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Zulassungsbescheinigung verwirrt bei Anhänger

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 23. Mai 2013 um 14:11

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage bzgl. der Angaben des zulässigen Gesamtgewicht des Zuges lt. meinen Fahrzeugpapieren.

 

Zitat:

F.1/F.2: +5 u. 7.2/8.2:+25 b. Anhängerbetrieb*0.1:1700 bis 8% Steig.*zul.Ges-Gew. d. Zuges max. 3365kg* Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Temp. 100 km/h gem.3.Aend. VO.z9.Ausn.Vo.z.STVO*Stufe P M 5 ab Tag Erstzul.*zul.Ges.-Gew.d.Zuges an 8% Steig.max.3665kg*ww.AHK lt.EGTG*

Soweit ist alles klar, allerdings verwirren mich die zwei verschiedenen Werte des maximalen Zuggewichtes. Momentan habe ich keine Kupplung verbaut, überlege jedoch eine nachrüsten zu lassen.

Welches ist nun das Gültige? 3365kg oder 3665kg?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Also...

Du hast keinen einfachen Gepäck-Anhänger, sondern einen Wohnwagen und für Wohnwagen gilt maximal nicht Faktor 1,2 sondern Faktor 1,0...

Wenn dein Tiguan 1673kg Leergewicht hat (Angabe laut der ZB 1), dann darfst du auf deutschen AB und Schnellstraßen mit einem geeigneten Wohnwagen der ein zul. GG bis 1673kg hat, 100km/h fahren.

Dein Wohnwagen hat aber 2200kg zul GG und von daher kannst du schneller als 80km/h komplett vergessen (und das auch in Frankreich und Österreich..)

Die 4280kg sind die zul Masse deiner Gespannkombination, beziehen sich auf das reale Gewicht und haben mit der Tempo-100km/h-Regelung nichts zu tun.

Wenn du einen Anhänger ziehst, der 2200kg real wiegen würde (das zul GG des Anhängers spielt dabei keine Rolle), darfst du deinen Tiguan nicht voll beladen. Das ist die Aussage dieser Angabe.

Auf 240kg Zuladung (4510 - 4280kg) musst du in dem Fall im Tiguan verzichten...

Falls du nur den Führerschein B oder B96 haben solltest, darfst du das Gespann zudem gar nicht fahren.

Der davon völlig unabhängige Hinweis zum "Fahrstabi-System" sagt aus, dass dieses vorhanden und für die deutsche 100km/h-Regelung anerkannt ist. Damit müsste der WoWa dann keine eigene Antischlingereinrichtung haben und trotzdem kannst du vom Faktor 1,0 (bei Wohnwagen) Gebrauch machen und nicht, wie ohne jegliche Antischlingervorrichtung nur von Faktor 0,8.

Für dich mit deinem grenzwertig schweren WoWa ist das völlig bedeutungslos.

Für so ein Gespann, das vermutlich real auch über 4 T wiegt, sind 150PS nicht gerade viel.

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Meines Erachtens nach steht das Zitat so nicht in den Zulassungspapieren.

An meinem 5er Golf wird die technische zul. Gesamtmasse (F1) beim Anhängerbetrieb (7.2 Achslast Achs 2) um 35 kg erhöht.

Die Anhängelast (Q1) von 1400 kg wird bei Verwendung unter 8% Steigung / Gefälle auf 1700 kg angehoben, jedoch nicht das technische zul. Gesamtzuggewicht. Heißt die Nutzlast des Zugfahrzeuges wird entsprechend reduziert.

Gruß

Themenstarteram 23. Mai 2013 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Meines Erachtens nach steht das Zitat so nicht in den Zulassungspapieren.

An meinem 5er Golf wird die technische zul. Gesamtmasse (F1) beim Anhängerbetrieb (7.2 Achslast Achs 2) um 35 kg erhöht.

