Zylinderkopfdichtung >> Motorschaden? :(
Hey Jungs, ich verzweifel gerade mit meinem Fahrzeug 🙁
Es ist mein Erstfahrzeug und bisher war ich sehr zufrieden.
Bis letzte Woche AUDI meinte, dass wohl die Zylinderkopfdichtung kaputt sei.
Ich hatte ihn zu Audi gebracht, d er Kühlflüssigkeit verlor. Das wollte ich natürlich überprüfen lassen. Beim Check stellte sich dann heraus, dass alle Schläuche und der Behälter in Ordnung seien.
Daraufhin stelle ich natürlich neugierig die Frage, woran das sonst liegen könnte. Und boooom sagte der Freundliche zu mir: Es könnte die Zylinderkopfdichtung sein. Dafür wollen sie dann auch mal direkt 1000 - 1200€ haben. Ohne Material.
Nunja... jetzt spingt mein Fahrzeug gar nicht mehr an 🙁
Könnte der Motor jetzt völlig hin sein?
Und wie ist das eigentlich? Muss mein Händler nichts übernehmen, da ich ihn erst 3 Monate habe?
Freu mich schon auf eure Post´s.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Leventus
Ich habe gerade mit meinem Autohändler telefoniert.
Er hat mir gesagt, dass ich zwar Garantie hätte, dass es aber keine Neufahrzeug-Garantie sei und ich mich mit 60% beteiligen müsse! Da hab ich ihm gesagt, dass ich den Wagen gerade mal 2 Monate fahre und das ich noch Gewährleistung habe.
Ja, dass will er. Aber was er will interessiert nicht. Das ganze läuft über die Gewährleistung und das ist ganz klar geregelt. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind:
-du hast nicht als Privatperson gekauft
-der Verkauf durch den Händler erfolgte im Kundenauftrag (Händler ist quasi nur der Vermittler)
Gerne wird bei Gebrauchtwagenverkäufen auch eine Gebrauchtwagengarantie kostenpflichtig oder kostenfrei angeboten. Der Händler profitiert davon meist mehr als der Kunde, da er Defekte die er ja im Rahmen der Gewährleistung erfüllen muss dann über diese Versicherung laufen lässt und der Kunde dann auch oft einen Anteil selber zahlen müssen. Ich habe das im Bekanntenkreis selber erlebt. Teilweise waren die dann sogar froh das sie diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hatten ;-( Es ist manchmal erschreckend wie unwissend manche Leute in diesen Dingen sind. Du hast bisher alles richtig gemacht. Vor allem spreche nicht von Garantie sondern von Gewährleistung! Das ist ein bedeutender Unterschied. Einen Anwalt würde ich erst nach einem nochmaligen Gespräch mit den Händler einschalten. Das Rumgetrickse des Händlers schein angeboren und in vielen Fällen kommt er damit durch. Wenn er merkt das du weist wovon du redest wird er vermutlich einlenken. Die Situation ist glasklar.
Noch ein kurzer Hinweis: Auch auf Reparaturen und deren Teile gibt es Gewährleistung. Dieses gilt aber nicht für Reparaturen die Aufgrund der Gewährleistung für den Kunden kostenfrei sind. Durch diese Reparatur (Mängelbeseitigung) verlängert sich nicht die Gewährleistung weder für das Fahrzeug noch für das Einzelteil bzw. die Reparatur.
Nachtrag: Nach meiner Kenntnis hast du keinen Anpruch auf einen Leihwagen oder Schadensersatz für den Nutzungsausfall und auch für den Transport zum Händler bist du verantwortlich. Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.
Viel Glück!
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54 Antworten
Ähm Leventus, wenn du das Auto erst 3 Monate hast und es vom Händler gekauft hast, dann hast du mindestens 1 Jahr Gewährleistung (eigentlich 2 aber die Händler können die auf 1 Jahr herabsetzen)
Und die Beweislastumkehr ist noch nicht erfolgt........meiner Meinung nach, klarer Fall, Händler zahlt den Schaden!!
