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km nicht original was tuhen ???

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 10:05

Hallo Leute.

Hatte mein Bmw vor 3 wochen privat gekauft!

Bei dem fahrzeug war scheckheft bis 110tkm da und ab dann nichts mehr.

Der preis war niedrig und deshalb hatte ich es gekauft.

Laut tacho ist der km bei 146000km

Laut BMW bei 208000km

also ein differenz von 62000km !!!

Was kann ich dagegen machen ?

Der verkäufer meinte das der ins urlaub fahren wird und der ist zuhause und telefonisch nicht erreichbar.

Wir haben einen kaufvertrag abgeschlossen wo die 146000km drin steht.

Das Ist doch betrug und ich bin doch auf 100% seite ODER????

Kann ich zur polizei gehen oder auch noch den anwalt einschalten ???

Bitte um eure hilfe bin sehr traurig !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Ich muss gestehen, dass ich das nicht so tragisch sehe um ehrlich zu sein.

Wenn ich das Auto so gefunden habe ich ich möchte, dann hat er halt jetzt 60tkm mehr als ursprünglich gewollt, naja.

Ich bin mir fast sicher, dass jeder 3 schon mal ein tachomanipuliertes Fahrzeug gekauft hat, ohne es zu merken und war trotzdem glücklich.

Früher waren es die magischen 100.000km als Grenze, heute sind es die magischen 200.000km. Die Autos halten deutlich länger, als man es glauben mag. Natürlich sind die Verschleißerscheinungen im Laufe der Zeit höher, aber das ist doch ganz normal.

Ich hatte mal einen M5 mit 420.000km (E34) und der lief bis zum schluß perfekt. Es ist halt immer eine Pflegesache.

Hey sorry, aber das is mit Abstand der größte bullshit der hier geschrieben wurde. Klingt fast so als würdest du regelmäßig selbst Tachos manipulieren. Hast du kein Gewissen? Ist doch völlig egal wie lang die Autos halten oder gehalten haben und ob man nun 1km oder 60tkm zurückschraubt....Es ist eine kriminelle handlung. Also was soll der Quatsch??

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Die Polizei bringt in dem Fall nicht viel.

Du kannst den Verkäufer verklagen, wenn ihr keine gütliche Einigung erreicht. Da ist anwaltliche Beratung in meinen Augen unumgänglich!

Gruß

Jan

am 27. Juli 2009 um 10:24

***EDITIERT - den unsachlichen Teil nehmen wir mal raus (Schreddi)***

Du machst nun folgendes, du rufst den Verkäufer der dir den Wagen verkauft hat an, schilderst den fall, sagst ihm, er soll die Kohle (Geld) dir zurück geben + die Unkosten, sollte er sich weigern, sagst du das du ihn anzeigen wirst., weil er eine Straftat begangen hat.

Tachomanipulation ist seit 2006 eine Straftat.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Az.: 2 BvR 1589/05

Beschluss vom 09.05.2006

Noch eins:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, 2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder 3. eine Straftat nach den Nummern 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solcher Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“

Hoffe das ich dir damit helfen konnte.

 

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

Die Polizei bringt in dem Fall nicht viel.

Du kannst den Verkäufer verklagen, wenn ihr keine gütliche Einigung erreicht. Da ist anwaltliche Beratung in meinen Augen unumgänglich!

Gruß

Jan

Das es mittlerweile eine Straftat ist, sollte die Polizei helfen können, Anzeige!

1. woher stammten die 208TKM? wie hat bmw die festgestellt?

2. wäre nachzuweisen, dass der vorbesitzer dies gewusst und absichtlich verschwiegen hat. wenn der wagen 1. hand ist, sollte das leicht fallen, wenn nicht, kann es irgendeiner der vorbesitzer gewesen sein.

3. erstmal die rückkehr des verkäufers abwarten und in ruhe und sachlich mit ihm reden.

am 27. Juli 2009 um 10:28

Ganz so einfach ist das nicht.

Ist der Wagen aus 1. Hand? Sollten es mehrere Besitzer gewesen sein, wie kannst Du Dir sicher sein, dass der letzte von dem Du das Auto gekauft hast, der "Betrüger" ist?

