Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂

18869 weitere Antworten
18869 Antworten

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:20:04 Uhr:


Ja, genau das ist ja der entscheidende Punkt, den man bei allen Betrachtungen nie aus den Augen verlieren sollte.

Wenn ein Richter feststellen sollte, dass diese Typgenehmigung, auf die sich der VW-Anwalt beruft, eben auf illegale Art und Weise erlangt wurde, dann könnte diese Art der anwaltlichen Argumentation gewaltig nach hinten losgehen. Ich finde, der Händler- / VW Anwalt bewegt sich da auf ganz dünnem Eis.

Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:38:08 Uhr:


Taubitz,
wie auch ich schon schrieb...

Gelesen und nicht kommentiert, da per PN nicht zugänglich!

https://youtu.be/w0DU0A4U9TM

Zitat:

1. Der Betrug von VW ist strafrechtlich in Europa bisher nicht nachgewiesen wurden. Warum hat das KBA, Finanz- oder Verkehrsministerium nicht längst diese Affäre gerichtlich überprüfen lassen?
2. Auch wenn hier immer wieder anders behauptet wird, der EA189-Motor wurde mit der Software freigegeben, welche im realen Betrieb auch eingesetzt wird. Ansonsten wäre natürlich der Vorwurf der Täuschung und Manipulation sofort gegeben.
3. VW hat in der Software eine Abschalteinrichtung implementiert (eigentlich nicht VW sondern doch eher Bosch) welche im NEFZ nicht zur Veränderung der Wirksamkeit des Abgassystemes führt. Das haben andere Hersteller jedoch ebenso hinterlegt.
4. Wenn ich die Beiträge der ganzen VW-Kritiker hier so lese könnte man doch zu dem Eindruck kommen, dass nach dem Update AGR, Rußpartikelfilter etc. schneller kaputt gehen als bei anderen Herstellern mit funktionierendem Abgassystem. Nur wäre das der Fall würde ja der Bauteileschutz als Ausnahme greifen und somit wäre die Abschalteinrichtung offiziell als legitim einzustufen.😰

1. Wurde der Betrug von VW zugegeben. Du meinst also eine Staattliche Stelle wäre verpflichtet, Nachforschungen anzustellen die beweisen dass der Beschuldigte sich zu Unrecht beschuldigt hat?

2. Der EA189-Motor wurde zugelassen weil er die Werte auf dem Prüfstand dank Prüfstandserkennung eingehalten hat. Insofern hast Du recht. Ohne Prüfstandserkennung wäre er allerdings durchgefallen.

3. Bosch hat die Software im Auftrag entwickelt und VW darauf hingewiesen dass sie Illegal ist. Auf breiter Front in Umlauf gebracht hat sie VW

4. Ohne die Prüfstandserkennung wäre die Betrugssoftware höchstwahrscheinlich gar keine und VW könnte sich auf den Bauteilschutz berufen. Aber leider existiert halt die Prüfstandserkennung welche die Abgasreinigung ausserhalb des Prüfstands ausschaltet.

Hätte, hätte, Fahrradkette...

Ich kann die VW-Fans ja verstehen die meinen mit ihrem Argunemten ihren Konzern in Schutz zu nehmen. Aber in Wirklichkeit nehmen sie aber nicht die Bandarbeiter oder die Mitarbeiter in Schutz die für die Abgasschweinerei nichts können, sondern sie nehmen diejenigen in Schutz die den Konzern mit ihrem Grössenwahn in die Misere manövriert haben.

Der ganz grosse Fehler bei der Abgasgeschichte war (nach dem Betrug selber) die Vorgehensweise und das Verhalten der Konzernleitung, die selbst heute noch versucht durch Lügen und Verharmlosen ihre eigene Weste weisszuwaschen. Hätte man sich einsichtig gezeigt und die Sauerei einfach zugegeben gäbe es diesen Thread nicht mehr.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 17. Oktober 2016 um 18:52:54 Uhr:


[...]dass das nicht auch so ein überhebliches Geschwafel wie hier ist, obwohl ich natürlich davon ausgehe, dass der Inhalt auch wieder nur aus Arroganz, Beleidigungen und Stuss besteht – Du kannst ja wahrscheinlich überhaupt nicht anders.

[...]

[...]selbstverliebtes Geseier dann aber zunehmend unerträglich,[...]
[...]

Du kehrst doch ständig den unfehlbaren Klugscheißer heraus und bist dann Du nicht in der Lage zu erkennen, dass noch gar keine Strafe verhängt wurde und diese noch kommen werden?

[...]
[...]dass Dein Geltungsdrang Dich abhalten wird, auf meine Beiträge nicht mehr einzugehen.

Der amüsierte Beobachter dieses Kleinkrieges sowie diejenigen, die deinen Diskussionstil kennen, Uncle__Sam, könnten angesichts deiner obigen Sätze zu dem Schluss kommen, dass du dich gerade selbst beschrieben hast. All das passt so wunderbar auf dich, sozusagen wie Arsch auf Eimer, wie die Faust aufs Auge.
Aber natürlich wirst du das nicht lesen, nicht wahr?! 😛

Zitat:

@es.ef schrieb am 17. Oktober 2016 um 16:53:28 Uhr:



Schaue Dir doch die anderen Messprotokolle an. Wie lange hat das KBA gebraucht, bis die anderen Hersteller sich mit dem Temperaturfenster herausredeten. Und die anderen (illegalen) Abschalteinrichtungen wurden gar nicht entdeckt, gewollt oder ungewollt bleibt natürlich offen.

