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Scheiben fluten - TÜV/Legalität

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 15:21

Hallo motor-talk community,

ich hätte gerne rundherum verdunkelte scheiben, da allerdings folien vor der B-Säule nicht erlaubt sind, wollte ich die Scheiben fluten lassen. Das bedeutet im Wesentlichen, einen Überzug mit halbdursichtigem Lack. Es gibt mehrere Firmen, die so etwas anbieten, einschließlich TÜV Eintragung. Ich habe nun allerdings schon in mehreren Forem gelesen, dass das Fluten trotz Eintragung illegal ist.

Die Grenzwerte liegen bei 25% Abdunklung für die Windschutzscheibe und 30% für die Seitenscheiben.

Hat hier jemand Erfahrung mit gefluteten Scheiben? Kann man von einer Eintragung beim TÜV generell auf Legalität bzw. zumindest Straffreiheit schließen, da man ja als technisch unerfahrer Bürger der Einschätzung des TÜV vertrauen muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Diese Information ist korrekt.

Eintragungen, die nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen, können keinen Legalitätsanspruch erlangen.

Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt, dass der TÜV reine Abzocke ist...

Nochmal zur Klarstellung allerdings: Steht denn in der StVZO, dass die Frontscheibe generell nicht getönt sein darf? Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Na, dann bin ich ja froh, dass ich beim DEKRA bin...

Außerdem empfiehlt sich für Dich eine schlichte Lektüre der StVZO, hier speziell sie §§40, 35b und 19 sowie die TA 28 zu §22 StVZO.

Außerdem hilft ein Blick in die Richtlinie 92/22 EWG Anhang II B (ECE-Regelung 43): An den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe — in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs1) — auch bei den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe, darf der zulässige Transmissionsgrad nicht unterschritten werden. Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig, wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werkseitig damit ausgerüstet sind und der Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 75% (Front), 70%(vordere Seitenscheiben) bzw. 35%(andere Scheiben) nicht unterschreitet. Das Anbringen von Folien ist unzulässig (außer diese sind bauartgenehmigt).

Zum nachträglichen Fluten der Scheiben soviel: Alles, was nicht bei der Vorstellung des Fahrzeugtyps zwecks Typgenehmigung (Erlangung der Betriebserlaubnis) vorhanden war, darf nachträglich nicht erfolgen und ist auch nicht genehmigungsfähig.

Falls Du Schwierigkeiten hast, hier das Wesentliche zu erkennen und rechtlich zu interpretieren, fasse ich für Dich mal zusammen:

Frontsscheibe und vordere Seitenscheiben anmalen ist nicht :D

Wenn werksmäßig: Auch die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben können (werksmäßig) getönt sein. Die serienmäßige Wärmeschutz(grün)verglasung weist bereits eine Lichtdurchlässigkeit von 72 - 78% auf. Also hier nix mit weiterer Verschlechterung der Lichtdurchlässigkeit.

Alles klaro??

Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von Carumba

 

Die Grenzwerte liegen bei 25% Abdunklung für die Windschutzscheibe und 30% für die Seitenscheiben.

Ich glaube das nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Kann man von einer Eintragung beim TÜV generell auf Legalität bzw. zumindest Straffreiheit schließen, da man ja als technisch unerfahrer Bürger der Einschätzung des TÜV vertrauen muss?

Nein, die Verantwortung als Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer ist nicht an den TÜV delegierbar.

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Es gibt mehrere Firmen, die so etwas anbieten, einschließlich TÜV Eintragung. Ich habe nun allerdings schon in mehreren Forem gelesen, dass das Fluten trotz Eintragung illegal ist.

Diese Information ist korrekt.

Eintragungen, die nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen, können keinen Legalitätsanspruch erlangen.

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Es gibt mehrere Firmen, die so etwas anbieten, einschließlich TÜV Eintragung. Ich habe nun allerdings schon in mehreren Forem gelesen, dass das Fluten trotz Eintragung illegal ist.

Diese Information ist korrekt.

Eintragungen, die nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen, können keinen Legalitätsanspruch erlangen.

Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt, dass der TÜV reine Abzocke ist...

Nochmal zur Klarstellung allerdings: Steht denn in der StVZO, dass die Frontscheibe generell nicht getönt sein darf? Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Tüv ist mehr als unwahrscheinlich da nach dem Fluten die Brucheigenschaften der Scheibe geprüft werden müßten, die müssen gewisse Vorschriften entsprechen und Fluten kann Sie ändern.

