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km nicht original was tuhen ???

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 10:05

Hallo Leute.

Hatte mein Bmw vor 3 wochen privat gekauft!

Bei dem fahrzeug war scheckheft bis 110tkm da und ab dann nichts mehr.

Der preis war niedrig und deshalb hatte ich es gekauft.

Laut tacho ist der km bei 146000km

Laut BMW bei 208000km

also ein differenz von 62000km !!!

Was kann ich dagegen machen ?

Der verkäufer meinte das der ins urlaub fahren wird und der ist zuhause und telefonisch nicht erreichbar.

Wir haben einen kaufvertrag abgeschlossen wo die 146000km drin steht.

Das Ist doch betrug und ich bin doch auf 100% seite ODER????

Kann ich zur polizei gehen oder auch noch den anwalt einschalten ???

Bitte um eure hilfe bin sehr traurig !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Ich muss gestehen, dass ich das nicht so tragisch sehe um ehrlich zu sein.

Wenn ich das Auto so gefunden habe ich ich möchte, dann hat er halt jetzt 60tkm mehr als ursprünglich gewollt, naja.

Ich bin mir fast sicher, dass jeder 3 schon mal ein tachomanipuliertes Fahrzeug gekauft hat, ohne es zu merken und war trotzdem glücklich.

Früher waren es die magischen 100.000km als Grenze, heute sind es die magischen 200.000km. Die Autos halten deutlich länger, als man es glauben mag. Natürlich sind die Verschleißerscheinungen im Laufe der Zeit höher, aber das ist doch ganz normal.

Ich hatte mal einen M5 mit 420.000km (E34) und der lief bis zum schluß perfekt. Es ist halt immer eine Pflegesache.

Hey sorry, aber das is mit Abstand der größte bullshit der hier geschrieben wurde. Klingt fast so als würdest du regelmäßig selbst Tachos manipulieren. Hast du kein Gewissen? Ist doch völlig egal wie lang die Autos halten oder gehalten haben und ob man nun 1km oder 60tkm zurückschraubt....Es ist eine kriminelle handlung. Also was soll der Quatsch??

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am 27. Juli 2009 um 11:48

Wenn Du sicher bist, dass der Vorbesitzer der Betrüger ist würde ich folgendermaßen vorgehen:

 

Zuerst versuchst Du Kontakt zum Vorvorbesitzer herzustellen (Fahrzeugbrief oder Zulassungsstelle). Wenn er das Fahrzeug ordentlich an den letzten Besitzer veräußert hat, kannst Du offen mit ihm reden. Vielleicht bekommst Du ja noch eine Kopie des damaligen Kaufvertrages. (Wenn Du nicht 100% sicher bist, geh erst zum Anwalt)

Mit den Informationen gehst Du zu einem Fachanwalt. Vorher machst Du die Konditionen für eine Beratung telefonisch klar. Je nach Vertragsinhalt der beiden Verträge ergibt sich die Verhandlungsgrundlage und mögliche Vorgehensweise. z.B. Arglistige Täuschung, Fälschung eines Wegstreckenzählers, Vortäuschung falscher Tatsachen, etc. Wie gesagt kann das jedoch erst nach Klärung der genauen Vertragsinhalte ermittelt werden.

Wenn Du in der Lage bist mit diesen Informationen an den Käufer heranzutreten und einen Vergleich zu erwirken sollte das mit dem Anwalt bei einer Beratung unter 100-200,- bleiben. Wenn Du den Anwalt für die Durchsetzung Deiner Forderungen brauchst hängen die Kosten vom Streitwert ab. Der Anwalt wird erfahrungsgemäß eine gerichtliche Außeinandersetzung nicht scheuen, denn dann verdient er natürlich viel mehr. Ich an Deiner Stelle würde mit den entsprechenden Vorwürfen auf einen Vergleich abzielen. Wenn die Sachlage eindeutig ist sollte das auch außergerichtlich funktionieren.

 

War das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen? Wenn nicht ist natürlich noch wichtig ob der Verkäufer hier überhaupt einen festen Wohnsitz hat. Was hilft es Dir wenn Du rechtlich Deine Forderungen durch bekommst, der Verkäufer aber plötzlich nicht mehr auffindbar ist.

