Zweifelhafte Tankstellen-Erfahrung
Servus,
wie schätzt ihr das folgende Erlebnis ein?
Ich war heute an einer Tankstelle und wollte ganz normal tanken. Zapfhahn hochgenommen, Zapfsäulenanzeige stand auf 0,00€, Zapfhahn in den Tank gesteckt. Dann wollte ich den Tankvorgang starten. Nichts passierte. Dann habe ich den Zapfhahn herausgenommen, nochmals eingesteckt, passierte wieder nichts. Kein Benzin floss. Zapfhahn wieder an die Säule gehängt. Zapfsäule zeigte plötzlich 14,22€ an. Dann habe ich erneut versucht zu tanken. Beim Entnehmen des Zapfhahnes sprang die Anzeige wieder auf 0,00€, wieder kam kein Benzin. Beim Zurückhängen sprang die Anzeige wieder auf 14,22€.
Dann bin ich an die Kasse und habe höflich gefragt, ob die Zapfsäule defekt sei, weil ich den Tankvorgang nicht starten könne. Das Einzige, was mir die Kassiererin sagte war, dass ich 14,22€ zu zahlen hätte. Ich habe versucht, ihr nett zu erklären, dass ich noch kein Benzin im Tank habe. Das hat sie nicht verstanden. Nach langer Diskussion setzte sie die Säule zurück, ich konnte tanken und habe den dann entstandenen Betrag gezahlt.
Allerdings ging nach dem Bezahlen die Diskussion erneut los. Vor vollem
Tank-Shop erklärte mir die nette Dame, dass ich Benzin geklaut habe und betrügerische Absichten verfolgen würde. Sie notierte sich dann mein Kennzeichen und sagte, sie werde das prüfen und ggf. Anzeige erstatten. HALLO???? Geht's noch?
Der mehrmals von mir angeforderte Chef war übrigens nicht zu sprechen. Der wird aber am Montag einen Anruf erhalten!
Beste Antwort im Thema
Bei einer Abgabeleistung von ca. 35 Liter pro Minute bei PKW Zapfsäulen halte ich die Aussage "11-12 Liter in 3 Sekunden" für ein Gerücht :-)
187 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 20:39:14 Uhr:
... was für schlimmen Worte.
Ich bin doch zahlungswillig... hab ich doch oben schon zigfach geschrieben, "Rechnung schreiben -Rechnungsadresse steht aufm Zettel!- und das Geld kommt".
Trotzdem ist es deine Pflicht nachzuweisen, wer du eigentlich bist.
Das ist das oberste Prinzip, denn ohne das hat doch niemand was in der Hand.
In diesem System nennt man das Freiheit. Die Pflicht sich auszuweisen, hat man nur gegenüber "Vater Staat". Dennoch darf man sich als Kunde gegenüber dem Tankstellenpersonal ausweisen. Es ist einfach eine Frage, ob man das nun unbedingt eskalieren lassen will.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2017 um 20:50:10 Uhr:
In diesem System nennt man das Freiheit. Die Pflicht sich auszuweisen hat, man nur gegenüber "Vater Staat". Dennoch darf man sich als Kunde gegenüber dem Tankstellenpersonal ausweisen. Es ist einfach eine Frage, ob man das nun unbedingt eskalieren lassen will.
Genau. Man sollte sich als Kunde ausweisen wenn man nicht bezahlen kann. Macht man es nicht oder meint es so machen zu müssen wie gast356 darf man sich über Schwierigkeiten nicht wundern.
Ähnliche Themen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2017 um 20:50:10 Uhr:
In diesem System nennt man das Freiheit. Die Pflicht sich auszuweisen hat, man nur gegenüber "Vater Staat". Dennoch darf man sich als Kunde gegenüber dem Tankstellenpersonal ausweisen. Es ist einfach eine Frage, ob man das nun unbedingt eskalieren lassen will.
Richtig und im Zweifel muss man eben auf Vater Staat warten (= Polizei).
Einfach abhauen in einem solchen Fall ist Diebstahl und eine Straftat.
Jupp78 ... für einen Diebstahl fehlt es bereits an einer rechtswidrigen Wegnahme. Dass die Tankkarte nicht funktionierte, die Geldbörse doch nicht dabei ist usw., das liegt alles erst nach dem Tankvorgang. Es ist einfach nur eine ziemlich blöde Situation. Da sollten beide Seiten Fingerspitzengefühl an den Tag legen.
Zunächst Eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Haut er ab haben wir zumindest den Anfangsverdacht eines Betruges. Das wird sich aber später dann auch erledigt haben wenn sich rausstellt dass die Personalien stimmen. Aber erst gibts mal Stress.
Dem Fingerspitzengefühl würde ich hier, seitens des jenigen der getankt hat noch logisches Denken und Benhmen hinzufügen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Januar 2017 um 21:33:36 Uhr:
Jupp78 ... für einen Diebstahl fehlt es bereits an einer rechtswidrigen Wegnahme. Dass die Tankkarte nicht funktionierte, die Geldbörse doch nicht dabei ist usw., das liegt alles erst nach dem Tankvorgang. Es ist einfach nur eine ziemlich blöde Situation. Da sollten beide Seiten Fingerspitzengefühl an den Tag legen.
Natürlich fehlt ihm beim Tankvorgang die Rechtswidrigkeit. Nur weiß er aber doch, dass bis zum Bezahlen der Ware diese noch der Tankstelle gehört. Und so wird mit dem Abhauen der Tatbestand verwirklicht. Der Tankwart hätte dann übrigens auch das Recht, den guten Mann mit Gewalt am Abhauen zu hindern.
Tanken ohne zu bezahlen ist ein Betrug. In diesem Fall weil zumindest der Verdacht besteht dass die Personalien falsch sind.
Wird sich später als nichtig rausstellen, wird aber erst mal angenommen.
Peter ... Vermischung --> Treibstoff ist keine fremde Sache mehr --> keine Straftat bei versehentlich kein Geld dabei bzw. Karte defekt (vom subjektivem Tatbestand her natürlich auch nicht).
Kannst mal testen, ob das der Strafrichter genauso sieht. Wäre eine prima Ausrede. Beim Testen aber bitte mit fast vollem Tank vorfahren und nur fünf Liter nachtanken.
Bzgl. Geld hat der BGH nämlich mal eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angewandt. In Litern ausgedrückt, wenn die Menge, die du getankt hast, nicht ganz unwesentlich im Verhältnis zu der Menge ist, die du legal im Tank hast.
Guck mal bei Rodorf rein. Da ist es gut beschrieben.
In die Verlegenheit komme ich nicht. Meine Rentiere futtern Heu und Kastanien in der freien Natur. 🙂
In der gegebenen Situation von gast356 mit der defekten Karte und der Angabe der Personalien fehlt es immer am Vorsatz.