Zylinderkopfdichtung >> Motorschaden? :(

Audi A3 8P

Hey Jungs, ich verzweifel gerade mit meinem Fahrzeug 🙁
Es ist mein Erstfahrzeug und bisher war ich sehr zufrieden.
Bis letzte Woche AUDI meinte, dass wohl die Zylinderkopfdichtung kaputt sei.

Ich hatte ihn zu Audi gebracht, d er Kühlflüssigkeit verlor. Das wollte ich natürlich überprüfen lassen. Beim Check stellte sich dann heraus, dass alle Schläuche und der Behälter in Ordnung seien.

Daraufhin stelle ich natürlich neugierig die Frage, woran das sonst liegen könnte. Und boooom sagte der Freundliche zu mir: Es könnte die Zylinderkopfdichtung sein. Dafür wollen sie dann auch mal direkt 1000 - 1200€ haben. Ohne Material.

Nunja... jetzt spingt mein Fahrzeug gar nicht mehr an 🙁
Könnte der Motor jetzt völlig hin sein?
Und wie ist das eigentlich? Muss mein Händler nichts übernehmen, da ich ihn erst 3 Monate habe?

Freu mich schon auf eure Post´s.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Leventus


Ich habe gerade mit meinem Autohändler telefoniert.
Er hat mir gesagt, dass ich zwar Garantie hätte, dass es aber keine Neufahrzeug-Garantie sei und ich mich mit 60% beteiligen müsse! Da hab ich ihm gesagt, dass ich den Wagen gerade mal 2 Monate fahre und das ich noch Gewährleistung habe.

Ja, dass will er. Aber was er will interessiert nicht. Das ganze läuft über die Gewährleistung und das ist ganz klar geregelt. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind:

-du hast nicht als Privatperson gekauft

-der Verkauf durch den Händler erfolgte im Kundenauftrag (Händler ist quasi nur der Vermittler)

Gerne wird bei Gebrauchtwagenverkäufen auch eine Gebrauchtwagengarantie kostenpflichtig oder kostenfrei angeboten. Der Händler profitiert davon meist mehr als der Kunde, da er Defekte die er ja im Rahmen der Gewährleistung erfüllen muss dann über diese Versicherung laufen lässt und der Kunde dann auch oft einen Anteil selber zahlen müssen. Ich habe das im Bekanntenkreis selber erlebt. Teilweise waren die dann sogar froh das sie diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hatten ;-( Es ist manchmal erschreckend wie unwissend manche Leute in diesen Dingen sind. Du hast bisher alles richtig gemacht. Vor allem spreche nicht von Garantie sondern von Gewährleistung! Das ist ein bedeutender Unterschied. Einen Anwalt würde ich erst nach einem nochmaligen Gespräch mit den Händler einschalten. Das Rumgetrickse des Händlers schein angeboren und in vielen Fällen kommt er damit durch. Wenn er merkt das du weist wovon du redest wird er vermutlich einlenken. Die Situation ist glasklar.

Noch ein kurzer Hinweis: Auch auf Reparaturen und deren Teile gibt es Gewährleistung. Dieses gilt aber nicht für Reparaturen die Aufgrund der Gewährleistung für den Kunden kostenfrei sind. Durch diese Reparatur (Mängelbeseitigung) verlängert sich nicht die Gewährleistung weder für das Fahrzeug noch für das Einzelteil bzw. die Reparatur.

Nachtrag: Nach meiner Kenntnis hast du keinen Anpruch auf einen Leihwagen oder Schadensersatz für den Nutzungsausfall und auch für den Transport zum Händler bist du verantwortlich. Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.

Viel Glück!

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Hi Leventus,

gibt es was neues? Hat sich der Händler gemeldet und eine Lösung angeboten?

