Zulassungsstelle geschlossen???
Musste heute feststellen, dass ich mein mir selbst gemachtes Weihnachtsgeschenk gar nicht zulassen kann, da die Zulassungsstelle zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen hat. Ebenso das Einwohnermeldeamt.
Ich persönlich finde das ja ziemlich dreist, denke, das sind Bürgerdienste der Stadtverwaltung, zu denen auch keine Alternative möglich ist.
Wie denkt Ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Ich denke hier geht es nicht um die Notaufnahme einer Unfallklinik, sondern um ein fucking Strassenverkehrsamt, welches mal ausnahmsweise 4 Tage geschlossen hat.
Schade halt, aber ist so.
96 Antworten
An Weihnachten braucht man keinen Urlaub einreichen. Das sind bundesweite, gesetzliche Feiertage. Da haben die Mitarbeiter im Supermarkr sowieso frei. Ja, ALLE.
Bei manchen Foren-"Menschen" fragt man sie, was da in der Jugend schief gelaufen ist.
Nö, nicht im Supermarkt an der Ecke. Okay, die verkaufen nebenbei auch noch Benzin, Diesel u.ä.. Vielleicht liegt es daran.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Dezember 2016 um 18:58:20 Uhr:
Zitat:
@Zahn schrieb am 30. Dezember 2016 um 16:57:53 Uhr:
Die freien Tage gönne ich im Übrigen auch Supermarktmitarbeitern und Krankenhauspersonal.Stell dir vor, da gibt es eine tolle Sache. Nennt sich Urlaubsantrag. Da kann dann jeder Supermarktmitarbeiter freie Tage genießen. Mindestens 24 Stück davon sogar gesetzlich zugesichert. Und das kann man sogar schon 1 Jahr im voraus planen. Toll, was?
Und der Hammer: selbst Menschen die garnicht arbeiten gehen dürfen 21 Tage Urlaub einreichen. Dann heißt der Urlaub aber Ortsabwesenheit.
Sachen gibts.
So und jetzt bitte zu hier das Trauerspiel 🙄
oh vielen Dank für die kostenlose Lektion in Staatsbürgerkunde.
könntest du mir freundlicherweise noch die grundsätzlichen Unterschiede im Amt erklären?
Zitat:
@zille1976 [url=http://www.motor-talk.de/.../...gsstelle-geschlossen-t5901430.html?...]schrieb...
Bei manchen Foren-"Menschen" fragt man sie, was da in der Jugend schief gelaufen ist.
Du auch?
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Bis hierhin ja eine ganz interessante Diskussion, jetzt solltest Du Deine Phantasie aber ein bischen im Zaum halten.
Zitat:
Mich hat auch gewundert, weshalb Volker für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Einwohnermeldeamt muss. Jetzt wissen wird das auch, weil er vermutlich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt hat eintragen lassen und somit eine Meldebescheinigung benötigt, damit er sein Fahrzeug zulassen kann.
Gruß
Uwe
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:14:05 Uhr:
An Weihnachten braucht man keinen Urlaub einreichen. Das sind bundesweite, gesetzliche Feiertage.
Hier irrst du ganz gewaltig. Weihnachten und Silvester sind keine Feiertage. Wenn du also am 24. und 31.12 frei haben möchtest, musst dafür Urlaubstage opfern.
Ganz im Gegensatz zu den Tagen 25,/26,12 und dem 1.1. Das sind tatsächlich Feiertage.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:17:06 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:14:05 Uhr:
An Weihnachten braucht man keinen Urlaub einreichen. Das sind bundesweite, gesetzliche Feiertage.Hier irrst du ganz gewaltig. Weihnachten und Silvester sind keine Feiertage. Wenn du also am 24. und 31.12 frei haben möchtest, musst dafür Urlaubstage opfern.
Ganz im Gegensatz zu den Tagen 25,/26,12 und dem 1.1. Das sind tatsächlich Feiertage.
Der 24. bzw. 31. Dez. sind vom KV oft 1/2 "Feiertag"
Kann so geregelt sein.
(2) Am 24. und 31. Dezember hat die Arbeits-
zeit um 12 Uhr zu enden. Gilt für Arbeiter eines
Betriebes an diesen beiden Tagen ein nach 12 Uhr
liegender Arbeitsschluss, gilt für jene Angestellten,
deren betriebliche Anwesenheit wegen ihres regel-
mäßigen Arbeitszusammenhanges mit den Arbeitern
notwendig ist, an diesen beiden Tagen die für die
Arbeiter des Betriebes vorgesehene Arbeitszeitrege-
lung.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:36:25 Uhr:
(2) Am 24. und 31. Dezember hat die Arbeits-
zeit um 12 Uhr zu enden.
