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km nicht original was tuhen ???

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 10:05

Hallo Leute.

Hatte mein Bmw vor 3 wochen privat gekauft!

Bei dem fahrzeug war scheckheft bis 110tkm da und ab dann nichts mehr.

Der preis war niedrig und deshalb hatte ich es gekauft.

Laut tacho ist der km bei 146000km

Laut BMW bei 208000km

also ein differenz von 62000km !!!

Was kann ich dagegen machen ?

Der verkäufer meinte das der ins urlaub fahren wird und der ist zuhause und telefonisch nicht erreichbar.

Wir haben einen kaufvertrag abgeschlossen wo die 146000km drin steht.

Das Ist doch betrug und ich bin doch auf 100% seite ODER????

Kann ich zur polizei gehen oder auch noch den anwalt einschalten ???

Bitte um eure hilfe bin sehr traurig !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Ich muss gestehen, dass ich das nicht so tragisch sehe um ehrlich zu sein.

Wenn ich das Auto so gefunden habe ich ich möchte, dann hat er halt jetzt 60tkm mehr als ursprünglich gewollt, naja.

Ich bin mir fast sicher, dass jeder 3 schon mal ein tachomanipuliertes Fahrzeug gekauft hat, ohne es zu merken und war trotzdem glücklich.

Früher waren es die magischen 100.000km als Grenze, heute sind es die magischen 200.000km. Die Autos halten deutlich länger, als man es glauben mag. Natürlich sind die Verschleißerscheinungen im Laufe der Zeit höher, aber das ist doch ganz normal.

Ich hatte mal einen M5 mit 420.000km (E34) und der lief bis zum schluß perfekt. Es ist halt immer eine Pflegesache.

Hey sorry, aber das is mit Abstand der größte bullshit der hier geschrieben wurde. Klingt fast so als würdest du regelmäßig selbst Tachos manipulieren. Hast du kein Gewissen? Ist doch völlig egal wie lang die Autos halten oder gehalten haben und ob man nun 1km oder 60tkm zurückschraubt....Es ist eine kriminelle handlung. Also was soll der Quatsch??

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Die billigste Lsg ist IMHO einfach, dass der Anwalt mal bei dem Verkaeufer sich meldet und sich vorstellt. Das geht schneller als ein anwaltliches Schreiben und man hat gleich Feedback.

Natuerlich ist diese Aktion nur noetig, wenn der Verkaeufer sich rausredet.

Gruss

Joe

 

Zitat:

Original geschrieben von SportKraftWagen

Zitat:

Original geschrieben von kiva

 

dann am besten gleich mal mit der rechtsschutzversicherung kontakt aufnehmen, denen den fall schildern, eine kostendeckungsbestätigung geben lassen und nach einer empfehlung für einen anwalt fragen. wozu zahlst du sonst die versicherungsprämien, wenn du jetzt im ernstfall die sache selbst durchziehen willst?

alle RS-versicherungen arbeiten mit einer gewissen anzahl an anwälten zusammen, die das unabhängig vom streitwert übernehmen.

die argumentation, dass bei niedrigem streitwert der anwalt nix taugt oder nach schema F arbeitet, ist ein kompletter schwachsinn, weil jeder anwalt muss eine entsprechende ausbildung haben und andererseits ist das keine derartig komplizierte sache, dass man dafür ein team von anwälten brauchen würde. und jeder anwalt wird sicher bessere ratschläge geben, als ein forum voller laien.

Besonders der letzte Satz ist hier ein guter Ratschlag.

Ein hoch auf die Anwälte:p Und darauf dass sie immer erst Geld wollen wenn man den Rechtsstreit auch wirklich gewonnen hat:D

Folgender Vorschlag an den TE:

Du rufst jetzt mal bei deinem Verkaufsfuzzi an, auch wenn du ihn "im Urlaub" störst. Klärst ihn drüber auf, dass da was mit den Km nicht stimmt und dann wartest du auf seine Reaktion. Ggf. kannst du ja dann mit einer Anzeige und einem Gerichtsverfahren Druck machen. Aber prüfe doch zunächst bitte mal die TÜV Berichte. Bei so vielen "zurückgeschraubten" Km muss das Intervall doch zu beschränken sein, in wessen Halterzeit die Straftat begangen wurde.

am 27. Juli 2009 um 20:11

Hast Du denn schriftlich, wie viele km der Wagen wirklich haben soll und wie das ermittelt wurde? Wenn nicht würde ich mir das noch besorgen, nicht das Du nun "tamtam" machst und dann beim nächsten mal bei BMW gesagt wird, "ups...wir haben uns geirrt"....

 

Ciao

am 28. Juli 2009 um 1:54

hi,

das mit dem schlüssel würd ich nicht gleich vertrauen. Mir wurde auch mal gesagt das die KM nicht stimmen als ich dann denn freundlichen fragte wieviel er denn jetzt habe sagte er mir 1.000.000 in worten Eine Million KM und sagte dann ups das kann aber auch nicht sein. Und man muss sagen mein auto war aus 1. hand und wurde von einem DEUTSCHEN geschäftsmann gefahren mit allen nachweissen wie TÜV und Inspektionen.

