub Herr VOX DEI: Lächerlich!

Im Artikel 5 Absatz 2 der EU Verordnung Nr. 715/2007 vom 20. Juni 2007 heißt es eindeutig:

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.

Volkswagen hat mehrfach öffentlich zugegeben, eben eine solche Abschalteinrichtung zu verwenden, zudem gibt es für das Vorhandensein dieser Abschalteinrichtung mehrere unabhängig von einander erstellte Nachweise.

Da die Software die Abgasreinigung nur unter Prüfstandsbedingungen aktiviert und schon bei kleinsten Abweichungen (Lenkradbewegungen) die Reinigung beendet wird, können hier auch nicht die ebenfalls unter Absatz 2 gewährten Ausnahmen

Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

in Anspruch genommen werden. Daraus ergibt sich zwangsläufig: Volkswagen hat bei der Zulassung des EA189 beschissen und gegen geltende Gesetze verstoßen. Punkt!

PS: Erklärst Du der sicher interessierten Gemeinde noch kurz, weshalb das anerkannt giftige und krebserregende Stickoxid nicht mehr giftig und krebserregend ist, wenn es aus dem Auspuff eines Autos aus dem Volkswagen-Konzern kommt?

Also ich habe mir das Schreiben mal rausgekramt, siehe Bild, das es illegal wäre, haben sie nicht explizit zugegeben.

Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 3. November 2016 um 19:08:51 Uhr:



Was bezwecken die Wolfsburger mit solchen Aussagen eigentlich? Wollen sich die Herrschaften jetzt vollkommen lächerlich machen?

Das ist die "Verteidigungslinie" in den Zivilprozessen. Damit verspielen sie gerade die letzte Glaubwürdigkeit. Von wegen alles tun um Vertrauen zurück zu gewinnen...

Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 3. November 2016 um 21:04:31 Uhr:



Zitat:

@VOX DEI schrieb am 3. November 2016 um 20:20:20 Uhr:


Auch wenn zu der damaligen Zeit, VW aus Unkenntnis eingeräumt haben sollte, dass die damalige Software illegal gewesen sein sollte, beweist erstmal nix. Eine Aussage kann auch zurückgenommen und widerrufen werden.
Anscheinend hat VW jetzt das EU-Gesetz genauestens studiert und festgestellt, dass die Software legal war.
Wo liegt das Problem?

Mit Verlaub Herr VOX DEI: Lächerlich!

Im Artikel 5 Absatz 2 der EU Verordnung Nr. 715/2007 vom 20. Juni 2007 heißt es eindeutig:

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig.

Volkswagen hat mehrfach öffentlich zugegeben, eben eine solche Abschalteinrichtung zu verwenden, zudem gibt es für das Vorhandensein dieser Abschalteinrichtung mehrere unabhängig von einander erstellte Nachweise.

Da die Software die Abgasreinigung nur unter Prüfstandsbedingungen aktiviert und schon bei kleinsten Abweichungen (Lenkradbewegungen) die Reinigung beendet wird, können hier auch nicht die ebenfalls unter Absatz 2 gewährten Ausnahmen

Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;
b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;
c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.

in Anspruch genommen werden. Daraus ergibt sich zwangsläufig: Volkswagen hat bei der Zulassung des EA189 beschissen und gegen geltende Gesetze verstoßen. Punkt!

PS: Erklärst Du der sicher interessierten Gemeinde noch kurz, weshalb das anerkannt giftige und krebserregende Stickoxid nicht mehr giftig und krebserregend ist, wenn es aus dem Auspuff eines Autos aus dem Volkswagen-Konzern kommt?

Danke für die schöne Zusammenfassung!

Wo VW eine illegale Abschalteinrichtung offiziell zugegeben haben soll bleibt trotzdem unbewiesen.

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Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 3. November 2016 um 21:04:31 Uhr:


PS: Erklärst Du der sicher interessierten Gemeinde noch kurz, weshalb das anerkannt giftige und krebserregende Stickoxid nicht mehr giftig und krebserregend ist, wenn es aus dem Auspuff eines Autos aus dem Volkswagen-Konzern kommt?

Dazu werden wir garantiert

keine

Erklärung bekommen. 😁

Ab heute wissen wir ja nun das es gar keinen VW-Abgasskandel gibt. Auch keine Schummel-Software, zumindest keine in Deutschland. Dann kann man doch diesen thread endlich schließen :-)

So sieht also Aufklärungsarbeit und ein Schuldanerkenntnis bei VW aus!

Saubande!

Das ist das absolute Waterloo für den Wolfsburger Konzern. 🙁

Zitat:

@Taubitz schrieb am 3. November 2016 um 18:53:24 Uhr:



Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 3. November 2016 um 13:30:02 Uhr:


...weil VW-Fahrer ja grundsätzlich „vom Fach“ sind wie Taubitz und natürlich WISSEN, dass es wegen dem Update niemals irgendwelche Probleme geben kann, wie John-Mac-Dee…

US, warum scrambelst Du hier denn nun abermals rum und verstößt damit offenbar ganz bewusst und zumal vorsätzlich gg. die Ermahnung von Polmaster (mt-Moderation)?

Abermals die freundliche Bitte an Dich, solcherart beständige Provokationen künftig doch zu unterlassen und Dich an die Ermahnung des mt-Moderators ebenso zu halten.
Danke.

Komisch das es Dich stoert wenn andere in gleicher Muenze zurueckzahlen...

Vielleicht koenntest Du es dann auch unterlassen mich namentlich zu nennen, so in der Richtung das ich eh nix verstehen, och weniger weiss und irgendwo in LaLa Land lebe.

