Zwangsabmeldung wegen TÜV / Was erwartet einen da genau?
ein Freund von mir hat seit 7monaten keinen Tüv mehr und nun eine Aufforderung bekommen innerhalb von zwei Wochen eine Prüfbescheinigung vorzulegen, ansonsten Zwangsabmeldung.
Das Auto ist in einem anderen BL zugelassen, aber Anschrift des Nutzers ist bekannt.
Wird die Polizei/Ordnungsamt den Wohnsitz aufsuchen wenn nichts eingegangen ist und wenn das Auto da irgendwo steht, dann abmelden??? Was ist wenn das Auto versteckt wurde. Wird dann erst bei der nächsten Polzeikontrolle mit Konsequenzen zu rechnen sein oder bekommt man vorher schon böse Briefe?
Wie schnell geht das alles?
Vielleicht hat ja jmd schon Erfahrung.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Das Thema kennst du doch schon selber:
Zitat:
@pico24229 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:14:53 Uhr:
Bei meinem letzten AUto habe ich 9monate überzogen und wurde 2 oder 3mal erwischt.
Wäre also kein Problem ein zweites mal erwischt zu werden. und Versicherungen zahlen immer. Aber eventuell würden im falle eines Unfalls strafzahlungen fällig, vor allem wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist, aber das denke ich nicht.
😉
Grüße vom Ostelch
87 Antworten
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 27. Juli 2017 um 13:20:54 Uhr:
Nicht zu vergessen das bei einem Unfall die Polizei den Stempel anschauen wird und wenn nur das kleinste Anzeichen dafür spricht das der Zustand des Autos eine Rolle spielen könnte könnte die Polizei auf die Idee kommen das Auto sicherzustellen und Begutachten zu lassen und Wehe der Gutachter findet was das den Unfallverlauf beeinflusst haben könnte = Freibrief für die Versicherung, auch für eine Generische.
Und auch sonst ist die HU-Plakette so ziemlich das Erste was einen Gutachter interessiert.
Bei alten Autos kann frische HU oder Abgelaufene bei der Bewertung des Fahrzeugwertes den Unterschied ausmachen ob man noch was bekommt oder nicht.
Schlimmer dürften aber die rechtlichen Folgen sein wenn der Kollege jetzt einen Unfall baut und ein Gutachter größere Defekte feststellt die Sicherheitsrelevant sind, die werden dann sicher nicht zu Gunsten des Fahrers und/oder Halters bewertet.
Und wehe wenn da noch eine Person gesundheitlichen Schaden davon getragen hat..
Dann sind wir ganzschnell im Sraftatbestand und im Wiederholunhgsfall ist die MPU fast sicher...
Wer nämlich so denkt ist nämlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet... . 😰🙁😠
Denn mal ehrlich; an den 104€ TÜV-Gebühren wird diese penetrante Ignoranz ja nicht liegen..... 😁
Na, da werden wohl mehr als die 104 EUR HU Gebühren im Raum schweben, um selbige Prüfung auch positiv zu bestehen, ansonsten würde Man"n" die HU ja durchführen lassen ...😁
Ich kenne solche Leute auch, die haben den rationalen Blick verloren, hängen an einer alten Allerweltsmöhre und stecken unmengen von Zeit und Material in z.B. Schweiß, Spachtel und Lackierarbeiten, obwohl ein deutlich besseres neues Gebrauchtauto tausendmal besser wäre...teilweise völlig gaga...🙄
Dann soll er sich mal in einschlägigen Kreisen umhören und 200 EUR auf den tisch packen, dann gibt es HU Klebchen zum selber anbringen .... 😁 bin dann mal weg...😁😁😁😁
Naja, es gibt auch Leute, die so gaga sind, und sich zum Preis eines Mittelklassewagens Hifi-Equipment in die Wohnung stellen. Warum nicht, wenn es Freude bereitet?
Wenn ich der Schrauber vor dem Herrn wäre, und Unsummen in meine liebgewonnene alte Möhre gesteckt habe, wäre es für mich das Tüpfelchen auf dem i, wenn ich jedesmal anstandslos beim TÜV die Plakette bekommen würde.
Aber nach der Beschreibung hier, will der beschriebene Freund einfach keine HU machen.
Und wenn er nach der erhaltenen Einladung doch mal mit besagtem Fahrzeug bei einer zugelassenen Prüforganisation zur Durchführung der HU vorbeizuschauen, immer noch nicht will, muss er sich bald mit anderen Stellen auseinandersetzen, die er nicht ignorieren kann.
(wurde hier ja schon sehr schön beschrieben, was dann alles daraus folgen kann).
Zumindest kann er nicht behaupten, man hätte ihn nicht gewarnt 😉
dass man wegen einer abgelaufenen HU zur MPU müsste, ist natürlich kompletter Blödsinn.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. Juli 2017 um 17:28:49 Uhr:
dass man wegen einer abgelaufenen HU zur MPU müsste, ist natürlich kompletter Blödsinn.
Da hast du sogar recht mit.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. Juli 2017 um 17:28:49 Uhr:
dass man wegen einer abgelaufenen HU zur MPU müsste, ist natürlich kompletter Blödsinn.
Ist es nicht!
Bei Vorsatz wurde schon bei Parkverstössen ein Fahrverbot mit MPU angeordnet.
Ok das waren insgesamt 20 Parkverstösse in drei Monaten Jahr und davon 5 an der gleichen Stelle.
Aber wenn der Kollege das Fahrzeug bei Nichtbenutzung sogar verstecken will um sich vor einer Zwangsabmeldung zu schützen, kann es sein das ein angepisster Mensch in der Verwaltung diesen Weg geht und den Kollegen von der Führerscheinstelle informiert.