Ich kenn mich zwar mit auslesen des km nicht aus aber die geräte wo die die schlüssel reinstecken scheinen auch nicht gerade 100% zu funktionieren. Wenn es eine möglichkeit gibt dann lass mal wo anderster die KM auslesen soll ja an vielen stellen abgespeichert werden.

Aber wäre krass oder 1000000KM für ein 320i Benziner???

 

mfg

ibo

Zitat:

Original geschrieben von kiva

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Rechtschutzversichert bin ich auch !!

die argumentation, dass bei niedrigem streitwert der anwalt nix taugt oder nach schema F arbeitet, ist ein kompletter schwachsinn, weil jeder anwalt muss eine entsprechende ausbildung haben und andererseits ist das keine derartig komplizierte sache, dass man dafür ein team von anwälten brauchen würde. und jeder anwalt wird sicher bessere ratschläge geben, als ein forum voller laien.

Sorry guter Freund, aber da habe ich wahrscheinlich mehr Erfahrung als Du.

hier gehts nicht um die Ausbildung (2. Staatsexam. Jura reicht) sondern um das Wollen.

Die guten Absolventen arbeiten in guten Kanzeleien.

Und die schlechten sitzen in irgendwelchen 1 bis 2 Mann Klitschen.

Na, denn mal viel Spass, Du kannst ja machen wasde willst. Den Anwalt wirds freuen ....

nb

PS: Ach ja, nochwas: das "laien" (Du meistest wohl:"Laien") trifft auf mich nicht zu: ich bin in diesem Gebiet professionel unterwegs.

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 7:10

Ich danke an jeden der was gutes für mich wollte !!!

Also noch mal zum hinzufügen, leider gab es keine tüv berichte bei !!! HU stand im fahrzeugschein !!! und au hatte der schon nur den bericht nicht, deshalb hatte ich es auch neu gemacht!!! Da der kram nicht vollständig war hatte ich den preis auch runtergedrückt !

Ich konnte leider nur bis 110tkm nachvollziehen wegen scheckheft und hatte vertrauen an den spasti, da der jetzt im tacho 146tkm hat und das kam wirklich glaubwürdig rüber !

Rufe ihn in minuten takt an nur sein handy ist aus !!! werde heute bei ihm nachhause fahren ob doch jemand da ist !!! Auskunft hab ich nach dem nummer nachgefragt, aber der steht nicht im telefonbuch !

Von dem vorbesitzer hab ich auch keine nummer beim auskunft gefunden !

 

Ich ziehe die sache maximal 2-4 wochen wenn ich ihn garnicht erreichen kann dann muss ich rechtliche wegen eingreifen lassen !!! ODER NICHT ?

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer

Sorry guter Freund, aber da habe ich wahrscheinlich mehr Erfahrung als Du.

hier gehts nicht um die Ausbildung (2. Staatsexam. Jura reicht) sondern um das Wollen.

Die guten Absolventen arbeiten in guten Kanzeleien.

Und die schlechten sitzen in irgendwelchen 1 bis 2 Mann Klitschen.

Na, denn mal viel Spass, Du kannst ja machen wasde willst. Den Anwalt wirds freuen ....

nb

PS: Ach ja, nochwas: das "laien" (Du meistest wohl:"Laien") trifft auf mich nicht zu: ich bin in diesem Gebiet professionel unterwegs.

Hi Nosibaer,

Wenn ich Dich richtig verstehe, meinst Du, das ist nicht lukrativ genug fuer einen Anwalt. Ab wann waere es denn lukrativ? Dass ein Anwalt mal einen Anruf taetigt oder ein Schreiben aufsetzt, bezahlt gemaess seiner eigenen Stundenkalkulation ist ja wohl nicht zuviel verlangt? Es muss ja nicht gleich zum Prozess kommen.

Gruss

Joe

 

 

am 28. Juli 2009 um 10:00

Sorry, aber das sind doch echt viel zu viele Gedanken ohne mal den Verkäufer gesprochen zu haben. Hier wird zu Anwälten und Polizei geraten. Dennoch wäre doch als allererstes mal das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen. Das dieser im Urlaub ist, ist nichts "seltsames". Es ist doch Urlaubszeit, soll er nun zuhause hocken und warten ob der Käufer vllt. eine Frage hat? Und das Handy im Urlaub auszuschalten ist auch nichts besonderes.

Also, erstmal locker bleiben. Wie sieht es denn nun aus? Hast Du es schriftlich das der Wagen mehr gelaufen hat? Es ist an einigen Stellen im Fahrzeug vermerkt, wie viele km der Wagen hat. Lass das doch erstmal richtig prüfen (das musst Du so oder so machen lassen wenn Du irgendwelche Forderungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen willst) und vor allem, hol es Dir schriftlich.

 

Ciao

am 28. Juli 2009 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Ich danke an jeden der was gutes für mich wollte !!!