 

Du solltest Dir natürlich auch im klaren sein, welches Ziel Du verfolgst. Möchtest Du das Fahrzeug behalten, also eher Schadenersatz oder Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages)

 

P.S.: Wenn Du rechtsschutzversichert bist machst Du natürlich alles direkt über den Anwalt.

 

am 27. Juli 2009 um 11:53

Also ein Diesel (320d) mit 210000 Km würde ich nicht fahren, da sind Werkstattaufenthalte vorprogramiert.

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 12:15

also das auto war bei dem verkäufer zugelassen !!!

Rechtschutzversichert bin ich auch !!

am 27. Juli 2009 um 12:34

Die Frage, wie BMW die >200t km festgestellt hat, ist immernoch offen oder habe ich was verpasst? :confused:

am 27. Juli 2009 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von ilTedesco

Die Frage, wie BMW die >200t km festgestellt hat, ist immernoch offen oder habe ich was verpasst? :confused:

vllt haben sie den schlüssel gescannt?

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von ilTedesco

Die Frage, wie BMW die >200t km festgestellt hat, ist immernoch offen oder habe ich was verpasst? :confused:

Die brauchen nur dein schlüssel womit zum letzten mal das auto gestartet wurde und fahrzeugschein so stellen die das fest !! Fahrzeugschein nicht unbedingt, aber um auch zu sehen an hand der schlüsselnummer, was bei dem wagen bei BMW schon mal gemacht wurde !

@ halilcoel1990

Leuchtet eigentlich der Manipulationspunkt im Kombiinstrument?

Ich kann eigentlich nur empfehlen, die Sache ohne einen Anwalt zu lösen.

Bei derartigen Streitwerten (um wieviel Geld gehts da eigentlich, ich meine nicht den Kaufpreis, sondern wieviel Geld ist der Schaden wert ?) sind die Verdienste des Anwalts so gering, dass die etweder nix taugen oder Schema F abarbeiten. Für das was da für ihn abfällt, kann er in der ersten Instanz fast nix machen.

Daher kann ich Peer1st nur zustimmen und versuchen zu verhandeln, dass er ggf. den Preis mindert.

Schau mal, Du kannst nichts beweisen, es gibt einen Haufen Vorbesitzer, da kommen Gutachter und Termine vor Gericht und entschieden wird die SAche in eins, zwei Jahren, wahrscheinlich haste das Auto dann schon gar nicht mehr. Und am Ende wirste die Schnautze so voll haben mit dem Prozess, dass Du Dich auch auf einen - aus heutiger Sicht schlechten - Vergleich einlassen wirst. Ich kenn das, ich ständig damit zu tun.

Also, besser gleich verhandeln und ggf. ne Kröte schlucken, man fühlt sich dann besser.

nb

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 14:58

Hab bei BMW angerufen und die meinten nach einem km differenz von 62000km ist der wert verlust um die 1800€ !!!

Werde natürlich wenn ich den verkäufer mal erreichen könnte, erst mit ihm reden wenn das nicht möglich ist, bzw. er nicht entgegen kommt werde ich ihn rechtlich bisschen bedrohen und wenn das auch nicht hilft rechtlich eingreifen !!??

Andere wahl hab ich nach eueren kommentare nicht !

am 27. Juli 2009 um 15:02

mach des so...

am 27. Juli 2009 um 15:23

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Rechtschutzversichert bin ich auch !!

dann am besten gleich mal mit der rechtsschutzversicherung kontakt aufnehmen, denen den fall schildern, eine kostendeckungsbestätigung geben lassen und nach einer empfehlung für einen anwalt fragen. wozu zahlst du sonst die versicherungsprämien, wenn du jetzt im ernstfall die sache selbst durchziehen willst?

alle RS-versicherungen arbeiten mit einer gewissen anzahl an anwälten zusammen, die das unabhängig vom streitwert übernehmen.

die argumentation, dass bei niedrigem streitwert der anwalt nix taugt oder nach schema F arbeitet, ist ein kompletter schwachsinn, weil jeder anwalt muss eine entsprechende ausbildung haben und andererseits ist das keine derartig komplizierte sache, dass man dafür ein team von anwälten brauchen würde. und jeder anwalt wird sicher bessere ratschläge geben, als ein forum voller laien.

