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Re-Import aus Schweden. Zulassungsstelle trägt 4 Vorhalter in Zulassungsbescheinigung 2 ein

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 9:04

Guten Morgen an alle Motor-Talker.

Vielleicht kann mir der eine oder andere bei folgender Frage bzw. kuriosen Sachverhalt helfen oder weitere Informationen hierzu geben.

Ich habe als Privatkäufer im Dezember 2023 einen Mercedes-Benz mit EZ 03.04.23 aus Schweden von einem spezialisierten deutschen Autohändler in 12.2023 erworben.

Das Auto ist ca. 6 Monate als Mietfahrzeug bei einem Betreiber gefahren worden und hat nachweislich 14.000 km.

Alle schwedischen Unterlagen sind nach dem Import von deutschen Behörden bestätigt worden und komplett vorhanden.

 

Das Fahrzeug habe ich persönlich am 21.12.23 zugelassen.

In der Zulassungsstelle im Landkreis Augsburg wurde nun bei der Zulassung für das Auto "4" Vorhalter in die Zulassungsbescheinigung 2 eingetragen!

Aus den originalen schwedischen Unterlagen (Schwedische Zulassungsbescheinigung) ist u.a. erkennbar :

1. Zeile: Mercedes-Benz selbst als Hersteller. Sverige

2. Stelle: Fleetmanager Sweden

3. Stelle Mercedes-Benz/Fahrzeugrücknahme Sverige

 

Ich habe im Nachhinein gehört das in Schweden zwischen Halter und Eigentümer kein Unterschied gemacht wird und alle in deren Zulassungspapieren auftauchen/eingetragen sind. Außerdem bekommen die Fahrzeuge für immer/Autoleben ein bestimmtes Kennzeichen von den schwedischen Behörden zugeordnet!

Frage: Hat mir jemand weitere Informationen die diesen Vorgang (laut Zulassubgsstelle angeblich 4 Vorhalter nach Deutscher Interpretation) plausibel erklären kann und ich vielleicht gegenüber der Zulassungsstelle eine Argumentationskette zur Änderung der 4 Vorhalter bekomme!?

Vieeeelen Dank vorab und Grüße aus Augsburg

Tom

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17 Antworten

Auf den schwedischen Papieren ist das Feld C2.4 vorhanden und wird so von der deutschen Zulassungsstelle übernommen.

Die Schweden zählen Besitzer.

Hast Du eine Kopie gemacht von den schwedischen Dokumenten? Die originalen sind ja hoffentlich eingezogen worden,oder hatte dein deutscher Verkäufer (Verkaufsplattform ist eine Person?)schon deutsche ZB1 und 2 auf sich erstellt, das geht bei importieren gebrauchten nur in Verbindung mit einer Zulassung und erzeugt natürlich einen Haltereintrag.

Die Diskussion kommt öfter vor, die 4 wird aber so richtig sein und darf/wird nicht geändert werden.

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 9:30

Hallo windelexpress. Vielen Dank für die schnelle Info.

Ich habe eine Kopie gemacht und erkenne unter c2.4 eine "3". Der Händler taucht nicht auf und die Unterlagen wurde auf Plausibilität vom Landratsamt geprüft und mit zur Zulassung genommen. Es tauchen zweimal Mercedes-Benz "Sverige" und einmal der Fleetmanager "Sweden" auf!

Dankeeeee

Also 3 in schweden,plus den letzten der oben eingetragen ist.

Also steht bei Deiner zb2 im Feld Vorhalter eine 4.

Ist soweit dann in Ordnung, für einen evtl Wiederverkauf blöd, so ist das aber nun mal bei Re Importen.

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 9:47

Hallo Windelexpress. Perfekt erklärt! Dankeeeee

Das Thema gilt anscheinend für viele Skandinavische Länder.

Ich kann damit leben und dies dann auch gut erklären wenn ein Verkauf anstehen würde. Ich freue mich nun das Fahrzeug zu besitzen und zu fahren

Grüße aus Augsburg

Wenn der Sachverhalt korrekt ist kann man das ja beim Wiederverkauf auch so darlegen

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 9:52

Vielen Dank für deine Antwort, Nogel.

In den Kopien der schwedischen Zulassung ist dies plausibel aufgeführt.

Im.übrigen kann ich die "Originale" in 6 Monaten von der Zulassungsstelle auf Antrag abholen und zu mir nehmen

 

Thomas

Gab es den Hinweis oder bist selber drauf gekommen?

