Zurück zum Tiguan2 ja oder nein?
Hallo alle,
ich hatte knapp 6 Jahre den Tiguan1, bis auf einige heftige Qaulitäts-Verarbeitungsmängel, war ich sehr zufrieden, was die Nutzbarkeit anbelangt hatte.
Hier kommt auch mein jetziger GLK (seit April 2014) nicht mit, das Raumkonzept des Tiguan ist perfekt !
Nun überlege ich, da uns der Platz (Kofferraum für Urlaub Ferienhausmiete) leider immer sehr knapp wird in GLK, mir wieder einen Tiguan zu Kaufen.
6 Zylinder gibt es ja leider nicht, aber das kann ich mittlerweile verschmerzen :-)
Auch die Sitze im GLK (AMG-Version) sind mir etwas zu hart (Geschmacksache)
Dashalb hier ein paar Fragen an die Fahrer des neuen Tiguan.
Vielen Dank im Voraus
1. Ich hasse Klappern, mein Tiger hat überall, vor allem an den Türschlössern gescheppert.
2. Den Fahrkomfort des GLK, würde ich mir gerne Wünschen, was gibt es da beim Tiger mit 19 Zoll
und R-Line zu sagen, ist "komfortables" Fahren möglich, also kein Poltern oder Stoßen vom Fahrwerk vernehmbar ?
3. Navi, wollte nie ein fest eingebautes, aber das von MB ist sehr gut, muss ich aber im Tiger nicht haben.
4. die Verkehrszeichenerkennung im GLK ist einfach perfekt, egal ob Zusatztafeln dran sind, die werden auch erkannt!. Auch ohne Navi werden im normalen Display die Geschwindigkeiten kurz angezeigt.
Ist das von VW vergleichbar ?
Wie sind die Ledersitze (ok, unbequemer als im GLK sicher nicht) :-)
Mehr "Wünsche" habe ich momentan nicht, sofern nicht noch was anderes wichtig wäre ? :-)
Danke
Alf
Beste Antwort im Thema
Ich würde beim Daimler bleiben
62 Antworten
Zitat:
@Robert.Moss schrieb am 1. Januar 2017 um 23:02:43 Uhr:
Zitat:
@6er-Alf schrieb am 1. Januar 2017 um 22:11:28 Uhr:
[...]auch wenn diese 30 nicht mehr gültig sind ?
Was ja ab der nächsten Kreuzung der Fall ist, sofern keine Zonen-Beschränkung.So einfach ist es leider nicht, die Geschwindigkeitsbegrenzung wird grundsätzlich NICHT durch eine Kreuzung aufgehoben. Da es sich um ein Streckenverbot handelt, gilt es auf der gesamten Strecke. Ein Verlassen dieser Strecke z.B. durch ein Abbiegen würde es auflösen.
Leider ist das in der StVO nicht klar geregelt, auch die Gerichte entscheiden da unterschiedlich.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach jeder Kreuzung neu stehen, damit der einbiegende Verkehr diese Begrenzung auf mitbekommt.
Zitat:
@Satya schrieb am 2. Januar 2017 um 10:25:45 Uhr:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach jeder Kreuzung neu stehen, damit der einbiegende Verkehr diese Begrenzung auf mitbekommt.
Richtig, nur in 30er Zonen bedarf es keiner neuen Schilder nach jeder Einmündung, da die Schilder beim Einfahren der Zone für das gesamte Areal gelten. dafür muss beim Ausfahren jedoch auf das Ende der Beschränkung hingewiesen werden.
Was ist das hier? Geht es hier noch um das Pro Tiguan 2 oder Pro VZE?
Ne ne,
dass ist schon gut so,
denn es bezieht sich ja auf die Einstellungen in Beziehung zum Verkehr.
Aber eine ANtwort fehlt trotzdem noch :-)
PS.
ja auch das VZE gehört zur Entscheidungsfindung :-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@Homer33 schrieb am 2. Januar 2017 um 11:00:04 Uhr:
Geht es hier noch um das Pro Tiguan 2 oder Pro VZE?
Es geht hier nicht nur um das Pro T2 sondern auch um das Kontra T2 und seinen Assistenten.
