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Der TÜV darf kaputt machen und Du zahlst!

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 14:12

Die neune TÜV Vorschriften führen dazu, das der Kleine , arme PKW Fahrer nun

1. nicht nur zur Kasse gebeten wird, sonder auch

2. das er in die Werkstatt " muß!"

Wieso ?

zu 1.

Wer nicht rechtzeitig zum TÜV kommt , also seine Termin, wie ich , ( nach 40 Jahren das erste mal )

den Termin der vorgegebenen war, verpasst, zahlt 20 % mehr.

1.1.

Dann , wen er 2 Monate überzigne hatte, wird eine " noch genauerer Untersuchung (?) eingeleitet

damit der Mensch , auch anschließend noch in die Werkstatt "muss!" :eek: , der Grund:

2.

Der TÜV darf ab Juli 2013, nicht nur Ansehen sondern er darf auch Knicken... zum Beispiel an

Schläuchen die vom Aussehen her in Ordnung sind darf der TÜV nun den Schlauch Knicken,

bricht er , muß er PKW- Fahrer , z.B. Bremsleitung , Sofort , in die Werkstatt und zahlt !

Nun jetzt kann man sagen, nagut, Sicherheit . Das koriose dabei ist , das der TÜVer bei normalem

TÜV Termin diese Schläuche nicht kaputt machen darf.

Das ist also eine Ungleichbehandlung !

Eine Art Bestrafung des finanzielle Schwachen , was vorher nicht möglich war.

Auch wird dann eine Probefahrt gemacht und alle Elektrischen Funktionen während des Fahrens

getestet.

Beispiel. Hast Du deinen automatichen Höhenversteller des Lichts abgeklemmt, weil der ab und zu

selbstständig den Scheinwerfer noch oben schon, jetzt wo das so ist , der Scheinwerfer normal

Hier ist doch ein automat der nicht funktioniert........, Wumm , Du muß in die Werkstatt , sonst

bekommst Du keine TÜV Plakette, obwohl dein Auto sonst in gutem Zustan d ist !

:eek:

Also Leute, passt künftig besser auf euer Auto auf.

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.

1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten

2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)

3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........

4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Gruß

Stabi, Mazda 323c BA (3 türig) bj 1995

strahlt, also keinen blendet, da kann es jetzt passieren das der Prüfer feststellt, aber Hallo :rolleyes:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.

1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten

2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)

3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........

4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Was soll man da sagen? Selber schuld.

1. Du warst damals zu geizig den Defekt reparieren zu lassen und hast den einfachen weg des Abklemmens gewählt. Jetzt ist die Reperatur halt fällig.

2. Dann hat dir die genaue Prüfung evtl. das Leben gerettet. Da solltest du dich lieber freuen.

3. Da bist du selber schuld. Wenn man sich nicht mal merken kann wann das Auto zum TÜV muss. 5 Monate überziehen ist mit nichts zu entschuldigen.

4. Siehe Punkt 3

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Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.

1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten

2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)

3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........

4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Was soll man da sagen? Selber schuld.

1. Du warst damals zu geizig den Defekt reparieren zu lassen und hast den einfachen weg des Abklemmens gewählt. Jetzt ist die Reperatur halt fällig.

2. Dann hat dir die genaue Prüfung evtl. das Leben gerettet. Da solltest du dich lieber freuen.

3. Da bist du selber schuld. Wenn man sich nicht mal merken kann wann das Auto zum TÜV muss. 5 Monate überziehen ist mit nichts zu entschuldigen.

4. Siehe Punkt 3

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.

1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten

2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)

3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........

4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Machen wirs kurz.

Selbst schuld, wärste halt pünktlich zur Hauptuntersuchung gefahren. Überzogene Prüftermine haben nun mal irgendwann eine intensivere Begutachtung zur Folge.