Und er wird OE Teile nehmen, auf die Arbeit und die Teile muss er wieder Gewährleistung geben, da wird er auf Nummer sicher gehen
Ich habe gerade mit meinem Autohändler telefoniert.
Er hat mir gesagt, dass ich zwar Garantie hätte, dass es aber keine Neufahrzeug-Garantie sei und ich mich mit 60% beteiligen müsse! Da hab ich ihm gesagt, dass ich den Wagen gerade mal 2 Monate fahre und das ich noch Gewährleistung habe.
Er will mir wirklich erzählen, dass er nur 40% vom schaden übernehmen muss 🙁
Ist das wirklich wahr? Oder versucht er mir etwas vor zu machen?
EDIT:
Ich hab übrigens in mein Vertrag geschaut, ich hab das Auto gerade mal 2 Monate!
Eigentlich sollte man zwar nicht gleich so anfangen, aber nachdem ers scheinbar nicht anders will: Hast du Rechtsschutz??
Wenn du Rechtschutz hast würde ich das vorher mit einem Anwalt klären nicht das du dann das auto dort hinschleppst und du sitzt dann auf dem "trockenen".
Nein leider nicht!
Ich versuche die ganze Zeit meine Versicherung zu erreichen, da mit ich das mit denen Abklären kann. Doch da geht keiner ran :P
Ich hab ihn auch direkt auf ein Miet - Leihfahrzeug angesprochen und gesagt, dass es nichts großartiges sein muss, ich aber mobil bleiben muss. Er meinte auf jeden Fall, dass er schauen wird was er machen kann und das er mich heute Mittag zurück ruft.
Dann will er mir sagen, wie mit dem Schaden vorgegangen wird und ob ich ein Leihfahrzeug bekomme.
Das blöde ist ja, dass sein Autohaus 120 KM von mir entfernt ist.
Ich weiss gar nicht wie ich mein Fahrzeug dahin bekommen soll.
Denn er meint, er muss das nicht holen.
EDIT:
Hat einer von euch Rechtsschutzt und kann den Sachverhalt mal mit seinem Anwalt abklären?
Ob man im Recht ist?
Vielleicht geht das ja?
lg levent
Zitat:
Original geschrieben von Leventus
Ich habe gerade mit meinem Autohändler telefoniert.
Er hat mir gesagt, dass ich zwar Garantie hätte, dass es aber keine Neufahrzeug-Garantie sei und ich mich mit 60% beteiligen müsse! Da hab ich ihm gesagt, dass ich den Wagen gerade mal 2 Monate fahre und das ich noch Gewährleistung habe.
Ja, dass will er. Aber was er will interessiert nicht. Das ganze läuft über die Gewährleistung und das ist ganz klar geregelt. Einzige mir bekannte Ausnahmen sind:
-du hast nicht als Privatperson gekauft
-der Verkauf durch den Händler erfolgte im Kundenauftrag (Händler ist quasi nur der Vermittler)
Gerne wird bei Gebrauchtwagenverkäufen auch eine Gebrauchtwagengarantie kostenpflichtig oder kostenfrei angeboten. Der Händler profitiert davon meist mehr als der Kunde, da er Defekte die er ja im Rahmen der Gewährleistung erfüllen muss dann über diese Versicherung laufen lässt und der Kunde dann auch oft einen Anteil selber zahlen müssen. Ich habe das im Bekanntenkreis selber erlebt. Teilweise waren die dann sogar froh das sie diese Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hatten ;-( Es ist manchmal erschreckend wie unwissend manche Leute in diesen Dingen sind. Du hast bisher alles richtig gemacht. Vor allem spreche nicht von Garantie sondern von Gewährleistung! Das ist ein bedeutender Unterschied. Einen Anwalt würde ich erst nach einem nochmaligen Gespräch mit den Händler einschalten. Das Rumgetrickse des Händlers schein angeboren und in vielen Fällen kommt er damit durch. Wenn er merkt das du weist wovon du redest wird er vermutlich einlenken. Die Situation ist glasklar.