VG Thomas

Nochmal was zum Rechtlichen:

1. Es ist vollkommen egal ob es ein Verschleißteil ist oder nicht. (Je früher es geltend gemacht wird nach dem Verkauf, desto besser sind die Chancen vor Gericht). Im ersten halben Jahr wird pauschal davon ausgegangen, dass der Mangel am Kauftag schon vorhanden war. Um zu versuchen das Gegenteil zu beweisen, muss ein Gutachter eingeschaltet werden (Vom Händler, Beweislast liegt bei ihm). Trotzdem wird es dann fast unmöglich sein.
2. Es stehen Dir sehr wohl Leihwagen zu. Wenn der Händler dir den nicht geben will, dann weise ihn darauf hin, dass du einen Mietwagen nehmen kannst und er den im Endeffekt bezahlen muss. Dann willigt normalerweise jeder Händler ein.
3. Es stehen dir weiterhin Kostenentschädigungen für
- Urlaubstage (die dir nehmen musst aufgrund der Angelegenheit)
- jegliche Fahrtkosten, die dir entstehen
- jegliche Verpflegungskosten, die dir entstehen
- sonstige Kosten, die dir entstehen um das Auto abzugeben bzw. Kosten, die dir entstehen weil du das Auto nicht nutzen kannst.
4. Du kannst dem Händler drei Mal schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung der Schäden geben (meistens eine Woche),
kommt er seiner Mangelbeseitigungspflicht drei Mal nicht nach, kannst du eine Audi-Vertragswerkstatt deiner Wahl aufsuchen.
5. Als letzte Möglichkeit gibt es die Vertragsungültigkeit, wonach der Kaufpreis dir erstattet wird.

Das so erstmal zum Groben..

Es hilft eigentlich nur ein Anwalt, wenn sich der Händler sich nicht drauf einlässt.
Sag ihm was dir laut Gesetz der Gewährleistung zusteht und weise daraufhin, dass wenn es ohne Anwalt einschalten geht, du auf sonstige Kostenerstattung (Punkt 3) verzichtest. Das zieht meistens.

Hey Jungs 😉 ihr seid echt spitze !!!
Vielen Dank für die ganzen Tipps und eure Hilfe!!

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten!
Nächste Woche gehts los =)

lg. Levent

Das wird schon, Kopf hoch!

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Zitat:

Original geschrieben von Leventus


Hey Jungs 😉 ihr seid echt spitze !!!
Vielen Dank für die ganzen Tipps und eure Hilfe!!

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten!
Nächste Woche gehts los =)

lg. Levent

Hi Leventus,

ich bin neu hier, hab die ganze Geschichte gelesen und möchte dir und allen anderen mal einen Tip geben.

Wenn es Probleme gibt bei Abwicklungen die solche Fälle wie deinen betreffen, telefoniere nicht.
Schreibe !
E-Mail, Post egal aber telefoniere nicht mit denen !
An das gesprochene Wort kann sich hinterher keiner mehr erinnern wenn er sich nicht erinnern will.
Geschriebene Worte haben immer einen offiziellen Touch, auf eine E-Mail mit dem Hinweis auf dir zustehendes Recht , muss (!!) und wird der Händler reagieren und zwar so dass er sich nicht selbst reinreitet.
Je nachdem wie du dich am Telefon abstrampelst und nach den richtigen Worten suchst wird der Typ dich einschätzen und dir was erzählen was du dann nicht widerlegen kannst.Dann musst du erst wieder hier posten und um Rat fragen.
Wenn ich das alles hier so lese hab ich sowieso den Eindruck dass du dich vielleicht doch so ein bisschen einschüchtern lässt wenn der die Stimme hochfährt also red nicht, SCHREIBE und warte auf Antwort. (Wenn es dafür nicht schon zu spät ist) Aber für alle anderen als Tip

Mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gehe ich sofort zum Anwalt, nach allem was ich erlebt habe.
Würde ich wirklich jedem empfehlen, das so zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt


Mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gehe ich sofort zum Anwalt, nach allem was ich erlebt habe.
Würde ich wirklich jedem empfehlen, das so zu machen.

Er hat aber keine und ist auch sonst wie mir scheint etwas unsicher deshalb soll er schreiben.

