Zweiter Motorschaden F31 325d
Moin,
habe gesucht, allerdings auf mein Anliegen keine treffende Antwort gefunden.
Habe kürzlich einen F31 325d 218PS ATM für meine Frau erworben, 222tkm gelaufen, sehr gut gepflegt, Scheckheft, alles top.
Fzg hatte im August letzten Jahres Probleme mit der Steuerkette und einiges wurde erneuert.
Jetzt, 6tkm später hatten wir auf der Autobahn starkes Ruckeln, Fzg wurde eingeschleppt und hat jetzt die Diagnose Lagerschaden aufgrund eines defekten Injektors.
Fragen, werden die Injektoren nicht bei einer so umfangreichen Reparatur geprüft?
Kann das sein, dass durch einen defekten Injektor ein Lagerschaden nach so kurzer Zeit entsteht?
Fzg lief problemlos, ein leises Klappergeräusch, was schnell laut wurde hat uns zum sofortigen Abschalten und nicht wieder einschalten bewogen...
Ist dies gewährleistungspflichtig?
Wäre sehr dankbar für Infos, kann aus dem Protokoll nicht viel raus lesen, ob schon mal getauscht wurde oä... 🙁
22 Antworten
Zitat:
@der5er schrieb am 25. April 2024 um 14:27:49 Uhr:
Die RepRechnung ist im ersten Post angehängt.
Habs gesehen, die letzten 4 Seiten sind von der Motorrevision.
Sie haben ja einige Lager da gewechselt und auch was an der Kurbelwelle gemacht. Also ist schon mehr gewesen als nur die Steuerkette tauschen und Führung.
Zitat:
@joe_e30 schrieb am 25. April 2024 um 16:10:15 Uhr:
Zitat:
@der5er schrieb am 25. April 2024 um 14:27:49 Uhr:
Die RepRechnung ist im ersten Post angehängt.Habs gesehen, die letzten 4 Seiten sind von der Motorrevision.
Sie haben ja einige Lager da gewechselt und auch was an der Kurbelwelle gemacht. Also ist schon mehr gewesen als nur die Steuerkette tauschen und Führung.
Ist das so?
Was wäre denn den Unterlagen nach noch möglich?
So wie ich die Rechnung verstehe, wurden Pleullager und Kurbelwellenlager getauscht.
Jetzt hast du nach 6tkm einen Pleullagerschaden und die Werkstatt "meint" es liegt an einem Injektor.
Für mich sieht es nach einem Gewährleistungsfall aus.
Im Zweifel müsste man halt das von einem Gutachter prüfen lassen und einen Anwalt einschalten...
Alles leider auch teuer und Zeitaufwendig, mit ungewissen Ausgang.....
Eine Möglichkeit wäre es, sich an eine Kfz- Schiedsstelle zu wenden. Das Schiedsverfahren selbst ist kostenlos. Für ggf. erforderliche Sachverständigengutachten werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Nach dem Schiedsspruch stünde der Klageweg weiterhin offen.
Das Ganze ist kostengünstiger, meist wesentlich schneller als der Klageweg und die Parteien "verhaken" sich nicht so schnell.
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Ich würde ja mal ne Motorölanalyse in Erwägung ziehen.Ist die Viskosität von dem Altöl unter dem Grenzwert war das eventuell die Ursache für den Lagerschaden.Wo man dann wieder beim defekten Injektor wäre.Alles nicht so einfach.
Das Öl haben sie ja wahrscheinlich schon entsorgt. Ist ja das erste, Öl ablassen und weg.
Zitat:
@Matze_Lion schrieb am 26. April 2024 um 17:55:27 Uhr:
Ich würde ja mal ne Motorölanalyse in Erwägung ziehen.Ist die Viskosität von dem Altöl unter dem Grenzwert war das eventuell die Ursache für den Lagerschaden.Wo man dann wieder beim defekten Injektor wäre.Alles nicht so einfach.
Unabhängig davon, dass möglicherweise kein Altöl mehr zur Verfügung steht - welchen Beweiswert sollte die selbst in Auftrag gegebene Motorölanalyse denn haben ? Richtig: keinen. Das müsste dann schon im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens vom Gericht in Auftrag gegeben werden.
Darüberhinaus bleibt mir der Ansatz verborgen. Wird hier unterstellt, dass die Werkstatt ein untaugliches Öl verwendet hat oder gar den in Rechnung gestellten Ölwechsel nicht vornahm? Letzterem Gedanken folgend wären die Lagerschalen nicht gewechselt und die Kurbelwelle nicht poliert worden, da dieses ein Ölablassen voraussetzt bzw. bedingt.Das wäre eine steile These.
Nee, es geht darum, ob beim 2. Motorschaden das Öl durch den Diesel von dem tropfenden Injektor an Schmierfähigkeit entscheidend eingebüßt hat oder aus einem anderen Grund der Kolben bzw. das obere Pleuellager geborsten ist.