Also noch mal zum hinzufügen, leider gab es keine tüv berichte bei !!! HU stand im fahrzeugschein !!! und au hatte der schon nur den bericht nicht, deshalb hatte ich es auch neu gemacht!!! Da der kram nicht vollständig war hatte ich den preis auch runtergedrückt !

Hi,

Du gehst das mit dem Tüv falsch an!

Nachdem der Vorbesitzer den Wagen ja bereits seit 2006 hatte muss im alten Schein, bevor du den Wagen angemeldet hast ein Stempel für den Tüv drinnen wesen sein (dort sieht man anhand des Stempels wo die HU gemacht wurde (Tüv, Dekra,Küs,GTÜ oder FSP) gibt nur diese 5 in Deutschland die zugelassen sind die HU abzunehmen.

Dann wenn die HU z.B. bis 10/2008 gültig war, dann rufst Du dort bei der Zentrale an (die steht im Telefonbuch) und sagst im Monat 10/2006 wurde ca. die HU bei Ihnen gemacht, du bist der Eigentümer des Fahrzeug und du bräuchtest die Information über den Kilometerstand damals.

Fertig,

dann hast Du es schwarz auf weiß, dass dich der Vorbesitzer beschissen hat (je nachdem wann der Tüv war).

Grüße

Peer

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 11:45

Natürlich werde ich warten bis ich kontakt zu den verkäufer aufnehmen kann !!! Falls das nicht erfolgt die schritte leiten die ihr mir auch empehlt !

Bei dem Auto war HU bis 03.2010 ohne beleg baer im fahrzeugschein, also konnte problem los angemeldet werden!

AU war bis 06.2011 ohne Beleg musste noch mal AU durchfürhern lassen das auch ohne kleinen fehler !

Ich konnte wie bereits geschrieben nur bis 2006 scheckheft nachvollziehen bis 110tkm.

Ich war heute noch mal bei BMW die konnten über das fahrgestellnummer nachvollziehen, wann es beim bmw service war !! Ende 2006 mit 141tkm wurde was repariert !!! und in 3 jahren nur 5tkm das ist voll zu wenig !

Deshalb kam von steuergerät aus einen kmleistung von 208tkm !!!

Der Tip von Peer ist auch nicht schlecht und ohne zusaetzliche Kosten. Du kannst nichts verlieren dabei.

Gruss

Joe

am 28. Juli 2009 um 13:22

Wenn Dein Tüv eingetragen war bis 03/2010, dann wurde er logischerweise bei 03/2008 gemacht.

Rüf schnell die Tüvstationen durch (sind nur die 5 Stück), wo der Wagen geprüft wurde (können die anhand vom vorigen Kennzeichen bzw. der DFahrgestellnummer ermitteln) und welchen Kilometerstand er damals hatte. Da dies bei dem Vorbesitzer war, hast Du es dann schwarz auf weiss und Du hast dann garantiert einen Kilometerstand, der 2008 ca. 180.000km betragen hat.

Hier die nummern der Zentralen:

DEKRA 089420070

FSP 09116553341

GTÜ 0711976760

KÜS 0687290160

TÜV 08932705102

Das ist der sinnvollste Weg um das ganze zu belegen und damit Du Gewissheit hast.

Grüße Peer

Themenstarteram 28. Juli 2009 um 19:34

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Wenn Dein Tüv eingetragen war bis 03/2010, dann wurde er logischerweise bei 03/2008 gemacht.

Rüf schnell die Tüvstationen durch (sind nur die 5 Stück), wo der Wagen geprüft wurde (können die anhand vom vorigen Kennzeichen bzw. der DFahrgestellnummer ermitteln) und welchen Kilometerstand er damals hatte. Da dies bei dem Vorbesitzer war, hast Du es dann schwarz auf weiss und Du hast dann garantiert einen Kilometerstand, der 2008 ca. 180.000km betragen hat.

Hier die nummern der Zentralen:

DEKRA 089420070

FSP 09116553341

GTÜ 0711976760

KÜS 0687290160

TÜV 08932705102

Das ist der sinnvollste Weg um das ganze zu belegen und damit Du Gewissheit hast.

Grüße Peer

Ich danke dir für deine mühe !!! werde morgen sofort anrufen und berichten !!!

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Wenn Dein Tüv eingetragen war bis 03/2010, dann wurde er logischerweise bei 03/2008 gemacht.

Rüf schnell die Tüvstationen durch (sind nur die 5 Stück), wo der Wagen geprüft wurde (können die anhand vom vorigen Kennzeichen bzw. der DFahrgestellnummer ermitteln) und welchen Kilometerstand er damals hatte. Da dies bei dem Vorbesitzer war, hast Du es dann schwarz auf weiss und Du hast dann garantiert einen Kilometerstand, der 2008 ca. 180.000km betragen hat.

Hier die nummern der Zentralen:

DEKRA 089420070

FSP 09116553341

GTÜ 0711976760

KÜS 0687290160

TÜV 08932705102

Das ist der sinnvollste Weg um das ganze zu belegen und damit Du Gewissheit hast.

Grüße Peer

Ich danke dir für deine mühe !!! werde morgen sofort anrufen und berichten !!!

und? was haben die nun gesagt?

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