Dagegen kann man natürlich klagen - nur die Erfolgsaussichten sehe ich ohne Handfesten Grund für die Tüv Überziehung eher gering.
Und hier die Verwaltungsvorschrift dazu:
Die Fahrerlaubnisbehörde (das heißt die Führerscheinstelle) kann jedoch auch völlig unabhängig von Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER, früher Verkehrszentralregister genannt) die Fahrerlaubnis entziehen, wenn ein Autofahrer hartnäckig gegen Ordnungsvorschriften verstößt, "die dem Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs" dienen.
Das bedeutet Führerscheinentzug und bei Vorsatz gibt es den nur mit MPU zurück.
Es ist etwas komplett anderes, ob man als Fahrer gegen Vorschriften verstößt oder als Halter etwas unterlässt. Führerscheinentzug, Fahrverbot, MPU, Du wirfst Begriffe zusammenhanglos durcheinander.
"Hartnäckig", genau darauf kommt es an. Das bedeutet, daß bei beharrlichen Verstößen gegen vekehrsrechtliche Bestimmungen ist die Fahrerlaubnis weg. Einmal die HU überziehen zählt da garantiert nicht zu. Die Zwangsabmeldung hat da nichts mit zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Juli 2017 um 18:16:44 Uhr:
"Hartnäckig", genau darauf kommt es an. Das bedeutet, daß bei beharrlichen Verstößen gegen vekehrsrechtliche Bestimmungen ist die Fahrerlaubnis weg. Einmal die HU überziehen zählt da garantiert nicht zu. Die Zwangsabmeldung hat da nichts mit zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen.
Was Du als Hartnäckig bezeichnest wird als Vorsatz ausgelegt wenn Du über die Ordnungswidrigkeit informiert bist.
Es geht NICHT um eine einmalige Überziehung der HU aus Versehen, sondern darum das der Kollege vom TE darüber informiert ist und es sogar die Zwangsabmeldung schon im Raum steht.
Kommt dazu noch ein *verstecken* des Fahrzeuges ist der Vorsatz kaum noch anzuzweifeln.
Ich habe ja nicht geschrieben das ein Fahrverbot zwangsläufg erfolgen muss, sondern die Möglichkeiten aufgezeigt, die den Behörden in solchen Fällen offenstehen.
Es wird mit Massnahmen reagiert, die wenn Du diese nicht akzeptiertst Dir die Mühe machen dagegen zu klagen.
Und wenn man die Behörde wirklich ärgert, riskiert diese auch das Du gegen ein Fahrverbot klagst.
Kostet den Sachbearbeiter ein müdes Lächeln und die Kosten trägt der Steuerzahler wenn die Verwaltung verliert.
Immer wieder interessant, wie bei solchen Themen hochkomplizert diskutiert wird, nur das Naheliegende nicht. Entweder HU machen lassen oder abmelden /verkaufen /verschrotten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 27. Juli 2017 um 18:39:53 Uhr:
Kommt dazu noch ein *verstecken* des Fahrzeuges ist der Vorsatz kaum noch anzuzweifeln.
Die einzige Möglichkeit, die die Bußgeldstelle bei Vorsatz hat, ist das Bußgeld zu erhöhen, wenn keine Voreintragungen vorliegen, ob dir das nun passt oder nicht. Anders sieht die Sache bei zig Verstößen in der Vergangenheit aus, aber das wurde ja schon erwähnt.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Juli 2017 um 18:51:15 Uhr:
Immer wieder interessant, wie bei solchen Themen hochkomplizert diskutiert wird, nur das Naheliegende nicht. Entweder HU machen lassen oder abmelden /verkaufen /verschrotten.Grüße vom Ostelch
Ja, das ist Dir und mir klar.
Aber der Freund des TE ist dem Verkauf des besagten Fahrzeugs nicht zugänglich.
was noch nicht erwähnt wurde:
fahrer und halter sind beide verantwortlich.
und somit können beide belangt werden.
die fahrt zur prüfstelle kann zudem auch dort mit einer art zwangsabmeldung enden,
dann wenn der prüfer der meinung ist daß das fahrzeug
verkehrsunsicher ist.
plakette runter, weiterfahrt untersagt, meldung an die zulassungstelle, ...
Ich hatte geschrieben **den Kollegen von der Führerscheinstelle ( Fahrerlaubnisbehörde) informiert **
Und dazu noch die passende Verwaltungsvorschrift hereinkopiert.
Das die Bußgeldstelle begrenztere Möglichkeiten hat ist klar, hat aber nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Juli 2017 um 19:37:34 Uhr:
Zitat:
Die einzige Möglichkeit, die die Bußgeldstelle bei Vorsatz hat, ist das Bußgeld zu erhöhen ...
Zitat:
Die einzige Möglichkeit, die die Bußgeldstelle bei Vorsatz hat, ist das Bußgeld zu erhöhen, wenn keine Voreintragungen vorliegen, ob dir das nun passt oder nicht. Anders sieht die Sache bei zig Verstößen in der Vergangenheit aus, aber das wurde ja schon erwähnt.
Oh, die Bußgeldstelle kann viel.
Die können das Fahrzeug zwangsabmelden und wenn die Kennzeichen nicht auftauchen / entsiegelbar sind, auch ggfls. die Staatsanwaltschaft einschalten.'
In der Regel findet das Ordnungsamt oder die Polizei irgendwann das Auto...
Bei mehrmaligen Verstößen gegen die HU Pflicht ist es auch möglich, eine MPU an zu ordnen, und gegen die kannste erstmal nicht klagen, sondern gehst zum Idiotentest... Gegen die Anordnung gibts keine Rechtsmittel...