Die Anhängelast (Q1) von 1400 kg wird bei Verwendung unter 8% Steigung / Gefälle auf 1700 kg angehoben, jedoch nicht das technische zul. Gesamtzuggewicht. Heißt die Nutzlast des Zugfahrzeuges wird entsprechend reduziert.

Gruß

Das mit der Anhängelast ist mir schon bewusst. Mich wundern aber, wie bereits beschrieben, die verschiedenen Angaben zum zul. Gesamtgewicht des Zuges!

Habe den Ausschnitt aus der Zulassung als Bild eingefügt ...

In meiner Zulassungsb. ist dies so nicht beschrieben und somit bin ich raus. Eventuell mal den Prüfingenieur fragen oder halt ausnutzen, es steht ja schließlich da.

Bei meinem (G6 , 2.0 TDI) fehlt der 2. Teil mit den 8% :rolleyes:

Also nur:

F.1/F.2: +5 u. 7.2/8.2:+25 b. Anhängerbetrieb*0.1:1700 bis 8% Steig.*zul.Ges-Gew. d. Zuges max. 3410kg* Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Temp. 100 km/h gem.3.Aend. VO.z9.Ausn.Vo.z.STVO*Stufe P M 5 ab Tag Erstzul.*ww.AHK lt.EGTG*

Themenstarteram 23. Mai 2013 um 15:33

Sehr merkwürdig. In dem Fall 3365kg abzgl. zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug 1960kg (Variant) sind nur noch max. 1405kg für den Anhänger über ... dann aber 1700kg Anhängelast, wozu? Irgendwie passt das nicht ...

Zitat:

Original geschrieben von Mr_Tom

Sehr merkwürdig. In dem Fall 3365kg abzgl. zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug 1960kg (Variant) sind nur noch max. 1405kg für den Anhänger über ... dann aber 1700kg Anhängelast, wozu? Irgendwie passt das nicht ...

Das ist aus meiner Erfahrung normal. Bei allen Fahrzeugen die ich bisher hatte oder gefahren bin war das Gesamtgewicht des Zuges kleiner als die Summe aus maximaler Anhängelast + Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Ausnahmen waren Geländewagen und Fahrzeuge mit Druckluftbremsen (also LKW bzw. Traktoren).

 

Was allerdings die beiden Angaben im Fahrzeugschein angeht bin ich auch überfragt. In meinem Schein steht zwischen "PM 5 ab Tag Erstzul." und *ww.AHK lt. EGTG" nichts.

Zitat:

dann aber 1700kg Anhängelast, wozu? Irgendwie passt das nicht ...

Wenn du dein Auto nicht volllädst, dann passt das schon.

Wenn man es einfach Punkt für Punkt liest, macht das auch Sinn (Die einzelnen Punkte unter Bemerkung werden immer mit "*" getrennt:

1. Punkt zur Info über Anhängelast/Zuggesamtgewicht:

1700kg zul. Anhängelast bei 8% Steigung

dann 2. davon definitiv unabhängiger Punkt:

Zul. max. ZugGG: 3365kg

(Meine Anmerkung: Diese Info bezieht sich auf die zul. Anhängelast bei 12%, wie sie üblicherweise unter O.1 steht.)

3. Punkt:

Zul.max ZugGG: 3665kg bei 8% Steigung.

Meine Vermutung (leider gab es dazu von dir keine Info):

Unter O.1 steht 1400kg (zul. Anhängelast (bis 12%))

Also alles gut...

Bis 8% Steigung 1700kg zul. Anhängelast, 3665kg zul. ZugGG.

Differenz = 1965kg

Mögliches zul. GG des Zugfahrzeugs bei Anhängerbetrieb: 1960kg (deine Angabe) plus 25kg (s. Bemerkung F.1/F.2) = 1985kg.

Ob man wegen dieser möglichen, geringen Differenzen (es geht hier irgendwie um 20kg..., welche Toleranz haben eigentlich die Waagen der Kontrollbehörden...) nun überhaupt jeweils das Zuggesamtgewicht mit ins Spiel bringen musste, ist eine ganz andere Frage.