Also wenn sich der Verkäufer jetzt gerade "zufällig" im Urlaub befindet, spricht das schon mal nicht für ihn:D. Was ist eigentlich mit TÜV Berichten? Das Auto muss ja nach 2006 nochmal beim TÜV und AU gewesen sein. Vergleiche auch hier mal die Km Stände. Schaue auch auf Reparatur-Rechnungen, sofern vorhanden. Wenn eine gewisse Mindestanzahl an Dokumenten vorhanden ist, sollte sich eine Differenz von über 60.000km in der Regel aufklären lassen.

Es ist doch auch hinlänglich bekannt, dass die Daten auf dem Schlüssel gespeichert werden. Das hätte doch derjenige der den Betrug gemacht hat auch wissen müssen. Zeugt nicht gerade von besonderer Intelligenz.:)

am 27. Juli 2009 um 17:50

Bei sowas würde ich einfach mal den Wachtmeister aufsuchen und Anzeige erstatten (immerhin ists dann amtlich und Du zahlst ja seine Rente).

Das ist bei Deinen Steuern inclusive (>50% sind ja heute Standard... Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer, Kraftfahrzeugst., Bierst., Solidaritätszuschlag, Ertragssteuer, Grundsteuer und der ganze Rest an ENTEIGNUNG)!!!

Ob Dir das Auto trotzdem gefällt oder nicht, spielt hier keine Rolle, weil die Kenntniss des Sachverhalts eine

erhebliche Wertminderung darstellt, denn Du musst diese in Zukunft angeben.

Wieviele Halter liegen denn zwischen 120.000 km und jetzt?

am 27. Juli 2009 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von kiva

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Rechtschutzversichert bin ich auch !!

dann am besten gleich mal mit der rechtsschutzversicherung kontakt aufnehmen, denen den fall schildern, eine kostendeckungsbestätigung geben lassen und nach einer empfehlung für einen anwalt fragen. wozu zahlst du sonst die versicherungsprämien, wenn du jetzt im ernstfall die sache selbst durchziehen willst?

alle RS-versicherungen arbeiten mit einer gewissen anzahl an anwälten zusammen, die das unabhängig vom streitwert übernehmen.

die argumentation, dass bei niedrigem streitwert der anwalt nix taugt oder nach schema F arbeitet, ist ein kompletter schwachsinn, weil jeder anwalt muss eine entsprechende ausbildung haben und andererseits ist das keine derartig komplizierte sache, dass man dafür ein team von anwälten brauchen würde. und jeder anwalt wird sicher bessere ratschläge geben, als ein forum voller laien.

Den Inhalt dieses Posts kann ich nur ausdrücklich unterstreichen!

Zitat:

Original geschrieben von kiva

Zitat:

Original geschrieben von halilcoel1990

Rechtschutzversichert bin ich auch !!

dann am besten gleich mal mit der rechtsschutzversicherung kontakt aufnehmen, denen den fall schildern, eine kostendeckungsbestätigung geben lassen und nach einer empfehlung für einen anwalt fragen. wozu zahlst du sonst die versicherungsprämien, wenn du jetzt im ernstfall die sache selbst durchziehen willst?

 

alle RS-versicherungen arbeiten mit einer gewissen anzahl an anwälten zusammen, die das unabhängig vom streitwert übernehmen.

 

die argumentation, dass bei niedrigem streitwert der anwalt nix taugt oder nach schema F arbeitet, ist ein kompletter schwachsinn, weil jeder anwalt muss eine entsprechende ausbildung haben und andererseits ist das keine derartig komplizierte sache, dass man dafür ein team von anwälten brauchen würde. und jeder anwalt wird sicher bessere ratschläge geben, als ein forum voller laien.

Besonders der letzte Satz ist hier ein guter Ratschlag.

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