Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin 🙂
18869 Antworten
Da gibt es aber auch noch ein STVG.
Die Folgen wenn man in einem Unfall verwickelt ist mit einem nicht zugelassenen Auto sollte man auch bedenken.
Denn die Zulassung erlischt ja automatisch und nicht erst wenn du vom KBA angeschrieben wirst.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 19. Oktober 2015 um 12:41:59 Uhr:
Weil (technische Begründung bitte hier einfügen)? Oder ist es vielleicht einfach nur die bekannte "German Angst"? 😉
Nein, leider keine "German Angst" 😉.
Wie geschrieben, es ist eine Befürchtung, die auf den von mir bekannten Fakten basiert.
Worauf basiert meine Befürchtung:
Der Motor wird hardwareseitig nicht geändert, sondern nur softwareseitig.
Nun frage ich mich, warum man damals nicht gleich die passende Software (die, die wir nächstes Jahr bekommen sollen) entwickelt hat anstelle der Betrugssoftware.
Antwort, die ich mir selbst gebe: Weil es nicht möglich war, die Abgasnormen einzuhalten ohne die Hardware des Motors oder der Abgasnachbehandling anzupassen und gleichzeitig eine vertretbare Haltbarkeit sicherzustellen. Dies war wohl den Controllern zu teuer.
Aber warum soll dann genau diese Software heute "funktionieren"?
Wieder eine Antwort, die ich mir selbst gebe:
Sie hätte auch schon damals funktioniert, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Um den NOx-Ausstoß bei diesem Motor zu senken, muss entweder die AGR-Rate erhöht werden oder der Russausstoß nimmt zu. Und genau das führt zu einer kürzeren Lebensdauer der besagten Teile. Bin zwar kein Motorenentwickler, aber mein grobes Verständnis der Vorgänge in einem Dieselmotor lassen mich zu dieser Schlussfolgerung kommen.
Ich denke wir sind uns einig, dass egal wie die Lösung letztendlich ausfällt, AGR und DPF werden höher belastet.
Daher meine Befürchtung. Hoffe ich konnte für etwas Klarheit sorgen 🙂
Zitat:
@foggie schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:07:12 Uhr:
Da gibt es aber auch noch ein STVG.
Die Folgen wenn man in einem Unfall verwickelt ist mit einem nicht zugelassenen Auto sollte man auch bedenken.
Denn die Zulassung erlischt ja automatisch und nicht erst wenn du vom KBA angeschrieben wirst.
Genauso! Hier frei die Meinung zu vertreten die "alte Software" wieder aufzuspielen und somit keine gültige Betriebserlaubnis mehr zu haben, ist unverantwortlich! Es wird suggeriert als wäre das unbedenklich (wenn es überhaupt geht).
Leute macht euch nicht unglücklich! Das wäre in meinen Augen das gleiche, wie wenn ihr mit einem nicht eingetragenen chiptuning durch die Welt fährt. Habt ihr einen Unfall (Gott bewahre), vielleicht sogar mit Personenschaden (vielleicht auch noch tödlich), dann wird keine versicherung zahlen, wenn das rauskommt. Und dann gute Nacht!
Das wollte ich auf jeden Fall erwähnen!
Zitat:
@der_michael911 schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:29:40 Uhr:
Sie hätte auch schon damals funktioniert, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Um den NOx-Ausstoß bei diesem Motor zu senken, muss entweder die AGR-Rate erhöht werden oder der Russausstoß nimmt zu. Und genau das führt zu einer kürzeren Lebensdauer der besagten Teile.Zitat:
@touranfaq schrieb am 19. Oktober 2015 um 12:41:59 Uhr:
Weil (technische Begründung bitte hier einfügen)? Oder ist es vielleicht einfach nur die bekannte "German Angst"? 😉
Diese Verkürzung der Lebensdauer ist denkbar, aber kaum zu quantifizieren weil sie von diversen anderen Parametern abhängt. Wenn Du beispielsweise viel Kurzstrecke fährst wird der RPF ebenfalls stärker belastet und zwar heute schon. Trotzdem gibt es kein massenweises DPF-Sterben. Zumindest ist mir sowas nicht bekannt.
Gleiches gilt beim AGR wenn Du oft im Teillastbereich fährst. Dann rußt das heute schon zu. Deshalb ist es aber nicht kaputt, man baut es aus macht es sauber und gut ist. Bei meinem D-Cat mache ich das alle 50.000km 😉
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Zitat:
@touranfaq schrieb am 19. Oktober 2015 um 14:52:59 Uhr:
Diese Verkürzung der Lebensdauer ist denkbar, aber kaum zu quantifizieren weil sie von diversen anderen Parametern abhängt.
Aber diese Paramter ändern sich nicht. Mein Fahrprofil als auch mein Fahrstil bleiben gleich.
Ich werde jedenfalls vor dem Update den Füllstand des DPF auslesen und dokumentieren. Über andere Maßnahmen zur Beweissicherung muss ich mir noch Gedanken machen.