Zu 1) Hätte sowieso repariert werden müssen - weil ohne funktionierende Höhenverstellung gibts einen Mangeleintrag - egal ob du pünktlich oder zu spät zur Untersuchung fährst. Und dass der Tüv es bemängelt, wenn du die Höhenverstellung wegen "Defekten" einfach abklemmst - ich bitte dich, kannst du mir doch nicht erzählen dass dir das nicht vorher klar war. Warum hast du die Verstellung abgeklemmt und nicht schon lange vor der Untersuchung reparieren lassen? Offenbar weißt du von dem Defekt ja schon länger ...

Zu 2) Ob der Tüv den nun "kaputt" machen darf, wage ich zu bezweifeln. Wenn der aber durch simple Bewegung kaputt geht, wäre er dir bei nächster Gelegenheit sowieso um die Ohren gefloge, aller Wahrscheinlichkeit nach.

3) Ist logisch - biste selbst schuld dran.

4) Siehe Punkt 3

Unterm Strich bin ich echt froh, dass du wohl nur nach umfangreicher Reparatur die Plakette kriegen wirst. Ein Sicherheitsrisiko weniger auf der Straße.

Sorry, wenn ich so direkt bin - aber man hat 2 Jahre Zeit, sich auf den nächsten Prüfungstermin vorzubereiten.

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

Auch wird dann eine Probefahrt gemacht und alle Elektrischen Funktionen während des Fahrens

getestet.

Beispiel. Hast Du deinen automatichen Höhenversteller des Lichts abgeklemmt, weil der ab und zu

selbstständig den Scheinwerfer noch oben schon, jetzt wo das so ist , der Scheinwerfer normal

Hier ist doch ein automat der nicht funktioniert........, Wumm , Du muß in die Werkstatt , sonst

bekommst Du keine TÜV Plakette, obwohl dein Auto sonst in gutem Zustan d ist !

Ein solcher Mangel führt auch ohne Probefahrt zur Verweigerung der Plakette, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann. Allerdings hatte ich nichts abgeklemmt sondern es handelte sich schlicht um einen Defekt. Und ja, ich finde es ausgesprochen sinnvoll, dass es dann keine Plakette gibt. Gut, viele Menschen sind offenbar damit überfordert bei Beladung ein wenig am Rädchen zu drehen aber funktionieren sollte die Leuchtweitenregulierung schon. Für eine bewusste Deaktivierung fehlt mir jegliches Verständnis.

Zum Problem des "Knickens": Kann man diese angebliche Sonderbefugnis irgendwo nachlesen? Irgendwie fehlt mir auch da ein wenig der Glaube.

Davon abgesehen: Wenn der Prüfer einen defekten Bremsschlauch moniert, dann ist es egal ob er diesen Mangel per Sichtprüfung feststellt oder den Schlauch dazu anfasst. Du solltest dem Menschen in jedem Fall dankbar sein und in eigenem Interesse das Auto schnellstmöglich reparieren lassen.

Hrhr cool - 2 dumme ein Gedanke - sogar fast wörtlich :D

Hö?

Wenn der TÜV einen Bremsschlauch findet, der unter seinen Augen zerbröselt, dann solltest du froh sein und nicht meckern.

Stell dir vor das Zeug geht kaputt wenn unterwegs mal Wischwasser auffüllst und blöd rankommst, oder einfach durch thermische EInwirkung reißt.

Ich hätte gerne von dir eine Rechnung.

oder ich rechne mal pauschal vor.

 

5 Monate überzogen:

Neu:

HU sagen wir 60 €. Zusatzaufwand nach 2 Monaten 12 €.

Es wird nicht zurückdatiert.

72 € : 24 Monate = 3,00 €/Monat

 

Alt:

HU wie gesagt 60 €.

Aber wir datieren zurück.

60 € : 19 Monate = 3,16 €/Monat

 

Du sparst also... :D

 

Der normale Mensch der sparen will nimmt natürlich die 2 Monate bei denen es noch nicht mehr kostet und bei denen er auch kein Bußgeld riskiert. Also wenn er schon überziehen will.

 

 

Und nach dem Thema hier sehe ich mal wieder es hat einen Grund warum es inzwischen fast nur noch erhebliche Mängel gibt. Und geringe Mängel (die übrigens unverzüglich abzustellen sind bzw. waren) hätte man in 2 Jahren bestimmt auch immer noch.

