Zusatzscheinwerfer für Tüv abbauen??
Hey leute kennt sich von euch einer in sachen Tüv und zusatzscheinwerfer aus? Habe auf meinen Bus vier Scheinwerfer gebaut nur für show.. sie gehen nicht übers Fernlicht an sondern über nen Extra Schalter. Mir hat jemand gesagt das wäre so erlaubt aber stimmt das??
wäre dankbar wenn jemand was genaues sagen kann.
Gruß Tobi
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tobi Feldmann
Gruß Tobip.s. an Thomas...
Hoffe die bilder sind groß genug.. aber Hey!!! Es kann nur einen geben😉
Keine Angst, dann muß ich mir was neues einfallen lassen. Hatte da schon einige verrückte Bullilackierungen 😁
Sehe gerade, das die Leuchten auf dem Foto fehlen. Wenn die auf einer Dachgepäckträgerstrebe montiert sind, kannst Du die ja jederzeit abnehmen.
Tüv Prüfer gibt es solche und solche. Der, den ich bei unserer Tüv Station hatte, fuhr selbst einen Bulli. Da wird schon mal gefachsimpelt und das eine oder andere Auge zugedrückt. Können und dürfen die heutzutage nicht mehr. Und wenn das so ein neuer, heißer ist 😠
Das mit dem Ausschalten der Nebellampen bei Fernlicht ist in den 90 er Jahren geändert worden. Bei den heutigen Fahrzeugen sind die kleinen Nebelscheinwerferchen auch bei Fernlicht an.
Thomas
Ja die Lampen habe ich letzte woche erst dran gebaut gab es auf den unteren fotos noch nicht... Der halter ist marke 'Eigenbau' :-) Weil die Originalen Dachgepäckträger sind zuweit oben am Dach und zu hoch...
Ja mit den Tüv prüfern war früher ne schöne sache, wenn man mal für nen unangmeldetes Auto Tüv brachte sind sie mal eben mit den Plaketten vorbei gekommen.. heute darf man das Auto erst kurz anmelden um hin zufahren... den einzigen vorteil hat es das es keine neu abnahme erforderlich is wenn der wagen länger kein Tüv hatte...
wir fahren eh immer rüber nach Hessen sind nur 10 km die drücken schonmal nen Auge zu :-)
Gruß Tobi
Da gab es mal eine Regelung, daß man zur Abnahme auf direktem Weg einfach so hinfahren kann. Ob die noch gilt?
Also mein Nachbar is polizist und der kann auch nix genaues sagen. Er meinte mit ner Doppelkarte von der versicherung und alten Kennzeichen die schonmal auf mich gemeldet waren dürfte man es vielleicht.. aber um auf nummer sicher zu gehen solle man die fünf Tage kennzeichen variante nehmen....
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die Info hatte ich damals von der Zulassungsstelle bekommen, und es dann auch so gemacht. Bin ohne Nummernschild gefahren. Doppelkarte kann sein. Ist schon ein paar Jahre her....
Guckt Ihr hier:
§10 der Fahrzeugzulassungsverordnung.
In Abschnitt 4 heißt es
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
D.h. der Halter muß Kennzeichen haben, entweder alte, weil der Wagen schon mal auf ihn zugelassen war, oder neue, die er sich von der Zulassungsstelle auf seinen Namen hat reservieren lassen. Außerdem muß das Fahrzeug ab sofort versichert sein, nicht erst ab Tag der Zulassung.
Die alte Versicherungsdoppelkarte gibt es übrigens nicht mehr.
Grüße
gerold