Zwangsabmeldung wegen TÜV / Was erwartet einen da genau?
ein Freund von mir hat seit 7monaten keinen Tüv mehr und nun eine Aufforderung bekommen innerhalb von zwei Wochen eine Prüfbescheinigung vorzulegen, ansonsten Zwangsabmeldung.
Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt.
Wird die Polizei/Ordnungsamt den Wohnsitz aufsuchen wenn nichts eingegangen ist und wenn das Auto da irgendwo steht, dann abmelden??? Was ist wenn das Auto versteckt wurde. Wird dann erst bei der nächsten Polzeikontrolle mit Konsequenzen zu rechnen sein oder bekommt man vorher schon böse Briefe?
Wie schnell geht das alles?
Vielleicht hat ja jmd schon Erfahrung.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Das Thema kennst du doch schon selber:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:14:53 Uhr:
Bei meinem letzten AUto habe ich 9monate überzogen und wurde 2 oder 3mal erwischt.
Wäre also kein Problem ein zweites mal erwischt zu werden. und Versicherungen zahlen immer. Aber eventuell würden im falle eines Unfalls strafzahlungen fällig, vor allem wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, aber das denke ich nicht.
😉
Grüße vom Ostelch
87 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. August 2017 um 15:28:17 Uhr:
Man darf zwar als Fahrer kein Fahrzeug bewegen, das keine gültige HU hat
Wo steht das? Ich finde nur etwas zur überzogenen HU, dafür ist aber der Halter zu belangen und nicht der Fahrer.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. August 2017 um 09:34:28 Uhr:
Wo steht, dass der Halter keine Fahrerlaubnis hat? Der Freund des TE ist Halter und Fahrer des Fahrzeugs ohne gültige HU. Dass man Halter eines Kraftfahrzeugs sein kann, ohne eine Fahrerlaubnis besitzen zu müssen, ist unstreitig. Hier ist es wie in vielen anderen Fällen auch, aber anders. Warum sollte der Freund als Halter und Fahrer nicht zur MPU aufgefordert werden können, wenn er vorsätzlich und beharrlich mit seinem Auto ohne gültige HU fährt und mehrfach erwischt wird?
Grüße vom Ostelch
Hallo Ostelch,
du hast hier groß die Klappe aufgerissen.
Meiner Aufforderung zum Belegen dieser Aussage bist du bisher nicht nachgekommen.
Im Forum unterwegs bist du
Letzter Beitrag: 4. August 2017 um 00:52 Uhr
Letzter Besuch: 4. August 2017 um 22:46 Uhr
Kann bitte jemand den Auszug aus dem Bußgeldkatalog posten, nach dem ein Fahrer bestraft wird, der mit einem HU abgelaufenen Auto unterwegs ist?
es ist doch so einfach
bei der HU ist es ein Verstoss des Halters gegen die StVZo und beim Fahrzeugführer ist es ein Verstoss gegen die StVo.
Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, hat der Fahrzeugführer sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern.
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Behauptest Du, dass FZ mit abgelaufener HU automatisch nicht mehr verkehrssicher sind? Verrenn Dich nur immer weiter.
Kommt nix mehr? Dann können wir ja jetzt diesen Unsinn mit der MPU für HU-Überzieher ein für allemal abhaken.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 5. August 2017 um 09:07:39 Uhr:
Behauptest Du, dass FZ mit abgelaufener HU automatisch nicht mehr verkehrssicher sind? Verrenn Dich nur immer weiter.
Wie kommst Du aus die Idee das ich behaupten könnte das ein FZ mit abgelaufener HU nicht mehr verkehrssicher ist.
Auf Grund Deiner Idee kommst Du dann zu der Schlussfolgerung, das ich mich verrannt habe ....
Ganz billige Rethorik, hat Dir das schon einer gesagt.
Du wirst die Polizei aber sicher nicht davon überzeugen können dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
So bekommst im günstigsten Fall eine Mängelkarte.
Die Polizei wird ganz einfach Schlussfolgern, das wenn die HU nicht gemacht wurde dies einen Grund hat.
Beim ersten mal beim Fahren erwischt vielleicht die HU übersehen.
