Probleme mit DSG 7-Gang (DQ200)?
Vor nahezu 2 Jahren wurde eine solche Umfrage gestartet. Heute im Jahre 2015 wäre es interessant zu erfahren ob und welche Probleme zu den DSG-7 Gang vorhanden sind (besonders Sportsvan) oder ob VW diese mittlerweile ausgemerzt hat!
Vielen Dank schon mal für die Einträge.
Beste Antwort im Thema
@ rockyzoomzoom
Man(n) kann auch alles schlecht Reden. Ich bin Berufskraftfahrer und fahre Linien und Reisebusse. Was glaubst Du was ich den ganzen Tag in der Stadt sehe? Kavalierstarts an den Ampeln, Motor hochjagen damit der Auspuff schön röhrt, erst kurz vor der Ampel stark bremsen um gleich wieder voll zu beschleunigen, mit Ruckeln fahren damit sich die Leute umdrehen..... nur um einige Beispiele zu nennen.
Diese und andere Fahrweisen der Fahrer geht zu Lasten der Motoren und Getriebe, gut kann es jedenfalls nicht sein! Was ist normal fahren, bitte eine Definition?!!!! Meinst Du schleichen an der Ampel bis zum abwincken oder wie meinst Du das?
Ich sehe jeden tag so viele Autofahrer und bin nur am Kopf schütteln über so viel Dummheit hinter den Lenkrädern. 40% der Autolenker gehört sofort den Führerschein abgenommen!
Auch nicht zu vergessen, dass viele hier in MT nur Probleme reinschreiben und dabei auch -man möge mir verzeihen- auch maßlos übertreiben. Ein Diesel der nie kalt wird geht nie kaputt, das ist eine alte Binsenweisheit die voll zutrifft. So ist es auch mit den anderen "Verschleißteilen".
Sicher bei über 4 Millionen verkauften DSG sind auch einige faule Äpfel dabei, andere Hersteller haben auch ihre Probleme mit Motoren und Getriebe. Seltsam das nicht alle 4 Millionen Reklamieren wenn es soooo schlimm ist. Auch seltsam das VW weiterhin am DSG festhält wenn es doch sooo schlecht ist, verursacht es "nur" kosten? VW hätte das DSG schon längst vom Markt genommen wenn, tja wenn.... sooooo viele Probleme damit haben!
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Sollte keine Kritik an dellel sein.
Mit dem " Durcheinanderbringen" meinte ich daß er Mercedes mit den anderen in einem Zusammenhang nannte.
Aber jetzt hast Du es ja sehr verständlich erklärt.
Wäre ja mal interessant mehr über das neue DQ381 technisch zu wissen.
Habe mal so ein offizielles Schnittbild gesehen davon. Ähnelt dem DQ200 .
Hoffentlich ist das nicht technisch nur etwas aufgebohrt worden.
Leider findet man dazu nichts im Netz bis jetzt. Hätte mich interessiert ...
Gibt es eine Servicehotline von vw wo man sich erkundigen kann welche Geräusche bzw. Fehler typisch für die Baureihe sind?
Schlimm schlimm wenn der Kundschaft die Galle überkocht, und das tut sie mit Sicherheit bei einigen die hier über ihre Erfahrungen mit dem DSG berichtet haben. Da bekommen schon Leute mit Kaufinteresse bei der Probefahrt mit Vorführwagen die wenige Tausend km gelaufen sind Eindrücke vermittelt die sie nur abschrecken können. Wenn da eh was im Argen liegt reagiert man immer sensibler auf evtl. Vorkommnisse, aber mit den Argumenten kann sich doch kein Hersteller aus diesem Dilemma winden, versucht wird es ja scheinbar immer mal wieder!
Was bleibt jetzt noch...also ich hab all diese schlechten Erfahrungen zum Glück nicht machen müssen. Na gut 8 Monate und 11000 km ist ja auch nicht die Welt. Ja und eine Ampel sieht unser SV (TSI 150 PS DSG) auch schon mal. Aber der tägliche Wahnsinn einer Großstadt bleibt ihm-uns erspart.
Zitat:
@Poloman59 schrieb am 1. April 2017 um 11:33:56 Uhr:
Das Konzept der "Batterieelektrischen" Autos funzt nicht.
- Lange Aufladezeiten.
- Wo aufladen, wenn man keine Einzelhaus mit entsprechender Garage und Ladestation hat?
In "meiner" Tiefgarage mit über 100 Plätzen wird es sicherlich keine Ladestation auf jedem Platz geben.