Noch ein kurzer Hinweis: Auch auf Reparaturen und deren Teile gibt es Gewährleistung. Dieses gilt aber nicht für Reparaturen die Aufgrund der Gewährleistung für den Kunden kostenfrei sind. Durch diese Reparatur (Mängelbeseitigung) verlängert sich nicht die Gewährleistung weder für das Fahrzeug noch für das Einzelteil bzw. die Reparatur.
Nachtrag: Nach meiner Kenntnis hast du keinen Anpruch auf einen Leihwagen oder Schadensersatz für den Nutzungsausfall und auch für den Transport zum Händler bist du verantwortlich. Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben.
Viel Glück!
Hey,
hast du denn schonmal mit Audi direkt korrespondiert? Sowie dir die Werkstatthistorie deines Wagens mal angeschaut? Glaub das kann man auch im Inet?! Hab das selbst noch nie gemacht, aber evtl. findest du dort ja noch was schönes.
Ich hab z.B. meinen A3 als Jahreswagen gekauft und der Händler meinte auch er müsste mich verschauckeln, da hat ne böse E-Mail an Audi gereicht und keine 3 Tage später hab ich vom Autohaus die Sachen gemacht bekommen sowie 750€... Ich würd einfach mal Audi anrufen und dort fragen ob das normal sei, du würdest das Auto grade mal 2 Monate haben und das ZK Problem ist Audi ja bekannt...
Hey Jungs! Ersteinmal VIEEEELEN dank für eure Hilfe!
Würde sonst wahrscheinlich auch sehr alt aussehen neben einen erfahrenen Autohändler.
Ist ja auch mein erstes Fahrzeug was ich besitze.
Also 🙂 das Auto hab ich als Gebrauchtfahrzeug gekauft. Und es ist nicht Direkt von Audi.
Der Autohändler hat also nichts mit Audi oder VW zutun. Dennoch ist er ja ein Autohändler und muss mir 1 Jahr Gewährleistung einräumen.
Fahzeugdaten:
Typ: Audi A3 2.0 TDI Turbo 140 PS
Baujahr/Erstzulassung: 09/2003
Bedeutet das, dass ich direkt bei Audi eine beschwerde abgeben kann? :/ Die haben doch eigentlich nichts mit meinem Autohändler zutun. Die Vorgeschichte von meinem Fahrzeug wäre natürlich seeeehr interessant.
Doch leider weiss ich nicht wie ich die rausfinden kann. Gibt Audi informationen darüber?
Sie brauchen dann wahrscheinlich meine Fahrgestellnummer.
Doch das betrifft dann ja auch nur Sachen die bei Audi gemacht wurden oder?
Wenn der Vorbesitzer den Wagen woanders z.B. reparieren lassen hat, dann erfasst das Audi nicht oder irre ich mich da?
Darf er mir eigentlich auch gebrauchte Teile einbauen?
Liegt das in seinem ermessen?
Laut Audi brauch ich ja einen neuen ZK. Das war ja vorher schon klar.
Das hab ich ihm auch gesagt. Er meinte, dass er das Untersuchen muss usw.
Darf ich darauf bestehen, dass er mir einen neuen ZK einbaut, da ich ja auch Kühlmittelverlust habe?
Und der ist nicht gerade gering.
lg. Levent
Danke, dass ihr mir so zur Seite steht!!
Er wird wohl erst mit dem geringeren Übel anfangen und das wäre in deinem Fall die ZKD.
Sieht er bei Montage dieser schon das der ZK hinüber ist wird er ihn wohl tauschen.
So denke ich wird er es vorerst mit der ZKD versuchen, die ist weit aus günstiger.
Erst wenn der Fehler dann immer nocgh besteht wird er wohl den ZK wechseln
Ein Anruf bei Audi bringt natürlich nichts, wenn er nicht von dir bei Audi gekauft wurde.
