Zwecks Eintragung

Audi A4 B7/8E

Hallo!

Habe grad ein Problem und zwar.... habe ich neue Sommerreifen in 235/35/19 mit 8.5 ET 35 habe Gutachtenzettel und alles dabei aber der 🙂 sagt die Reifen stehen vorne zu weit herraus.. Sooo ich habe das originale Audi Standardfw drinnen und möchte demnächst Eibach Federn verbauen. KANN es möglich sein das durch die Tieferlegung sich der Reifen so weit verschränkt das er nicht mehr herrausragt oder kann ich mir schon mal diese aufklebbaren leisten besorgen??
Wenn ich so von oben auf den Kotflügel schaue steht der reifen ja nur minimal herraus -.- ansonst such ich mir nen 🙂 der nen knick in der optik hat 😉

Grüße an alle Herren der Ringe ^^

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Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Keine Eintragung und 50 € gezahlt? Warum bezahlst du für eine Leistung die du nicht erhalten hast? Die Kosten beziehen sich doch immer auf eine Eintragung. Ich habe nichts gezahlt als er meine Spurplatten nicht eingetragen ha weil durch die Tieferlegung der Reifen die Kotflügelkante innen berührt hat.

Mfg
Mrcel

Man zahlt Geld für eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Ob positiv oder negativ ist egal. Ist wie bei der HU. In der Regel sind die meisten Prüfer kulant und schicken dich wieder weg mit nem Spruch wie "so wird das nix..."

Könnten aber auch den vollen Betrag für die Begutachtung verlangen...

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Hallo schnacke,
da musst Du aber mal Dein Teilegutachten richtig lesen. Hinten in der Zeile für Dein Modell stehen doch die ganzen Anmerkungen wie K2B K41 K44 T87 T88 T91 usw.. Und ein paar Seiten weiter stehen diese Anmerkungen erklärt. Und die Erklärung sagt unter welchen Voraussetzungen das Teilegutachten seine Gäültigkeit erhält. Wenn eben der Gutachter sagt, dass die Radläufe die Felge oder das Rad nicht ausreichend abdecken, dann greift halt eine dieser Kürzel und dem muss dann Folge geleistet werden. Wäre das Rad in jedem Fall ausreichend abgedeckt, bräuchte es im Gutachten keine Bemerkungen mit Einschränkungen geben und die Räder würden auch eingetragen werden. So ist das halt mit Teilegutachten.
Beispielsweise steht meistens in den Gutachten auch drin, dass das anzubauenden Teil an einem serienmäßigen Fahrzeug geprüft wurde und Veränderungen einer gesonderten Abnahme bedürfen. Wenn Du jetzt Deine Felgen eingetragen bekommen hättest und würdest danach erst die Federn einbauen, würde auch die Tauglichkeit Deiner Felgen mit begutachtet.
Nur mal rein theoretisch: Ich habe ein Audi Sportfahrwerk und habe die 8,5x19er eingetragen. Jetzt gehe ich hin und sage "Rainer, Du alter Sack, nimm Rücksicht auf Deine alten Knochen und rüste Dein Fahrzeug auf das komfortable Schlechtwegefahrwerk um." Durch diesen Umbau käme mein Fahrzeug vermutlich ca. 4cm höher als bisher. Wenn ich dann zum TÜV fahrem, um mir das Fahrwerk eintragen zu lassen, könnte es passieren, dass der TÜVler sagt: "Das Fahrwerk kann ich Ihnen eintragen. Aber die 19er dürfen Sie damit nicht mehr fahren, da die Räder nicht mehr ausreichend abgedeckt sind."

Du verstehst, was ich sagen will?
Gruß
Rainer

Sicher versteh ich das^^ aber trozdem ist das alles sehr verwirrend. Hab gedacht wenn alles Standard an meinem Auto ist und im Teilegutachten auch mein Fahrzeug drinnen steht dann wirds ja auch kein Problem sein wegen der Eintragung.
Naja aber egal wenn das mit den neuen Federn dann past bin ich auch froh 🙂 auser es schleift dann irgendwo dann wirds eine unendliche geschichte^^

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83



Keine Eintragung und 50 € gezahlt? Warum bezahlst du für eine Leistung die du nicht erhalten hast? Die Kosten beziehen sich doch immer auf eine Eintragung. Ich habe nichts gezahlt als er meine Spurplatten nicht eingetragen ha weil durch die Tieferlegung der Reifen die Kotflügelkante innen berührt hat.

Mfg
Mrcel

Man zahlt Geld für eine Begutachtung durch einen Sachverständigen. Ob positiv oder negativ ist egal. Ist wie bei der HU. In der Regel sind die meisten Prüfer kulant und schicken dich wieder weg mit nem Spruch wie "so wird das nix..."

Könnten aber auch den vollen Betrag für die Begutachtung verlangen...

wie tief bringen dich die federn?

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Sind Eibach Federn also 30mm. Keine Ahnung ob die noch einbisschen nachgebn werden.

baue die mal ein und schau es dir mal an

Jap bleibt mir e nix anderes übrig.

Wegen diesen 50€ meiner war auch so Kulant und hat auch gesagt so wird das nix hat mir nen tipp gegeben wegen den Federn und ich bin wieder gefahren^^

Achja.. darf ich jetzt eigentlich mit den Reifen rumfahren oder erlischt da sofort die Betriebserlaubnis?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von schnacke001


......Hab gedacht wenn alles Standard an meinem Auto ist und im Teilegutachten auch mein Fahrzeug drinnen steht dann wirds ja auch kein Problem sein wegen der Eintragung.......

Ist ja auch kein Problem. Sofern alle Auflagen und Hinweise beachtet und erfüllt sind.

@Ma-St-Er-83
Die Antwort vom Specialist wollte ich Dir auch schon geben. Manche sind halt kulant und sagen direkt "wir lassen das, so wirds nix". Andere machen eine ausgiebige Prüfung und sagen dann "wird nix". Die musst Du dann zahlen für die Prüfung. Bei der HU zahlst Du ja auch, selbst wenn Du keine Plakette bekommst. Die Nachuntersuchung wird dann halt etwas günstiger, weil da nur noch ein (beanstandeter) Teil der Untersuchung geprüft werden braucht.
In meinem speziellen Fall war es sogar noch so, dass ich die 50 € an die Werkstatt zahlen musste, die allerdings das Geld nur 1:1 an den Prüfer weitergereicht hat. Die Werkstatt hat ja gewissermaßen in meinem Auftrag den Prüfer beauftragt.
Gruß
Rainer

Alles klar. Dann sind hier im Umland von Stuttgart die ganzen TÜV Prüfer alle sehr Kulant. Weil bisher musste ich für eine misslunge Abnahme noch nie etwas Zahlen. Und davon hatte ich bisher schon 4 Persönlich und auch mehrmals bei Kumpels das gleiche erlebt.
Gut die gehen halt davon aus das wir es beim 2. Versuch schaffen und halt dann bezahlen. 😁
Wie das bei der HU abläuft kann ich nicht sagen. Die habe ich bisher immer bestanden.

Mfg
Marcel

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