Zu den Herstellern die das Temperaturfenster grosszügig ausgelegt haben und deshalb einen freiwilligen Rückruf starten müssen gehört doch auch der VW-Konzern, der mit ungefähr 45% der beanstandeten Fahrzeuge mal wieder ganz vorne mit dabei ist. Das Temperaturfenster sollten Verfechter von VW besser nicht erwähnen...

Auch Audi und Porsche schalten bei 17° C ab.

Diesbezüglich besser nichts schreiben und hoffen dass es keiner merkt...

Zitat:

@Taubitz schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:01 Uhr:



DAS, lieber TF, ist nun ein ganz klarer Verstoß gg. die Beitragsregeln, Punkt 3, den ich SO von Dir bisher noch nicht gelesen habe und kenne.
Schade, sehr schade, also für Dich.

Ach Junge, Du fängst echt an wie VOX DEI... Du teilst hier die ganze Zeit zwar subtil, aber bestimmt aus, unterstellst deinen Mitdiskutanten "keine Ahnung" zu haben oder "faktenfrei" hier mitzudiskutieren, dabei kennst Du selbst nicht die wichtigsten News und Fakten. Dann die ausweichende Art, es wird die TÜV-Drohung erwähnt aber Du steigst auf die angedrohte Stilllegung ein, Hauptsache immer ausweichen und relativieren. Aber wehe es geht mal gegen Dich, da wird gleich die NUB-Keule ausgepackt...

Man muss Dir zugute halten dass Du beim "austeilen" subtiler und "höflicher" bist als die anderen Bordtrolle, aber summa summarum kommt von Dir zwar viel Text, aber wenig Fakten und in letzter Zeit schöne Klopper was Widersprüche angeht. Von daher wird es in der Tat für alle anderen nervenschonender sein, wenn wir uns gegenseitig "aus dem Weg gehen"...

Zitat:

@Uli745 schrieb am 17. Oktober 2016 um 20:36:04 Uhr:



Auch Audi und Porsche schalten bei 17° C ab.

...und dürfen "freiwillig nachbessern" um die "Zweifel an der Rechtmäßigkeit" auszuräumen. Aber wen interessieren schon solche Details wenn man gerade am Opel- und Fiat-Bashen ist?

http://www.wz.de/.../...m-vw-skandal-so-alles-lernen-koennen-1.2296384

Kommentar: Was wir vom VW-Skandal so alles lernen können

Auszug:
Der VW-Skandal ist bestens geeignet, um viel über den Wolfsburger Konzern und die Macht der heimischen Autoindustrie zu lernen. Dass an der Spitze eines deutschen Konzerns betrogen und gelogen wird, hätten wir uns noch denken können. Dass die Bundesregierung sich aber binnen eines Jahres als unfähig erweist, den Saustall zumindest halbwegs auszumisten, ist mehr als nur ernüchternd. NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel von den Grünen hat leider recht, wenn er die fehlenden politischen Konsequenzen aus dem Abgas-Skandal beklagt. Zumal es nicht nur um VW geht. Fast alle Dieselhersteller tricksen. Trotzdem war und ist die Branche vor scharfen Kontrollen der Umweltbehörden geschützt.

Zum Versagen der Politik gehört aber auch der Umgang mit den betroffenen Kunden. Während VW den Autofahrern in den USA Schadenersatz zahlt, gehen die Betroffenen hierzulande leer aus. Weil es in Deutschland keine Sammelklagen gibt. Das wollte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ändern und die sogenannte Musterfeststellungsklage ermöglichen. Einer klagt, alle profitieren. Geliefert hat Maas bislang nicht, weil die Lobbyisten der Autoindustrie mal wieder ganze Arbeit geleistet haben. Also muss jeder Kunde mit entsprechenden Kosten und Risiken allein nachweisen, dass er wirklich einen Schaden erlitten hat. Zum Beispiel, weil sein Fahrzeug nach dem Ausbau der Betrugssoftware mehr Diesel verbraucht oder an Wert verloren hat. Dass Maas die versprochene Musterklage vor der Wahl noch durch den Bundestag bringt, ist wenig wahrscheinlich.

Diese Lücke im Verbraucherschutz sorgt bei den Anwälten für gute Geschäfte, vor allem im Fall VW. Die gewieften Juristen sammeln übers Internet die Schadenersatzansprüche von VW-Kunden und verhandeln dann mit dem Konzern. Durch die Abtretung der Forderungen an einen Kläger können die Rechte vieler Opfer auch in Deutschland gesammelt werden. Die Autofahrer gehen kein Risiko ein, da Anwalts- oder Prozesskosten entfallen. Zahlt VW, kassieren die Anwälte gut ein Drittel des Geldes als Provision. Für viele Betroffene ist das ein lohnendes Angebot, denn die Ansprüche gegen VW selbst geltend zu machen, dürfte teuer und zeitraubend sein. Mit dem Aufspielen einer neuen Motorsoftware ist Volkswagen auch in Deutschland nicht aus dem Schneider. Der Konzern wird Entschädigungen zahlen müssen. Gut so.