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

 

2.

Der TÜV darf ab Juli 2013, nicht nur Ansehen sondern er darf auch Knicken... zum Beispiel an

Schläuchen die vom Aussehen her in Ordnung sind darf der TÜV nun den Schlauch Knicken,

bricht er , muß er PKW- Fahrer , z.B. Bremsleitung , Sofort , in die Werkstatt und zahlt !

Art Bestrafung des finanzielle Schwachen , was vorher nicht möglich war.

Wäre der Schlauch ok gewesen wäre er nicht kaputtgegangen.

Denk mal ein paar Meter weiter, wenn der Schlauch so brüchig war hätte er bei der nächsten stärkeren Bremsung ebenfalls kaputtgehen können und was dann?

 

Schläuche zu biegen um Risse zu suchen ist ein ganz normaler Vorgang und wenn der Prüfer nicht am Zustand gezweifelt hätte hätte er ihn sicher auch nicht geknickt.

Weiterhin ist es gut das Prüfer genauer hinschauen wenn offensichtlich schon an den Bremsen gegeizt wird. So wird der rollende Schrott von der Strasse geholt.

Was den schmalen Geldbeutel angeht, ständig dilettantisch zu flicken ist mittelfristig meistens Teurer als den Fehler gleich anständig zu beheben.

am 27. Februar 2013 um 15:29

Zu deiner Überschrift, die ist schlicht falsch. Der TÜV darf nichts kaputt machen, dafür müsste er haften. Bei der letzten AU hat der sogar extra ein Thermometer ins Öl gehalten bevor der den Motor hoch gedreht hat. Damit ist der TÜV trotz hoch jagen in den Begrenzer weniger brutal zum Motor als viele Fahrer die schon bei kaltem Öl kräftig Drehzahl machen.

Er darf Bauteile belasten. Gehen Teile beim belasten drauf waren die schlicht vorher schon nicht mehr in Ordnung.

Wie soll der TÜV denn bitte bescheinigen, das ein Auto für eine bestimmte Zeit technisch sicher ist, wenn der nix anfassen oder belasten darf?

Auch wenn der TÜV eine teure Angelegenheit sein kann, mal überlegt wie extrem wenige Unfälle in diesem Land aufgrund technischer Mängel am KFZ passieren? Das kommt fast nie vor, was ein Verdienst des strengen TÜV ist. Ich bin froh das es den TÜV in dieser Form gibt.

Da kommt jemand derart verspätet (warum??) zum TÜV mit einem nicht mehr so jungen Auto (ist halt so, Oldtimer-Freunde wissen das:D),  welches aber Gammelerscheinungen mitbringt. Man müsste als Autofahrer eigentlich um die Wichtigkeit intakter Bremsleitungen wissen. Hat sich der TE mal Gedanken darüber gemacht, was eine platzende Bremsleitung für Folgen hat? 

Für eigene Schlampereien und dafür, dass der TE offensichtlich knapp bei Kasse ist, kann der TÜV nichts und ich finde diese Auskotzerei höchst unfair. Man muss ja anhand der Sachlage direkt froh sein, dass es die HU gibt!

Immer erst an die eigene Nase fassen, bevor man so den Mund aufreisst;)

Zitat:

Original geschrieben von Stabi2011

 

Ich verpaste den TÜV Termin um 5 Monate und kriege jetzt die Krätze an den Hals.

1. Der Höhenversteller Hauptscheinwerfer muß repariert werden(Kosten

2. der Bremsschlauch rechts wurde geknickt und ist nun undicht, Reperatur ( Kosten.)

3. TÜV überzogen , also Probefahrt.........

4. TÜV überzogne also 20 % merh zahlen ( also statt 86,- nun 112, Euro)

Gruß

Stabi, Mazda 323c BA (3 türig) bj 1995

strahlt, also keinen blendet, da kann es jetzt passieren das der Prüfer feststellt, aber Hallo :rolleyes:

Ich weiß nicht so recht, ob ich lachen oder weinen soll....