Es geht jetzt gerade um den einen Aspekt VZE, den der Themenstarter "6er-Alf" selbst angeregt hat. Ihm ging es darum, ob dieses Feature lohnenswert ist oder nur Schrott anzeigt. Er selbst frug in seinem Thread nach dem korrekten Ausblenden der erkannten Verkehrszeichen am Ende der geltenden Strecke. Und wann die Gültigkeit des Verkehrszeichens erlischt, haben wir hier gerade geklärt.
Was ist daran verwerflich? 😉
Zitat:
@Satya schrieb am 2. Januar 2017 um 10:25:45 Uhr:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss nach jeder Kreuzung neu stehen, damit der einbiegende Verkehr diese Begrenzung auf mitbekommt.
Warum glaubt einem eigentlich hier niemand? Habe mit dem Thema täglich zu tun:
http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
http://in-brandenburg-geblitzt.de/.../
http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
http://www.gutefrage.net/.../...enzung-bis-kreuzung-oder-bis-aufhebung
Fazit: Es sollte ein neues Schild nach der Einmündung/Kreuzung aufgestellt werden, Betonung liegt hier auf "sollte". Passiert das nicht, gilt die Begrenzung grundsätzlich weiter, es sei denn man hat diese Strecke verlassen. Ob man beim geradeausfahren die Strecke verlassen hat, ist im jeweiligen Einzelfall zu klären. So sehen es auch die Gerichte.
Aha, ich biege also auf die Strecke ein, auf der irgendwo vor der Einmündung ein 30-km/h-Schild steht. Ich fahre brav 50 km/h, wie auf meiner vorigen Straße erlaubt und werde geblitzt. Woher soll ich von dem Schild wissen, wenn ich es nicht sehen kann, da es nicht auf meiner Strecke steht?
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 2. Januar 2017 um 12:22:15 Uhr:
Aha, ich biege also auf die Strecke ein, auf der irgendwo vor der Einmündung ein 30-km/h-Schild steht. Ich fahre brav 50 km/h, wie auf meiner vorigen Straße erlaubt und werde geblitzt. Woher soll ich von dem Schild wissen, wenn ich es nicht sehen kann, da es nicht auf meiner Strecke steht?
Ja, "Arschkarte" sagt man da wohl... ist leider in der StVO nicht "zu Ende gedacht".
Gab auch schon Gerichtsurteile zu diesem Fall, dem Fahrer konnte nachgewiesen werden, das er Ortskenntnisse hat und die Geschwindigkeit hätte wissen müssen.
Ist ja Gott sei Dank recht selten der Fall, wollte es auch nur hier richtig stellen. Habe in der Fahrschule auch das Problem dem Schüler das sinnvoll zu erklären, erst Recht wenn man als einziger 30 fährt und alle anderen denken man macht was falsch... dabei ist dann das Gegenteil der Fall.
Edit: hier ein passendes Gerichtsurteil: http://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htm
Für mich funktioniert die VZE einwandfrei und ist ein schönes Assistenzsystem. Bin absolut überzeugt davon. Vor allem, weil ich es mir selbst freigeschaltet habe. In Verbindung mit meinen POI konnte ich schon ein paar Tickets vermeiden (in mir unbekannten Gegenden).
Es ist gut wenn es auch ein paar zufriedene Nutzer des VZE gibt :-)
Aber im Vergleich zum MB-System, ist das für mich nicht zufriedenstellend.
Ich würde beim Daimler bleiben
Zitat:
@6er-Alf schrieb am 2. Januar 2017 um 22:16:06 Uhr:
Aber im Vergleich zum MB-System, ist das für mich nicht zufriedenstellend.
Schnapp dir am besten einen Probewagen und teste selber, ob diese VZE Deinen Ansprüchen genügt. Nicht alles, was hier geschrieben wird, ist auch so dramatisch. 😉
Zitat:
@Begro2010 schrieb am 2. Januar 2017 um 22:39:04 Uhr:
Ich würde beim Daimler bleiben
ich wollt es nur nicht sagen. aber das lag mir auch schon eine weile auf der zunge ;-)