Wie stark müsste schon der Stromzugang sein, damit 100 Leute nachts ihre Autos aufladen können?
- Wie sollen die ganzen Batterieblöcle entsorgt werden, wenn sie dann hinüber sind?Wenn schon Elektromotor, dann Brennstoffzelle.
Wie weit ist eigentlich die Entwicklung in Sachen Brennstoffzelle bei Landfahrzeugen gediehen?
Also bei U-Booten ist das ja der Top Antrieb 😁
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Zitat:
Na gut 8 Monate und 11000 km ist ja auch nicht die Welt.
Ja - in diesem jungen Alter ist die DSG-Welt noch in Ordnung ... 😉
Zitat:
Das Konzept der "Batterieelektrischen" Autos funzt nicht.
Das funktioniert schon lange. Nur anscheinend in Deutschland nicht.
Aber wir waren ja immer schon etwas Besonderes ...
Zitat:
@myinfo schrieb am 2. April 2017 um 18:48:50 Uhr:
Zitat:
@AntiVW2017 schrieb am 2. April 2017 um 18:20:32 Uhr:
Hat auch ein anderer das Problem mit dem rasseln?
Der war gut. 😁😉Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
(...)
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
Ab zum Anwalt. 😉
VG myinfo
Naja Sorry, gleich zum Anwalt laufen ist doch wohl ein bisschen lächerlich oder? Das sollte man erst tun wenn auf allen normalen Wegen kein vorankommen mehr ist und finde ich einen wenig guten Vorschlag, besonders vor dem Hintergrund, dass AntiVW2017 in seinem ersten Beitrag schon gesagt hat, dass das getauscht wird und innerhalb der Garantie ist. Vielleicht nicht immer gleich hetzen?
Jaja, der myinfo, der ist schon ein Hetzer von der schlimmsten Sorte. 🙄
Müssen solche Unterstellungen immer gleich sein? Und was ist mit solchen Beitragszitaten? Muss auch unbedingt sein?
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 3. April 2017 um 14:01:43 Uhr:
@NexpaJaja, der myinfo, der ist schon ein Hetzer von der schlimmsten Sorte. 🙄
Müssen solche Unterstellungen immer gleich sein? Und was ist mit solchen Beitragszitaten? Muss auch unbedingt sein?
Warum was stört dich denn an den Beitragszitaten?
Der Verweis an den Anwalt muss hald nicht zwingend sein, wenn schon alles geklärt ist und das Teil getauscht wird innerhalb der Garantie oder?
Ach, wenn zB durch einen Anwalt der Tausch nicht auf Garantie, sondern Gewährleistung erfolgt, hätte man durchaus etwas gewonnen. Dann läuft nämlich die Verjährungsfrist neu an.
Zitat:
@Nexpa schrieb am 3. April 2017 um 14:09:17 Uhr:
[.....]
Warum was stört dich denn an den Beitragszitaten?
[.....]
Weil solche Vollzitate in keinen Forum gerne gesehen werden! Woanders hättest du dir damit eine Verwarnung eingehandelt.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 3. April 2017 um 15:30:26 Uhr:
Zitat:
@Nexpa schrieb am 3. April 2017 um 14:09:17 Uhr:
[.....]
Warum was stört dich denn an den Beitragszitaten?
[.....]Weil solche Vollzitate in keinen Forum gerne gesehen werden! Woanders hättest du dir damit eine Verwarnung eingehandelt.
Dann weiß ich nicht in welchen Foren ihr sonst so unterwegs seid. Bisher habe ich mir für Zitate noch keine Verwarnung geholt.
Denn mit einem ... weiß wohl niemand worauf man Bezug nimmt.
Ich gebe zu ich habe vermutlich den längsten Beitrag in diesem Forum zitiert, aber gut so ist es...
Du kannst ja den gemeinten Text mit einem Satz beginnen und dann mit ... das Zitat beenden.
Dann weiß man was man nachlesen soll.
So kenne ich das. Spart Platz und Speicherplatz 🙂
Wohl wahr, der lange Text war auch wirklich nicht beabsichtigt...
Hallo Nexpa!
Hast Du verstanden, um welches Problem es in dem Urteil geht und auf was ich mich im Post davor bezog, als ich von diesem Urteil sprach?
Ich zitiere zur Sicherheit meinen kompletten Text, damit er nicht wieder falsch verstanden wird und hebe die wichtigen Punkte farblich hervor.
