Zwei Versicherungsfragen
Da ich bisher noch nie einen KFZ Versicherungsschaden hatte, brauche ich mal kurz Eure Hilfe.
Ich habe mir nun leider beim Rausfahren aus der Garage die Tür zerstört und würde den Schaden gerne über die VK abrechnen. Im Moment bin ich bei 45% Beitragssatz. Hat jemand einen Anhaltspunkt, auf welchen ich bei einer Schadenshöhe von ca. 1500,- Euro steigen werde? Hängt der Sprung denn mit der Schadenshöhe zusammen (je höher der Schaden, desto mehr steigen die Prozente)?
300 Euro SB müsste ich übrigens selbst zahlen.
Was mich auch noch interessieren würde ist, ob man bei einem Vollkaskoschaden das Recht auf einen kostenlosen Leihwagen hat?
Danke schonmal!
20 Antworten
Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist nicht vom Umfang des Schadens abhängig.
Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht in der Regel nicht.
Gruß
Prinzipal
kleiner Tipp: Schau mal in deine Versicherungsunterlagen. Es gibt 1000 verschiedene Verträge und deine Frage kann dir hier sicher niemand pauschal beantworten.
Eine Beitragserhöhung zieht sich über Jahre hin fort. Es wäre ein Rechenaufgabe, zu ermitteln, was günstiger kommt. Schaden aus eigener Tasche zahlen oder über die VK abrechnen.
Stefan
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Zitat:
Original geschrieben von Talla12V
Weil heute Sonntag ist und ich mich auf den Schock schonmal vorbereiten wollte...
@Talla,
dann lasse Dir einen verbindlichen! Kostenvoranschlag von einer Fachwerkstatt machen und frage damit bei der Versicherung an, was für Dich besser wäre: Selbst zahlen oder die Versicherung mit all den Nachteilen von Rückstufung und jahrelang höherer Prämie in Anspruch zu nehmen.
Ist ein reines Rechenexempel, was man auf längere Sicht betrachten müßte. Vorausgesetzt, der Schaden ist nicht zu hoch um in Eigenleistung zu treten.
Du kannst den Schaden erstmal von der Versicherung begleichen lassen. Anschließend hast Du noch einige Monate Zeit, Deine Meinung zu ändern und selbst zu Zahlen. Aber wie schon hier gesagt: Rechne Dir für die nächsten 3...4 Jahre die Vers.-Prämien für den aktuellen Fall und für den der Rückstufung aus. Überdies wird nicht eine Stufe sondern mehrere (3?) zurückgestuft. Bist Du z.B. 3 Jahre in einer gleichen Stufe, dürfte nicht allzuviel passieren. Laß Dich mal von Deiner Vers.-Gesellschaft beraten. Leihauto ist in diesm Fall höchst unwahrscheinlich. Wird üblicherweise von der Haftpflicht des Gegners übernommen.
ist das wirklich so, dass man den Schaden der Versicherung zurückzahlen kann? Im Falle eines HF-Schaden ist das korrekt, aber auch im Fall der VK? Ich war mal in einer ähnlichen Situation nach einem Unfall, der vor Gericht entschieden wurde. Ich konnte über die Zeit nicht die VK in Anspruch nehmen, weil das unwiderruflich gewesen wäre.
Hoffe, dass Talla12V morgen Licht ins Dunkel bringen wird 😉
Stefan
@moerf
jaja, zur gleichen Zeit online sein, aber nicht ans Telefon gehen. Das haben wir schon gerne 😁
Stefan
Wenn Du das von der Versicherung rechnen läßt mußt Du auch aufpassen. Die rechnen dann meistens aus, wieviel Du mehrzahlen mußt bis Du wieder in der derzeitigen SF-Klasse bist. Dabei wird oft ignoriert, daß Du ja ohne den Schaden in ein paar Jahren auch in einer niedrigeren SF-Klasse wärst.
Eigentlich zahlst Du dadurch bis an Dein Lebensende immer einen höheren Beitrag als ohne Schaden. Ist also nicht so einfach in Euro zu rechnen.
Hallo Stefan,
Zitat:
Original geschrieben von sTTefan
ist das wirklich so, dass man den Schaden der Versicherung zurückzahlen kann? Im Falle eines HF-Schaden ist das korrekt, aber auch im Fall der VK?
Stefan
Definitiv NEIN, ich willnicht ausschließen, dass es Exoten gibt, die das anbieten, die Regel ist es jedoch keinesfalls. In Haftpflicht JA, VK nein.
Äußerst gefährlich sowas - der Schuß kann nämlich nach hinten gehen.
Das wäre ja auch sowas wie ein zinsloser Kredit.
Bei 1500€ und 45% würde ich jedoch schon schätzen dass sich die Schadensmeldung rentiert. Ausnahme, Du hast vor die einen Porsche 911 oder Ferrari zu kaufen. Bei deren Typeneinstufung macht sich die Hochstufung im Schadensfall natürlich deutlicher bemerkbar.
Hallo Herr Stromberg,
Zitat:
Original geschrieben von B. Stromberg
...
Eigentlich zahlst Du dadurch bis an Dein Lebensende immer einen höheren Beitrag als ohne Schaden. Ist also nicht so einfach in Euro zu rechnen.
Einem Abteilungsleiter der Schadensabteilung ist es natürlich nachzusehen, dass diese Aussage nicht ganz stimmt. ;-)))))))))
Bei 30% ist schluß, da zahlt er dann (kein weiterer Schaden vorausgesetzt) nicht mehr weniger oder mehr. Lediglich die Zeit bis er wieder in dieser Klasse ist dauer länger.
ok, dann ist schluß. aber bis dahin müßte man eigentlich schon rechnen. das wird i.d.R. nicht getan.
Zitat:
Original geschrieben von e39bi
Lediglich die Zeit bis er wieder in dieser Klasse ist dauer länger.
@e39bi,
dann sage ich das mal so:
Rückstufung -> Prämienerhöhung -> in den Folgejahren erhöhte Prämie, weil ja die eigentliche Rückstufung in die kleinere Prämienstufung vor dem Schaden ebenso fehlt -> quasi doppelte finazielle Strafe.