Zwangsabmeldung wegen TÜV / Was erwartet einen da genau?

ein Freund von mir hat seit 7monaten keinen Tüv mehr und nun eine Aufforderung bekommen innerhalb von zwei Wochen eine Prüfbescheinigung vorzulegen, ansonsten Zwangsabmeldung.
Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt.

Wird die Polizei/Ordnungsamt den Wohnsitz aufsuchen wenn nichts eingegangen ist und wenn das Auto da irgendwo steht, dann abmelden??? Was ist wenn das Auto versteckt wurde. Wird dann erst bei der nächsten Polzeikontrolle mit Konsequenzen zu rechnen sein oder bekommt man vorher schon böse Briefe?

Wie schnell geht das alles?

Vielleicht hat ja jmd schon Erfahrung.
Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Das Thema kennst du doch schon selber:

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:14:53 Uhr:


Bei meinem letzten AUto habe ich 9monate überzogen und wurde 2 oder 3mal erwischt.
Wäre also kein Problem ein zweites mal erwischt zu werden. und Versicherungen zahlen immer. Aber eventuell würden im falle eines Unfalls strafzahlungen fällig, vor allem wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, aber das denke ich nicht.

😉

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 31. Juli 2017 um 13:00:36 Uhr:


Ich frage mich, geht es hier um einen Freund, oder einen "Freund"... Der TE ist ja auch auffallend experimentierfreudig in dem metier... 😁

Jedenfals ging es mal um die Quadratur des Kreises (Fahren ohne HU und ohne Probleme) jetzt geht es nur noch ums Rechthaben. Der TE ist ja inzwischen weg, hoffentlich mit seinem Freund/"Freund" bei der HU. 😉

Grüße vom Ostelch

Ich melde mich wenn ich was neues rausgefunden habe. Ob ggf die Behörden aktiv geworden sind.

Da der TE ja auch im Thread https://www.motor-talk.de/forum/hu-uebersehen-t6071047.html?highlight geschrieben hat er selbst hätte bei seinem letzten Auto den Tüv um 9 Monate überzogen und wäre mehrmals erwischt worden ist er ja selbst * Experte * und könnte seinen Freund *Harvey* ja auch diesbezüglich beraten.

Was ich hammerhart finde ist, das hier seitenweise über MPU für den Halter oder nicht diskutiert wird, aber etwas ganz wichtiges einfach vergessen wird

Eine Folge der Zwangsabmeldung ist der Verlust des Versicherungsschutzes. Wird das Fahrzeug stillgelegt endet auch der Vertrag mit der Versicherung. Und das erfährt der Versicherungsnehmer, der übrigens weder Halter noch Fahrer des Fahrzeuges sein muss, dann von seiner Versicherung.

Zur MPU Diskussion nur ein Hinweis. Wir haben in Deutschland eine Rechtsprechung, die alle gleich behandeln muss. Als Halter muss ich gar keine Fahrerlaubnis haben. Das dürfte alles beantworten.

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Zitat:

@Frank170664 schrieb am 1. August 2017 um 22:21:54 Uhr:


Was ich hammerhart finde ist, das hier seitenweise über MPU für den Halter oder nicht diskutiert wird, aber etwas ganz wichtiges einfach vergessen wird

Zur MPU Diskussion nur ein Hinweis. Wir haben in Deutschland eine Rechtsprechung, die alle gleich behandeln muss. Als Halter muss ich gar keine Fahrerlaubnis haben. Das dürfte alles beantworten.

Haben wir uns die ganze Zeit falsch verstanden ?
Führerscheinentzug und MPU droht demjenigen, der beständig mit Vorsatz und renitent Ordnungswidrigkeiten begeht. OB HU überzogen und trotzdem gefahren oder massenhaft Parkverstösse oder 20 Tempoüberschreitungen innerhalb kürzester Zeit auch ohne Punkte zu bekommen.
Bei überzogener HU wird der Halter angeschrieben - wer sonst. Dann Zwangsstillgelegt und dies Mitgeteilt.
Das Entfernen der Stadtsiegel ist Teil der Zwangsstillegung, aber nicht Bedingung wenn das Fahrzeug nicht auffindbar ist.
Das Bedeutet: das Fahrzeug kann auch schon Zwangsstillgelegt sein wenn die Stadtsiegel noch drauf sind.
Inwieweit der Halter auf den Fahrer einwirken muss, lassen wir jetzt mal aussen vor.
Das wäre ein eigenes Thema.