Zitat:
@myinfo schrieb am 2. April 2017 um 17:27:47 Uhr:
Zitat:
@AntiVW2017 schrieb am 2. April 2017 um 17:02:06 Uhr:
Hi!
Also kommen wir mal zum golf7.habe mir 2016 einen golf7 1.4tsi 7gangDsg gekauft.
Jetzt hat er nicht mal 4000km auf der Uhr, wenn ich über Kopfsteinpflaster fahre hört es so an als ob ich einen Einkaufswagen hinter mir her ziehe!-kommt vom Getriebe laut vw stand der Technik!
Hi AntiVW2017,ich weiß nicht, ob Deine Formulierung Absicht war, weil "Stand der Technik" ist dies nicht. 😰 Auch wenn VW dies behauptet, ist dies falsch.
Wieso? Weil der "Stand der Technik" immer noch durch Gerichte definiert wird und da sieht die Sache so aus, dass dies dann bei allen mit dem Golf vergleichbaren Fahrzeugen mit einem trockenen Doppelkupplungsgetriebe so sein müsste. Und exakt dies ist eben nicht der Fall. Ein Kläger hat dies durchexerziert und gewonnen. Damals wurde eine Probefahrt auf Kopfsteinpflaster gemacht. Mit der gesamten Rasselbande, Richter, usw. Und im entsprechenden Vergleichsfahrzeug klapperte nichts. 😰
Ein guter Anwalt sollte dieses Urteil finden.
Den Händler wird dies wahrscheinlich erst interessieren, wenn Dein Anwalt Klage einreicht. Denn das Problem ist, dass das DQ200 tatsächlich auf Kopfsteinpflaster klappern kann. Das nennt sich Losräderrasseln und ist bei dem Getriebe konstruktionsbedingt so.
Das Problem Losräderrasseln ist daher nicht "Stand der Technik", welchen man sich gefallen lassen müsste, sondern "Stand der Serie". Und den muss man sich eben nicht gefallen lassen.
Sinngemäß, der Käufer kann dies vorher nicht wissen, muss dies jedoch nicht akzeptieren, da dies eben kein Stand der Technik ist.
Um dies aber nochmal klar zu machen. Beheben kann man das Losräderrasseln nicht! Wem das nicht gefällt, bleibt nur der Weg der Rückabwicklung.
Ab zum Anwalt und viel Erfolg! 😰😉
VG myinfo
.
Und jetzt zu Deinem Beitrag.
Zitat:
@Nexpa schrieb am 3. April 2017 um 13:45:10 Uhr:
... Das sollte man erst tun wenn auf allen normalen Wegen kein vorankommen mehr ist und finde ich einen wenig guten Vorschlag, besonders vor dem Hintergrund, dass AntiVW2017 in seinem ersten Beitrag schon gesagt hat, dass das getauscht wird und innerhalb der Garantie ist. ...
Da das Losräderrasseln kontruktionsbedingt ist (
siehe die Ausführungen im Zitat bzw. vor Gericht), kann keine Werkstatt dies beheben.
Ein Vorankommen ist somit unmöglich!
Bei einem Neuwagen stellt das Losräderrasseln einen Komfortmangel dar, welcher in dieser Situation als erheblicher Mangel gewertet wird, weil der Neuwagenkäufer diesen nicht erwarten kann. Usw. s.o.
Hier geht es um einen Kaufvertrag (BGB § 433 ff.), Gewährleistung, Mängelrüge, Unmöglichkeit einer Nacherfüllung, Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung, Rückabwicklung, usw. - nicht um eine Garantie.
Hier geht es um einen Händler, der schlicht den Kunden belügt und den Sachverhalt falsch darstellt. "... laut vw stand der Technik! ..." Nein, das Losräderrasseln ist nicht Stand der Technik. Usw. s.o.
Wenn man das Losräderrasseln nicht will ("... wenn ich über Kopfsteinpflaster fahre hört es so an als ob ich einen Einkaufswagen hinter mir her ziehe! ...) und der Händler auch nicht will ("... laut vw stand der Technik!"😉, verschwendet man keine Zeit und geht zum Profi. Daher ab zum Anwalt!
VG myinfo
Vor 2 Monaten hat man versucht in mein Golf 7 einzudringen, als ich zum Auto kam war die Kappe am Türgriff weg und das Schloss kaputt!
Rein gekommen sind sie nicht keine Ahnung warum!
Habe ein All Star mit navi.
Sind die immer noch so diebstahlfreundlich?
Oder kann man die nicht gebrauchen wegen steuereinheit im Handschuhfach?