Du musst dem Händler die Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu reparieren, wie er das macht bleibt ihm überlassen. Murks beim ZK zu machen, wäre natürlich sehr unüberlegt. Mach ihm das klar mit der Gewährleistung und setz ihm eine Frist, ich denke 7 Tage sollten dafür locker reichen. Leihwagen dabei kannst du wohl eher vergessen, scheint ja nicht grad ein kulanter Händler zu sein.
Klar kann es sein dass der Händler nichts dafür kann, er davon nichts wusste. Aber das ist nun mal eben sein Pech und fällt wohl unter Berufsrisiko
Wenn der dubiose Autohändler dir das Auto verkauft hat, also nicht vermittelt (im Kundenauftrag), dann steht er in der Gewährleistung.
Er ist verpflichtet den Mangel zu beheben. Wie er dass anstellt ist rein seine Sache.
Du hast sicher keinen Anspruch auf einen nagelneuen Zylinderkopf. Er kann also theoretisch auch einen
gebrauchten verbauen solange dieser funktioniert.
Du kannst zu jedem Audi Partner fahren und um Auskunft über die Reparaturhistorie bitten.
Darin steht natürlich nur das, was bei einer Audi Werkstatt gemacht wurde. Reparaturen oder Wartungen
von ATU oder anderen sind da natürlich nicht erfasst.
Auch wenn du keinen Rechtsschutz hast, kannst du evtl. über den ADAC (falls Mitglied) oder einem Anwalt
Auskunft über die rechtliche Lage erhalten.
Bei manchen Anwälten ist die erste Beratung kostenfrei oder man zahlt ~50€ dafür.
Dann weiss man sicher, wie die Lage ist und kann entscheiden wie man weiter vorgeht.
LG
MC
Edit:
Es gibt auch die Möglichkeit online eine Beratung zu bekommen.
Hier ein Beispiel vom User Vazquez, der Bremsenprobleme bei seinem Auto hat und die erste Rechtsauskunft hier
abgrief:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?...
Das Fahrzeug stammt direkt vom Authändler. Der Autohändler argierte nicht im Auftrag.
Gegen 13h bekomme ich einen Anruf von Generali. Da werde ich mit denen die Sachlage besprechen und schauen, ob ich einen Rechtsschutz rückwirgend bekommen kann. Im ADAC bin ich leider auch noch nicht Mitglied.
Das sind aber Sachen die ich gelernt habe.
Ich werde sobald mein Fahrzeug läuft ADAC Mitglied und darüber hinaus werde ich einen Rechtsschutz bei meiner Versicherung abschließen.
Nagut, die Reperatur bleibt ihm überlassen.
Doch wenn ich dann immernoch Probleme habe, dann muss er auch meinen ZK wechseln.
Er ruft mich heute gegen Mittag an.
Ich werde euch auf jeden Fall berichten was er gesagt hat.
Vielen dank Jungs =) 🙂
Lg. Levent
Man kann sein Recht auch ohne ADAC und ohne Rechtsschutzversicherung bekommen. Nur weil der Händler versucht seine Marge zu retten muss man nicht nervös werden ;-) Kostet ja auch Geld.
Viel Glück!
Zitat:
Original geschrieben von Leventus
Das blöde ist ja, dass sein Autohaus 120 KM von mir entfernt ist.
Ich weiss gar nicht wie ich mein Fahrzeug dahin bekommen soll.
Denn er meint, er muss das nicht holen.
Lass dich von dem Kasper nich veräppeln - das Gesetz ist hier eindeutig!
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Zitat:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Sprich nochmal mit ihm, mach ihm klar, dass du deine Rechte kennst und dass er die Karre gefälligst wieder flott machen soll. Wenn er anschließend immernoch Zicken macht, dann schalte einen Anwalt ein (auch, wenn du keine Rechtsschtzversicherung hast und es dich zunächst erstmal etwas Geld kostet). Spätestens dieser wird deinen Verkäufer zur Vernunft bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Chr1ss
wenn du denn quattro hast, dann ist das mit dem ölwechsel schon korrekt, nur das "TT" stimmt nicht so ganz 😉
Genau das ist es ja 🙂
Ich habe keinen Quattro!!
Das ist doch seltsam oder?
lg.