Das Fahren ohne gültige HU ist eine zweite Sache und da kann dem Fahrer wie auch bei Parkverstössen bei Vorsatz und mehrmaligen Vergehen bei Wiederholungsgefahr von der Fahrerlaubnisstelle ( nicht der Bussgeldstelle - dort erst bei Erreichen der notwendigen Punktezahl) die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 27. Juli 2017 um 18:00:31 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. Juli 2017 um 17:28:49 Uhr:


dass man wegen einer abgelaufenen HU zur MPU müsste, ist natürlich kompletter Blödsinn.

Ist es nicht!
Bei Vorsatz wurde schon bei Parkverstössen ein Fahrverbot mit MPU angeordnet.
Ok das waren insgesamt 20 Parkverstösse in drei Monaten Jahr und davon 5 an der gleichen Stelle.

Aber wenn der Kollege das Fahrzeug bei Nichtbenutzung sogar verstecken will um sich vor einer Zwangsabmeldung zu schützen, kann es sein das ein angepisster Mensch in der Verwaltung diesen Weg geht und den Kollegen von der Führerscheinstelle informiert.
Dagegen kann man natürlich klagen - nur die Erfolgsaussichten sehe ich ohne Handfesten Grund für die Tüv Überziehung eher gering.

Und hier die Verwaltungsvorschrift dazu:

Die Fahrerlaubnisbehörde (das heißt die Führerscheinstelle) kann jedoch auch völlig unabhängig von Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER, früher Verkehrszentralregister genannt) die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein Autofahrer hartnäckig gegen Ordnungsvorschriften verstößt, "die dem Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs" dienen.

Das bedeutet Führerscheinentzug und bei Vorsatz gibt es den nur mit MPU zurück.

Tja Jojo1956, ich glaube an deinem Beitrag und dem Zitat auf das du dich beziehst ist nichts falsch zu verstehen. Und deshalb meine Anmerkung zu diesem behandeltem Bereich

Also nochmal, HU ist Haltersache, Halter hat keine Fahrerlaubnis, was will die Fahrerlaubnisbehörde machen. Nothing

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 03. Aug. 2017 um 02:40:25 Uhr:


Also nochmal, HU ist Haltersache, Halter hat keine Fahrerlaubnis, was will die Fahrerlaubnisbehörde machen. Nothing

Wo steht, dass der Halter keine Fahrerlaubnis hat? Der Freund des TE ist Halter und Fahrer des Fahrzeugs ohne gültige HU. Dass man Halter eines Kraftfahrzeugs sein kann, ohne eine Fahrerlaubnis besitzen zu müssen, ist unstreitig. Hier ist es wie in vielen anderen Fällen auch, aber anders. Warum sollte der Freund als Halter und Fahrer nicht zur MPU aufgefordert werden können, wenn er vorsätzlich und beharrlich mit seinem Auto ohne gültige HU fährt und mehrfach erwischt wird?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. August 2017 um 09:34:28 Uhr:


Warum sollte der Freund als Halter und Fahrer nicht zur MPU aufgefordert werden können, wenn er vorsätzlich und beharrlich mit seinem Auto ohne gültige HU fährt und mehrfach erwischt wird?

als theoretisches Konstrukt immerhin denkbar, praktisch fehlen die Beispiele.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 03. Aug. 2017 um 09:44:10 Uhr:


als theoretisches Konstrukt immerhin denkbar, praktisch fehlen die Beispiele.

Wenn es theoretisch möglich ist, braucht man doch nicht zwingend praktische Beispiele. Es sei denn, man will hier deswegen ewig im Kreis diskutieren. Vielleicht wird der Freund des TE ja das gewünschte "praktische Beispiel", wenn er so weitermacht.

Grüße vom Ostelch

Die Frist ist Samstag verstrichen. Gestern war die Polizei vor Ort und hat geklingelt aber dann nichts weiter unternommen.
Später Nachfrage beim örtlichen Polzeirevier: "davon wissen wir ncihts. Das Ordnungsamt wird sich da wahrscheinlich an sie wenden."

Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. August 2017 um 10:04:57 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 03. Aug. 2017 um 09:44:10 Uhr:


als theoretisches Konstrukt immerhin denkbar, praktisch fehlen die Beispiele.

Wenn es theoretisch möglich ist, braucht man doch nicht zwingend praktische Beispiele. Es sei denn, man will hier deswegen ewig im Kreis diskutieren. Vielleicht wird der Freund des TE ja das gewünschte "praktische Beispiel", wenn er so weitermacht.