Aber wie auch immer, wenn überhaupt bekommen solche Scheiben höchstens für den hinteren Bereich eine Zulassung. Aber vordere Seitenscheiben und Frontscheibe wäre sehr Unwahrscheinlich da Scheiben die ab Werk nicht zumindest leicht getönt sind seit rund 10 Jahren zu Exoten geworden sind und der Spielraum den solche Scheiben lassen ist so gering das selbst mit den klaren Splitterschutzfolien für die Seitenscheiben der Grenzwert für die Lichtdurchlässigkeit unterschritten wird.

 

Ich vermute aber eher das sich die Tüvabnahme bestenfalls auf die hinteren Scheiben bezieht, wahrscheinlicher aber ist das es Gefälligkeitsabnahmen oder sogar gefälschte Prüfberichte sind.

Davon abgesehen kann jeder Tüv-/Dekraprüfer eine Abnahme eines Kollegen rückgängig machen wenn er berechtigte Zweifel an der Legalität hat. Gibt halt zuviele Gefälligkeitsgutachten.

 

In der Serienfertigung wäre ein Fluten der Scheiben ein kleineres Problem da man dabei eh regelmässig Scheiben auf Lichtdurchlässigkeit und Bruchverhalten prüft und eine Serienfertigung eine gleichmässige Qualität ermöglicht, aber da arbeitet man gleich mit passend eingefärbtem Glas und nicht mit Lackieren.

Scheiben einzeln zu lackieren bedeutet das man jede Scheibe für sich zumindest auf die Lichtdurchlässigkeit prüfen müsste = extremer Kostenaufwand = unwirtschaftlich.

 

Kurz und knapp, legal die vorderen Scheiben nachtönen ist praktisch nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Die Tönung muß aber eine Zulassung besitzen, unabhängig von deren Grad.

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt, dass der TÜV reine Abzocke ist...

Der TÜV unterliegt hier den gleichen Vorgaben wie DEKRA, GTÜ und andere Überwachungsorganisationen.

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 15:47

Mh, okay, danke für die schnellen und hilfreichen Antworten. Werde mir überlegen, ob es mir das Risiko Wert ist.

Üblicherweise sind die Scheiben schon getönt.

Nimm mal ein Blatt Papier, Türe offen und schau es dir mal hinter der Scheibe an, mal über der Tür - evtl. auch im fließenden Wechsel. ;)

 

Dann kannst du dir ausrechnen wieviel noch für ne Folie übrig bleibt an % und ... naja überlegen.

Extrem getönte Scheiben können insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen ein zusätzliches Unfallrisiko darstellen.

Siehe anliegendes Stand-Bild meiner DashCam:

Hier hat mich (gleichmäßig etwa Tempo 100) am Anfang Februar auf der A8 ein "abgedunkelt" fahrender junger Verkehrsteilnehmer (mit vermutlich zusätzlicher Genickstarre) bei seinem abrupten verkehrsbedingten Spurwechsel nach links nicht gesehen und deshalb abgedrängt.

Trotz meiner Bremsung bleiben links (Betonleitplanke) und rechts (Blech) nur Zentimeter.

Der gelb leuchtende Fleck am rechten Bildrand unten ist der Widerschein meiner seitlichen Positionslichter.

Schneider
am 24. Februar 2013 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Zitat aus diesem Link : "Bei handelsüblichem Flachglas beträgt der Transmissionsgrad in Abhängigkeit von der Glasdicke 83% - 90%. "

d.h. du darfst nicht um 25%, sondern nur um den Differenzbetrag zur Transmission des vorhandenen Glases abdunkeln. Das wären dann bei den im Zitat genannten Werten zwischen 8 und 15 %. Dafür so ein Aufwand?

Themenstarteram 24. Februar 2013 um 16:19

Zitat:

Original geschrieben von dopero

Zitat:

Original geschrieben von Carumba

Ich meine nämlich, mich dunkel erinnern zu können, dass dort nur ein Transmissiongrad von 75% gefordert wird, der ja bei einer Tönung von 25% gegeben wäre.

Zitat aus diesem Link : "Bei handelsüblichem Flachglas beträgt der Transmissionsgrad in Abhängigkeit von der Glasdicke 83% - 90%. "

d.h. du darfst nicht um 25%, sondern nur um den Differenzbetrag zur Transmission des vorhandenen Glases abdunkeln. Das wären dann bei den im Zitat genannten Werten zwischen 8 und 15 %. Dafür so ein Aufwand?

Das war mir schon klar, so hatte ich das auch gedacht.

Moin,

 

und denke daran, die Betriebserlaubnis Deines für den Verkehr zugelassenes KFZ erlischt durch so eine Maßnahme und der Versicherungsschutz ebenfalls.

 

am 24. Februar 2013 um 16:44

Kauf dir doch eine Sonnenbrille. Sie ist zum Fahren zulässig, erfüllt den gleichen Zweck und ist wesentlich billiger.

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