Wenn das nächste Mal trotz Mängelkarte wieder gefahren wird ( spätestens da hat das Fahrzeug einen nicht behobenen Mangel in Form einer nicht gültigen HU),vermutet die Rennleitung einfach mal,dass das Fahrzeug nicht TÜV fähig ist weil etwas kaputt ist = nicht verkehrssicher.
Die werden sich das Fahrzeug genau anschauen und können sogar einen Gutachter hinzuziehen.
Aber das fahren ohne gültige HU ein Verstoss ist - da stimmst Du mir doch zu.
Ich betrachte dabei Fahrer und Halter getrennt.
Wenn Fahrer und Halter eine Person sind gibt es nur eine Strafe.
Weiter behauptest Du das eine MPU für HU Überzieher Unsinn ist.
Neue Formulierung die den Sachverhalt verwässert.
Kommt immer darauf an ob Fahrer oder Halter und da habe ich ja auch schon die Verwaltungsanordnung der Fahrerlaubnisbehörde hier zitiert.
Bei einer Ordnungswidrigkeit die hartnäckig wiederholt wird und bei der zu erkennen ist, das diese nicht abgestellt wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden ( ich rede hier immer noch vom Fahrer)
Noch einmal --- Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht die Bussgeldstelle.
Die Fahrerlaubnis kann wieder erteilt werden nach Wegfall des Grundes.
Das lässt sich die Fahrerlaubnisbehörde im allgemeinen durch die MPU nachweisen.
Um auf das Thema des Freds einzugehen was einen erwartet......
Seitenlanges und meißt Sinn und Zielloses Geschreibsel.
Halt dich an Kai....
Was JoJo betrifft......
Angemeldet seit 2008.
Bis Anfang diesen Jahres nix zu Lesen.
Seitdem dreht er aber förmlich durch.....
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 4. August 2017 um 14:37:36 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. August 2017 um 15:28:17 Uhr:
Man darf zwar als Fahrer kein Fahrzeug bewegen, das keine gültige HU hat
Wo steht das? Ich finde nur etwas zur überzogenen HU, dafür ist aber der Halter zu belangen und nicht der Fahrer.
Hallo Jojo,
Ostelch hält sich nachdem er das gleiche wie du Publiziert hat heraus. Deshalb die gleiche Frage aus dem Zitat an dich.
Wo steht dass man als Fahrer kein Fahrzeug bewegen darf, das keine gültige HU hat. Nenne uns bitte den genauen Paragraphen von welchem du dein Wissen ableitest.
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 5. August 2017 um 18:24:23 Uhr:
Was JoJo betrifft......
Angemeldet seit 2008.
Bis Anfang diesen Jahres nix zu Lesen.
Seitdem dreht er aber förmlich durch.....
Na ja wenn es Dich so interessiert ..... Ich bin seitdem in Altersteilzeit passive Phase.
Und förmlich durchdrehen bei den paar Beiträgen ist Deine persönlich völlig überzogene Meinung.
Wenn ich mir da andere User anschaue mit 10.000 oder sogar 22.000 Beiträgen ist das doch harmlos.
Stört Dich das etwa ?
Wenn ja warum ?
Möchtest Du eine Mengenbegrenzung der Beiträge pro Tag oder einfach nur zeigen das Du ein Profil auswerten kannst ?
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 5. August 2017 um 18:30:52 Uhr:
Zitat:
Hallo Jojo,
Wo steht dass man als Fahrer kein Fahrzeug bewegen darf, das keine gültige HU hat. Nenne uns bitte den genauen Paragraphen von welchem du dein Wissen ableitest.
Ich hatte gestern noch ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter der hiesigen Polizeiwache.
Nein, ich bin nicht wegen diesem Thread extra dort hingefahren. Das ist mein Nachbar 3 Häuser weiter, der sich ab und zu Mal meinen kleinen Anhänger ausleiht wie gestern.
Seine Aussage: Der Fahrer, wenn er nicht Halter ist wird genau so bestraft wie der Halter.
Der Fahrer hat bei Antritt jeder unternommenen Fahrt erneut den Entschluss gefasst, sein Fahrzeug trotz des abgelaufenen Hauptuntersuchungstermins wieder im Straßenverkehr zu benutzen. Zumindest wenn er Kenntnis davon hatte.