Da du laut Profil keinen VW fährst, fällt es dir anscheinend leicht das alles klein zu reden. Mir nicht. Ich bin betroffen und habe Bedenken! Bedenken hinsichtlich Leistung, Verbrauch, Haltbarkeit, Wiederverkaufswert, etc. Ich muss hart für mein Geld arbeiten und habe keine Lust aufgrund eines Betrugs anderer, einen finanziellen Schaden, welcher Art auch immer, in Kauf zu nehmen.
Und ich bleibe dabei: VW hatte seine Gründe die "neue" Software damals nicht zu verwenden und stattdessen lieber zu betrügen. Ebenso scheint es Gründe zu geben, warum VW die Öffentlichkeit nicht über die exakten Softwareanpassungen unterrichten will. Aus diesen Gründen ist meiner Meinung nach ein gewisses Maß gesunden Mißtrauens angesagt. Welche Gründe das sind/waren, werden wir spätestens in 1-2 Jahren wissen. Dann sollten sich die ersten Auswirkungen zeigen.
Falls nicht, Chapeau @touranfaq und VW 😉
So, damit bin ich hier mal wieder raus, so lange es keine neuen, belegbaren Fakten von VW, dem KBA oder der Staatsanwaltschaft gibt. 🙂
Zitat:
@2.0TDI-GOLF schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:41:31 Uhr:
Leute macht euch nicht unglücklich!
Leuten die nicht einen µ von ihrem zustehendem Recht in Form von Toleranz abweichen, denen kann man eh nicht helfen.
Beschneidet zusätzlich noch die Lebensqualität.
Zitat:
@foggie schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:07:12 Uhr:
Da gibt es aber auch noch ein STVG.
Die Folgen wenn man in einem Unfall verwickelt ist mit einem nicht zugelassenen Auto sollte man auch bedenken.
Denn die Zulassung erlischt ja automatisch und nicht erst wenn du vom KBA angeschrieben wirst.
Wo steht das?
M.E. erlischt die Zulassung in diesem Fall erst dann, wenn man schriftlich zum Update aufgerufen wurde
und man anschließend diesen Aufruf ignoriert.Zitat:
@der_michael911 schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:06:50 Uhr:
Welche Gründe das sind/waren, werden wir spätestens in 1-2 Jahren wissen. Dann sollten sich die ersten Auswirkungen zeigen.
Auswirkungen bezügl. der Leistung und des Mehrverbrauchs wird man recht schnell spüren.
Auswirkungen bezügl. des DPF und der AGR wahrscheinl. nie und wenn, dann nicht nachweisbar. Hält das Ganze dann halt z.B. 280 anstatt 300 TKm.
P.S.: Auslesen und Festhalten der Aschemenge im DPF macht doch gar keinen Sinn!
Zitat:
@WQ33 schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:16:38 Uhr:
Wo steht das?Zitat:
@foggie schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:07:12 Uhr:
Da gibt es aber auch noch ein STVG.
Die Folgen wenn man in einem Unfall verwickelt ist mit einem nicht zugelassenen Auto sollte man auch bedenken.
Denn die Zulassung erlischt ja automatisch und nicht erst wenn du vom KBA angeschrieben wirst.
M.E. erlischt die Zulassung in diesem Fall erst dann, wenn man schriftlich zum Update aufgerufen wurde
und man anschließend diesen Aufruf ignoriert.
Die Zulassung erlischt, wenn man den Aufruf ignoriert, dann erinnert wird, dann wieder ignoriert, dann Androhung der Zwangsstillegung kommt. Dann stillgelegt wird. Vorher erlischt gar nichts..
Zitat:
P.S.: Auslesen und Festhalten der Aschemenge im DPF macht doch gar keinen Sinn!
Ich werde mal damit beginnen, alle 5000km meine aschebeladung auszulesen. Mit 40000km Jahresfahrleistung werde ich nächstes Jahr im herbst so ca 8 Messung haben. Nach der Umrüstung und weiteren Messungen werde ich sehen können, ob die durchschnittliche aschebeladung in den gleichen Intervallen zugenommen hat.
Zitat:
@WQ33 schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:16:38 Uhr:
Wo steht das?Zitat:
@foggie schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:07:12 Uhr:
Da gibt es aber auch noch ein STVG.
Die Folgen wenn man in einem Unfall verwickelt ist mit einem nicht zugelassenen Auto sollte man auch bedenken.
Denn die Zulassung erlischt ja automatisch und nicht erst wenn du vom KBA angeschrieben wirst.
M.E. erlischt die Zulassung in diesem Fall erst dann, wenn man schriftlich zum Update aufgerufen wurde
und man anschließend diesen Aufruf ignoriert.
Das ist korrekt ,da es ja Beauflagt wurde.
Es ging aber darum, wenn du die alte Software wieder aufspielst.
Den dann erlischt die BE auf Grund von Änderungen bestimmter Art.
Das mag ja alles nicht so schlimm sein, wenn man einfach nur erwischt wird oder immer Glück hat.
Anders wird es wenn das bei einer rechtlichen Auseinandersetzung aufgedeckt wird.