===================================================

Es gibt eine Antwort der Bundesregierung zu einer Anfrage der Fraktion "DIE LINKE",
Drucksache Nr. 18/9975 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809975.pdf

"Aktueller Stand der Umrüstung bei manipulierten Dieselfahrzeugen"

Darin unter anderem:

Zitat:

Warum ist der Rückruf durch den Volkswagen-Konzern verbindlich, die
Umrüstung der manipulierten Fahrzeuge durch die Kundinnen und Kunden
aber freiwillig, obwohl diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen?

Das KBA hat den VW-Konzern auf Grundlage des § 25 Absatz 2 EG-Fahrzeug-
genehmigungsverordnung dazu verpflichtet, die im Verkehr befindlichen Fahr-
zeuge in einem mit der Typgenehmigung konformen technischen Zustand zu
überführen, also die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Da die meis-
ten Fahrzeuge sich nicht mehr in der Verfügungsgewalt des VW-Konzerns befin-
den, bedarf es dafür der Mitwirkung der Halter oder Eigentümer. Diese sind aber
nicht Adressat der Typgenehmigung, so dass sich aus der dem VW-Konzern auf
Grundlage des § 25 Absatz 2 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung auferlegten
Pflicht zur Umrüstung keine unmittelbare Mitwirkungspflicht der Halter oder Ei-
gentümer ableiten lässt. Erweist sich allerdings ein nicht umgerüstetes Fahrzeug
nach Abschluss der Rückrufaktion als nicht vorschriftsmäßig, trifft auch den Hal-
ter die Pflicht zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit.

Eine Liste mit den bisher erteilten Freigaben (Freigabedatum,
Hersteller, Modell, Leistung und Hubraum), leider kein MKB.

sowie weitere Informationen.

===============================================

@ alex1234567890:
Danke! Sehr interessant.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 17. Oktober 2016 um 20:41:17 Uhr:



Zitat:

@Taubitz schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:32:01 Uhr:



DAS, lieber TF, ist nun ein ganz klarer Verstoß gg. die Beitragsregeln, Punkt 3, den ich SO von Dir bisher noch nicht gelesen habe und kenne.
Schade, sehr schade, also für Dich.

1. Ach Junge, Du fängst echt an wie VOX DEI... Du teilst hier die ganze Zeit zwar subtil, aber bestimmt aus, unterstellst deinen Mitdiskutanten "keine Ahnung" zu haben oder "faktenfrei" hier mitzudiskutieren, dabei kennst Du selbst nicht die wichtigsten News und Fakten.
2. Dann die ausweichende Art, es wird die TÜV-Drohung erwähnt aber Du steigst auf die angedrohte Stilllegung ein, Hauptsache immer ausweichen und relativieren.
(...)

1. Wer hier die News und die Fakten nicht kennt, s.b. Pkt.2!

2. Es dürfte Dir bekannt sein, dass die AU in der HU implementiert ist, wie ich schon mehrmals sagte. Ansonsten hat Taubitz Recht, s.b. das Kommentar von alex1234567890.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:20:04 Uhr:



Zitat:

@Uncle__Sam schrieb am 17. Oktober 2016 um 19:18:22 Uhr:


Die Abgasnorm Euro 5 erreicht der Wagen aber doch nur wegen der installierten Betrugssoftware.

Ja, genau das ist ja der entscheidende Punkt, den man bei allen Betrachtungen nie aus den Augen verlieren sollte.

VW hat eine Betrugsofware, Fiat lässt die Abgasreinigung nur für 22 Minuten laufen, genauso lange wie die Testdauer, wiederum andere nutzen ein Temperaturfenster in dem der Test läuft. Blöd aber auch!

VW wird die Erkenungssoftware entfernen und lässt dann, völlig nach dem Gesetz, die Abgasreinigung ausschalten, zum Motorschutz.

Oder was hast Du im Ernst erwartet? *lol*

http://www.t-online.de/.../...ssouri-verklagt-vw-im-abgas-skandal.html

Missouri verklagt VW im Abgas-Skandal

17.10.2016, 22:09 Uhr | dpa-AFX

Keine Ahnung ob wir das hatten, nachdem hier alles voll geballert wurde...
http://www.t-online.de/.../...erwenden-motorsteuerungen-von-bosch.html

Hatten wir nicht direkt.
Aber ich habe es unterschwellig im letzten Beitrag von mir schon erwähnt 😉

http://www.motor-talk.de/.../...-den-vw-abgasskandal-t5443589.html?...

-> werden nun also doch so langsam puplic 😁

Bei unseren typischen 3-4 Streitweibern ist das aber wohl untergegangen und keiner hat es so recht gelesen und verstanden.
Waren so einige Informationen darin versteckt, für den aufmekrsamen Leser 😉

Ähnliche Themen