1. Kann er sich jedes Wort genau überlegen, zwischendurch mal in die Küche rennen und seine Freundin fragen oder seinen Vater.(wie soll ich das jetzt schreiben ?)
2.Hat er was in der Hand was er dokumentieren kann.
Seine Forderung (begründet auf der aktuellen Gestzeslage) und die Antwort des Verkäufers die er (der VVerkäufer) sich sehr genau überlegen wird weil es ist ja jetzt schriftlich zu belegen. (Man kann ihn festnageln) Wir erinnern uns "An das gesprochene Wort kann sich hinterher keiner mehr erinnern" (Und schon gar nicht der den seine eigenen Worte in irgendeiner Form belasten könnten)
Heute geht es den ganzen Tag nur noch um eins: Kohle

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt


Nochmal was zum Rechtlichen:

1. Es ist vollkommen egal ob es ein Verschleißteil ist oder nicht. (Je früher es geltend gemacht wird nach dem Verkauf, desto besser sind die Chancen vor Gericht).

falsch.

maengel die lediglich auf normalen materialverschleiss im laufe normaler nutzung zurueckzufuehren sind, sind von der sachmangelhaftung ausgenommen, es sei denn im kaufvertrag befindet sich explizit eine formulierung die eine abweichende regelung trifft. selbst normal fortschreitender verschleiss nach fahrzeuguebergabe und -nutzung kann im regelfall keinen mangel an der kaufsache begruenden. der bgh teilt diese aufassung uebrigens (NJW 2006, 434)

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt


2. Es stehen Dir sehr wohl Leihwagen zu. Wenn der Händler dir den nicht geben will, dann weise ihn darauf hin, dass du einen Mietwagen nehmen kannst und er den im Endeffekt bezahlen muss.

falsch.

die kostenlose nutzung eines leihfahrzeuges steht nicht in verbindung zu einer zu erbringenden nachbesserungsleistung an der mangelbehafteten kaufsache. hier handelt es sich - wenn ueberhaupt - um potentielle schadensersatzansprueche gegen den verkaeufer.

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt


3. Es stehen dir weiterhin Kostenentschädigungen für
- Urlaubstage (die dir nehmen musst aufgrund der Angelegenheit)
- jegliche Verpflegungskosten, die dir entstehen
- sonstige Kosten, die dir entstehen um das Auto abzugeben bzw. Kosten, die dir entstehen weil du das Auto nicht nutzen kannst.

wieder falsch.

die von dir aufgefuehrten kosten sind nur dann ersatzfaehig, wenn sie vom verkaeufer vorsaetzlich oder fahrlaessig verursacht worden sind. womit wir wieder bei §280 BGB waeren.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von RealGeizt


Mit meiner Rechtsschutz-Versicherung gehe ich sofort zum Anwalt, nach allem was ich erlebt habe.

das ist eine gute entscheidung, zumindest wenn man selbst nur ueber eingeschraenktes halbwissen verfuegt.

gruesse vom doc

Also ich war da vielleicht etwas voreilig mit Verschleißteil oder nicht. Jedoch war es in meinem Fall so, dass gerade dies nicht ausschlaggebend war, da ich mich sofort nach 2 Wochen gemeldet hatte (nach dem Kauf). Es ging um das ZMS.
Dies wertete der Richter so, dass davon auszugehen war, dass der Mangel schon am Verkaufstag vorhanden war und nicht innerhalb von 2 Wochen entstehen konnte. "Verschleißteil" ist in dem Sinne falsch, da der Begriff ja auch Bremsen etc. beinhaltet. Den Schuh zieh ich mir an.

Jedoch war es auch so, dass aufgrund BGB §437 alle mir entstandenen Kosten erstattet wurden. Soviel dazu.

Viele Grüße zurück.

Edit:

Mir fällt gerade noch ein, dass meiner Meinung nach der Leihwagen sehr wohl in Verbindung steht mit der Geltendmachung des Mangelvorwurfs aus o.g. Gründen.

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