Zitat:
@der_michael911 schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:06:50 Uhr:
Aber diese Paramter ändern sich nicht. Mein Fahrprofil als auch mein Fahrstil bleiben gleich.
Das ist korrekt. Was ich damit sagen wollte ist: Der DPF "hält" i.d.R. auch bei wesentlich ungünstigeren Fahrprofilen wie deinem. Wieso sollte er dann nach der Modifikation gleich die Grätsche machen?
Zitat:
Da du laut Profil keinen VW fährst, fällt es dir anscheinend leicht das alles klein zu reden.
Da hast Du mich falsch verstande, ich will das nicht "kleinreden". Aber gerade als Fremdmarkenfahrer habe ich den Vorteil das Thema etwas unvoreingenommener zu betrachten aufgrund der emotionalen Distanz.
Zitat:
Mir nicht. Ich bin betroffen und habe Bedenken! Bedenken hinsichtlich Leistung, Verbrauch, Haltbarkeit, Wiederverkaufswert, etc.
Das kann ich verstehen, allerdings würde ich genau abwägen ob es diese Bedenken tatsächlich wert sind, illegale Modifikationen (denn genau das wäre ein "Rückspielen" der Software nach dem Rückruf) vorzunehmen. Außerdem musst Du Dir auch (von mir als Fremdmarkenfahrer 😉) die Frage gefallen lassen, weshalb Du Dich überhaupt für einen VW entschieden hast, wenn Du kein Vertrauen in deren Problemlösungskompetenzen hast? Schließlich kann ja auch so mal was am Fahrzeug kaputt gehen, machst Du Dir dann auch Gedanken wie haltbar die Lösung/Reparatur ist?
Zitat:
@foggie schrieb am 19. Oktober 2015 um 22:57:53 Uhr:
Es ging aber darum, wenn du die alte Software wieder aufspielst.
Den dann erlischt die BE auf Grund von Änderungen bestimmter Art.
Korrekt. Sie erlischt wegen diesem
Paragraphen:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und da gibt es auch keine Ausrede. Wenn man nach dem Rückruf wieder die alte SW zurückspielt, verschlechtert sich das Abgasverhalten definitiv.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 20. Oktober 2015 um 11:02:10 Uhr:
Das kann ich verstehen, allerdings würde ich genau abwägen ob es diese Bedenken tatsächlich wert sind, illegale Modifikationen (denn genau das wäre ein "Rückspielen" der Software nach dem Rückruf) vorzunehmen.Zitat:
Mir nicht. Ich bin betroffen und habe Bedenken! Bedenken hinsichtlich Leistung, Verbrauch, Haltbarkeit, Wiederverkaufswert, etc.
Ähm, ich habe nie behauptet das tun zu wollen!!! Da musst du dich irgendwo verlesen haben 😉
Zitat:
Außerdem musst Du Dir auch (von mir als Fremdmarkenfahrer 😉) die Frage gefallen lassen, weshalb Du Dich überhaupt für einen VW entschieden hast, wenn Du kein Vertrauen in deren Problemlösungskompetenzen hast?
Die Antwort ist einfach:
Beim Kauf wusste ich nicht das VW betrogen hat.
Ich wusste nicht, dass illegale Software in Millionen von PKWs verwendet wurde.
Ich wusste nicht, dass VW so skrupellos ist.
Zitat:
Schließlich kann ja auch so mal was am Fahrzeug kaputt gehen, machst Du Dir dann auch Gedanken wie haltbar die Lösung/Reparatur ist?
Wenn etwas kaputt geht, dann wird das Teil getauscht oder repariert. Es wird aber nicht an der Motorsteuerung herumgpfuscht um Abgasnormen erfüllen zu können, die mit exakt der selben Hardware bei der Typengenehmigung nicht erfüllt werden konnten.
Ist vll. etwas weit her geholt, aber ziehen wir doch mal einen PC als vergleich heran. Du erreichst bei einem Benchmark nicht die gewünschte Punktzahl. Um diese mit der selben Hardwarekonfiguration zu erreichen musst du den PC für den Benchmark übertakten. Dies ist meistens kein Problem (naja, bei diesem Vergleich schon. Denn dein erreichter Punktewert beträgt anscheinend nur 1/40 des zu erreichenden Wertes. Aber ignorieren wir das einfach mal). Um diesen Wert jetzt dauerhaft zu erreichen, muss der PC auch im Regelbetrieb übertaktet laufen. Gehen wir jetzt davon aus, dass die Komponenten das vertragen würden. Die Folgen wären unter anderem lautere Lüftergeräusche, ein erhöhter Stromverbrauch und eine kürzere Lebensdauer. Mit etwas Glück fallen die Komponenten erst nach der Garantiezeit aus. Und selbst wenn andere Komponenten noch während der Garantie aufgrund der höheren Hitzentwicklung in dem Rechner den Geist aufgeben, ist es unmöglich das zu beweisen.
Ich weiß aber, dass der aktuelle mein dritter und letzter VW ist.
Zitat:
Du erreichst bei einem Benchmark nicht die gewünschte Punktzahl.
Das sind doch aber doch Kriterien von Pubertierenden.😉