Bei meinem Bus geht es um mehrere 100kg, die ich am GG des Fahrzeugs sparen muss, wenn ich mit der max zul. Anhängelast fahren will. Das ist dann schon eine andere Nummer.

 

 

 

Hallo zusammen, ich habe eine ähnliche Frage. Ich muss aber eine wenig aussholen.

Es geht um die 100er Zulassung!

Seit ein paar Tage bin ich stolzer Besitzer eines VW Tiguan (2,0l 150PS 4Motion)

Der Wagen hat eine Anhängelast von 2500 kg. Nun kommt im März 2017 unser neuer Wohnwagen.

Dieser hat ein Zülässige Gesamtgewicht von 2200 kg.

Nun habe ich erfahren das ich wohl probleme bekomme wenn ich die 100er Zulassung haben möchte. Im Internet habe ich erfahren das ich "alles" für die 100er zulassung erfüllt habe. Eine Sache ist mir unklar. Die folgende Berechnung:

Leergewicht Zugfahrzeug mal Faktor (1,2) = Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (diese Formel findet man im Netz

Bei mir also Tiguan (1673 kg) x 1,2 = 2007,6 kg Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen

Das würde heißen ich bekomme die 100er Zulassung NICHT ?!

Nun Steht aber unter Bemerkung folgendes:

F.1/F.2:+0 u. 7.2/8.2:+30 b. Anhägerbetrieb*technisch.zul.Ges-Masse d. Zugkombination: 4280 kg*Bei Werkseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdy.Stabi. Syst.f Anh. Betr.f. Temp100 km/h

Wer kann mir helfen das zu übersetzen!

So wie ich das lese darf das Gespann 4280 kg (zulässiges Gesamtgewicht ) wiegen, wenn mein Wohnwagen ein Stabillisierungsprogramm hat? 2320 Kg (Zulässig PKW) + 2200 Kg (Wohnwagen) = 4520 kg

ist das so Korrekt.

Also...

Du hast keinen einfachen Gepäck-Anhänger, sondern einen Wohnwagen und für Wohnwagen gilt maximal nicht Faktor 1,2 sondern Faktor 1,0...

Wenn dein Tiguan 1673kg Leergewicht hat (Angabe laut der ZB 1), dann darfst du auf deutschen AB und Schnellstraßen mit einem geeigneten Wohnwagen der ein zul. GG bis 1673kg hat, 100km/h fahren.

Dein Wohnwagen hat aber 2200kg zul GG und von daher kannst du schneller als 80km/h komplett vergessen (und das auch in Frankreich und Österreich..)

Die 4280kg sind die zul Masse deiner Gespannkombination, beziehen sich auf das reale Gewicht und haben mit der Tempo-100km/h-Regelung nichts zu tun.

Wenn du einen Anhänger ziehst, der 2200kg real wiegen würde (das zul GG des Anhängers spielt dabei keine Rolle), darfst du deinen Tiguan nicht voll beladen. Das ist die Aussage dieser Angabe.

Auf 240kg Zuladung (4510 - 4280kg) musst du in dem Fall im Tiguan verzichten...

Falls du nur den Führerschein B oder B96 haben solltest, darfst du das Gespann zudem gar nicht fahren.

Der davon völlig unabhängige Hinweis zum "Fahrstabi-System" sagt aus, dass dieses vorhanden und für die deutsche 100km/h-Regelung anerkannt ist. Damit müsste der WoWa dann keine eigene Antischlingereinrichtung haben und trotzdem kannst du vom Faktor 1,0 (bei Wohnwagen) Gebrauch machen und nicht, wie ohne jegliche Antischlingervorrichtung nur von Faktor 0,8.

Für dich mit deinem grenzwertig schweren WoWa ist das völlig bedeutungslos.

Für so ein Gespann, das vermutlich real auch über 4 T wiegt, sind 150PS nicht gerade viel.

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