Grüße vom Ostelch

Die praktischen Beispiele fehlen allerdings. Allein aus dem Grunde weil es analog zu vorsätzlichen fortlaufenden Parkverstössen als Beispiel zur Ordnungswidrigem Verhalten schon ein BGH Urteil gibt.
Kein Anwalt wird ins offene Messer laufen und dagegen klagen.
Oder es kann eine solche Klage auch vom Gericht als aussichtslos abgewiesen werden.
Das wird in der Presse also nicht publiziert - weil keine ordentliche Schlagzeile.
Die Grundlage weshalb so ein praktisches Beispiel öffentlich wird, ist meist ein Gerichtsurteil.
Wie viele Fälle es in der Richtung gibt bleibt also Ungewiss.

Da der TE uns aber weiter informiert, hoffe ich auf weitere Berichte was demnächst so passiert.

Ach Ostelch, wenn du nur den Thread gelesen hättest, hättest du mich nicht zitiert sondern verstanden um was es mir ging.

deshalb macht MT vielen keinen Spaß mehr und teilweise wertvolle Hilfe geht verloren. Da werden nur die letzten 5 Beiträge gelesen und schon meint man, seinen Senf abgeben zu müssen.

Das damit ohne Sinn und Verstand Beiträge entstehen die keinen wirklichen Bezug zum Thema haben und teilweise ganze Themen verändert werden ist nicht hilfreich.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 3. August 2017 um 14:56:41 Uhr:


Ach Ostelch, wenn du nur den Thread gelesen hättest, hättest du mich nicht zitiert sondern verstanden um was es mir ging.

Dir geht es um die mögliche Strafe für den Halter.
Die meisten - wie ich auch, haben die Sache aus der Sichtweise betrachtet, was dem Fahrer droht wenn er immer wieder und mit Wissen/Absicht die Ordnungswidrigkeit begeht mit der abgelaufenen HU zu fahren.
Fahrer und Halter können die gleiche Person sein, muss aber nicht.
Und aus dem Thread habe ich herausgelesen das Fahrer und Halter verschiedene Personen sind.
Zitat aus dem ersten Beitrag :
**** Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt. ****

Die Zusatz das die Anschrift des Nutzers bekannt ist, macht doch gar keinen Sinn wenn es der Halter wäre.
Da gehe ich eher von der Vater/Sohn Konstellation aus als von einem Zweitwohnsitz.

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 3. August 2017 um 14:56:41 Uhr:


Ach Ostelch, wenn du nur den Thread gelesen hättest, hättest du mich nicht zitiert sondern verstanden um was es mir ging.

deshalb macht MT vielen keinen Spaß mehr und teilweise wertvolle Hilfe geht verloren. Da werden nur die letzten 5 Beiträge gelesen und schon meint man, seinen Senf abgeben zu müssen.

Das damit ohne Sinn und Verstand Beiträge entstehen die keinen wirklichen Bezug zum Thema haben und teilweise ganze Themen verändert werden ist nicht hilfreich.

Diesen Rat kann ich nur an dich zurückgeben. Der Freund des TE ist Halter und Fahrer. In letzterer Eigenschaft kommt eine MPU für ihn sehr wohl in Betracht, wenn er so weiter macht. MT macht auch dann keinen Spaß mehr, wenn spätestens im fünften Beitrag ein neuer Sachverhalt konstruiert wird, der dann verbissen diskutiert wird. Deine wertvolle Hilfe hat mit dem vom TE geschilderten Sachverhalt nichts zu tun. Dass man jemanden, der keine Fahrerlaubnis besitzt und "nur" Halter eines Autos ist, nicht zur MPU schicken kann, dürfte jedem klar sein.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 3. August 2017 um 15:11:23 Uhr:


(...)
Fahrer und Halter können die gleiche Person sein, muss aber nicht.
Und aus dem Thread habe ich herausgelesen das Fahrer und Halter verschiedene Personen sind.
Zitat aus dem ersten Beitrag :
**** Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt. ****

Die Zusatz das die Anschrift des Nutzers bekannt ist, macht doch gar keinen Sinn wenn es der Halter wäre.
Da gehe ich eher von der Vater/Sohn Konstellation aus als von einem Zweitwohnsitz.

Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Zulassungsstelle schreibt den Halter an, nicht den Fahrer, von dem sie keine Kenntnis haben kann. Man darf zwar als Fahrer kein Fahrzeug bewegen, das keine gültige HU hat, aber man ist nicht verpflichtet, dieses Auto zur HU vorzuführen. Das ist nur der Halter.

Grüße vom Ostelch

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