Ganz davon ab nimmst Du dich eh viel zu wichtig, sooo allwissend bist Du auch nicht auch wenn Du ganze Seiten mit eleganter Grammatik fuellst von denen das meiste OT ist. 🙂

Vielen Dank im voraus, Pete 😉

Zitat:

@dreivwbesitzer schrieb am 3. November 2016 um 19:50:34 Uhr:


Mögliche Gründe für die 180 Grad-Kehrtwende:

- Bei den Updates gibt es Probleme, die Kunden wittern Ungemach und VW fürchtet eine gigantische Klagewelle. Wenn nur 10% der Motorenbesitzer klagen, flutschen die Milliarden nur so hinaus. M.W. ist der EA189 der meistgebaute Motor in letzer Zeit, wenn nicht überhaupt.
- Bosch macht Druck und will nicht mit VW in den Abgrund gerissen werden
- VW hat inzwischen gespannt, dass die anderen Marken in Europa auch bescheissen.

Hier ist der Unterschied zwischen einer Zivilklage um Schadenersatz und Strafrecht total untergegangen. In eine Zivilklage kann VW viel behaupten, der Klaeger muss das Gegenteil "beweisen" koennen

Pete

Zitat:

@VOX DEI schrieb am 3. November 2016 um 20:20:20 Uhr:


Wo liegt das Problem?

Es gibt kein Problem. Es steht doch extra da: "Nach Einschätzung des Konzerns". Dass der Konzern diese Einschätzung in Zivilprozessen vertritt hat mit der Einschätzung durch das KBA (denen gegenüber man die Unzulässigkeit offiziell eingeräumt hat) nichts zu tun.

Mit diesem Taschenspielertrick will sich VW die Schadenersatzklage vom Hals halten, denn würde man hier die Unzulässigkeit einräumen, würde man damit die Büchse der Pandora öffnen.

Leider kapieren viele (inklusive Dir) den Unterschied zwischen Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht nicht und denken deshalb, VW hätte irgendwas widerrufen. Das haben sie aber nicht, deshalb geht alles so weiter wie bisher.

Zitat:

@Reachstacker schrieb am 3. November 2016 um 22:11:17 Uhr:


In eine Zivilklage kann VW viel behaupten, der Klaeger muss das Gegenteil "beweisen" koennen

Das sollte den Klägern bei dem ganzen technischen Unsinn, der mit dieser "Kehrtwende" vom Konzern verbreitet wurde, nicht allzu schwer fallen. 😁

....wird noch schlimmer...

https://www.contra-magazin.com/.../

Portugals Verbraucherschutz DECO reicht Klage gegen VW ein

Auszug:
Ohne Rücksicht auf eventuelle Konsequenzen (VW-Werk in Portugal), geht Portugals Verbraucherschutzorganisation DECO jetzt gerichtlich gegen Deutschlands größten Autobauer vor. Damit folgen sie den Beispielen Belgiens, Spaniens und Italiens. Die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge fühlen sich gleich doppelt betrogen, oder „verarscht“, wie es ein Freund von mir – frei übersetzt – ausdrückte. „Die Amerikaner bekommen 15 Milliarden Dollar und wir bekommen in den "Arsch gefickt"! … Ist doch war! (Os americanos levam 15 mil milhões de Dollars e nós levamos no c*…).“ Kein Wunder also, dass diese ungleiche Behandlung eine Stinkwut hervorbrachte. 5000 VW-Besitzer haben inzwischen bei der DECO eine Beschwerde eingereicht, die jetzt zu besagter Sammelklage führt.

Zitat:

@Khriz Tof schrieb am 3. November 2016 um 20:49:24 Uhr:



Zitat:

@VOX DEI schrieb am 3. November 2016 um 20:20:20 Uhr:


Auch wenn zu der damaligen Zeit, VW aus Unkenntnis eingeräumt haben sollte, dass die damalige Software illegal gewesen sein sollte, beweist erstmal nix. Eine Aussage kann auch zurückgenommen und widerrufen werden.
Anscheinend hat VW jetzt das EU-Gesetz genauestens studiert und festgestellt, dass die Software legal war.
Wo liegt das Problem?

Und dafür brauchen die dann 14 Monate? 😉
VW hat heute auch den letzten Rest an Glaubwürdigkeit verloren...

Das waren 14 Monate ehrlicher, offener und ruecksichtsloser Aufklaerung !!! 😰
Naechste Woche kommt Winterkorn zurueck an die Spitze und Piech started mit der Entwicklung des Octo TDI, seitdem der Quattro so erfolgreich war! 😛

Es ist ja jetzt offiziell: hier ist nichts geschehen! Bitte Weitergehen! Gegen Gaffer gibts jetzt Strafen! 😛 😁

Zitat:

@touranfaq schrieb am 3. November 2016 um 21:39:18 Uhr:



Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 3. November 2016 um 19:08:51 Uhr:



Was bezwecken die Wolfsburger mit solchen Aussagen eigentlich? Wollen sich die Herrschaften jetzt vollkommen lächerlich machen?

Das ist die "Verteidigungslinie" in den Zivilprozessen. Damit verspielen sie gerade die letzte Glaubwürdigkeit. Von wegen alles tun um Vertrauen zurück zu gewinnen...

Viele koennen Zivil und Strafrecht genausowenig auseinander halten wie D und USA. Wobei man die anderen Laender einfach ganz und gar verschwinden laesst. 😁

Pete

Ich hol schonmal Popcorn, das wird ja jetzt richtig spannend, vor allem wenn man das Update final verweigert. Der Ball liegt jetzt beim KBA, entweder die widersprechen VW und stellen die Unzulässigkeit fest, oder sie haben keine Handhabe die Kunden zu zwingen wenn VW das als freiwillige Maßnahme verkauft.

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