Zum Ersten kommst Du 5 Monate zu spät zur Hauptuntersuchung und verstößt somit gegen ein Gesetz, was zumindest ordnungswidrig ist. Sei froh, dass Dich zuvor nicht die Polizei angehalten hat, sonst wärst Du mit Punkten und einem Bußgeld dabei. Statt dessen bekommst Du für lächerliche 20% Aufpreis wieder eine aktuelle Plakette ohne Rückdatierung, so Dein Fahrzeug mängelfrei ist.

Zum Zweiten funktioniert die Leuchtweiteregelung Deines Fahrzeugs nicht wie vorgeschrieben. Da Du dieses weisst und sie abgeklemmt hast, hast Du vorsätzlich gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen. Sei froh, dass man Dir diesen Vorsatz nicht anlastet und nur einen erheblichen Mangel im Untersuchungsbericht daraus gemacht hat.

Zum Dritten monierst Du, dass ein Bremsschlauch undicht geworden ist, nur weil der Prüfer daran gebogen hat. Sei froh, dass der Prüfer es gesehen hat, ehe Dir der Schlauch während der Fahrt weggeknallt wäre.

Zum Vierten macht der Prüfer auch eine Probefahrt bei der fristgemäßen Hauptuntersuchung, also wenn Du pünktlich gekommen wärest.

Zum Fünften, dem erhöhten Prüfentgelt, wurde ja schon genug geschrieben.

Zum Sechsten zwingt Dich niemand, in eine Werkstatt zu fahren. Du kannst alle Mängel auch gern selbst abstellen oder einen Kumpel darum bitten, so Du einen Schrauber kennst.

Zum Siebten scheint mir, dass Dir jegliche Einsicht in die Vorschriftsmäßigkeit Deines Fahrzeugs fehlt. Du definierst für Dich selbst die Kriterien, was wichtig ist und was nicht. Hier irrst Du und wirst Dich belehren lassen müssen.

Zum Achten scheint mir subjektiv Deiner Beschreibung nach Dein Fahrzeug einen sehr schlechten Allgemein- und Pflegezustand zu haben.

Zum Neunten und Letzten empfehle ich Dir, wirklich alle Mängel bis zur Nachuntersuchung abstellen zu lassen. Dazu zählen auch vermeintlich geringe Mängel. Komme also nicht auf die Idee, nur die erheblichen Mängel abzustellen, die Nachuntersuchung muss vollkommen mängelfrei sein.

Sei froh, dass ich nicht die Untersuchung gemacht habe. Ich hätte Dir bei dem undichten Bremsschlauch das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und Dir die Weiterfahrt untersagt (VU=verkehrsunsicher).

Also Leute gibt's.....

Gardiner

die probefahrt wird auch bei der normalen tüv-prüfung fällig.,...

Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, was passieren würde, wenn aufgrund der von Dir beschriebenen Mängel ein Unfall (ggf. noch mit Personenschaden und dauerhaften Schäden) passiert wäre.

Die 5 Monate Überziehung des HU-Termins wären Dir nicht positiv zugerechnet worden. Versicherung hätte ggf. (zu Recht) Schadenersatzansprüche Dir gegenüber geltend gemacht.

Ich an Deiner Stelle würde hier nicht jammern und Rückendeckung suchen. Da ist etwas mehr Verantwortungsbewußtsein gefragt. Kosten für einen Bremsschlauch/-Leitung ist im Vergleich zu anderen möglichen Kosten ein sehr billiges Trinkgeld.

Da eigentlich schon alles gesagt wurde, will ich nur mal noch eben eine Weile ungläubig den Kopf schütteln!

:eek: *kopfschüttel* :eek:

:eek: *kopfschüttel* :eek:

:eek: *kopfschüttel* :eek:

:eek: *kopfschüttel* :eek:

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Es wird halt sosein wie bei vielen Dingen.

Die Prüfkriterien wurden möglichewrweise verschärft.

Die die ihre Fahrzeuge so haben wie sie sein sollten haben bestimmt kein Problem.

Der Rest muß sich halt umstellen.

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