Es bleibt aber dabei, dass diese beiden Tage keine Feiertage sind. Frei hat man dort also nicht grundsätzlich.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:14:05 Uhr:
An Weihnachten braucht man keinen Urlaub einreichen. Das sind bundesweite, gesetzliche Feiertage. Da haben die Mitarbeiter im Supermarkr sowieso frei. Ja, ALLE.Bei manchen Foren-"Menschen" fragt man sie, was da in der Jugend schief gelaufen ist.
Seitenweise wird hier nur von den Werktagen zwischen den Feiertagen gesprochen (ein kluger und mitdenkender Mensch würde also auch einen leicht unklar formulierten Beitrag richtig deuten - bei dir wohl zu viel verlangt). Du selbst schriebst davon, dass Arbeitnehmer ja einen Urlaubsantrag einreichen können (also handelte auch dein Beitrag nicht von den Feiertagen)!
Und nun fängst du so an? Als ich deinen Kommentar eben las dachte ich mir nur: "Man ist der ..."
Bei dir scheint jedenfalls genug schief gelaufen zu sein um dich nicht weiter zu beachten, das bist du (mir) nicht wert.
Da man hier wohl schreiben kann was man will und es keiner liest. noch mal: "Bei uns ist die offizielle Begründung, daß Urlaubstage abgebaut werden, für die keine "Rückstellung" mehr nötig ist. Im Grunde ein Zwangsurlaub, ob du nun willst, oder nicht. Also statt über die pösen und faulen Stadtmitarbeiter zu schmipfen, an die Politik wenden- die haben das verbockt."
Noch mal ganz langsam: Die Entscheidung die Bude zuzumachen treffen die Oberbürgermeister, ob es einem passt oder nicht. Als Folge "darf" man für diesen Zwangsurlaub Tage "zurückhalten", man vielleicht für etwas anderes gebrauchen könnte.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:17:06 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 30. Dezember 2016 um 19:14:05 Uhr:
An Weihnachten braucht man keinen Urlaub einreichen. Das sind bundesweite, gesetzliche Feiertage.Hier irrst du ganz gewaltig. Weihnachten und Silvester sind keine Feiertage. Wenn du also am 24. und 31.12 frei haben möchtest, musst dafür Urlaubstage opfern.
Ganz im Gegensatz zu den Tagen 25,/26,12 und dem 1.1. Das sind tatsächlich Feiertage.
Weihnachten ist der 25 und 26 Dezember. Nicht der 24.....
Zitat:
@svendrae schrieb am 31. Dezember 2016 um 17:01:50 Uhr:
ein kluger und mitdenkender Mensch ...
scheitert aber mit seinem Bemühen, jedem Schreiberling hier zu unterstellen: "wörtlich genommen ist das zwar Unfug, aber irgenwie wird der sich schon etwas Vernünftiges gedacht haben", wenn z.B. die zeitliche Erreichbarkeit von Krankenhäusern u.ä. mit der von Zulassungsstellen gleichgesetzt wird.
Unsere Zulassungsstelle bräuchte mindestens vier Personen um den Betrieb aufrecht zu erhalten: 1. Hausmeister für Heizung, Lüftung, Schließdienst; 2. Stempeldienst/Schilderpräger, 3. Person an der Kasse, 4. Person am An-/Abmeldeschalter. Der ganze Aufwand für nahezu nichts, weil das Hauptclientel, die gewerblichen Anmelder, auch Betriebsruhe hat..
Zitat:
@zhnujm schrieb am 31. Dezember 2016 um 21:28:58 Uhr:
Weihnachten ist der 25 und 26 Dezember. Nicht der 24.....
Da irrst du dich.
Weihnachten ist nur der 25.12. und dieser ist daher auch Feiertag. Der 26.12. ist der Stephanstag (rk) bzw. der Fleischwerdung des Wortes nach Johannes, also nicht mehr der Geburtsgeschichte Jesu, gewidmet (ev).
Oh man,Klugscheiseralarm!
Können wir uns darauf einigen , daß der 25.12 und 26.12 in D gesetzliche Feiertage sind.