ZV zusätzlich hupe geht das???
hallo freunde ich möchte das mein bmw e39 2001er beim entriegeln und verriegeln zusätzlich hupe mit geht. Zurzeit bilnkt es nur beim verriegeln 2 mal. Ich möchte das die auch hupt. Wie die Amy autos?
Würde mich über hilfe und vorschläge freuen
Mfg
0178 522 699 8
Beste Antwort im Thema
Tut mir leid hier den Oberlehrer zu machen, aber: hast Du mal überlegt wie sich Deine Nachbarn freuen wenn Du nachts nach Hause kommst oder morgens arbeiten fährst und jedes mal hupt es? Nichts dagegen, das es Dir gefällt - allerdings solltest Du aus Rücksichtnahme darauf verzichten - am Ende fragst Du sonst das nächste mal wie Du den riesigen Schlüsselkratzer wieder rausbekommst den Dir jemand in den Wagen gemacht hat.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Naja,das piep,piep ist doch von der Alarmanlage und sooo leise sind alrmanlagen dann auch wieder nicht,auch nur wenn es kurz piepst.Theoretisch gesehen könnte man auch die Hupe verwenden,was viele amys halt haben,aber das es bei uns verboten ist,find ich gut..Bei den Temperaturen was bei mir herschten schlaf ich nur mit offenem Fenster im Schlafzimmer,mich würden die Geräusche stören😮
die LAUTstärke der alarmanlage wird, aufgrund des wesentlich länger anhaltenden (aber trotzdem unterbrochenen) dauertons wesentlich höher empfunden, als die lautstärke des kleinen (und nur sehr kurzen)doppelpiepsers der durch das öffnen, bzw. des einfachen piepsers der durch das verschließen verursacht wird. ich glaube sogar, dass der piepser sogar tatsächlich leiser ist, als die alarmanlage. vielleicht kann ja ein spezi was hierzu sagen, oder es kann jemand mal messen.
die hupe ist wesentlich lauter und die ist auch bei den amis nicht erlaubt.
p.s. welche geräusche dich im schlaf stören würden, kannst du eh nicht wissen, wenn du sie noch nicht gehört hast 😉
Durch die Benutzung einer akustischen Schließfunktion liegt u. a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.
Zitat:
Original geschrieben von hagenkk
die LAUTstärke der alarmanlage wird, aufgrund des wesentlich länger anhaltenden (aber trotzdem unterbrochenen) dauertons wesentlich höher empfunden, als die lautstärke des kleinen (und nur sehr kurzen)doppelpiepsers der durch das öffnen, bzw. des einfachen piepsers der durch das verschließen verursacht wird. ich glaube sogar, dass der piepser sogar tatsächlich leiser ist, als die alarmanlage. vielleicht kann ja ein spezi was hierzu sagen, oder es kann jemand mal messen.Zitat:
Original geschrieben von Dragon83
Naja,das piep,piep ist doch von der Alarmanlage und sooo leise sind alrmanlagen dann auch wieder nicht,auch nur wenn es kurz piepst.Theoretisch gesehen könnte man auch die Hupe verwenden,was viele amys halt haben,aber das es bei uns verboten ist,find ich gut..Bei den Temperaturen was bei mir herschten schlaf ich nur mit offenem Fenster im Schlafzimmer,mich würden die Geräusche stören😮
die hupe ist wesentlich lauter und die ist auch bei den amis nicht erlaubt.
p.s. welche geräusche dich im schlaf stören würden, kannst du eh nicht wissen, wenn du sie noch nicht gehört hast 😉
Das stimmt,das der länger anhaltene ton der arlarmanlage höher empfunden wird,trotzdem ist auch das kurze doppelpiepsen durch öffnen der Tür hörbar,sonst würde das ja keinen Sinn machen.
Ich habe zb. einen leichten Schlaf und sowas könnte mich zum aufwachen bringen..natürlich mit offenem Fenster im Schlafzimmer.
Was die Amis angeht,einige Modelle wenn ich mich nicht irre,läuft die Arlarmanlage über die Hupe und somit auch dann über das akustische Signal.
Aber ich möchte nicht darüber rumdiskutieren,weil es ja eh in D verboten ist😉
Gruß
Michi