Aber wie man sieht hat er kosten beim kilometerdrehen gespart. Hätte er es "richtig" gemacht, wäre es nicht so leicht gewesen, den fehlstand nachzuweisen.

Sollten es mehrere Besitzer sein, isrt die einfachste Lösung bereits beim vorbesitzer anzurufen und höflich zu fragen mit welchem Kilometerstand er diesen Wagen an den letzten Besitzer verkauft hat. Mit glück sind das dann bereits mehr kilometer gewesen, als der letzte Besitzer ihn dir verkauft hat, dann ist es eindeutig als Betrug nachzuweisen, ansonsten ist das nicht ganz so leicht.

Grüße

Peer

am 27. Juli 2009 um 10:35

ja aber umwissenheit schutz doch für strafe nicht???

selbst wenn der verkäufer es nicht gewusst hat ist es doch eigentlich sein problem oder?auch wenn er z.b. den wagen als unfallfrei verkauft obwohl der vorbesitzer einen hatte ist es doch sein problem..er hätte es nicht als unfallfrei verkaufen dürfen wenn er sich dabei nicht wirklich sicher ist....

oder seh ich da was falsch???

am 27. Juli 2009 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von uNtOuChAbLe1986

ja aber umwissenheit schutz doch für strafe nicht???

selbst wenn der verkäufer es nicht gewusst hat ist es doch eigentlich sein problem oder?auch wenn er z.b. den wagen als unfallfrei verkauft obwohl der vorbesitzer einen hatte ist es doch sein problem..er hätte es nicht als unfallfrei verkaufen dürfen wenn er sich dabei nicht wirklich sicher ist....

oder seh ich da was falsch???

So ist es.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

2. wäre nachzuweisen, dass der vorbesitzer dies gewusst und absichtlich verschwiegen hat. wenn der wagen 1. hand ist, sollte das leicht fallen, wenn nicht, kann es irgendeiner der vorbesitzer gewesen sein.

Er muss garnichts nachweisen.

Ob der Vorbesitzer das wusste oder nicht spielt keine Rolle.

Der Threadersteller hat das Fahrzeug mit 146000km laut Kaufvertrag gekauft.

Wenn der Vorbesitzer es nicht wusste und evtl. auch betrogen wurde, muss der sich wieder an den wenden, von dem er das Auto gekauft hat.

Der Threadersteller muss ja jetzt nicht den Betrüger in der Verkaufskette ausfindig machen, um dann von demjenigen Geld zu verlangen.

Er hat das Auto vom Vorbesitzer gekauft und von dem kann er dann auch Geld zurückverlangen oder das Auto zurückgeben, egal ob dieser nun der Täter war oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von uNtOuChAbLe1986

oder seh ich da was falsch???

zum glück ja!

solange man als privatperson und unter ausschluß von gewährleistung verkauft, ist man raus ausm schneider. insofern kein absichtlicher betrug nachgewiesen werden kann.

man unterstellt hierbei dem privaten verkäufer, welcher unwissentlich den wagen bereits mit gedrehten KM gekauft hat, dass er es als laie nicht erkennen kann.

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 10:54

ich danke an euch allen das ihr mir beruhigendes geschrieben habt !!

Also als erstes, das man türken nicht direkt als betrüger sieht, habe ich das auto von einem der aus kroatien kommt !!!

Ich bin der 4 besitzer, also vor mir 3 !

Das Scheckheft haut mit dem verkäufer von der zweiten hand hin!! das letzte inspektion bei 110tkm in 2006 und verkauft hat er das auto an meinem vorbesitzter auch 2006 !!!

Also 100% hat der vorbesitzer an dem km was gemacht !!

am 27. Juli 2009 um 10:59

Zitat:

Original geschrieben von uNtOuChAbLe1986

ja aber umwissenheit schutz doch für strafe nicht???

selbst wenn der verkäufer es nicht gewusst hat ist es doch eigentlich sein problem oder?auch wenn er z.b. den wagen als unfallfrei verkauft obwohl der vorbesitzer einen hatte ist es doch sein problem..er hätte es nicht als unfallfrei verkaufen dürfen wenn er sich dabei nicht wirklich sicher ist....

oder seh ich da was falsch???

Das siehst du falsch.

Hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem mit einem 525 TDS Touring.

Anhand des Inspektionsheftes und der BMW Niederlassung bei der das Fahrzeug gewartet wurde konnte ich ganz einfach nachweisen das der Tachostand manipuliert wurde waren ca 20000 km.

Ich zum Anwalt der sagte kein Thema.

Der Kaufvertrag wird gewandelt.

Irrtum denn der Verkäufer des Wagens ( Händler) hatte das Auto mit dem Tachostand gekauft den er auch mir angegeben hatte .

Also war der Vorbesitzer der Übeltäter ich hin wollte ihn zur Rede stellen.

Der schmeißt mir die Tür vor der Nase zu.

Die ganze Sache also vor den Kadi und was sagt der.

Da der Verkäufer unwissentlich gehandelt habe und selbst der betrogene war müsste der den Erstbesitzer verklagen.

Aber da der Händler ja sein geld bekommen hatte was er wollte war ich am Ende der Gearschte.

Also zunächst mal schreibt man "tuhen" nicht mit "h" und auch nicht mit "e", es heisst tun !

Da wir es offensichtlich mit der Sprache nicht so genau nehmen, könnte vielleicht auch der Vertrag nicht genau gelesen worden sein ?

Was, bitte, steht da genau im Zusammenhang mit dem km Stand ?

Vielleicht das, was in den meisten Verträgen dieser Art steht: "Kilometerstand laut Tacho" ?

Dann haste wahrscheinlich Pech.

Im besten Fall kannste das Auto zurückgeben, musst aber eine Nutzungsentschädigung für die von dir gefahrenen km zahlen.

Viel Glück!!

 

nb

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 11:20

Im vertrag steht gesammtfahrleistung in KM !!!

Ich konnte jetzt telefonisch ihn nicht erreichen, werde heute oder morgen mal vorbeifahren und schauen ob der wirklich im urlaub ist oder nicht !

am 27. Juli 2009 um 11:37

Also zuerst einmal solltest Du Dir selbst klar werden, was Du möchtest.

Möchtest Du den Wagen weiterfahren und evtl. Geld zurück gebommen, oder möchtest Du den Wagen zurückgeben und Dir ein anderes Auto suchen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass es der Vorbesitzer war ist damit natürlich sehr hoch. Noch dazu, da er so schlecht gedreht wurde.

Rede mit Ihm und erkläre ihm einfach, dass Du die Sache zur Strafanzeige bringen wirst, wenn er Dir kein Angebot macht (deshalb vorher klar werden , was Du selbst möchtest). Dann wird er schon vernünftig reagieren, der Schuldige weiss meist selbst recht gut, wann er überführt wurde.

Viel Erfolg

Peer

Themenstarteram 27. Juli 2009 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Also zuerst einmal solltest Du Dir selbst klar werden, was Du möchtest.

Möchtest Du den Wagen weiterfahren und evtl. Geld zurück gebommen, oder möchtest Du den Wagen zurückgeben und Dir ein anderes Auto suchen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass es der Vorbesitzer war ist damit natürlich sehr hoch. Noch dazu, da er so schlecht gedreht wurde.

Rede mit Ihm und erkläre ihm einfach, dass Du die Sache zur Strafanzeige bringen wirst, wenn er Dir kein Angebot macht (deshalb vorher klar werden , was Du selbst möchtest). Dann wird er schon vernünftig reagieren, der Schuldige weiss meist selbst recht gut, wann er überführt wurde.

Viel Erfolg

Peer

Das ist eine gute antwort danke dir.

Also das Auto vom aussehen und fahrverhalten hat mir wirklich sehr gut gefallen!

Würde es auch abgeben und auf ein anderes suchen, nur der km ist dann als original 208tkm zu hoch oder nicht !? Habe schon geplant das ich den wagen über 50tkm fahren möchte und ob es bis dahin gut schaft ist ne andere sache !!

Werde mit ihm dann reden wenn er erreichbar ist ob er eventuell was zurück gibt, wenn nicht dann werde ich sofort das auto abgeben !! Gibts ja genug von dem fahrzeug !!!

Also es ist der 320d limo bj 2002 hatte vergessen zu schreiben !!!

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