Wenn man das plausibel erklären kann,ist da sicherlich förderlich für den Verkauf.

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 11:50

Ich bekam den Hinweis auf Nachfrage am Tag der Zulassung.

 

Grüße

Das ist ja nett.

Themenstarteram 7. Januar 2024 um 12:29

Die Anmeldung war absolut in Ordnung

Du kannst noch das ehemalige schwedische Kennzeichen (das sich tatsächlich normalerweise nie ändert) auf einer schwedischen Auskunfts-Seite eingeben, dort müssten dann dieselben Eigentümerwechsel (ägarbyte) herauskommen.

https://fordon-fu-regnr.transportstyrelsen.se/

https://biluppgifter.se/

Beispiel für eine Auskunft
Themenstarteram 7. Januar 2024 um 21:51

Vielen Dank. Eine tolle und überraschende Info! Hab schon mal hineingeschaut und bin überrascht das dort wirklich alles über das Fahrzeug vorhanden ist. Die mir bekannten Eigentümer sind nun komplett bestätigt. Klasse Info und nochmals Dankeeeee

Schon merkwürdig dass dort sowas möglich ist. Wieso gibt es das bei uns nicht fragt man sich da doch schon irgendwie…

Da wird doch immer alles mit der DSGVO abgebügelt, Datenschutzgrundverordnung.

Aber sollte die nicht EU weit gelten und damit auch für Schweden?

Wie oft liest man hier in diversen Threads sowas ähnliches wie:

Ich hab die Versicherung gefragt wegen dem alten Gutachten oder Vorschaden, Unfall, Vorhalter, KM Stand usw. Aber die dürfen mir keine Auskunft geben wegen Datenschutz …

Statt Versicherung kann man auch HU Prüfstelle, Händler, Autowerk, Zulassungsbehörde, Polizei , Staatsanwalr oder sonstwas einsetzen . Das Ergebnis ist eigentlich immer dasselbe. Datenschutz wird vorgeschoben ob Berechtigt oder nicht.

Die Erklärung ist ganz einfach: In Schweden gilt per Gesetz seit etwa 250 Jahren das so genannte Öffentlichkeitsprinzip. Alles, was Behörden tun und verwalten, ist eine öffentliche Angelegenheit, zu der jedermann ein Auskunftsrecht hat. Hier gibt es nur ganz wenige Grenzen - z.B. wird das Verteidigungsministerium kaum seine strategischen Pläne veröffentlichen. Alles andere erfährst du von der jeweiligen Behörde. Meistens ist das auch kostenlos. Auskünfte über Löhne und Steuern kosten eine kleine Schutzgebühr, aber auch das ist reine Formsache. Aus Spaß habe ich neulich mal eine solche Lohnauskunft über mich angefordert (39 Kronen) und erhielt dann gleich eine Liste mit allen Einwohnern und deren Einkommen im Jahr 2022 in meinem Postleitzahlen-Bezirk.

Die Datenschutzgrundverordnung findet eben dort ihre Grenzen, wo ein anderes Gesetz etwas anderes vorgibt. Sie ist, wie der Name schon andeutet, eine Grundregel, die immer dann gilt, wenn es sonst keine spezifische Regelung gilt. Da Deutschland kein solches Öffentlichkeitsprinzip kennt, wird dir in der Regel keine AUskunft erteilt. Das Informationsfreiheitsgesetz ist da in der Praxis ein zahnloser Tiger.

In unserer Lokalzeitung erscheinen jeden Tag kurze Beiträge, in denen über örtliche Hausverkäufe berichtet wird. Die Namen von Verkäufern und Käufern, die genaue Adresse, ein Bild von Google Maps und der Kaufpreis werden dabei stets angegeben.

Klingt vielleicht etwas gruselig, führt aber dazu, dass es keine Neid-Spekulationen darüber gibt, warum die Nachbarin Mercedes fährt. Ein Blick in die Lohnauskunft, und du weißt, dass es in Ordnung ist. Oder dass es ein Leasing-Fahrzeug ist. Wie viele Menschen wirklich aktiv diese Informationen einholen und warum, das ist mir nicht bekannt. Wir wussten es vor der Auswanderung, haben kurz drüber nachgedacht, finden es aber in Ordnung und leben damit.

 

@Valens100 , diesen Thread habe ich erst entdeckt, nachdem ich auf deine PN geantwortet habe. Ich nehme an, dass deine Frage inzwischen geklärt ist. Die "Eigentümer-Anzahl" in deinen Papieren scheint ja dann formell korrekt zu sein.

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