Seine Meinung : Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird nicht zwingend zwischen Fahrer und Halter unterschieden.
Der §23 STVO kann auch noch herangezogen werden, da der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug vorschriftsmässig ist. Wenn dem Fahrzeugführer das bekannt ist um so schlimmer.
Die Praxis sei, beim ersten Mal wenn der Fahrer nicht der Halter ist bekommt der Fahrer eine Mängelkarte und wenn es mehr als 2 Monate sind der Fahrer und der Halter je eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei folgenden Verstössen des Fahrers bekommt der Fahrer jedes Mal die entsprechende Strafe.
Zusätzlich bekommt der Halter den Hinweis und evt auch die Aufforderung dem Fahrer die Nutzung nicht weiter zu ermöglichen und das Fahrzeug schnellstmöglich dem TÜV vorzuführen.
Danach kommt die Zwangsabmeldung wenn dem nicht gefolgt wird.
Das kommt nicht unbedingt erst nach 8 Monaten, sondern wenn die Forderung auf der Mängelkarte nicht erfüllt wird nach einer erneuten Fristsetzung mit Androhung durch die Ordnungsbehörde.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 5. August 2017 um 21:32:34 Uhr:
Zitat:
[
Seine Aussage: Der Fahrer, wenn er nicht Halter ist wird genau so bestraft wie der Halter.
Ist leider vollkommener Schwachsinn.
Der Halter wird nach §29 StVZO Bestraft, auf einen Fahrer der nicht Halter ist und deshalb noch nie ein Fahrzeug zugelassen hat ist die Zulassungsordnung aber nicht anwendbar. Das beantwortet dann wohl auch die Frage, kann ein Fahrer der nicht Halter ist wegen abgelaufener HU zur MPUSeine Meinung : Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird nicht zwingend zwischen Fahrer und Halter unterschieden.
Da sollte er seine Meinung lieber für sich behalten weil FalschDer §23 STVO kann auch noch herangezogen werden, da der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug vorschriftsmässig ist.
Damit hat er es wohl getroffen. Der findet aber auch Anwendung bei defekter Nummernschildbeleuchtung, kaputten Kotflügel, fehlenden Motorhauben ....... Ich nenne den Gummiparagraphen
Wenn Du schlauer bist als die Polizei und Dich sogar im Tatbestandskatalog so genau auskennst, dann zeige mir dort die Stelle wo genau zwischen Fahrer und Halter unterschieden wird. Ich habe dort z.B. allerdings bei Mehrfachtaten explizit das fahren ohne gültige HU gefunden.
Es ist ja so einfach, allerdings nicht sehr nachhaltig, etwas als Schwachsinn oder falsch zu benennen ohne zu schreiben was und an welcher Stelle etwas falsch ist oder es sogar zu belegen.
Genau das verlangst Du im Gegenzug von den von Dir zitierten Aussagen, und dort solltest auch Du Deine eigenen Masstäbe ansetzen.
Und § 23 STVO kannst Du nicht wegdiskutieren, nur weil dort verschiedene andere Sachen auch erwähnt werden.
Auch Gummiparagraphen können empfindlichere Strafen als das Aufessen einer Tüte Gummibärchen nach sich ziehen. Der Begriff nicht vorschriftsgemäss schliesst die abgelaufene HU jedenfalls mit ein.
Daher Ordnungswidrigkeit und mit allen Konsequenzen bei renitenter Missachtung.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 6. August 2017 um 00:57:12 Uhr:
Ich habe dort z.B. allerdings bei Mehrfachtaten explizit das fahren ohne gültige HU gefunden.
Wo denn? Zeig mal!
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Beispiele für Tatmehrheit:
- Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung (OLG Stuttgart, Justiz 1981, 25)
Warum bin ich der Einzige der immer nur seine Quellen nennt, Andere schweigen sich auch auf Aufforderung dazu aus.
Bisher konnte mir keiner benennen wo der Fahrer von der Ordnungswidrigkeit ausgeschlossen wird.
Kann auch keiner, da die Lücke spätestens mit § 23 STVO geschlossen wurde.